Die Anwärterbezüge im Referendariat steigen 2027 in den meisten Bundesländern, aber nicht zum gleichen Termin und nicht im gleichen Umfang. Wer wissen will, ab wann die höhere Besoldung gilt, muss auf das eigene Land und den dort verkündeten Stand schauen. Dieser Ratgeber fasst den Stand im November 2026 zusammen und zeigt, worauf du achten solltest.
Kurz beantwortet: Zum 1. März 2027 erhöhen laut einem Bericht vom 23. September 2026 zwölf Länder die Besoldung, elf um 2,0 Prozent und Niedersachsen um 2,5 Prozent. Für Anwärterinnen und Anwärter zählt allerdings der Anwärtergrundbetrag. In Nordrhein-Westfalen steigen die Anwärterbezüge laut Landesamt für Besoldung und Versorgung zum 1. März 2027 um 60 Euro (Stand: November 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Zum 1. März 2027 steigt die Besoldung laut Bericht vom 23. September 2026 in zwölf Ländern.
- Elf dieser Länder erhöhen um 2,0 Prozent, Niedersachsen um 2,5 Prozent.
- Nicht jede Erhöhung ist schon verkündet. Der Bericht führt auch Gesetzentwürfe und einen Senatsbeschluss auf.
- Im Referendariat zählt der Anwärtergrundbetrag. Prozentsätze lassen sich deshalb nicht einfach auf deine Bezüge übertragen.
- In Nordrhein-Westfalen steigen die Anwärterbezüge zum 1. März 2027 um 60 Euro.
- Maßgeblich ist das Gesetz des Landes, das dich als Anwärterin oder Anwärter führt.
Welche Länder erhöhen zum 1. März 2027?
Die Tabelle nennt die zwölf Länder, die der Bericht aufführt. Der Status gibt den Stand des Artikels vom 23. September 2026 wieder. Der Bericht ist eine Sekundärquelle, seine Statusangaben sind nicht amtlich. Verbindlich wird eine Erhöhung erst mit der Verkündung im jeweiligen Gesetzblatt.
| Land | Erhöhung zum 01.03.2027 | Status laut Bericht |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 2,0 Prozent | Gesetzentwurf |
| Berlin | 2,0 Prozent | Gesetz verkündet |
| Bremen | 2,0 Prozent | Senatsbeschluss (Entwurf) |
| Hamburg | 2,0 Prozent | Gesetzentwurf |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2,0 Prozent | Gesetz verkündet |
| Niedersachsen | 2,5 Prozent | Gesetzentwurf |
| Nordrhein-Westfalen | 2,0 Prozent | Statusangabe uneinheitlich, Stand beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW prüfen |
| Rheinland-Pfalz | 2,0 Prozent | Landtag hat zugestimmt |
| Saarland | 2,0 Prozent | Gesetz in Kraft |
| Sachsen | 2,0 Prozent | Gesetz verkündet |
| Sachsen-Anhalt | 2,0 Prozent | Gesetz verkündet |
| Thüringen | 2,0 Prozent | Gesetzentwurf, Beschluss im Oktober geplant |
Der Bericht nennt außerdem Brandenburg. Dort erhöht sich die Besoldung zum 1. März 2027 laut Artikel nicht linear, sondern über eine verlängerte Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden. Wer dort ausgebildet wird, sollte die Regelung deshalb gesondert im Gesetz nachlesen.
Warum der Prozentsatz für Anwärterinnen und Anwärter nicht reicht
Die Prozentsätze beziehen sich auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten. Im Referendariat erhältst du den Anwärtergrundbetrag, den das jeweilige Land getrennt festlegt. Dieser Betrag steigt nicht immer um denselben Prozentsatz wie die übrige Besoldung. In Nordrhein-Westfalen zeigt die Finanzverwaltung des Landes, dass die Anwärterbezüge zum 1. März 2027 um einen festen Betrag steigen, nämlich um 60 Euro.
Für die Planung zählt deshalb der konkrete Betrag und nicht die Schlagzeile. Die Angabe „zwölf Länder“ sagt noch nichts darüber aus, wie viel du im Monat mehr erhältst.
Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag in den Ländern?
Die folgende Tabelle nennt die Anwärtergrundbeträge in der Eingangsstufe A 13 für drei Länder, für die der Erhöhungsschritt zum 1. März 2027 belegt ist. Die Werte für 2026 stammen aus der Besoldungstabelle des dbb (Sekundärquelle), Stand 1. April 2026, vorbehaltlich der Verkündung. Der Schritt für Thüringen stammt aus einem Gesetzentwurf.
| Land | Anwärtergrundbetrag A 13 (Stand 2026) | Stufe ab 01.03.2027 |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 1.793,28 Euro | plus 60 Euro |
| Saarland | 1.707,82 Euro | 1.767,82 Euro |
| Thüringen | 1.803,92 Euro (Gesetzentwurf) | 1.863,92 Euro (Gesetzentwurf) |
Die übrigen Länder kannst du mit demselben Maßstab prüfen. Sie sind in den Besoldungstabellen des jeweiligen Landes enthalten. Bis dahin gilt: Eine Tabelle, die nicht aus dem Gesetzblatt stammt, ersetzt den Blick in das Gesetz nicht.
Rechenbeispiel: Was 60 Euro im Monat bedeuten
Annahme: Dein Anwärtergrundbetrag steigt zum 1. März 2027 um 60 Euro im Monat, wie in Nordrhein-Westfalen. Über zwölf Monate ergibt das 720 Euro brutto. Auf diesen Betrag fallen Abgaben an, deshalb bleibt davon netto weniger übrig. Für eine Netto-Berechnung verweisen wir auf den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Wie prüfst du den Stand für dein Land?
Ob eine Erhöhung für dich gilt, hängt vom Land, vom Gesetzesstand und von deinem Ausbildungsverhältnis ab. Gehe in dieser Reihenfolge vor, dann verlierst du keine Zeit mit veralteten Zahlen.
Ein Blick auf die Stufenfolge in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen zeigt gut, wie Erhöhungen gestaffelt sein können. Die Finanzverwaltung des Landes nennt für die Jahre 2026 bis 2028 drei Schritte, jeweils mit Grundgehältern und Anwärterbezügen getrennt ausgewiesen. Für 2026 liegt der Grundgehaltsschritt bei 3,36 Prozent und damit über dem tariflichen Satz von 2,8 Prozent. Die Anwärterbezüge steigen um einen festen Betrag.
| Termin | Grundgehälter und anpassungsberechtigte Bezüge | Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen |
|---|---|---|
| 01.04.2026 | 3,36 Prozent (Familienzuschläge 2,8 Prozent) | plus 60 Euro |
| 01.03.2027 | 2,0 Prozent | plus 60 Euro |
| 01.01.2028 | 1,0 Prozent | plus 30 Euro |
Die Auszahlung der Erhöhung von 2026 erfolgt laut Finanzverwaltung im Juli 2026 rückwirkend zum 1. April 2026. Eine Erhöhung kann also erst mit Verzögerung auf dem Konto ankommen. Das solltest du bei deiner Finanzplanung für das Frühjahr 2027 im Blick behalten, auch wenn die Erhöhung bereits im Gesetz steht. Quelle: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Informationen zur Besoldungs- und Versorgungserhöhung 2026, 2027 und 2028.
Häufige Fragen
Ist die Erhöhung schon beschlossen?
Das hängt vom Land ab. Der Bericht führt Gesetzentwürfe, verkündete Gesetze und einen Senatsbeschluss auf. Als beschlossen gilt eine Erhöhung erst, wenn das Gesetz verkündet ist. Entwürfe können sich im Verfahren noch ändern.
Gilt die Erhöhung auch für laufende Anwärterverhältnisse?
Das regelt das Besoldungsgesetz des Landes. Ob eine Anpassung auch für Anwärterinnen und Anwärter gilt, die schon im Dienst sind, steht im Gesetz selbst. Die verlässliche Antwort gibt die zuständige Stelle deines Landes.
Wo finde ich den genauen Betrag für mein Land?
Die Besoldungstabelle steht im Gesetzblatt des Landes und ist in den Besoldungsstellen der Landesjustizverwaltung erhältlich. Frag bei Unsicherheiten direkt nach dem Betrag, der für dein Anwärterverhältnis gilt. Eine Zusammenstellung von dritter Seite ersetzt diese Auskunft nicht.
Hat die Besoldung Einfluss auf meine Krankenversicherung?
Die Höhe der Bezüge und die Art deiner Krankenversicherung sind getrennte Fragen. Wie du als Referendarin oder Referendar versichert bist, hängt von anderen Regeln ab. Dazu gibt es einen eigenen Ratgeber, den du bei der Krankenversicherung im Referendariat findest.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle das Land, das dich als Anwärterin oder Anwärter führt.
- Prüfe im Gesetzblatt, ob die Erhöhung zum 1. März 2027 verkündet ist und welcher Betrag gilt.
- Frage bei der zuständigen Besoldungsstelle nach, ob für dein Anwärterverhältnis eine andere Regel gilt.
- Halte den Betrag mit Datum fest, bevor du Entscheidungen zu Miete oder Finanzierung triffst.
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Im Text verweisen wir außerdem auf den Ratgeber zur Beihilfe im Referendariat, wenn es um die Absicherung im Krankheitsfall geht.
Quellen: Zwölf Länder erhöhen am 1. März 2027 die Besoldung ihrer Beamten, Fachbericht, Stand 23.09.2026 und Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Informationen zur Besoldungs- und Versorgungserhöhung für die Jahre 2026, 2027 und 2028, Stand 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.