Die Pflegereform 2027 ist ein Gesetzgebungsvorhaben und noch kein fertiges Recht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Dieser Hub zeigt, was bereits gilt, was im Entwurf steht und wo die Einzelartikel dazu liegen.
Kurz beantwortet: Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen (Stand: November 2026). Im Regierungsentwurf ist ein höherer Kinderlosenzuschlag ab 1. Januar 2027 vorgesehen: 0,9 statt 0,6 Beitragssatzpunkte. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung liegt seit 1. Januar 2025 bei 3,6 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Pflegeneuordnungsgesetz ist vom Kabinett beschlossen. Bundestag und Bundesrat sind noch nicht entschieden.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt seit 1. Januar 2025 bei 3,6 Prozent (Stand des BMG: 14. September 2026).
- Im Entwurf ist ein höherer Kinderlosenzuschlag ab 1. Januar 2027 vorgesehen: 0,9 Beitragssatzpunkte statt bisher 0,6 (Regierungsentwurf vom 30. September 2026, noch nicht beschlossen).
- Für mitversicherte Partner ist ein Zuschlag ab 2028 im Gespräch. Die Einzelheiten stehen im Artikel zum Partnerzuschlag.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung soll 2027 laut Verordnungsentwurf auf 6.375 Euro monatlich steigen.
Welche Beitragssätze gelten heute und 2027?
Die folgende Tabelle trennt geltendes Recht vom Gesetzentwurf. Die Höhe kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.
| Regelung | Wert | Stand | Status |
|---|---|---|---|
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 Prozent | seit 1.1.2025 | geltendes Recht (BMG, Stand 14.9.2026) |
| Kinderlosenzuschlag bisher | 0,6 Beitragssatzpunkte, insgesamt 4,2 Prozent | seit 1.7.2023 | geltendes Recht ab Vollendung des 23. Lebensjahres |
| Kinderlosenzuschlag ab 2027 | 0,9 Beitragssatzpunkte, insgesamt 4,5 Prozent | ab 1.1.2027 laut Regierungsentwurf (BR-Drucksache 587/26) | Kabinettsentwurf, im Gesetzgebungsverfahren, nicht beschlossen |
| Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 2027 | 6.375 Euro monatlich | Verordnungsentwurf, Kabinett 7.10.2026 | Bundesrat muss noch zustimmen |
Was kostet die Pflegeversicherung Studierende?
Studierende tragen den Pflegebeitrag allein. Die Bemessungsgrundlage lag 2026 bei 855 Euro monatlich, der Beitrag richtet sich danach, ob ein Kinderlosenzuschlag anfällt (Stand 1.1.2026, GKV-Spitzenverband).
| Situation | Beitrag pro Monat | Stand |
|---|---|---|
| Ohne Zuschlag (mit Kind oder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres) | 30,78 Euro | 1.1.2026 |
| Kinderlos ab Vollendung des 23. Lebensjahres (4,2 Prozent) | 35,91 Euro | 1.1.2026 |
Annahme: Die Bemessungsgrundlage bleibt bei 855 Euro und der Gesamtsatz für Kinderlose steigt auf 4,5 Prozent. Dann ergeben sich rund 38,48 Euro monatlich (855 mal 0,045), also 2,57 Euro mehr als heute.
Was ändert sich bei Pflegegeld, Sozialraumbudget und Entlastungsbetrag?
Der Entwurf verändert Leistungsstrukturen. Bis ein Gesetz verabschiedet und verkündet ist, bleiben die bisherigen Ansprüche bestehen. Welche Leistungen im Entwurf stehen und welche noch offen sind, zeigen Pflegegeld 2027: Was sich ändert und was noch offen bleibt, Sozialraumbudget in der Pflege: Was 175 Euro im Monat ersetzen und Entlastungsbetrag Pflege: Wofür er bis 2026 genutzt werden kann.
Was bedeutet die Reform für pflegende Angehörige?
Für pflegende Angehörige zählen zwei Fragen: Welche Ansprüche sie heute haben und welche sich ändern. Den Ablauf eines Antrags beschreibt Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen und Begutachtung, die Freistellung im Job Pflegezeit: Freistellung im Job für pflegebedürftige Angehörige. Änderungen durch die Reform sind im Entwurf noch nicht beschlossen.
Warum zahlen Kinderlose einen Zuschlag?
Der Zuschlag gilt für Versicherte ohne Kinder ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres. Versicherte bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Die verfassungsrechtliche Einordnung behandelt Pflegeversicherung und Kinderlosigkeit: Die verfassungsrechtliche Lage.
Warum der Gesetzgebungsstand für dich zählt
Ein Kabinettsbeschluss ist ein Vorschlag der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat können den Text ändern, bevor er verkündet wird. Für deine Planung zählt deshalb nur der beschlossene und verkündete Wortlaut. Zahlen aus dem Entwurf sind bis dahin eine Orientierung, aber keine Grundlage für verbindliche Entscheidungen. Die Einzelartikel dieser Gruppe nennen deshalb jeweils den Stand, auf den sie sich beziehen.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie wenig schon ein Zehntelpunkt ausmacht. Annahme: Bemessungsgrundlage 855 Euro monatlich. Jeder Beitragssatzpunkt entspricht dann 8,55 Euro im Monat, also rund 103 Euro im Jahr. Ein Zehntelpunkt entspricht 0,86 Euro monatlich oder rund 10 Euro im Jahr. Die geplante Anhebung des Zuschlags für Kinderlose um 0,3 Punkte entspricht 2,57 Euro monatlich oder rund 31 Euro im Jahr.
Häufige Fragen
Gilt die Pflegereform 2027 bereits?
Nein, noch nicht. Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen. Es gilt erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen und es verkündet ist. Stand ist November 2026.
Wann steigt der Kinderlosenzuschlag?
Im Entwurf ist der 1. Januar 2027 vorgesehen. Ob der Termin hält, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren. Der Regierungsentwurf sieht eine Anhebung um 0,3 Punkte auf 0,9 Punkte vor (BMG-Pressemitteilung vom 30. September 2026, Bundesrat-Drucksache 587/26 vom 9. Oktober 2026). Der Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 hatte noch 0,7 Punkte genannt, dieser Wert ist überholt.
Was zahlt ein kinderloser Studierender ab 23?
Im Jahr 2026 sind es 35,91 Euro monatlich bei einer Bemessungsgrundlage von 855 Euro und 4,2 Prozent. Studierende tragen den Pflegebeitrag allein.
Was bedeutet die Reform, wenn ich noch keine Pflege brauche?
Dann spielt vor allem der Beitrag eine Rolle. Der Zuschlag für Kinderlose gilt schon heute ab 23. Wer frühzeitig vorsorgen will, findet Hinweise im Artikel zur Pflegevollmacht für junge Erwachsene.
Wo finde ich den aktuellen Gesetzesstand?
Auf der Seite der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministeriums sowie in den Dokumenten des Bundestags. Maßgeblich ist immer der beschlossene Text, nicht ein Entwurf.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe deinen Beitragsbescheid zur Pflegeversicherung, um zu sehen, ob ein Kinderlosenzuschlag angesetzt ist.
- Verfolge den Gesetzesstand, bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben.
- Lies die Einzelartikel dieser Gruppe, die zu deiner Situation passen, etwa zu Pflegegrad, Pflegezeit oder Elternunterhalt.
- Bei Fragen zur Absicherung hilft eine persönliche Beratung. Mehr dazu findest du auf der Seite So arbeiten wir.
Alle Artikel zu diesem Thema
Die Artikel dieser Themengruppe sind nach Unterthemen geordnet.
Reform und Gesetzgebung
- Pflegegeld 2027: Was sich ändert und was noch offen bleibt
- Sozialraumbudget in der Pflege: Was 175 Euro im Monat ersetzen
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2027: Was sich zusammenlegen soll
- Pflegekommission: Welche Strukturreform bis Mitte 2027 kommen soll
- Entlastungsbetrag Pflege: Wofür er bis 2026 genutzt werden kann
- Pflegeunterstützungsgeld und Familienpflegegeld: Was 2027 geplant ist
Beiträge und Kinderlose
- Pflegebeitrag 2027: Was Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen
- Partnerzuschlag Pflegeversicherung 2028: Was mitversicherte Partner zahlen
- Pflegeversicherung mit Kindern: Beitragsabschlag einfach erklärt
- Pflegeversicherung und Kinderlosigkeit: Die verfassungsrechtliche Lage
Pflegegrad, Beratung und Leistungen
- Pflegegrade 1 bis 5: Welche Leistungen zu welchem Grad gehören
- Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen und Begutachtung
- Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulung für Pflegende
- Pflegeberatung: Anspruch auf Beratung für Familien
Pflege im Alltag, Beruf und Familie
- Elternunterhalt bei Pflegeheim: Was Kinder tatsächlich zahlen müssen
- Pflegezeit: Freistellung im Job für pflegebedürftige Angehörige
- Pflegedienst oder Pflegegeld: Was Angehörige wählen sollten
- Rentenbeiträge für pflegende Angehörige: Was 2027 gilt
- Pflegevollmacht für junge Erwachsene: Wann sie sinnvoll ist
Privat vorsorgen und steuerlich absetzen
- Pflegetagegeld: Was es zahlt und für wen es passt
- Pflegezusatzversicherung mit Gesundheitsfragen: Was man angeben muss
- Pflegekosten steuerlich absetzen: Was das Finanzamt anerkennt
Passend dazu
- Krankenkasse 2027: Was sich für Versicherte und Studierende ändert
- Pflegeversicherung mit Kindern: Beitragsabschlag einfach erklärt
- Pflegebeitrag 2027: Was Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen
Quellen: Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz, Kabinettsbeschluss 30.9.2026; Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 30.9.2026; Bundesrat, Drucksache 587/26, Gesetzentwurf der Bundesregierung (9.10.2026); BMG, Kinderlosenzuschlag (Stand 14.9.2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1.1.2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.