Kurz beantwortet: Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz soll nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums von 60 auf 50 Prozent sinken. Wer Vorsorge nachweist, soll 60 beziehungsweise 65 Prozent erhalten. Bei einer angenommenen Regelversorgung von 1.000 Euro steigt der Eigenanteil von 400 auf 500 Euro. Stand: November 2026.
Der Festzuschuss für Zahnersatz bestimmt, welchen Teil der Kosten deine Krankenkasse übernimmt. Für 2027 sieht das Gesetz nach dem Gesetzentwurf eine Absenkung vor. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Festzuschuss funktioniert, was der Entwurf ändert und wie sich der Eigenanteil bei einer Behandlung berechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Festzuschuss deckt einen Teil der Regelversorgung, den Rest zahlst du als Eigenanteil.
- Nach Angaben des BMG soll der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent sinken.
- Mit nachgewiesener Vorsorge sollen wieder 60 beziehungsweise 65 Prozent gelten.
- Der Gesetzentwurf nennt als Ziel das Niveau, das bis zum Jahr 2020 galt.
- Ob und ab wann ein Stichtag gilt, entscheidet die verkündete Fassung des Gesetzes.
Wie funktioniert der Festzuschuss?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnersatz einen festen Anteil der Kosten der Regelversorgung. Dieser Festzuschuss ist ein Prozentsatz, nicht ein Pauschalbetrag. Wählst du eine hochwertigere Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht, musst du die Mehrkosten selbst tragen.
Vor der Behandlung lohnt sich der Heil- und Kostenplan, den dein Zahnarzt erstellt. Er zeigt, welcher Anteil auf die Kasse entfällt und welcher auf dich. Diesen Plan solltest du in Ruhe prüfen, bevor du zustimmst.
Was ändert sich 2027 nach dem Entwurf?
Nach dem Bericht zum Gesetzentwurf vom 8. Juli 2026 sollen die Festzuschüsse für Zahnersatz auf das bis zum Jahr 2020 geltende Niveau reduziert werden. Das Bundesgesundheitsministerium nennt konkret eine Absenkung von 60 auf 50 Prozent. Mit nachgewiesener Vorsorge bleibt es bei 60 beziehungsweise 65 Prozent.
| Vorsorge nachgewiesen | Festzuschuss nach Entwurf | Eigenanteil bei 1.000 Euro Regelversorgung (Annahme) |
|---|---|---|
| nein | 50 Prozent | 500 Euro |
| ja | 60 bis 65 Prozent | 350 bis 400 Euro |
Die Tabelle beruht auf der Annahme einer Regelversorgung von 1.000 Euro ohne Zusatzleistungen. Die tatsächlichen Festzuschüsse richten sich nach der Festlegung im Gesetz und nach dem Heil- und Kostenplan deines Zahnarztes.
Warum sinkt der Festzuschuss überhaupt?
Das Ministerium begründet die Reform mit dem Ziel, die Zusatzbeiträge stabil zu halten. Dazu gehören Einsparungen bei Leistungen, zu denen auch der Festzuschuss zählt. Ohne die Reform hätte das Ministerium für 2027 einen deutlich höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag erwartet, nämlich 3,8 Prozent. Den Gesamtzusammenhang erklärt der Ratgeber GKV-Reform 2026.
Eine Einschätzung der Wirkung für einzelne Versicherte ist damit nicht verbunden. Ob die Absenkung in der Praxis zu einer Belastung führt, hängt davon ab, welche Versorgung du benötigst und ob du Vorsorge nachweist.
Was bedeutet Regelversorgung?
Die Regelversorgung beschreibt die Behandlung, die die Krankenkasse als ausreichend ansieht. Sie bildet die Grundlage für den Festzuschuss. Wählst du eine gleichartige, aber hochwertigere Lösung, zahlst du den Mehrbetrag selbst. Die beiden Varianten sollten im Kostenplan klar getrennt ausgewiesen sein, damit du die Differenz sofort erkennst.
Frag bei Unklarheiten nach, welche Position als Regelversorgung gilt. Eine klare Trennung schützt davor, dass Zusatzleistungen unbemerkt in die Kostenberechnung rutschen.
Welche Rolle spielt die Vorsorge?
Vorsorgeuntersuchungen dokumentierst du im Bonusheft. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung dafür, dass der höhere Festzuschuss greift. Lücken in den Einträgen können dazu führen, dass der Zuschuss niedriger ausfällt. Deshalb lohnt es sich, die Termine regelmäßig wahrzunehmen und die Einträge bestätigen zu lassen.
Bewahre Kopien der Einträge auf, bis die Abrechnung abgeschlossen ist. Gerade bei größeren Behandlungen ist ein vollständiger Nachweis hilfreich, wenn es später Rückfragen gibt.
Wie berechnest du deinen Eigenanteil?
Der Eigenanteil ergibt sich aus den Kosten der gewählten Versorgung abzüglich des Festzuschusses. Wähle für die Rechnung immer die Regelversorgung als Bezugsgröße, weil die Kasse nur daran den Zuschuss bemisst.
- Annahme: Die Regelversorgung kostet 1.000 Euro.
- Bei 50 Prozent Festzuschuss zahlt die Kasse 500 Euro, dein Eigenanteil liegt bei 500 Euro.
- Bei 60 Prozent Festzuschuss zahlt die Kasse 600 Euro, dein Eigenanteil liegt bei 400 Euro.
- Bei 65 Prozent Festzuschuss zahlt die Kasse 650 Euro, dein Eigenanteil liegt bei 350 Euro.
Die Differenz zwischen den Varianten beträgt im Beispiel 100 bis 150 Euro. Mit höheren Kosten für die Regelversorgung wächst der Unterschied entsprechend.
Was heißt das für Studierende und Berufseinsteiger?
Wer in den nächsten Monaten Zahnersatz plant, sollte den Behandlungsbeginn und den Heil- und Kostenplan mit dem Zahnarzt abstimmen. Wann der Stichtag für eine Umstellung greift, hängt vom Gesetzestext ab, den du prüfen solltest. Für Studierende, die knapp kalkulieren, ist der Eigenanteil häufig der entscheidende Punkt.
Ein Zahnzusatzschutz kann den Eigenanteil abfedern, wenn er vor dem Bedarf besteht, weil Wartezeiten gelten. Die Grundlagen zu Zahnleistungen im Studium erklärt der Ratgeber Zahnzusatzversicherung im Studium.
Worauf solltest du beim Heil- und Kostenplan achten?
Der Heil- und Kostenplan ist die wichtigste Unterlage vor einer Zahnersatzbehandlung. Er enthält die Diagnose, die geplante Versorgung und die Kosten, aufgeschlüsselt nach Festzuschuss und Eigenanteil. Achte darauf, dass alle Positionen nachvollziehbar sind und dass der Festzuschuss auf der Regelversorgung beruht.
Lass dir den Plan vor dem Behandlungsbeginn in Ruhe aushändigen und stelle Rückfragen, bevor du unterschreibst. Vergleiche gegebenenfalls einen zweiten Kostenplan, wenn die Summe deutlich von deinen Erwartungen abweicht. Eine zweite Einschätzung kostet Zeit, kann aber größere Fehlentscheidungen verhindern.
Häufige Fragen
Ist der Festzuschuss schon gesenkt?
Der Entwurf sieht die Absenkung vor. Ob sie gilt, zeigt das verkündete Gesetz im Bundesgesetzblatt. Bis dahin solltest du mit den heutigen Regeln planen und die Änderung als möglichen Zusatzfaktor betrachten.
Gilt die Absenkung für alle Behandlungen?
Nach dem Entwurf betrifft sie den Festzuschuss für Zahnersatz. Für andere zahnärztliche Leistungen gelten eigene Regeln, die du im Gesetzestext prüfen solltest, bevor du Schlüsse ziehst.
Wie hoch ist mein Eigenanteil konkret?
Er ergibt sich aus den Kosten der gewählten Versorgung minus Festzuschuss. Ein Heil- und Kostenplan zeigt die Zahlen vorab, und du kannst ihn in Ruhe mit dem Zahnarzt besprechen.
Was tun, wenn der Eigenanteil nicht tragbar ist?
Frag deine Krankenkasse, welche Regelungen für Härtefälle möglich sind. Entscheidend ist, dass du die Situation früh schilderst und die Unterlagen vollständig einreichst.
So gehst du jetzt vor
- Lass dir vor einer geplanten Behandlung den Heil- und Kostenplan erstellen.
- Vergleiche die Kosten mit dem Festzuschuss nach dem jeweils geltenden Stand.
- Prüfe, ob eine Zahnzusatzversicherung für deine Situation infrage kommt.
- Dokumentiere deine Vorsorgetermine, weil sie den Festzuschuss beeinflussen können. Für eine persönliche Einordnung steht dir Academycon zur Verfügung.
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Quellen: Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7023 vom 08.07.2026, Bericht zum Gesetzentwurf, Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundesgesundheitsministerium: Pressemitteilung zum Bundestagsbeschluss vom 10.07.2026
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.