Familie, Partnerschaft und Geld hängen eng zusammen. Wer zusammenzieht, heiratet, ein Kind bekommt oder sich trennt, verändert zugleich Ansprüche, Steuern, Versicherungen und Vorsorge. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Themen und verlinkt die Ratgeber, die in die Details gehen.
Kurz beantwortet: Geld und Familie berühren sich vor allem bei Elterngeld, BAföG, Familienversicherung, Unterhalt und Erbrecht. Das Elterngeld liegt nach geltendem Recht zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, die Reform ab 2027 ist im Verfahren. Im BAföG gibt es Freibeträge von 850 Euro für Ehegatten und 770 Euro je Kind pro Monat. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Elterngeld: Nach geltendem Recht beträgt der Mindestbetrag 300 Euro, der Höchstbetrag 1.800 Euro pro Monat (§ 2 BEEG).
- Reform: Die Änderungen des Elterngelds ab 2027 sind im Verfahren und werden erst mit Verkündung verbindlich.
- BAföG: Das Einkommen eines Partners wirkt über Freibeträge, für Ehegatten 850 Euro und je Kind 770 Euro pro Monat (§ 23 BAföG).
- Familienversicherung: Die Einkommensgrenze lag 2026 bei 565 Euro im Monat und gilt für Ehegatten und Kinder (§ 10 SGB V).
- Krankenversicherung: Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10.07.2026 beschlossen. Für mitversicherte Ehegatten ist ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent vorgesehen, mit Ausnahmen.
- Vorsorge: Ohne Trauschein und ohne Testament erbt ein Partner nicht automatisch. Testament und Vorsorgevollmacht sollten Paare früh klären.
Was gilt beim Elterngeld, und was ändert die Reform?
Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt, der Rahmen aus Mindest- und Höchstbetrag steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
| Regel | Stand | Quelle |
|---|---|---|
| Mindestbetrag 300 Euro pro Monat | geltendes Recht | § 2 BEEG |
| Höchstbetrag 1.800 Euro pro Monat | geltendes Recht | § 2 BEEG |
| Reform ab 2027 | im Verfahren, noch nicht verbindlich | Bundesfamilienministerium und Gesetzgebungsverfahren |
Wer ein Kind erwartet, sollte die Verteilung der Monate früh besprechen. Die Regeln zu den Vätermonaten stehen im Ratgeber Vätermonate beim Elterngeld, die Besonderheiten für Selbstständige im Ratgeber Elterngeld bei Selbstständigkeit.
Zählt das Einkommen des Partners beim BAföG?
Beim BAföG wirkt sich ein Partner über Freibeträge aus, nicht über einen pauschalen Abzug vom Förderbetrag. Für Ehegatten oder Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 850 Euro pro Monat, für jedes Kind 770 Euro. Diese Beträge entfallen, wenn die betreffende Person selbst in einer förderungsfähigen Ausbildung steht.
| Person | Freibetrag pro Monat | Stand |
|---|---|---|
| Ehegatte oder Lebenspartner | 850 Euro | 2026, § 23 Abs. 1 BAföG |
| Jedes Kind | 770 Euro | 2026, § 23 Abs. 1 BAföG |
| Auszubildende Person selbst | 353 Euro | 2026, vorbehaltlich einer Bekanntmachung nach Abs. 6 |
Wie sich das Einkommen des Partners konkret auswirkt, erklärt der Ratgeber Partnerschaft und BAföG. Die endgültige Berechnung nimmt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung vor.
Wie funktioniert die Familienversicherung für Ehepartner und Kinder?
Ehegatten und Kinder können bei einem gesetzlich versicherten Mitglied familienversichert sein, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, also bei 565 Euro im Monat. Sie gilt für Ehegatten und Kinder gleichermaßen.
| Grenze 2026 | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Einkommensgrenze Familienversicherung | 565 Euro pro Monat | § 10 SGB V |
| Minijob-Grenze | 603 Euro pro Monat | § 8 SGB IV |
Laut Bundesgesundheitsministerium sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 2028 für mitversicherte Ehegatten einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent vor, mit Ausnahmen. Der Bundestag hat das Gesetz am 10.07.2026 beschlossen. Was das konkret kostet, zeigt der Ratgeber Familienversicherung Ehepartner ab 2028.
Was passiert mit dem Unterhalt nach einer Trennung?
Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen beider Eltern, dem Alter des Kindes und der Betreuungssituation. Eine Orientierung geben die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte, etwa die Düsseldorfer Tabelle. Die jeweils gültige Fassung veröffentlicht das zuständige Oberlandesgericht.
- Das Einkommen beider Elternteile bildet den Ausgangspunkt.
- Das Alter des Kindes bestimmt den Bedarfssatz.
- Betreuung und Umgang können die Verteilung verändern.
Ein Rechenweg mit Schritten steht im Ratgeber Kindesunterhalt berechnen.
Welche Vorsorge brauchen Paare ohne Trauschein?
Verheiratete Partner erben nach dem gesetzlichen Erbrecht. Unverheiratete Partner erben ohne Testament nichts, der Nachlass fällt an gesetzliche Erben wie Eltern oder Geschwister. Ein Testament ist deshalb für Paare ohne Trauschein besonders wichtig, wie der Ratgeber Erbschaft unter Partnern zeigt.
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Konten und Entscheidungen übernimmt, wenn ein Partner dazu nicht mehr in der Lage ist. Ohne sie kann eine gerichtliche Betreuung nötig werden.
Wie wirkt sich die Ehe auf Steuern und Vermögen aus?
Verheiratete Paare können zusammen veranlagt werden. Das Ehegattensplitting ist geltendes Recht, eine Abschaffung wird politisch diskutiert. Wer die steuerlichen Folgen einer Heirat prüfen möchte, findet die Grundlagen im Ratgeber Gemeinsame Steuererklärung für Ehepaare und zu Vermögen im Ratgeber Gütertrennung oder Zugewinn.
Häufige Fragen
Wer bestimmt, ob ich familienversichert bin?
Die Familienversicherung hängt von der Mitgliedschaft des Versicherten ab, bei dem sie besteht. Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen nach § 10 SGB V. Bei Unklarheiten lohnt eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse, bevor man die Versicherung wechselt.
Wirkt sich eine Heirat auf das BAföG aus?
Das kann so sein, wenn der Ehepartner Einkommen hat. Der Freibetrag von 850 Euro gilt nur, wenn der Ehepartner nicht selbst in einer förderungsfähigen Ausbildung steht. Die genaue Berechnung nimmt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung vor.
Erbt mein Partner ohne Testament automatisch?
Nein, wenn ihr nicht verheiratet seid. Verheiratete Partner erben nach dem gesetzlichen Erbrecht. Ohne Ehe und ohne Testament erbt der Partner nichts, deshalb kann ein Testament oder Erbvertrag sinnvoll sein. Form und Wirkung sollte ein Notar prüfen.
Lohnt sich eine Heirat für Studierende finanziell?
Das hängt von Einkommen, Krankenversicherung und Steuerklasse ab. Ein Partner mit Einkommen kann die Freibeträge im BAföG verringern, während Vorteile bei Steuern und Erbe dagegenstehen. Eine Gegenüberstellung mit konkreten Zahlen ist der sinnvollste Schritt.
Wie verteilen sich Kosten für ein Kind, wenn beide Eltern arbeiten?
Beide Eltern tragen den Unterhalt entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet in der Regel die Betreuung, der andere zahlt meist Barunterhalt. Die Verteilung hängt stark vom Einzelfall ab.
So gehst du jetzt vor
- Lege fest, welche Punkte in deiner Lage zählen: Elterngeld, BAföG, Krankenversicherung, Unterhalt oder Erbe.
- Prüfe die Einkommensgrenzen, die für dich gelten, bei deiner Krankenkasse und beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
- Kläre Testament und Vorsorgevollmacht, bevor etwas passiert.
- Plane die Kosten für Heirat, Kind oder Umzug in einer gemeinsamen Haushaltsrechnung, wie im Ratgeber Haushaltskasse zu zweit beschrieben.
- Für Fragen zu Vorsorge und Versicherung im Einzelfall hilft eine persönliche Beratung (https://academycon.de/so-arbeiten-wir/).
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Quellen: § 2 BEEG, Elterngeldhöhe (geltendes Recht); § 23 BAföG, Freibeträge (Stand 2026); § 10 SGB V, Familienversicherung; BMG, Pressemitteilung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (10.07.2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.