Die Krankenkasse 2027 wird vor allem durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geprägt. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll es die Zusatzbeiträge stabil halten und betrifft unter anderem Zuzahlungen, Beitragsbemessungsgrenzen und Zahnersatz. Dieser Hub führt alle Ratgeber zu diesen Änderungen zusammen, geordnet nach Themen.
Kurz beantwortet: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen. Laut BMG ist es am 30. Juli 2026 in Kraft getreten (Stand: November 2026). Den Zusatzbeitrag setzt jede Krankenkasse selbst fest. Der Schätzerkreis rechnet für 2027 im Durchschnitt mit 2,9 Prozent (Schätzung, Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen. Das BMG nennt als Inkrafttreten den 30. Juli 2026.
- Der allgemeine Beitragssatz liegt seit 1. Januar 2026 bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse.
- Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 ist eine Schätzung von 2,9 Prozent. Maßgeblich ist der Satz deiner eigenen Krankenkasse.
- Zuzahlungen, Zahnersatz und Familienversicherung sind Teil des Gesetzes. Welche Beträge gelten, entscheidet der veröffentlichte Wortlaut.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung soll 2027 laut Verordnungsentwurf auf 6.375 Euro monatlich steigen.
Welche Beitragssätze gelten 2027?
Die wichtigsten Größen stehen in der folgenden Tabelle, jeweils mit Stand und Status. Geltendes Recht und Entwurf sind getrennt ausgewiesen.
| Größe | Wert | Stand | Status |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 Prozent | seit 1.1.2026 | geltendes Recht (§ 241 SGB V) |
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,0 Prozent | seit 1.1.2026 | geltendes Recht (§ 243 SGB V) |
| Zusatzbeitrag im Durchschnitt 2027 | 2,9 Prozent | Schätzerkreis, Oktober 2026 | Schätzung, jede Kasse legt ihren Satz selbst fest |
| Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 2027 | 6.375 Euro monatlich | Verordnungsentwurf, Kabinett 7.10.2026 | Bundesrat muss noch zustimmen |
| Krankenversicherung Studierende ohne Zusatzbeitrag | 87,38 Euro monatlich | 1.1.2026 | geltendes Recht, zuzüglich Zusatzbeitrag |
Studierende zahlen nach § 245 SGB V den Beitrag auf Basis von 7/10 des allgemeinen Satzes, also 10,22 Prozent der Bemessungsgrundlage. Für die Bemessungsgrundlage von 855 Euro monatlich gilt der Stand 1.1.2026. Annahme: Bemessungsgrundlage 855 Euro, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Dann ergeben sich 87,38 Euro plus 24,80 Euro, also 112,18 Euro monatlich für die Krankenversicherung.
Wie hoch fällt der Zusatzbeitrag 2027 aus?
Der Schätzerkreis rechnet für 2027 mit einem rechnerischen Durchschnitt von 2,9 Prozent. Laut BMG wären ohne das Beitragssatzstabilisierungsgesetz 3,8 Prozent zu erwarten gewesen. Der Durchschnitt sagt aber wenig über deine Kasse aus, denn jede Krankenkasse setzt ihren Satz selbst fest. Wie du den Beitrag konkret berechnest, zeigt Krankenkassenbeitrag 2027 berechnen: Schritt für Schritt mit Beispiel. Warum die Sätze so stark auseinanderliegen, erklärt Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2027: Warum die Spanne so groß ist.
Was ändert sich bei Zuzahlungen und Zahnersatz?
Zuzahlungen stehen im Mittelpunkt der Reform. Der Kabinettsentwurf sah eine Anhebung vor. Welche Beträge am Ende gelten, ergibt sich aus dem beschlossenen Wortlaut und nicht aus Entwurfsfassungen, deshalb prüfen die Einzelartikel jede Zahl gesondert. Geregelt ist bereits heute: Zuzahlungen sind im Kalenderjahr nur bis zur Belastungsgrenze zu leisten, und die liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke bei 1 Prozent (§ 62 SGB V).
- Zuzahlungen 2027: Was das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ändert
- Apothekenzuzahlung 2027: Was sich pro Medikament ändert
- Zahnersatz 2027: Warum der Festzuschuss sinkt und was Eigenanteil heißt
- Zuzahlungsbefreiung beantragen: Formular, Nachweise und Fristen
Was gilt für die Familienversicherung und mitversicherte Partner?
Die Einkommensgrenze für Familienversicherte liegt 2026 bei 565 Euro monatlich (§ 10 SGB V, Stand 1.1.2026). Der Verordnungsentwurf für 2027 nennt eine Bezugsgröße von 4.130 Euro monatlich. Ein Siebtel davon ergibt 590 Euro monatlich (Entwurf). Für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent vorgesehen, laut BMG mit Ausnahmen. Die Einzelheiten stehen im Artikel Familienversicherung Ehepartner ab 2028: Was der Beitrag kostet.
Was passiert bei einem Kassenwechsel?
Nach dem SGB V bist du mindestens zwölf Monate an die gewählte Krankenkasse gebunden. Bei der Erhebung oder Erhöhung eines Zusatzbeitrags kannst du bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem er gilt. Wie diese Fristen im Einzelfall laufen, beschreibt Krankenkasse Mindestbindung: Wie lange man nach einem Wechsel bleiben muss. Was bei einer Insolvenz deiner Kasse passiert, erklärt Krankenkasse insolvent: Was mit Versicherung und Leistungen passiert.
Häufige Fragen
Gilt die Krankenkasse 2027 schon jetzt?
Das Gesetz ist laut BMG seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Einzelne Regeln greifen aber erst 2027 oder 2028. Für jede Maßnahme zählt deshalb ihr eigener Stichtag.
Steigt mein Beitrag automatisch?
Das hängt von deinem Einkommen und vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Bei Arbeitseinkommen richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ein Rechenweg steht im Artikel zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags 2027.
Wie hoch ist die Krankenversicherung für Studierende?
Laut GKV-Spitzenverband lag der Betrag 2026 bei 87,38 Euro monatlich ohne Zusatzbeitrag, bei einer Bemessungsgrundlage von 855 Euro (Stand 1.1.2026). Der Zusatzbeitrag der Kasse kommt hinzu.
Gilt die Reform auch für Selbstständige?
Selbstständige zahlen ihre Beiträge auf Basis ihrer Einnahmen. Ob ein Wahltarif für Krankengeld sinnvoll ist, zeigt der Artikel Krankengeld für Selbstständige: Wahltarif bei der Krankenkasse prüfen.
Wo steht der verbindliche Gesetzestext?
Maßgeblich ist der veröffentlichte Gesetzestext im Bundesgesetzblatt. Das BMG verweist dafür auf die Kennung bgbl/1/2026/228. Zusammenfassungen und Entwürfe ersetzen diesen Text nicht.
So gehst du jetzt vor
- Schau in deinen Beitragsbescheid oder auf die Website deiner Krankenkasse, um den aktuellen Zusatzbeitrag zu sehen.
- Rechne deinen Monatsbeitrag mit dem Rechenweg aus dem Artikel zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags 2027 nach.
- Lies die Einzelartikel zu Zuzahlungen und Zahnersatz, die zu deiner Situation passen, und vergleiche die Angaben mit dem Gesetzestext.
- Wenn du wissen willst, was das für deinen Fall bedeutet, hilft eine persönliche Beratung. Mehr dazu findest du auf der Seite So arbeiten wir.
Alle Artikel zu diesem Thema
Die Artikel dieser Themengruppe sind nach Unterthemen geordnet.
Das Gesetz
Beiträge und Rechengrößen
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2027: Warum er nicht für jede Kasse gilt
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- Krankenkassenbeitrag 2027 berechnen: Schritt für Schritt mit Beispiel
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- Standortklausel bei Krankenkassen: Was sie für Zusatzbeiträge bedeutet
Zuzahlungen und Eigenanteile
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- Pflegereform 2027: Was feststeht und was noch im Verfahren ist
Quellen: BMG, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Verfahrensstand (Stand November 2026); BMG, FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Stand 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1.1.2026); Bundesamt für Soziale Sicherung, Schätzerkreis zu den Finanzen 2026 und 2027 (Stand Oktober 2026); BMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Entwurf, Stand Oktober 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.