More info

Scheidungskosten: Was ein Verfahren kostet und wer zahlt

Scheidungskosten bestehen aus Gerichts- und Anwaltskosten. Wie der Verfahrenswert entsteht, welche Gebühr anfällt und wann sie sich ermäßigt, erklärt dieser Ratgeber.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Scheidungskosten setzen sich im Wesentlichen aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Wie viel am Ende zu zahlen ist, hängt vor allem vom Verfahrenswert ab, den das Familiengericht festlegt, und davon, ob sich die Ehegatten einigen. Der folgende Ratgeber erklärt die Regeln, die dafür gelten, und zeigt, an welchen Stellen Kosten entstehen und wie sie sich verringern lassen.

Kurz beantwortet: Die Gerichtskosten einer Ehescheidung richten sich nach einem Verfahrenswert, der mindestens 3.000 Euro und höchstens 1 Million Euro betragen darf. In der ersten Instanz beträgt der Gebührensatz 2,0, bei Rücknahme oder gerichtlichem Vergleich ermäßigt er sich auf 0,5. Die Anwaltskosten kommen hinzu. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten bestehen aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und gegebenenfalls Kosten für Folgesachen wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich.
  • Der Verfahrenswert liegt in Ehesachen zwischen 3.000 Euro und 1 Million Euro und wird nach Ermessen des Gerichts festgesetzt.
  • Das Nettoeinkommen der Ehegatten in drei Monaten ist für die Einkommensverhältnisse einzusetzen.
  • Die Gerichtsgebühr im ersten Rechtszug liegt beim Gebührensatz 2,0 und ermäßigt sich in bestimmten Fällen auf 0,5.
  • Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Prüfung erfolgt beim zuständigen Gericht.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Eine Scheidung ist kein einzelner Posten, sondern ein Bündel aus mehreren Kostenblöcken. Die Gerichtskosten betreffen die Ehesache selbst. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Hinzu kommen Folgesachen, die gesondert bewertet werden, sofern sie im Verbund geregelt werden. Die folgende Tabelle ordnet die Blöcke ein.

KostenblockWoran er sich orientiertWas du prüfen solltest
Gerichtskosten EhesacheVerfahrenswert und Gebührensatz 2,0 (Kostenverzeichnis Nr. 1110)Gerichtskostenrechnung und den Verfahrenswert im Beschluss
ErmäßigungGebühr sinkt auf 0,5 (Nr. 1111), etwa bei Rücknahme oder VergleichOb die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen
AnwaltskostenGesetzliche Gebühren nach dem RVG oder eine VergütungsvereinbarungOb eine Vereinbarung vom Gesetz abweicht
FolgesachenUnterhalt, Versorgungsausgleich oder Hausrat, je nach VerfahrenWelche Folgesachen anhängig sind

Wie wird der Verfahrenswert bei einer Scheidung bestimmt?

Der Verfahrenswert ist die Grundlage für alle Gerichtsgebühren. Nach dem Familiengerichtskostengesetz wird er in Ehesachen nach Ermessen bestimmt. Das Gericht berücksichtigt dabei alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten. Der Wert darf nicht unter 3.000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.

Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen. Das ist ein Maßstab, keine Rechenformel. Ob ein Vermögen oder besondere Umstände den Wert anheben oder senken, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Eine feste Zahl kannst du daher vorab nur grob schätzen.

Wie berechnet sich die Gerichtsgebühr?

Die Gerichtsgebühr wird aus der Gebührentabelle abgeleitet und mit einem Gebührensatz multipliziert. Für das Verfahren im Allgemeinen im ersten Rechtszug steht im Kostenverzeichnis die Nummer 1110 mit dem Gebührensatz 2,0. Das bedeutet das Doppelte der Grundgebühr. Die Nummer 1111 sieht eine Ermäßigung auf 0,5 vor, wenn das Verfahren unter anderem durch Rücknahme des Antrags, durch einen gerichtlichen Vergleich oder durch Erledigung endet.

Annahme: Der Betrag nach der Gebührentabelle liegt für deinen Verfahrenswert bei 300 Euro. Bei dem Gebührensatz 2,0 ergeben sich dann 600 Euro Gerichtsgebühr. Endet das Verfahren mit einem Vergleich und greift die Ermäßigung auf 0,5, sind es 150 Euro. Die Zahlen sind nur ein Beispiel für das Prinzip, nicht für deinen Fall.

Wer zahlt die Gerichtskosten bei einer Scheidung?

Wie die Gerichtskosten zwischen den Ehegatten verteilt werden, entscheidet das Gericht im Scheidungsbeschluss. Eine pauschale Regel, die für jeden Fall gilt, gibt es daher nicht. Wer die Verteilung wissen will, sollte den Beschluss und die Kostenentscheidung genau lesen und bei Unklarheiten nachfragen.

Wer nur ein geringes Einkommen oder wenig Vermögen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese Hilfe übernimmt die Kosten nicht vollständig, sondern wird nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bewilligt. Den Antrag stellt man beim zuständigen Familiengericht. Die Entscheidung ist an die Einkommens- und Vermögensprüfung gebunden.

Was kostet der Anwalt bei einer Scheidung?

In Ehesachen besteht in der Regel Anwaltszwang, deshalb kommen Anwaltskosten fast immer hinzu. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert. Viele Anwältinnen und Anwälte vereinbaren darüber hinaus eine Vergütung, die vom gesetzlichen Satz abweichen kann. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden und sollte vor Beginn verglichen werden.

Auch beim Anwalt lohnt sich ein genauer Blick. Frage nach der Höhe der erwarteten Gebühren, nach Auslagen und danach, ob Folgesachen gesondert abgerechnet werden. So vermeidest du Überraschungen, wenn die Rechnung kommt.

Was ändert sich, wenn Kinder oder Unterhalt im Spiel sind?

Kinder und Unterhalt wirken sich auf die Kosten aus, weil sie als Folgesachen geregelt werden können. Das Umgangsrecht und das Sorgerecht werden in der Regel nicht über den Verfahrenswert der Ehesache abgerechnet, sondern nach eigenen Regeln bewertet. Wie Kindesunterhalt berechnet wird, zeigt unser Ratgeber zum Kindesunterhalt, der mit konkreten Tabellenwerten arbeitet.

Auch Schulden, Konten und Kredite müssen nach der Trennung geregelt werden. Diese Aufgaben sind keine Gerichtskosten, verursachen aber häufig eigene Ausgaben, etwa für Bewertungen oder Notartermine. Plane diese Posten deshalb von Anfang an mit ein.

Wie lassen sich die Kosten verringern?

Der wirksamste Hebel ist eine Einigung. Endet das Verfahren durch Rücknahme oder durch einen gerichtlichen Vergleich, kann sich die Gerichtsgebühr auf 0,5 ermäßigen. Die Ermäßigung entfällt, wenn zuvor eine andere Endentscheidung als ein Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil ergangen ist. Eine außergerichtliche Einigung über Unterhalt, Vermögen und Hausrat spart zusätzlich Zeit und Honorar.

Vergleiche die Anwaltsangebote und frage gezielt nach der Vergütungsvereinbarung. Wenn die Einkommensverhältnisse knapp sind, prüfe rechtzeitig die Verfahrenskostenhilfe, bevor Kosten entstehen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung mindestens?

Der gesetzliche Verfahrenswert in Ehesachen beginnt bei 3.000 Euro. Daraus ergibt sich eine Gerichtsgebühr, die sich nach dem Gebührensatz richtet. Die Anwaltskosten kommen hinzu und hängen vom Gegenstandswert und von der Vereinbarung ab.

Muss ich mich anwaltlich vertreten lassen?

In Ehesachen besteht in der Regel Anwaltszwang. Beide Ehegatten brauchen deshalb in aller Regel einen Anwalt oder eine Anwältin. Eine einvernehmliche Lösung ändert daran nichts, reduziert aber den Aufwand.

Zahlt der Staat die Scheidung, wenn ich wenig verdiene?

Nicht direkt, aber die Verfahrenskostenhilfe kann die Kosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob das bei dir zutrifft, prüft das Gericht anhand der Unterlagen.

Lohnt sich ein Vergleich wirtschaftlich?

Ein Vergleich kann die Gerichtsgebühr auf den Gebührensatz 0,5 senken, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Er spart außerdem Zeit und reduziert das Risiko eines langen Streits über Folgesachen.

Wer entscheidet über die Verteilung der Kosten?

Das Gericht entscheidet über die Kostenverteilung im Scheidungsbeschluss. Die Regeln dazu finden sich im Verfahrensrecht. Bei Zweifeln hilft ein Gespräch mit einer Fachanwältin für Familienrecht.

So gehst du jetzt vor

  1. Lass dir vor Beginn den voraussichtlichen Verfahrenswert und die Gerichtsgebühr nennen.
  2. Vereinbare mit dem Anwalt schriftlich, wie abgerechnet wird und welche Folgesachen dazugehören.
  3. Prüfe rechtzeitig, ob du Verfahrenskostenhilfe beantragen kannst.
  4. Kläre Unterhalt, Vermögen und Schulden außergerichtlich, wenn das möglich ist.

Passend dazu

Quellen: § 43 FamGKG, Verfahrenswert in Ehesachen (gesetze-im-internet.de), Stand des Gesetzestextes und Anlage 1 zum FamGKG, Kostenverzeichnis Nr. 1110 und 1111 (gesetze-im-internet.de).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Bewerbung ohne Berufserfahrung: Diese Unterlagen zählen

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

ADHS im Studium: Nachteilsausgleich beantragen

Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Hundehaftpflicht Kosten: Was den Beitrag bestimmt und was sie zahlt