Wer die erste juristische Prüfung hinter sich hat, will oft wissen, wo die Klausuren gelandet sind und wie die Bewertung zustande kam. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür ein festes Verfahren beim Landesjustizprüfungsamt. Dieser Ratgeber erklärt, wie du Akteneinsicht beantragst, welche Fristen gelten und wann du sie nutzen kannst.
Kurz beantwortet: In Nordrhein-Westfalen kannst du deine Prüfungsarbeiten entweder kostenlos als Kopien per E-Mail anfordern oder in Düsseldorf einsehen. Beide Wege musst du innerhalb eines Monats nach der endgültigen Prüfungsentscheidung beantragen. Zuständig ist das Landesjustizprüfungsamt (LJPA). Die Angaben stammen von der undatierten Seite des LJPA NRW (abgerufen im November 2026) und gelten nur für Nordrhein-Westfalen. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Frist für beide Wege beträgt einen Monat und läuft ab der endgültigen Prüfungsentscheidung.
- Kopien per E-Mail beantragst du mit einem Antragsformular, die Seite nennt sie als kostenlos.
- Die Einsicht vor Ort ist einmal im Monat möglich, und zwar von 10:00 bis höchstens 12:30 Uhr.
- Kopien gibt es erst nach dem Einsichtstermin, wenn du die Einsicht gewählt hast.
- Für die Einsicht vor Ort gelten die Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes (JAG NRW).
- Die Regeln sind landesspezifisch. Für andere Länder gelten eigene Verfahren.
Ab wann kannst du Akteneinsicht beantragen?
Die Seite des Landesjustizprüfungsamts sieht die Einsicht erst nach der endgültigen Prüfungsentscheidung vor. Diese Entscheidung fällt nach der mündlichen Prüfung oder, bei einem Nichtbestehen, mit der Mitteilung darüber. Die Frist von einem Monat läuft ab diesem Zeitpunkt. Notiere dir das Datum des Bescheids, denn der Monat beginnt nicht mit dem Ende der Klausurenphase.
Welche Wege zur Einsicht gibt es?
Die Seite nennt zwei Wege, die sich in Aufwand und Ablauf deutlich unterscheiden. Die folgende Tabelle stellt sie gegenüber.
| Weg | So beantragst du ihn | Kosten laut Seite | Ablauf |
|---|---|---|---|
| Kopien per E-Mail | Antragsformular (PDF) von der Seite des LJPA | kostenlos | PDF-Dateien per E-Mail, Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs |
| Einsicht vor Ort | formlose E-Mail an [email protected] | keine Gebühr genannt | einmal im Monat, 10:00 bis höchstens 12:30 Uhr, in Düsseldorf |
Bei der Einsicht vor Ort siehst du die Aufsichtsarbeiten und die Bewertungen der Prüfer. Der Ort ist das Landesjustizprüfungsamt am Martin-Luther-Platz 40 in 40212 Düsseldorf. Plane die Anreise so, dass du das Zeitfenster am Vormittag sicher erreichst.
Warum die Reihenfolge der Anträge zählt
Wenn du die Einsicht vor Ort wählst, kannst du Kopien erst nach diesem Termin beantragen. Wer nur Kopien möchte, kann sich den Weg nach Düsseldorf sparen und bekommt die Unterlagen als PDF. Die Seite weist darauf hin, dass dein E-Mail-Postfach genügend Speicherplatz haben muss.
Überlege vorher, ob du die Arbeiten im Original sehen möchtest oder ob dir die Kopien reichen. Im ersten Fall ist der Vor-Ort-Termin sinnvoll, im zweiten der schnellere Weg.
Wie gehst du beim Antrag Schritt für Schritt vor?
- Notiere das Datum der endgültigen Prüfungsentscheidung und berechne die Monatsfrist.
- Entscheide dich für Kopien per E-Mail oder für die Einsicht vor Ort.
- Beim Kopienwunsch lädst du das Antragsformular von der Seite des LJPA herunter, füllst es aus und schickst es per E-Mail.
- Bei der Einsicht vor Ort schreibst du formlos an [email protected] und nennst deinen Wunschtermin innerhalb der Monatsfrist.
- Prüfe nach dem Termin, ob du zusätzlich Kopien benötigst, und stelle diesen Antrag gesondert.
Was passiert, wenn die Frist verstrichen ist?
Die Seite nennt für eine verspätete Antragstellung keine ausdrückliche Regel. Frag deshalb so früh wie möglich beim LJPA nach, ob eine spätere Einsicht noch in Betracht kommt. Die Infohotline des LJPA ist dafür der richtige Ansprechpartner. Dokumentiere deine E-Mails an das LJPA mit Datum und Betreff, damit du den Zeitpunkt deiner Anfrage belegen kannst. Eine schriftliche Antwort hilft dir auch dann, wenn später Unklarheit über Fristen oder Termine besteht.
Gilt das auch in anderen Bundesländern?
Nein. Die Akteneinsicht richtet sich nach dem Landesrecht des Ortes, an dem du geprüft wurdest. Die Seite beschreibt das Verfahren in Nordrhein-Westfalen. In Berlin und Brandenburg bereitet das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt die Pflichtfachprüfung vor und führt sie durch. Dort musst du die Regeln beim zuständigen Prüfungsamt erfragen, statt die NRW-Angaben zu übertragen.
Was steht in den Unterlagen, die du einsehen kannst?
Die Arbeiten enthalten deine Lösungen und die Anmerkungen der Korrektoren. Die Bewertungen der Prüfer zeigen die vergebenen Punkte und, soweit angegeben, die Begründung. Lies beides nacheinander, damit du erkennst, ob die Begründung zu der Punktzahl passt.
| Prüfbereich | Leitfrage beim Lesen |
|---|---|
| Aufgabenstellung | Habe ich die gestellte Frage vollständig beantwortet? |
| Aufbau | Ist die Lösung nachvollziehbar gegliedert? |
| Begründung der Punkte | Passt der Kommentar zur vergebenen Punktzahl? |
| Einzelne Abzüge | Gibt es Punktabzüge, die sich aus der Anmerkung nicht erklären lassen? |
Die Einsicht ersetzt keine rechtliche Prüfung. Sie liefert dir aber die Grundlage, um Fragen präzise zu stellen und Unklarheiten einzugrenzen.
Warum die Einsicht auch für eine Wiederholung hilft
Wer die Schwächen der eigenen Klausuren kennt, lernt gezielter. Die Anmerkungen zeigen oft, welche Themen zu knapp behandelt wurden oder wo der Aufbau gelitten hat. Das ist besonders wichtig, wenn du eine Wiederholung planst. Welche Versuche dir zur Verfügung stehen, erklärt unser Beitrag zum Wiederholen des Staatsexamens.
Häufige Fragen
Kann ich meine Klausuren schon vor der mündlichen Prüfung einsehen?
Die Seite sieht den Weg erst nach der endgültigen Prüfungsentscheidung vor. Einen Weg vor der mündlichen Prüfung nennt sie nicht. Wenn du dich früher vorbereiten möchtest, frag beim LJPA nach, bevor du Zeit investierst.
Was kostet die Akteneinsicht?
Kopien per E-Mail nennt die Seite als kostenlos. Für die Einsicht vor Ort gibt die Seite keine Gebühr an. Verbindliche Auskünfte zu Kosten erteilt das LJPA auf der Infohotline.
Wer hilft bei Fragen zum Verfahren?
Das LJPA ist unter [email protected] erreichbar. Die Infohotline lautet 0211 837-1922 und ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr besetzt. Nenne bei Anfragen deine Prüfungsnummer und den Prüfungstermin, damit die Zuordnung schnell gelingt. Beschreibe dein Anliegen konkret und in ganzen Sätzen, dann fällt die Antwort meist schneller aus.
Hilft mir die Akteneinsicht bei einem Widerspruch?
Die Akteneinsicht zeigt dir, wie die Arbeiten bewertet wurden. Ob sich daraus ein Widerspruch ergibt, hängt vom Einzelfall ab. Fristen für Rechtsbehelfe und die Folgen eines Nichtbestehens beschreibt unser Beitrag zum Rücktritt von der Staatsprüfung und zu den Regeln bei einer Wiederholung in unserem Beitrag zum Wiederholen des Staatsexamens.
Muss ich die Kopien selbst aufbewahren?
Die Seite weist auf den Speicherplatz im Postfach hin. Sichere die PDF-Dateien deshalb zusätzlich auf einem eigenen Datenträger, damit du sie für einen späteren Vorgang griffbereit hast. Ein kurzes Verzeichnis mit den Aufgabennummern hilft dir dabei, Passagen schnell wiederzufinden.
So gehst du jetzt vor
- Berechne die Monatsfrist ab dem Datum der endgültigen Prüfungsentscheidung.
- Entscheide dich zwischen Kopien per E-Mail und der Einsicht vor Ort.
- Stelle den Antrag fristgerecht über das Formular oder per formloser E-Mail.
- Sieh deine Arbeiten in Ruhe durch und notiere dir Fragen zur Bewertung.
- Kläre mit dem LJPA oder einer fachkundigen Stelle, ob ein weiterer Schritt sinnvoll ist.
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Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.