Ein Zweitstudium wird in Deutschland nur in engen Ausnahmen über BAföG gefördert. Das Kindergeld läuft bis 25 weiter, solange du neben dem Studium regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest. Steuerlich ist das Zweitstudium der günstigere Fall: Die Kosten zählen als Werbungskosten ohne Höchstbetrag, und ein Verlust wird in spätere Jahre vorgetragen. Ob die Hochschule Gebühren verlangt, erfährst du beim Studierendensekretariat.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zweitstudium ist ein Studium nach einem abgeschlossenen Studium. Ein Studium nach einer Berufsausbildung ist eine Zweitausbildung und wird steuerlich und beim Kindergeld ebenso behandelt. Ein darauf abgestimmter Master direkt nach dem Bachelor gehört beim Kindergeld noch zur Erstausbildung, kann steuerlich aber als Zweitstudium gelten.
- BAföG gibt es nur in den Fällen des § 7 Abs. 2 BAföG, zum Beispiel wenn das zweite Studium für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist.
- Das Kindergeld von 259 Euro im Monat gibt es bis 25 nur, wenn du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. Ein Minijob und ein Ausbildungsdienstverhältnis zählen nicht mit.
- Die Kosten sind Werbungskosten ohne Höchstbetrag. Übersteigen sie die Einnahmen, stellt das Finanzamt einen Verlust fest, den du später verrechnest.
- Wohngeld ist möglich, wenn das Zweitstudium keinen BAföG-Anspruch auslöst.
Was gilt als Zweitstudium, Zweitausbildung und Aufbaustudium?
Ein Zweitstudium ist ein weiteres Studium, das du nach einem bereits abgeschlossenen Studium aufnimmst. Eine Zweitausbildung ist jede Ausbildung nach einer abgeschlossenen Erstausbildung, also auch ein Studium nach einer Berufsausbildung. Ein Aufbaustudium ist ein postgraduales Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium, das auf einem ersten Abschluss aufbaut.
Entscheidend ist, was als Erstausbildung zählt. Steuerlich ist das eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten Vollzeit, die mit einer Abschlussprüfung endet (§ 9 Abs. 6 EStG). Der Bachelor ist berufsqualifizierend und damit ein Erststudium. Beim Kindergeld gehört ein darauf abgestimmter, konsekutiver Master noch zur Erstausbildung. Ein Studium kann deshalb kindergeldrechtlich Erststudium und steuerlich Zweitstudium sein. Wie die Finanzverwaltung deinen Master einordnet, klärst du am sichersten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
| Fall | Kindergeld | Steuer |
|---|---|---|
| Master direkt nach dem Bachelor, fachlich abgestimmt | Gehört zur Erstausbildung, keine Stundengrenze | Kann als Zweitausbildung gelten, dann Werbungskosten |
| Studium nach einer Berufsausbildung | Zweitausbildung, höchstens 20 Wochenstunden Arbeit | Werbungskosten |
| Master nach einer Berufstätigkeit | Zweitausbildung, höchstens 20 Wochenstunden Arbeit | Werbungskosten |
| Zusatz- oder Aufbaustudium | Grundsätzlich kein Erststudium, außer enger Anschluss an den ersten Abschluss | Werbungskosten |
| Erststudium | Keine Stundengrenze | Sonderausgaben bis 6.000 Euro |
Wer ein erstes Studium ohne Abschluss abgebrochen hat, hat noch keine abgeschlossene Erstausbildung. Das neue Studium gilt dann weder beim Kindergeld noch bei der Steuer als Zweitstudium, und fürs BAföG zählen die Regeln zu Abbruch und Fachrichtungswechsel.
Gibt es BAföG für ein Zweitstudium?
BAföG bekommst du für ein Zweitstudium nur in engen Ausnahmen. Das Gesetz fördert eine einzige weitere Ausbildung in diesen Fällen (§ 7 Abs. 2 BAföG, nachzulesen im Gesetzestext):
- Das zweite Studium ergänzt eine Hochschulausbildung, soweit es für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist.
- Es steht im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung, ist in sich selbstständig und führt in derselben Richtung fachlich weiter.
- Du hast die Zugangsvoraussetzungen auf dem zweiten Bildungsweg erworben.
Im Übrigen wird nur gefördert, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls, vor allem das angestrebte Ausbildungsziel, es erfordern. Die Entscheidung trifft das Amt für Ausbildungsförderung. Für die ersten beiden Fälle gilt die BAföG-Altersgrenze von 45 Jahren nicht. Nach dem Entwurf der BAföG-Reform sollen die Ausnahmen von der Altersgrenze ab dem 1. April 2027 entfallen. Beschlossen ist das nicht.
Anders liegt der Fall nach einem Abbruch oder Fachrichtungswechsel. Die Förderung ist dann aus einem wichtigen Grund möglich, der nur bis zum Beginn des fünften Fachsemesters gilt (§ 7 Abs. 3 BAföG). Wie BAföG im Erststudium funktioniert, erklärt der Beitrag BAföG Anspruch. Wer ein Zweitstudium nach 30 plant, findet die Finanzierungswege im Beitrag Studium über 30 finanzieren.
Bekommst du Kindergeld im Zweitstudium?
Ja, bis du 25 bist, wenn du ordentlich immatrikuliert bist und die Erwerbstätigkeit die Grenze nicht überschreitet. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (§ 32 Abs. 4 EStG, Gesetzestext). Unschädlich sind eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von höchstens 20 Stunden, ein Ausbildungsdienstverhältnis und ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.
Die 20-Stunden-Grenze gilt erst ab dem Monat nach dem Abschluss der Erstausbildung. Ein Studium gilt in der Regel erst mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses als abgeschlossen. Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Ist nur eine Monatsarbeitszeit vereinbart, teilt die Familienkasse sie durch 4,35.
Beispiel: Jonas, 24, Bachelor abgeschlossen, jetzt Informatik im Zweitstudium
Jonas hat seinen Bachelor in Wirtschaft abgeschlossen und studiert nun Informatik. Variante A: Sein Arbeitsvertrag sieht 80 Stunden im Monat vor. Das sind 80 ÷ 4,35 = 18,4 Wochenstunden, die Grenze von 20 ist eingehalten. Variante B: Er arbeitet vertraglich 90 Stunden im Monat. Das sind 90 ÷ 4,35 = 20,7 Wochenstunden, die Grenze ist überschritten, und die Familienkasse zahlt für die Zeit der Überschreitung kein Kindergeld. Das Kindergeld von 259 Euro im Monat sind 3.108 Euro im Jahr, die in Variante B bei ganzjähriger Überschreitung wegfallen.
Mehr als 20 Stunden bleiben unbeachtlich, wenn die Ausweitung höchstens zwei Monate dauert und der Durchschnitt der Wochenarbeitszeit im Kalenderjahr bei 20 Stunden bleibt. Gasthörer werden nicht berücksichtigt, denn die Familienkasse verlangt die Immatrikulation als ordentlicher Studierender. Schulden deine Eltern wegen der abgeschlossenen Erstausbildung keinen Unterhalt, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag an dich abzweigen (Vordruck KG 17a). Alle Regeln im Überblick: Kindergeld im Studium.
Was kostet ein Zweitstudium?
Allgemeine Studiengebühren gibt es in keinem Bundesland. Für ein Zweitstudium können Gebühren anfallen. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, erfährst du beim Studierendensekretariat deiner Hochschule. Einige Länder erheben außerdem Langzeitstudiengebühren, die im Landesgesetz stehen.
Sicher fällt der Semesterbeitrag an. Er besteht aus Beiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk und, wo es das gibt, für das Semesterticket. Seine Höhe unterscheidet sich je Hochschule, einige Länder verlangen zusätzlich Einschreibe-, Verwaltungs- oder Rückmeldegebühren von etwa 50 Euro pro Semester. Das Deutschland-Semesterticket kostet 2026 monatlich 37,80 Euro (226,80 Euro pro Semester), 2027 sind es 40,08 Euro im Monat.
Beispiel: Monatliche Fixkosten im Zweitstudium
Annahmen: Du wohnst in einem WG-Zimmer zum bundesweiten Durchschnitt, bist kinderlos, 23 oder älter, bei einer Krankenkasse mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und nutzt das Deutschland-Semesterticket.
| Posten | Betrag im Monat |
|---|---|
| WG-Zimmer, bundesweiter Durchschnitt | 510 Euro |
| Krankenversicherung und Pflegeversicherung | rund 148 Euro |
| Deutschland-Semesterticket 2026 | 37,80 Euro |
| Summe | 695,80 Euro |
Die WG-Mieten liegen in München bei durchschnittlich 850 Euro, in Berlin und Hamburg bei 650 Euro und in Köln bei 640 Euro. Essen, Lernmittel und der übrige Semesterbeitrag kommen zu den Fixkosten hinzu. Der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag setzt sich so zusammen: 123,29 Euro plus 2,9 Prozent von 855 Euro (24,80 Euro) ergeben rund 148 Euro.
Kannst du das Zweitstudium von der Steuer absetzen?
Ja. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung sind die Kosten für ein Zweitstudium Werbungskosten, ohne Höchstbetrag (§ 9 Abs. 6 EStG, Gesetzestext). Im Erststudium bleibt nur der Sonderausgabenabzug bis 6.000 Euro im Jahr, der nur wirkt, wenn du im selben Jahr steuerpflichtige Einkünfte hast, und ohne Vortrag.
| Merkmal | Erststudium | Zweitstudium |
|---|---|---|
| Steuerliche Art | Sonderausgaben | Werbungskosten |
| Höchstbetrag | 6.000 Euro im Jahr | Keiner |
| Verlustvortrag | Nein | Ja |
Typische Kosten sind Semesterbeitrag, Fachliteratur, Laptop und Software, Fahrten zur Hochschule, Arbeitsmittel, Exkursionen, Auslandsstudium und Bewerbungskosten. Einen Laptop bis 800 Euro netto (952 Euro brutto) kannst du im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben, bei privater Mitnutzung nur anteilig. Bewahre die Belege auf und halte fest, wofür du die Anschaffung brauchst.
Wie funktioniert der Verlustvortrag?
Übersteigen die Kosten deine Einnahmen, entsteht ein Verlust. Das Finanzamt stellt ihn gesondert fest (§ 10d EStG), und du verrechnest ihn in späteren Jahren mit Einkünften.
Beispiel mit angenommenen Werten: Mia, 27, studiert im Zweitstudium Psychologie und hat keine Einnahmen. In zwei Jahren sind ihr Kosten von je 1.800 Euro entstanden (Fachbücher, Laptop, Fahrten). Nach dem Abschluss verdient sie im ersten Job 30.000 Euro brutto im Jahr. Das Finanzamt hat zuvor 3.600 Euro Verlust festgestellt (2 × 1.800 Euro). Dieser Betrag mindert ihre zu versteuernden Einkünfte. Wie viel Steuer das spart, hängt von ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Hast du Einnahmen mit Lohnsteuerabzug, etwa als Werkstudent, wirken die Kosten nur, soweit sie zusammen mit allen anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.
Wann musst du die Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht entsteht nicht automatisch. Eine freiwillige Erklärung ist bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres möglich, für das Jahr 2026 also bis zum 31. Dezember 2030. Der Zeitplan für die Abgabe steht im Beitrag Steuererklärung für Studenten. Eine allgemeine Übersicht gibt der Beitrag steuerliche Vorteile im Studium.
Gibt es Wohngeld und Kredite im Zweitstudium?
Wohngeld bekommt grundsätzlich nicht, wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, auch wenn kein BAföG gezahlt wird (§ 20 Abs. 2 WoGG). Eine Ausnahme gilt für das Zweitstudium ohne BAföG-Voraussetzungen. Beantrage vorher BAföG, denn der Ablehnungsbescheid dient als Nachweis. Alle Voraussetzungen erklärt Wohngeld für Studenten.
Als Ergänzung kommen zwei staatliche Kredite in Frage. Der Bildungskredit zahlt 100, 200 oder 300 Euro im Monat bei 4,09 Prozent effektivem Zins. Er setzt ein Vollzeitstudium in fortgeschrittener Phase voraus, etwa im Master oder im Zusatz- oder Aufbaustudium, und du musst den Antrag vor deinem 36. Geburtstag stellen. Der KfW-Studienkredit zahlt 100 bis 650 Euro monatlich bei 6,38 Prozent effektivem Zins und setzt ein Alter zwischen 18 und 44 voraus. Beide Kredite decken nur einen Teil der Kosten und müssen später zurückgezahlt werden. Weitere Möglichkeiten zeigt der Beitrag Studium finanzieren ohne BAföG.
Wie bist du im Zweitstudium krankenversichert?
Die studentische Krankenversicherung gilt auch für Aufbau- und Erweiterungsstudien. Sie setzt die Immatrikulation voraus und endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Über 30 hinaus gilt sie nur, wenn die Art der Ausbildung oder persönliche Gründe die Überschreitung rechtfertigen. Bis 25 ist meist eine Familienversicherung möglich. Wer sich für die private Versicherung entscheidet oder früher befreit wurde, findet die Besonderheiten im Beitrag PKV und Zweitstudium.
| Merkmal | Werte 2026 | 2027 (Status) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kindergeld je Kind und Monat | 259 Euro | 267 Euro (geplant, Einkommensteuerreformgesetz 2027, Verfahren offen) | § 66 EStG; Bundesregierung, Kabinett 2.9.2026 |
| Altersgrenze in Ausbildung | 25 Jahre | unverändert | § 32 Abs. 4 EStG; Merkblatt Familienkasse |
| Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitten | bis 4 Monate | unverändert | § 32 Abs. 4 EStG |
| Zweitstudium oder Zweitausbildung | Erwerbstätigkeit bis 20 Stunden pro Woche | unverändert | Merkblatt Familienkasse |
| Kinderfreibetrag beide Eltern (Existenzminimum und Betreuung) | 9.756 Euro im Jahr | 10.056 Euro (geplant, noch nicht beschlossen) | § 32 Abs. 6 EStG; Einkommensteuerreformgesetz 2027 |
Häufige Fragen
Gibt es BAföG für ein Zweitstudium?
Nur in engen Ausnahmen. Gefördert wird eine weitere Ausbildung, wenn sie eine Hochschulausbildung ergänzt und für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist, wenn sie mit der vorherigen Ausbildung zusammenhängt und fachlich in derselben Richtung weiterführt oder wenn du den zweiten Bildungsweg gegangen bist. Im Übrigen entscheidet das BAföG-Amt nach den Umständen des Einzelfalls.
Kann ich ein Zweitstudium von der Steuer absetzen?
Ja. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung sind die Kosten Werbungskosten ohne Höchstbetrag. Übersteigen sie deine Einnahmen, stellt das Finanzamt einen Verlust fest, den du in späteren Jahren verrechnest. Für die freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist bis zum 31. Dezember des vierten Folgejahres.
Bekomme ich Kindergeld im Zweitstudium?
Ja, bis 25, solange du ordentlich immatrikuliert bist und regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Ein Minijob und ein Ausbildungsdienstverhältnis zählen nicht mit. Das Kindergeld beträgt 259 Euro im Monat. Ein fachlich abgestimmter Master direkt nach dem Bachelor hat keine Stundengrenze.
Was kostet ein Zweitstudium?
Allgemeine Studiengebühren gibt es in keinem Bundesland, für ein Zweitstudium können aber Gebühren anfallen. Dazu kommen der Semesterbeitrag und die Lebenshaltung. Die Fixkosten aus WG-Zimmer, Krankenversicherung und Semesterticket liegen im Beispiel bei etwa 696 Euro im Monat.
Wie bin ich im Zweitstudium krankenversichert?
Als Immatrikulierte bist du bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. Das gilt auch für Aufbau- und Erweiterungsstudien. Bis 25 kommt meist die Familienversicherung in Frage. Alles zu Befreiung und privater Versicherung steht im Beitrag zu PKV und Zweitstudium.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob dein Vorhaben kindergeldrechtlich und steuerlich als Zweitstudium gilt, und kläre mit dem BAföG-Amt, ob einer der Ausnahmefälle passt.
- Melde der Familienkasse deinen Studienbeginn und halte die vertragliche Arbeitszeit bei höchstens 20 Wochenstunden.
- Sammle ab dem ersten Semester Belege für Fachliteratur, Laptop, Fahrten und Semesterbeitrag.
- Reiche die Steuererklärung ein, damit das Finanzamt den Verlust feststellt, und plane Wohngeld und einen Kredit als Ergänzung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.
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