Kindesunterhalt berechnest du in Deutschland in der Regel mit der Düsseldorfer Tabelle. Sie ordnet den Bedarf eines Kindes nach Alter und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ein. Wer nach einer Trennung wissen will, was er zahlen muss, braucht drei Dinge: Die passende Altersstufe, das bereinigte Nettoeinkommen und die Regel zur Anrechnung des Kindergelds. Dieser Ratgeber führt durch diese Schritte.
Kurz beantwortet: Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt als Bedarfssätze in der ersten Einkommensgruppe 486 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 Euro für 6 bis 11 Jahre und 653 Euro für 12 bis 17 Jahre, jeweils monatlich. Vom Bedarf wird das Kindergeld abgezogen, hälftig oder voll. Stand der Tabelle: 1. Januar 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie der Oberlandesgerichte und gilt für 2026 in der Fassung vom 1. Januar 2026.
- Die Bedarfssätze richten sich nach dem Alter des Kindes und nach der Einkommensgruppe des Zahlenden.
- Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen. Ob hälftig oder voll, regelt § 1612b BGB.
- Für volljährige Kinder im Haushalt der Eltern gilt ein Satz von 125 Prozent der zweiten Altersstufe.
- Der angemessene Selbstbehalt für Kinder in der Ausbildung beträgt 1.750 Euro.
Wie liest du die Düsseldorfer Tabelle?
Die Tabelle beginnt mit der Einkommensgruppe, die zum bereinigten Nettoeinkommen des Zahlenden passt. Die Sätze in der ersten Gruppe gelten bis zu einem Einkommen von 2.100 Euro. Höhere Einkommen führen in höhere Gruppen mit größeren Beträgen. Die Bedarfssätze für die drei Altersstufen sehen für 2026 so aus.
| Altersstufe | Bedarfssatz 1. Einkommensgruppe (Euro monatlich) | Hinweis |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 | erste Altersstufe |
| 6 bis 11 Jahre | 558 | zweite Altersstufe |
| 12 bis 17 Jahre | 653 | dritte Altersstufe |
| 18 Jahre und älter | Kein fester Betrag genannt | 125 Prozent des Mindestbedarfs der zweiten Altersstufe, für volljährige Kinder im Haushalt der Eltern |
Die Tabelle wird jährlich fortgeschrieben. Für die Berechnung eines bestimmten Falls brauchst du deshalb immer die Fassung, die im Jahr der Berechnung gilt. Die Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus der Fassung vom 1. Januar 2026.
Wichtig ist dabei das bereinigte Nettoeinkommen, nicht das Bruttogehalt. Vom Einkommen werden vor der Zuordnung zur Einkommensgruppe insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie angemessene Altersvorsorge abgezogen. Wer selbstständig arbeitet oder unregelmäßig verdient, sollte für die Berechnung einen Durchschnitt über mehrere Monate oder Jahre betrachten, weil einzelne Monate das Bild verzerren können.
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Das Kindergeld mindert den Bedarf des Kindes, weil es für denselben Zweck gezahlt wird. Nach § 1612b BGB gilt: Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes, wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet. In allen anderen Fällen wird es in voller Höhe angerechnet. Der Zahlbetrag ergibt sich also aus dem Tabellenbetrag abzüglich des jeweils anzurechnenden Anteils.
Annahme: Ein achtjähriges Kind hat einen Tabellenbetrag von 558 Euro. Das Kindergeld beträgt in diesem Beispiel 250 Euro, nur zur Veranschaulichung. Wird das Kindergeld hälftig angerechnet, sind es 125 Euro, der Zahlbetrag liegt bei 433 Euro. Wird es voll angerechnet, sind es 250 Euro, der Zahlbetrag liegt bei 308 Euro. Die tatsächliche Höhe des Kindergelds entnimmst du der Zahlbetragstabelle im Anhang der Düsseldorfer Tabelle.
Was gilt ab 18 Jahren und für studierende Kinder?
Mit der Volljährigkeit ändert sich die Systematik. Lebt das Kind noch im Haushalt der Eltern, verweist die Tabelle auf einen Satz von 125 Prozent des Mindestbedarfs der zweiten Altersstufe. Wohnt das studierende Kind außerhalb des Elternhauses, nennt die Tabelle einen eigenen Bedarf. Für 2026 liegt er bei 990 Euro, davon 440 Euro Warmmiete. Der Wert ist gegenüber 2025 unverändert.
Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ist an das Kind und an die Ausbildung gebunden. Wie lange er besteht und wann er endet, hängt von der Ausbildung ab. Unser Ratgeber zum Unterhalt für studierende Kinder beschreibt die Höhe und die Dauer im Detail.
Welcher Selbstbehalt schützt den Zahlenden?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Zahlenden für seinen eigenen Unterhalt verbleiben muss. Für volljährige Kinder in der Ausbildung nennt die Tabelle einen angemessenen Selbstbehalt von 1.750 Euro. Die Tabelle legt außerdem fest, dass die Selbstbehalte für 2026 nicht erhöht wurden. Vom eigenen Einkommen darf für den Kindesunterhalt nur so viel herangezogen werden, dass dieser Betrag verbleibt.
Bei Elternunterhalt oder Unterhalt unter Ehegatten gelten andere Selbstbehalte, die die Tabelle gesondert nennt. Verwechsle die Werte nicht.
Wie berechnest du den Kindesunterhalt Schritt für Schritt?
Eine Berechnung gelingt am sichersten, wenn du die Reihenfolge einhältst. Die folgenden Schritte zeigen das Vorgehen, ohne die individuelle Prüfung zu ersetzen.
- Ermittle das Alter des Kindes und ordne es der richtigen Altersstufe zu.
- Bestimme das bereinigte Nettoeinkommen des Zahlenden und die passende Einkommensgruppe.
- Lies den Bedarfssatz aus der Tabelle ab und prüfe, ob das Kind außerhalb wohnt.
- Ziehe das Kindergeld in der zutreffenden Höhe ab: Hälftig bei Betreuung, sonst voll.
- Prüfe den Selbstbehalt des Zahlenden und den Stand der Tabelle.
Was gilt beim Wechselmodell?
Wenn beide Eltern das Kind in etwa gleich betreuen, verschiebt sich die Frage, wer den Bedarf wie deckt. Die Tabelle beschreibt den Grundfall, in dem ein Elternteil zahlt und der andere betreut. Beim Wechselmodell müssen Einkommen, Betreuungsanteile und Kosten gemeinsam betrachtet werden. Unser Ratgeber zu Finanzen im Wechselmodell führt dieses Thema näher aus.
Häufige Fragen
Gilt die Düsseldorfer Tabelle für jedes Kind gleich?
Die Bedarfssätze unterscheiden sich nach Altersstufen, nicht nach Geschwisterzahl. Bei mehreren Kindern ist jeweils das Alter des einzelnen Kindes maßgeblich. Die Berechnung erfolgt für jedes Kind getrennt, wobei sich die Einkommensverhältnisse des Zahlenden auf alle Kinder auswirken.
Wann wird der Kindesunterhalt neu berechnet?
Eine Neuberechnung ist sinnvoll, wenn sich das Alter des Kindes, das Einkommen des Zahlenden oder die Tabelle ändert. Die Düsseldorfer Tabelle wird zum Jahresbeginn fortgeschrieben, deshalb lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Fassung in jedem Jahr.
Muss ich Unterhalt auch ohne eigenes Einkommen zahlen?
Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen, das erzielt werden könnte. Wer ohne triftigen Grund weniger verdient, als er könnte, muss sich ein fiktives Einkommen zurechnen lassen. Einzelheiten entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Was tue ich, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Bleibt die Zahlung aus, kannst du einen Titel über den Unterhalt beantragen. Ein Jugendamt oder eine Rechtsberatung kann dich zu den Schritten beraten. Die genaue Vorgehensweise hängt davon ab, ob ein Titel vorliegt.
Ist die Tabelle verbindlich?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die Gerichte bei der Bemessung anwenden. Sie ist kein Gesetz. Im Einzelfall können Abweichungen entstehen, wenn besondere Umstände vorliegen.
So gehst du jetzt vor
- Berechne den Bedarf mit der aktuellen Fassung der Düsseldorfer Tabelle und dem Alter des Kindes.
- Kläre das Kindergeld: Wer betreut, wer zahlt und in welcher Höhe es anfällt.
- Lass die Berechnung bei Unklarheiten von einer Rechtsberatung prüfen, bevor du eine Zahlung zusagst.
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Quellen: Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026, Oberlandesgericht Düsseldorf (justiz.nrw.de) und § 1612b BGB, Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld (buzer.de).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.