Definition
Die Übergangszeit ist der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Schulende und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master. Innerhalb dieser Zeit bleibt der Kindergeldanspruch in der Regel erhalten, wenn die Ausbildung nahtlos weitergeht. Das Kindergeldrecht legt dafür eine feste Höchstdauer fest.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Höchstdauer Übergangszeit | bis zu 4 Monate | geltendes Recht | Merkblatt Familienkasse, § 32 EStG |
Beispiel
Du machst im Juli dein Abitur und beginnst im Oktober das Studium. Die drei Monate liegen innerhalb der Übergangszeit, der Kindergeldanspruch läuft weiter. Liegt zwischen Bachelor und Master eine Pause von fünf Monaten, reicht die Übergangszeit nicht mehr aus.
Verwandte Begriffe
Kindergeld, Erstausbildung, Lücke in der Krankenversicherung, Ausbildungsabschnitt.
Weiterführende Beiträge
- Kindergeld im Studium 2026: Anspruch, Höhe und Dauer
- Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master: Familienversicherung, KVdS und Lücken
Quellen
§ 32 EStG, Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld ab 18 Jahren. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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