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Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen

Wie du im Rechtsreferendariat krankenversichert bist, was zwischen Examen und Vorbereitungsdienst gilt und worauf du bei PKV und GKV achtest.
Symbolbild: Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

Für die Krankenversicherung im Rechtsreferendariat zählt dein Status im Vorbereitungsdienst. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sorgst du selbst vor, privat oder freiwillig gesetzlich, und bekommst ergänzend Beihilfe. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bist du gesetzlich pflichtversichert und hast keinen Beihilfeanspruch.

Welche Variante dein Bundesland nutzt, steht in deinem Einstellungsbescheid. Davor liegt häufig eine Lücke: Zwischen dem Ersten Examen und dem Referendariat endet die studentische Versicherung, und du musst klären, wer dich in dieser Zeit absichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Land bist du Beamter auf Widerruf (Eigenvorsorge plus Beihilfe) oder stehst im Ausbildungsverhältnis (gesetzliche Pflichtversicherung, Beiträge vom Gehalt, keine Beihilfe).
  • Die studentische Versicherung endet in der Regel mit dem Semester der letzten Einschreibung oder Rückmeldung, nicht mit der letzten Klausur.
  • Wer sich als Beamter auf Widerruf privat versichert, muss Gesundheitsfragen beantworten, mit steigenden Beiträgen rechnen und bedenken, dass die Rückkehr in die GKV später schwer sein kann.
  • Nach dem Vorbereitungsdienst bleibst du bei direkter Verbeamtung auf Probe in der PKV. Als Angestellte oder Angestellter unter 77.400 € Jahresverdienst (2026) bist du gesetzlich versicherungspflichtig.

Wie bist du im Rechtsreferendariat krankenversichert?

Das legt das Land fest. Rechtsreferendare sind je nach Land Beamte auf Widerruf oder stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Maßgeblich sind Ernennungsurkunde, Status und Dienstherr, nicht die Bezeichnung der Ausbildung.

StatusKrankenversicherungBeihilfe
Beamter auf WiderrufEigenvorsorge, also privat oder freiwillig gesetzlich versichert. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind beitragsfreiJa, sie ergänzt deine Versicherung
Öffentlich-rechtliches AusbildungsverhältnisGesetzliche Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Beiträge werden vom Gehalt abgezogenKein Anspruch

In Sachsen können Referendare zwischen beiden Varianten wählen. Das Merkblatt der sächsischen Justiz nennt dafür unter anderem ein Alter unter 42 Jahren und die gesundheitliche Eignung. Wie dein Land dich einstellt, siehst du im Einstellungsbescheid. Im Zweifel fragst du bei der Einstellungsbehörde nach, bevor du eine Versicherung abschließt.

Für Lehramtsanwärter und andere Beamtenanwärter gilt vieles ähnlich. Mehr dazu steht in Krankenversicherung im Referendariat.

Unterhaltsbeihilfe und Krankenversicherung: Was heißt das für deine Beiträge?

Die Bezüge im Vorbereitungsdienst können je nach Land und Status Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfe heißen. Für die Krankenversicherung zählt der Status dahinter. Im Ausbildungsverhältnis werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung direkt vom Gehalt abgezogen.

Als Beamter auf Widerruf gilt der Grundsatz der Eigenvorsorge: Du schließt Kranken- und Pflegeversicherung selbst ab, die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten. Der Satz liegt meist bei 50 Prozent, für Kinder meist bei 80 Prozent. Den genauen Satz nennt deine Beihilfestelle, denn die Länder haben eigenes Recht.

Einzelne Länder, zum Beispiel Hamburg, bieten die pauschale Beihilfe an. Das ist ein steuerfreier Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des GKV-Beitrags einschließlich Zusatzbeitrag, ohne Zuschuss zur Pflegeversicherung. Voraussetzung ist der endgültige Verzicht auf die individuelle Beihilfe. Der Antrag wirkt nur für die Zukunft.

Gesetzlich oder privat versichern als Referendar in Jura?

Die Frage stellt sich nur als Beamter auf Widerruf. Im Ausbildungsverhältnis bist du ohnehin gesetzlich pflichtversichert. Für die Entscheidung zählen vor allem Gesundheitszustand, Beihilfesatz, Familienplanung und die Frage, wie sicher du später in die GKV zurückkannst.

Was für die private Krankenversicherung spricht

Mit Beihilfe kann der PKV-Beitrag im Vorbereitungsdienst zunächst niedrig ausfallen. Für Anwärter gibt es günstigere Anwärtertarife, und nach dem Referendariat ist der Wechsel in den Normaltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Der Beitrag kann danach deutlich steigen, weil der günstige Anwärtertarif endet.

Welche Risiken du bei der PKV einplanen musst

  • Gesundheitsfragen: Du musst sie wahrheitsgemäß beantworten. Verschwiegene Umstände können den Versicherer zum Rücktritt berechtigen (§ 19 VVG). Laufende Behandlungen und angeratene Operationen führen häufig zur Ablehnung. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag hilft, das einzuschätzen.
  • Beitragsentwicklung: Die Beiträge können steigen. Der Versicherer überprüft sie regelmäßig je Tarif und darf sie anpassen, wenn ein Treuhänder zustimmt.
  • Rückkehr in die GKV: Vor dem 55. Lebensjahr ist sie grundsätzlich möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ein Minijob reicht nicht. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen.

Wer Vorerkrankungen hat oder in einem Land mit pauschaler Beihilfe arbeitet, vergleicht beide Wege besonders sorgfältig.

Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat

Die studentische Pflichtversicherung endet nicht mit der letzten Prüfung. Sie läuft in der Regel bis zum Ende des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hast, sofern du bis dahin exmatrikuliert bist. Danach hängt die Absicherung von deiner Lage ab.

Deine SituationMögliche Absicherung
Du beziehst Arbeitslosengeld I (Vorversicherungszeit von zwölf Monaten innerhalb von 30 Monaten) oder GrundsicherungPflichtversicherung in der GKV
Kein Leistungsbezug, aber Anspruch auf FamilienversicherungFamilienversicherung: Gesamteinkommen höchstens 565 € im Monat (2026); für Nicht-Erwerbstätige nur bis zum 23. Lebensjahr, sodass sie bei vielen Absolventen ausscheidet
Kein Leistungsbezug und keine FamilienversicherungObligatorische Anschlussversicherung: Die Mitgliedschaft läuft bei der Kasse freiwillig weiter

Aus der Anschlussversicherung kannst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse austreten. Das wirkt aber nur mit dem Nachweis einer anderen Absicherung. Nach dem Ende der Mitgliedschaft besteht außerdem höchstens einen Monat lang ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 SGB V), solange du nicht erwerbstätig bist. Als Dauerlösung taugt das nicht.

Wer in der Wartezeit promoviert, klärt vorher mit der Kasse, wie er versichert ist: Für Promotionen nach einem Hochschulabschluss hat das Bundessozialgericht die studentische Versicherung 2018 verneint. Warst du im Studium von der Versicherungspflicht befreit und privat versichert, prüfst du den Vertrag vor dem Vorbereitungsdienst. Wie es mit einem privaten Vertrag nach dem Studium weitergeht, steht im Beitrag dazu, was nach dem Studium mit der PKV passiert.

Juristen und PKV: Wie geht es nach dem Referendariat weiter?

Das hängt vom nächsten Schritt ab. Wirst du direkt auf Probe verbeamtet, bleibst du in der PKV. Gehst du als Angestellter in eine Kanzlei oder ein Unternehmen und verdienst weniger als 77.400 € im Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026), besteht gesetzliche Versicherungspflicht.

Dann kannst du den privaten Vertrag innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Der Versicherer darf einen Nachweis verlangen, und die Kündigung ist unwirksam, wenn du ihn nicht innerhalb von zwei Monaten nach der schriftlichen Aufforderung erbringst. Eine Anwartschaft in der PKV erlaubt später die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung, die Frist zur Reaktivierung beträgt meist zwei Monate.

Bei der Verbeamtung hilft die Öffnungsaktion der PKV, wenn du Vorerkrankungen hast. Sie gilt für Beamte auf Probe, auf Zeit und auf Lebenszeit, seit 2019 auch auf Widerruf. Der Antrag ist innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung zu stellen, frühestens nach einem etwaigen Vorbereitungsdienst. Der Risikozuschlag beträgt höchstens 30 Prozent, Leistungsausschlüsse gibt es nicht, ein Aufnahmehöchstalter ebenfalls nicht. Details stehen im Merkblatt des PKV-Verbands.

Wie du die Versicherung beim Start in den Job regelst, beschreibt der Beitrag zur Krankenversicherung beim Jobstart. Allgemeine Tipps zur Zeit nach dem Examen findest du unter Berufseinstieg nach dem Studium.

Häufige Fragen

Welche Krankenversicherung brauche ich als Rechtsreferendar?

Das hängt vom Status ab. Als Beamter auf Widerruf sorgst du selbst vor, privat oder freiwillig gesetzlich, und die Beihilfe ergänzt. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bist du gesetzlich pflichtversichert, die Beiträge zieht das Land vom Gehalt ab. Den Status nennt dein Einstellungsbescheid.

Wie bin ich zwischen Erstem Examen und Referendariat krankenversichert?

Die studentische Versicherung endet in der Regel mit dem Semester der letzten Einschreibung oder Rückmeldung. Danach kommen je nach Lage die Pflichtversicherung bei Arbeitslosengeld I, die Familienversicherung oder die obligatorische Anschlussversicherung in Betracht. Welche Variante bei dir greift, sagt dir deine Krankenkasse.

Bekomme ich als Referendar Jura Beihilfe?

Nur als Beamter auf Widerruf. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis besteht kein Beihilfeanspruch. Der Beihilfesatz liegt meist bei 50 Prozent, für Kinder meist bei 80 Prozent. Die genauen Sätze legt jedes Land selbst fest, deine Beihilfestelle gibt Auskunft.

Kann ich nach dem Referendariat in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Vor dem 55. Lebensjahr ist das grundsätzlich möglich, zum Beispiel mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € im Jahr (2026). Ein Minijob genügt nicht. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen.

Was gilt für die PKV bei Vorerkrankungen?

Der Antrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst (§ 19 VVG). Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, wie ein Versicherer reagiert. Bei der Verbeamtung kann zusätzlich die Öffnungsaktion helfen, mit einem Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies deinen Einstellungsbescheid und notiere, ob du Beamter auf Widerruf bist oder im Ausbildungsverhältnis stehst.
  2. Frage deine Krankenkasse, bis wann die studentische Versicherung läuft und was danach gilt, und kläre die Lücke vor dem Ende des Semesters.
  3. Erkundige dich als Beamter auf Widerruf bei der Beihilfestelle nach dem Bemessungssatz und nach einer möglichen pauschalen Beihilfe.
  4. Stelle bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage, bevor du einen PKV-Antrag unterschreibst.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Wie andere die Beratung von Academycon bewerten, zeigen die Profile bei ProvenExpert und Trustlocal. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung beim Kurier. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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