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Ehegattensplitting: Warum die Abschaffung diskutiert wird

Das Ehegattensplitting nach § 26 EStG steht 2026 zur Debatte. Wie es wirkt, welche Vorschläge bekannt sind und was noch kein Gesetz ist, erklärt dieser Ratgeber.
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Inhalt

Das Ehegattensplitting gehört zu den bekanntesten Regeln des deutschen Steuerrechts für Ehepaare. Seit dem Frühjahr 2026 wird seine Abschaffung wieder öffentlich diskutiert, teils mit konkreten Forderungen aus Parteien und Ministerien. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Ehegattensplitting funktioniert, warum es in Frage gestellt wird und welche Vorschläge bisher belegt sind, ohne einen Entwurf zu unterstellen, den es nicht gibt.

Kurz beantwortet: Das Ehegattensplitting ist die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten nach § 26 EStG. Die Abschaffung wird 2026 von Teilen der SPD und der Grünen gefordert, eine CDU-Ministerin spricht sich für den Wegfall der Steuerklassen III und V aus, ein Gesetzentwurf oder ein Koalitionsbeschluss ist nach den Medienberichten von März 2026 nicht bekannt. Spätere Entwicklungen verfolgst du auf bundestag.de und bundesfinanzministerium.de.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehegatten können nach § 26 EStG zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Die Zusammenveranlagung ist das Ehegattensplitting.
  • Kritiker sehen Fehlanreize für die Arbeit des zweiten Partners, meist der Frau, weil ein höheres Zweiteinkommen steuerlich stärker belastet wird.
  • Befürworter, vor allem aus der CSU und Teilen der CDU, verweisen auf Familien und lehnen eine höhere Belastung von Ehepaaren ab.
  • Die Vorschläge reichen von der Abschaffung für alle Ehen bis zu einer Regel nur für neue Ehen.
  • Ein Gesetzentwurf und ein Koalitionsbeschluss waren nach den Berichten von März 2026 nicht bekannt.

Was ist das Ehegattensplitting genau?

Das Ehegattensplitting ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird rechnerisch zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt, die Steuer wird darauf berechnet und verdoppelt. Der Effekt ist am größten, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen. Verdient ein Partner viel und der andere wenig oder gar nichts, sinkt die Gesamtsteuer gegenüber zwei Einzelveranlagungen.

Die Regel selbst steht in § 26 EStG. Ehegatten können zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen, wenn beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Wählt einer der Ehegatten die Einzelveranlagung, werden beide einzeln veranlagt. Die Zusammenveranlagung setzt also die Wahl beider Partner voraus.

Warum wird die Abschaffung diskutiert?

Der zentrale Einwand lautet, das Splitting erschwere die Erwerbstätigkeit des Partners mit dem niedrigeren Einkommen. Wenn das zweite Einkommen hoch ausfällt, steigt der steuerliche Druck auf den Gesamtbetrag stark. Das senkt den Anreiz, mehr zu arbeiten. Die Kritik richtet sich deshalb häufig auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen, weil in vielen Ehen der zweite Verdienst geringer ausfällt.

In der Debatte wird außerdem eine Studie zitiert. Laut einer Untersuchung des DIW für die Bertelsmann Stiftung könnte eine Reform rund 175.000 Vollzeitstellen zusätzlich bringen, vor allem von Frauen ab 45 Jahren. Die Berichterstattung nennt dazu, dass etwa die Hälfte der befragten Teilzeitbeschäftigten sagt, zusätzliche Stunden lohnten sich finanziell für sie nicht. Das ist eine Modellrechnung und keine Prognose eines Gesetzes.

Welche Vorschläge liegen auf dem Tisch?

Die Debatte im Frühjahr 2026 umfasst Vorschläge mit unterschiedlicher Reichweite. Die folgende Tabelle ordnet sie nach den Berichten von März 2026. Die Positionen sind Forderungen oder Äußerungen, keine beschlossene Politik.

AkteurPosition laut BerichtStand
Karin Prien (Bundesministerin, CDU)Abschaffung der Steuerklassen III und V wäre viel gewonnen, verbunden mit mehr Erwerbsanreizen für FrauenÄußerung im Interview, 9. März 2026
SPD (Wiebke Esdar, Serpil Midyatli)Reform bis zum Sommer 2026, verbunden mit der Forderung nach einem VorschlagForderung, kein Entwurf
Grüne (Andreas Audretsch)Individuelle Besteuerung für neue Ehen mit übertragbarem Grundfreibetrag, bestehende Ehen unverändert, außer bei WahlForderung, kein Entwurf
Klingbeil (SPD-Vorsitz)Entfall des Ehegattensplittings im Rahmen einer geplanten Steuerreform, Ziel mehr ArbeitsvolumenVorstoß laut dpa, 25. März 2026, kein Koalitionsbeschluss
CSU (Klaus Holetschek)Abschaffung bedeutet höhere Besteuerung von Familien, daher AblehnungPosition
CDU (Gordon Schnieder)Keine zusätzlichen Belastungen für Ehepaare mit der CDUPosition

Die Tabelle zeigt, dass die Positionen quer durch die Parteien laufen. Für eine verlässliche Einschätzung ist entscheidend, ob ein Vorschlag auf alle Ehen wirkt oder nur auf neue, und ob er die Splittingtabelle ersetzt oder eine andere Form der Besteuerung einführt.

Was ist bisher belegt und was nicht?

Belegt ist, dass die Abschaffung öffentlich gefordert und zwischen den Koalitionspartnern umstritten ist. Laut der Berichterstattung im März 2026 gibt es weder einen Gesetzentwurf noch einen Beschluss des Kabinetts. Der Vorstoß von Lars Klingbeil wurde als Teil einer geplanten Steuerreform beschrieben, nicht als fertige Regel.

Nicht belegt ist, welches Modell am Ende gelten würde. Ebenso offen ist, ob eine Änderung für alle Ehen gilt oder nur für künftige Eheschließungen, und ab wann. Wer heute plant, sollte deshalb die geltende Rechtslage zugrunde legen und Änderungen erst nach Verkündung berücksichtigen.

Was würde sich für Ehepaare ändern?

Das hängt vom Modell ab. Bei einer Abschaffung für alle Ehen würde sich die Steuer für Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen verändern, weil der Vorteil der Zusammenveranlagung entfiele. Bei einem Modell nur für neue Ehen, wie es die Grünen vorschlagen, bliebe der Bestand unberührt, außer ein Paar wählt ausdrücklich eine Änderung.

Annahme: Ein Paar hat ein Einkommen von 60.000 Euro und eines von 20.000 Euro im Jahr. Wie stark sich die Steuer unter einem neuen Modell verändert, lässt sich nur mit einer konkreten Regel und den Abzügen im Einzelfall berechnen. Die Zahlen hier sind bewusst nicht genannt, weil keine Regel vorliegt, die man rechnen könnte.

Was bedeutet die Debatte für Berufseinsteiger?

Für Berufseinsteiger, die gerade heiraten, ist die Steuerklasse im Alltag wichtig, weil sie den monatlichen Abzug beeinflusst. Die Debatte um Steuerklassen III und V ist deshalb für sie konkret. Heute gelten die bisherigen Regeln. Wer sich entscheidet, sollte die Auswirkungen auf Lohnsteuer und Jahresausgleich vorab betrachten.

Wie Ehepaare gemeinsam veranlagt werden und welche Unterlagen dafür anfallen, zeigt unser Ratgeber zur gemeinsamen Steuererklärung für Ehepaare. Die Frage, ob sich die Zusammenveranlagung lohnt, hängt von den Einkommen beider Partner ab und sollte jedes Jahr neu geprüft werden.

Häufige Fragen

Ist das Ehegattensplitting schon abgeschafft?

Nein. Die Zusammenveranlagung nach § 26 EStG ist geltendes Recht. Die Abschaffung wird gefordert, ein Gesetz dazu war nach den Berichten von März 2026 nicht verabschiedet. Den aktuellen Stand prüfst du beim Bundestag.

Wer ist für die Abschaffung?

Nach den Berichten fordern Teile der SPD und der Grünen eine Reform, ebenso eine Bundesministerin aus der CDU in Bezug auf die Steuerklassen. Die Positionen sind nicht einheitlich, auch innerhalb der Parteien.

Wer lehnt die Abschaffung ab?

Die CSU lehnt eine Abschaffung seit jeher ab und warnt vor höheren Steuern für Familien. Auch aus der CDU kommt die Ablehnung, weil zusätzliche Belastungen für Ehepaare nicht gewollt seien.

Was passiert mit bestehenden Ehen?

Das hängt vom Modell ab. Einige Vorschläge sehen einen Übergang oder eine Regelung nur für neue Ehen vor. Ob bestehende Ehen betroffen wären, ist nicht entschieden, weil kein Gesetzentwurf vorliegt.

Lohnt sich die Zusammenveranlagung heute?

Das hängt von den Einkommen ab. Bei stark unterschiedlichen Einkommen ist der Vorteil meist größer, bei ähnlichen Einkommen kleiner. Eine konkrete Berechnung ist mit einer Steuerberatung oder einem Steuerprogramm möglich.

So gehst du jetzt vor

  1. Verfolge den Stand über den Bundestag und das Bundesfinanzministerium, bevor du eine Entscheidung auf eine mögliche Reform stützt.
  2. Prüfe deine Steuerklasse und die Frage der Zusammenveranlagung jährlich mit den aktuellen Einkommen.
  3. Lass dich bei größeren Entscheidungen von einer Steuerberatung zu deinem Fall beraten.

Passend dazu

Quellen: § 26 EStG, Veranlagung von Ehegatten (gesetze-im-internet.de), beck-aktuell, Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplittings, 9. März 2026 (Presse) und Stuttgarter Zeitung, Vorstoß Klingbeils zum Ehegattensplitting, 25. März 2026 (Presse, dpa).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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