Ein Ehevertrag vor der Heirat klingt nach Misstrauen, ist aber für viele Paare ein nüchterner Weg, Vermögen, Unternehmen und Immobilien klar zu regeln. Er ersetzt den gesetzlichen Güterstand, wenn ihr etwas anderes vereinbart. Dieser Ratgeber zeigt, in welchen Situationen sich ein Ehevertrag lohnt, was er regeln kann und wo seine Grenzen liegen.
Kurz beantwortet: Ein Ehevertrag lohnt sich vor allem, wenn ein Partner ein Unternehmen führt, erhebliches Vermögen mitbringt oder ein hohes Haftungsrisiko trägt. Er muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert und dem GNotKG. Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ehevertrag ändert den gesetzlichen Güterstand oder ergänzt ihn, zum Beispiel durch Gütertrennung oder einen eingeschränkten Zugewinnausgleich.
- Er muss notariell beurkundet werden. Beide Partner müssen dabei gleichzeitig anwesend sein.
- Die Kosten hängen vom Geschäftswert ab, den der Notar nach dem GNotKG bestimmt. Eine feste Summe gibt es nicht.
- Sinnvoll ist ein Vertrag vor allem bei Unternehmen, ungleichem Vermögen, Immobilien im Alleineigentum eines Partners oder einer zweiten Ehe mit Kindern aus früheren Beziehungen.
- Ein Vertrag kann Regelungen zum Güterstand treffen, aber nicht jede Frage verbindlich festlegen. Unterhalts- und Versorgungsfragen werden im Scheidungsfall gerichtlich geprüft.
Was ein Ehevertrag überhaupt regelt
Der Ehevertrag ist das Instrument, mit dem Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse abweichend vom Gesetz ordnen. Den Grundfall bildet die Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB, die gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Vertrag kann diesen Güterstand ausschließen, durch Gütertrennung ersetzen oder einzelne Punkte abändern, etwa indem bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinn ausgenommen werden.
Häufig geregelt werden das Unternehmen eines Partners, eine Immobilie, die ein Partner in die Ehe einbringt, und die Frage, wer welche Schulden trägt. Auch Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich können Bestandteil sein. Solche Abreden unterliegen im Scheidungsfall allerdings einer gerichtlichen Kontrolle, und sie können ganz oder teilweise unwirksam sein, wenn sie einen Partner unangemessen benachteiligen.
Wann lohnt sich ein Ehevertrag?
Ob sich ein Ehevertrag lohnt, hängt weniger von der Eheschließung selbst ab als von der Vermögenslage und den Lebensplänen der Partner. Die folgende Tabelle zeigt typische Konstellationen, in denen die Frage aufkommt. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
| Situation | Ohne Ehevertrag | Mit Ehevertrag möglich |
|---|---|---|
| Ein Partner führt ein Unternehmen | Der Zugewinn kann das Unternehmen erfassen, je nach Bewertung | Unternehmen wird vom Zugewinn ausgenommen |
| Ungleiche Startvermögen | Ausgleich nach dem Zugewinn bei Scheidung | Gütertrennung oder Ausschluss einzelner Werte |
| Erbschaft oder Schenkung eines Partners | Wird beim Zugewinn gesondert behandelt | Ausdrückliche Regelung im Vertrag |
| Gemeinsames Haus mit Eigenkapital | Ausgleich über Zugewinn oder Miteigentum | Vereinbarte Beteiligung am Haus |
| Hohe Haftungsrisiken im Beruf | Vermögen des Partners ist mitbetroffen | Gütertrennung kann Schutz bieten |
Eine Paarbeziehung mit wenig Vermögen und ohne Unternehmen braucht oft keinen Ehevertrag. Dann reicht die gesetzliche Regel in aller Regel aus. Wer aber schon bei der Hochzeit deutliche Unterschiede hat, sollte die Varianten mit einem Notar durchgehen.
Wie viel kostet ein Ehevertrag und wie läuft er ab?
Ein Ehevertrag wird in einem Notartermin beurkundet. Der Notar prüft die Wünsche beider Partner, entwirft den Text und erklärt die Folgen. Die Gebühren folgen dem GNotKG und richten sich nach dem Geschäftswert, also nach dem Vermögen, das vom Vertrag betroffen ist. Deshalb sollte man vor dem Termin eine Kostenschätzung anfragen.
- Vermögensübersicht beider Partner erstellen, mit Unternehmen, Immobilien, Konten und Schulden.
- Ziele klären: Soll der Zugewinn ausgeschlossen, begrenzt oder nur für bestimmte Werte geändert werden?
- Termin beim Notar vereinbaren, den Entwurf vorab prüfen lassen und beide Partner gemeinsam beurkunden lassen.
Neben den Notarkosten solltest du an mögliche Folgekosten denken, etwa wenn ein Unternehmen bewertet werden muss oder eine Immobilie im Grundbuch umgeschrieben wird. Solche Vorgänge folgen eigenen Regeln und werden getrennt abgerechnet. Frag beim Notar auch, welche Unterlagen du mitbringen musst, damit der Termin nicht unnötig verlängert wird.
Welche Grenzen hat ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist kein Freibrief. Er kann keine Regeln festlegen, die Kinder benachteiligen oder gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstoßen. Verträge, die einen Partner einseitig belasten, können in einem Streitfall vom Gericht angepasst oder verworfen werden. Wer einen Vertrag schließt, sollte daher nicht auf eine Auslegung im Nachhinein hoffen, sondern den Inhalt sorgfältig prüfen lassen.
Auch die Erbfolge wird durch einen Ehevertrag nicht automatisch angepasst. Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten richtet sich nach dem Güterstand, und die pauschale Erhöhung nach § 1371 BGB gilt nur, wenn die Zugewinngemeinschaft durch den Tod beendet wird. Für die Erbfolge sind deshalb oft Testament oder Erbvertrag die passenderen Instrumente.
Praktisch wichtig ist auch der Zeitpunkt. Ein Vertrag, der erst kurz vor der Hochzeit oder mitten in einer Krise unterschrieben wird, kann später angreifbar sein, weil ein Gericht Zweifel an der freien Entscheidung hat. Zwischen Entwurf und Beurkundung sollten deshalb einige Wochen liegen, in denen beide Partner den Text in Ruhe lesen und Fragen klären können. Außerdem gehört zu einem fairen Vertrag, dass beide Seiten ihr Vermögen offenlegen, bevor sie unterschreiben. Wer dem anderen die Lage verschweigt, riskiert, dass der Vertrag im Streitfall keinen Bestand hat.
Häufige Fragen
Ist ein Ehevertrag ein Zeichen von Misstrauen?
Nicht zwingend. Viele Paare verstehen den Vertrag als Absicherung für den Fall, dass sich die Lebensumstände ändern, etwa bei einer Selbstständigkeit oder einem Erbfall. Entscheidend ist, dass beide Partner die Regelung gemeinsam wollen und die Folgen verstehen.
Kann ich den Ehevertrag nach der Hochzeit schließen?
Ja, auch während der Ehe ist ein Ehevertrag möglich. Er muss ebenfalls notariell beurkundet werden. Für bestehende Vermögenswerte bedeutet eine Änderung allerdings häufig eine gründlichere Prüfung, weil sie Steuer- und Erbfolgen berühren kann.
Gilt der Ehevertrag auch im Scheidungsfall automatisch?
Der Vertrag wirkt, wenn er wirksam geschlossen wurde und die Ehe endet. Im Scheidungsverfahren kann ein Gericht aber prüfen, ob einzelne Regelungen unangemessen sind, besonders bei Unterhalt. Eine laufende Anpassung ist deshalb sinnvoll, wenn sich die Lebenslage verändert.
Wie hängt der Ehevertrag mit dem Güterstand zusammen?
Der Ehevertrag ist das Mittel, mit dem man den Güterstand ändert. Ohne Vertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Was genau die Unterschiede zwischen Zugewinn und Gütertrennung sind, erklärt der Ratgeber Gütertrennung oder Zugewinn: Was bei der Heirat zählt.
Brauche ich einen Anwalt, wenn ich einen Notar habe?
Der Notar beurkundet den Vertrag und berät zur Form, muss aber beide Parteien gleichermaßen betreuen. Wer eigene Interessen durchsetzen will, sollte ergänzend einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuziehen. Das gilt vor allem bei größeren Vermögenswerten.
So gehst du jetzt vor
- Ermittelt gemeinsam euer Vermögen und eure Pläne für Beruf, Kinder und Wohnort.
- Lasst euch von einem Notar oder Fachanwalt erklären, welche Varianten infrage kommen.
- Vereinbart einen Termin zur Beurkundung und lasst den Entwurf vorher in Ruhe prüfen.
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Quellen: § 1410 BGB, Form des Ehevertrags (Wortlaut seit 1. Januar 2002), § 1363 BGB, Zugewinngemeinschaft (Wortlaut, Abruf November 2026), § 1371 BGB, Zugewinnausgleich im Todesfall (Abruf November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.