Ein nicht bestandenes Erstes Staatsexamen ist kein Endpunkt, wenn die Regeln einen weiteren Weg zulassen. Ob und wie du wiederholen kannst, hängt vom Landesrecht ab, und die Fristen sind oft wichtiger als die Frage nach der Zahl der Versuche. Am Beispiel Bayerns zeigt dieser Ratgeber, welche Optionen bestehen, welche Fristen gelten und was du jetzt konkret tun solltest.
Kurz beantwortet: Nach dem bayerischen Informationsblatt gibt es für die Wiederholung keine zeitliche Vorgabe, die Anmeldefrist endet ab Termin 2026/2 aber vier Monate vor Prüfungsbeginn. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen, auch nach erneutem Studium. Wer die Universitätsprüfung endgültig nicht bestanden hat, kann nicht mehr zugelassen werden. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- In Bayern gibt es für die Wiederholung keine zeitliche Vorgabe, die Anmeldefrist gilt aber.
- Die Notenverbesserung ist in Bayern nur im unmittelbar folgenden oder im übernächsten Termin möglich.
- Nach der zweiten Wiederholung gibt es keinen weiteren Versuch, auch nicht nach erneutem Studium.
- Nach einem gescheiterten Freiversuch meldest du dich zum nächsten regulären Termin an.
- Wer die Universitätsprüfung endgültig nicht bestanden hat, kann nicht mehr zugelassen werden.
Welche Versuche und Wege hast du?
Die Zahl deiner Versuche hängt davon ab, welchen Weg du gewählt hast. In Bayern führt ein gescheiterter Freiversuch zur Anmeldung zum nächsten regulären Termin. Danach folgt die Wiederholung. Die Versuche zählen also nicht allein nach Ablegungen, sondern auch nach dem Weg, den du zuvor gegangen bist. Eine klare Übersicht hilft dir, wenn du mit dem Prüfungsamt sprichst.
| Situation | Bayerische Regel laut Informationsblatt |
|---|---|
| Freiversuch nicht bestanden | Anmeldung zum nächsten regulären Termin bis zum dritten Werktag nach Erhalt des Bescheids |
| Wiederholung | Keine zeitliche Vorgabe, Anmeldefrist vier Monate vor Beginn ab Termin 2026/2 |
| Notenverbesserung | Nur im unmittelbar folgenden oder übernächsten Termin, Gebühr 350 Euro |
| Zweite Wiederholung | Ausgeschlossen, auch nach erneutem Studium |
Welche Fristen musst du beachten?
Das Informationsblatt nennt für Wiederholungen keine zeitliche Vorgabe, wohl aber für die Anmeldung. Ab Termin 2026/2 endet die Meldefrist vier Monate vor Prüfungsbeginn. Wer zu lange wartet, verpasst deshalb die Meldefrist für den nächsten Termin. Die frühe Anmeldung ist daher der sicherste Weg, auch wenn du dich noch nicht vollständig vorbereitet fühlst.
Annahme: Du hast den Freiversuch im achten Semester nicht bestanden. Dann meldest du dich zum nächsten regulären Termin an, und zwar bis zum dritten Werktag nach Erhalt des Bescheids. Verpasst du diese Frist, musst du mit einer späteren Anmeldung rechnen. Deshalb gehört der Bescheid als Datum in deinen Kalender, sobald er bei dir eingeht.
Wie viel kostet eine Notenverbesserung?
Nach dem Informationsblatt fallen für die Notenverbesserung 350 Euro an, die du vor der Anmeldung überweist. Die Anmeldung zur Notenverbesserung endet vier Monate vor Beginn, ab Termin 2026/2. Eine Nachmeldung ist bis zum dritten Werktag nach der mündlichen Prüfung möglich. Wer die Gebühr einplant, sollte den Termin im Kalender markieren, bevor er sich entscheidet.
Was passiert mit Studienzeit, BAföG und Krankenversicherung?
Ob ein nicht bestandenes Examen Folgen für deine Studienzeit, für eine BAföG-Förderung oder für deine Krankenversicherung hat, hängt vom Einzelfall und vom Landesrecht ab. Konkrete Fristen dazu nennt dieser Ratgeber nicht. Kläre den Punkt deshalb mit dem BAföG-Amt und deiner Krankenkasse, bevor du Entscheidungen über deinen Studienplan triffst. Eine Übersicht zur Förderung findest du im Ratgeber zu BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Rückzahlung.
Wie du dich auf die Wiederholung vorbereitest
Bevor du den nächsten Versuch planst, lohnt sich ein genauer Blick auf das Ergebnis. Wer wissen will, warum eine Prüfung nicht bestanden wurde, kann Einsicht in die Unterlagen beantragen. Der Ratgeber zur Akteneinsicht in die Staatsexamensklausur erklärt, wie dieser Weg aussieht. Die Erkenntnisse helfen dir, Schwerpunkte für die Vorbereitung zu setzen.
Plane die Wiederholung außerdem mit festen Etappen. Lege Wochen fest, in denen du Stoff wiederholst, und Zeitpunkte, zu denen du Übungsklausuren schreibst. So bleibt die Vorbereitung messbar, und du erkennst früh, ob der Plan trägt.
Häufige Fragen
Kann ich das Erste Staatsexamen beliebig oft wiederholen?
Nein. Nach dem bayerischen Informationsblatt ist eine zweite Wiederholung ausgeschlossen, auch nach erneutem Studium. Wie viele Versuche du insgesamt hast, hängt davon ab, welchen Weg du gewählt hast.
Muss ich mich zur Wiederholung selbst anmelden?
Ja. Nach dem Informationsblatt gilt eine Meldung nur für den nächsten Termin. Für die Wiederholung meldest du dich deshalb innerhalb der Frist erneut an.
Verliere ich meine Zulassung nach einem Nichtbestehen?
Entscheidend ist, ob du die Universitätsprüfung endgültig nicht bestanden hast. Nur dann kann die Zulassung entfallen. Ob das auf dich zutrifft, prüft das Prüfungsamt anhand deiner Unterlagen.
Wie kann ich die Frist für den nächsten Termin nicht verpassen?
Trage die Meldefrist zusammen mit der Kennung des Termins in den Kalender ein und plane einen Puffer ein. Eine Rückfrage beim Prüfungsamt gibt Sicherheit, wenn du unsicher bist, ob die Vier-Monats-Regel für deinen Termin gilt.
So gehst du jetzt vor
- Lass dir den Bescheid schriftlich geben und prüfe, welche Prüfungsteile betroffen sind.
- Kläre den Versuchsstand beim Prüfungsamt und notiere die Frist für den nächsten Termin.
- Melde dich rechtzeitig an, denn eine Meldung gilt nur für den nächsten Termin.
- Prüfe, ob eine Notenverbesserung für dich sinnvoll ist, und berücksichtige die bayerische Gebühr von 350 Euro.
- Kläre Folgen für BAföG und Krankenversicherung, bevor du den Studienplan festlegst.
Was du in den ersten zwei Wochen tun solltest
Die ersten Tage nach dem Bescheid entscheiden oft darüber, wie entspannt die nächsten Monate verlaufen. Nimm dir Zeit, den Bescheid ruhig zu lesen, und sprich nicht sofort Entscheidungen aus. Notiere Fragen, sortiere sie nach Dringlichkeit und kläre zuerst die Fristen, denn sie setzen den Rahmen für alles Weitere.
- Termin im Kalender eintragen und mit einer Erinnerung versehen.
- Ansprechpartner im Prüfungsamt notieren, mit Durchwahl und Datum des Gesprächs.
- Eigene Lernplanung für die Wochen bis zum nächsten Termin grob festlegen.
Wer so vorgeht, verliert keine Zeit an Unklarheiten und kann die Vorbereitung von Anfang an auf die tatsächlichen Anforderungen des nächsten Termins ausrichten.
Welche Fragen solltest du dem Prüfungsamt stellen?
Bevor du einen Schritt planst, kläre die Punkte, die dein weiteres Vorgehen bestimmen. Eine kurze Liste hilft dabei.
- Welcher Versuch zählt für welchen Prüfungsteil?
- Bis wann muss ich mich für den nächsten Termin anmelden?
- Welche Unterlagen brauche ich für den nächsten Termin?
- Wirkt sich der Ausgang auf Freiversuch oder Notenverbesserung aus?
Schreibe die Antworten mit Datum auf. So hast du bei späteren Terminen eine belastbare Grundlage, auf die du dich beziehen kannst.
Wann du Beratung brauchst
Wenn du unsicher bist, welcher Weg zu dir passt, hilft die Studienberatung deiner Universität. Auch Beratungsstellen für Studierende kennen die Verfahren und können dir sagen, welche Fragen sich in deiner Situation lohnen. Nimm den Bescheid und deine bisherigen Unterlagen mit ins Gespräch, denn mit einer klaren Übersicht lassen sich Fragen gezielter stellen.
Passend dazu
- Staatsexamen und Referendariat: Reformen, Fristen und Regeln im Überblick
- Freiversuch im Staatsexamen: Was zählt und welche Fristen gelten
- Staatsexamen wiederholen: Wie viele Versuche du hast
- Rücktritt von der Staatsprüfung: Attest, Frist und Folgen
Quellen: Informationen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung, Landesjustizprüfungsamt Bayern, ohne Veröffentlichungsdatum, mit den Terminen 2026/1 und 2026/2, abgerufen am 02.11.2026. Die Angaben gelten für Bayern und sind ein Länderbeispiel, andere Länder regeln Fristen, Versuche und Gebühren selbst.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.