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Mündliche Prüfung im Staatsexamen: Ablauf in Berlin und Brandenburg

Die mündliche Prüfung dauert laut GJPA etwa 45 Minuten: Vortrag, Vertiefung, Prüfungsgespräch. Ablauf, Ladung und Termine im Überblick.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Die mündliche Prüfung ist für viele der Teil, vor dem am meisten Respekt besteht. Sie ist der zweite Abschnitt der Pflichtfachprüfung, dem Teil der ersten juristischen Prüfung, der umgangssprachlich oft Staatsexamen genannt wird. Dieser Ratgeber beschreibt den Ablauf anhand der Angaben des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts für Berlin und Brandenburg und zeigt, wie du dich darauf einstellen kannst.

Kurz beantwortet: In der Pflichtfachprüfung in Berlin und Brandenburg besteht die mündliche Prüfung aus einem zehnminütigen Vortrag, einem fünfminütigen Vertiefungsgespräch und einem Prüfungsgespräch zu drei Pflichtfächern. Sie soll etwa 45 Minuten dauern. Die Ladung kommt mindestens zwei Wochen vorher. Angaben laut Seite des GJPA, abgerufen am 26.05.2026. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die mündliche Prüfung hat drei Teile: Einen zehnminütigen Vortrag, ein fünfminütiges Vertiefungsgespräch und ein Prüfungsgespräch in drei Abschnitten.
  • Die gesamte mündliche Prüfung soll etwa 45 Minuten dauern.
  • Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erhältst du spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.
  • Die Ladung muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
  • Vor der mündlichen Prüfung erhältst du die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
  • Die Meldung für die Frühjahrskampagne 2027 läuft vom 2. November bis 11. Dezember 2026.

Wie ist die mündliche Prüfung aufgebaut?

Die Seite des GJPA beschreibt die mündliche Prüfung in drei aufeinanderfolgenden Teilen. Die Tabelle fasst sie zusammen. Die Seite nennt für das Prüfungsgespräch keine eigene Dauer, sondern nur die Gesamtdauer von etwa 45 Minuten.

TeilDauer laut SeiteInhalt laut Seite
Vortragzehn MinutenVortrag des Prüflings
Vertiefungsgesprächfünf MinutenVertiefung des Vortrags
Prüfungsgesprächohne eigene Dauerangabedrei Abschnitte, je einer pro Pflichtfach
Gesamtdaueretwa 45 Minutenlaut Seite als Richtwert genannt

Der Vortrag gibt dir Gelegenheit, ein Thema strukturiert darzustellen. Das Vertiefungsgespräch knüpft unmittelbar daran an. Im Prüfungsgespräch wird dann in drei Abschnitten über die Pflichtfächer geprüft, wobei jeder Abschnitt einem Fach gewidmet ist.

Wann erhältst du die Ergebnisse und die Ladung?

Die schriftliche Prüfung besteht aus sieben Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Stunden. Die Ergebnisse erhältst du spätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung. Die Ladung muss mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Konkrete Termine nennt die Seite nicht, du erfährst sie mit der Ladung.

SchrittZeitpunkt laut Seite
Zulassungsbescheidetwa drei bis vier Wochen vor dem Klausurtermin, zusammen mit der Ladung, per einfachem Brief
Schriftliche Prüfungsieben Aufsichtsarbeiten zu je fünf Stunden
Ergebnissespätestens mit der Ladung zur mündlichen Prüfung
Ladung zur mündlichen Prüfungmindestens zwei Wochen vor dem Termin

Annahme: Die Ladung kommt am 1. März. Dann liegt der Termin frühestens am 15. März. Zwischen Ladung und Prüfung bleiben also mindestens 14 Tage für die letzte Vorbereitung. Wenn du mehr Zeit brauchst, kläre das früh mit dem Prüfungsamt.

Was bringt das Gespräch mit dem Vorsitzenden?

Die Seite sieht vor, dass du vor der mündlichen Prüfung die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erhältst. Nutze es für Fragen zum Ablauf und zu den Formalitäten. Inhaltliche Vorabprüfungen sind in einem solchen Gespräch nicht der Zweck, deshalb bereite die Fragen eher organisatorisch vor.

Mögliche Fragen sind etwa, wie der Vortrag angekündigt wird, welche Unterlagen du mitbringen musst und wie du die Zeit einteilst. Wenn du unsicher bist, notiere die Fragen vorher, damit du im Gespräch nichts vergisst.

Wie bereitest du dich auf Vortrag und Gespräch vor?

Die Vorbereitung lässt sich in überschaubare Schritte gliedern. Ein Vortrag von zehn Minuten ist kürzer, als viele erwarten, und verlangt eine klare Struktur. Das Vertiefungsgespräch von fünf Minuten zwingt dich, deine Gedanken präzise zu erklären.

  1. Übe den Vortrag laut und stoppe die Zeit, bis du die zehn Minuten sicher einhältst.
  2. Bereite zu deinem Vortrag drei bis fünf Vertiefungsfragen vor, die du selbst beantworten kannst.
  3. Wiederhole die drei Pflichtfächer so, dass du in jedem Abschnitt die Grundlagen sicher wiedergibst.
  4. Simuliere das Prüfungsgespräch mit einer Lerngruppe oder mit jemandem, der dich fachlich fordert.
  5. Plane die letzten Tage vor dem Termin so, dass du nicht mehr neuen Stoff lernst, sondern Bekanntes festigst.

Wenn dich die Situation der Prüfung stark belastet, hilft ein Blick auf allgemeine Strategien gegen Blockaden. Unser Beitrag Prüfungsangst überwinden zeigt Ansätze, die sich auch für mündliche Prüfungen eignen.

Gilt das in allen Bundesländern gleich?

Nein. Die Angaben beziehen sich auf die Pflichtfachprüfung in Berlin und Brandenburg, für die das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zuständig ist. Die Ablaufregeln anderer Länder können abweichen, auch wenn der grobe Aufbau häufig ähnlich ist. Wenn du in Nordrhein-Westfalen geprüft wirst, gelten die Angaben dieses Beitrags nicht, und die Regeln erfährst du beim Landesjustizprüfungsamt. Frag beim zuständigen Prüfungsamt nach, bevor du deine Vorbereitung an fremden Angaben ausrichtest.

Wie hängt die Anmeldung mit dem Termin zusammen?

Die Seite nennt zwei Meldefenster: Für die Herbstkampagne 2026 vom 4. Mai bis 12. Juni 2026 und für die Frühjahrskampagne 2027 vom 2. November bis 11. Dezember 2026. Das aktuelle Antragsformular trägt das Datum 15. Juli 2025. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Antrags gibt die Seite mit 15 Wochen an.

Nach dieser Seite läuft das Meldefenster für die Frühjahrskampagne 2027 bis zum 11. Dezember 2026. Prüfe die Termine vor einer Anmeldung beim GJPA. Wer sich anmelden möchte, sollte die Frist nicht unterschätzen, denn bei einer Bearbeitungszeit von 15 Wochen beginnt die Wartezeit mit dem Eingang des Antrags.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die mündliche Prüfung?

Die Seite nennt etwa 45 Minuten als Dauer. Davon entfallen zehn Minuten auf den Vortrag und fünf Minuten auf das Vertiefungsgespräch. Der Rest entfällt auf das Prüfungsgespräch zu den drei Pflichtfächern.

Bekomme ich die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung vor der Ladung?

Die Seite nennt als Zeitpunkt spätestens die Ladung zur mündlichen Prüfung. Ob die Mitteilung früher erfolgt, gibt die Seite nicht an. Erwarte die Ergebnisse deshalb frühestens mit der Ladung.

Kann ich das Thema des Vortrags selbst wählen?

Dazu enthält die Seite keine Angaben. Frag beim GJPA nach, wie der Vortrag gestellt wird, bevor du dich auf ein Format festlegst. Notiere dir die Antwort, damit du sie beim nächsten Schritt nicht neu klären musst.

Was passiert, wenn ich am Prüfungstag krank bin?

Welche Regeln bei einem Rücktritt gelten, erklärt unser Beitrag zum Rücktritt von der Staatsprüfung. Melde dich bei Krankheit möglichst sofort beim Prüfungsamt.

Wo erfahre ich den genauen Termin?

Die Seite nennt keine konkreten Termine für die mündliche Prüfung. Den Termin erhältst du mit der Ladung, die mindestens zwei Wochen vorher verschickt wird. Prüfe die Ladung sofort auf Namen, Datum und Ort, damit du Abweichungen rechtzeitig meldest.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du das Meldefenster für die Frühjahrskampagne 2027 bis zum 11. Dezember 2026 nutzen willst.
  2. Plane für die Bearbeitungszeit von rund 15 Wochen einen ausreichenden Vorlauf ein.
  3. Bereite Vortrag, Vertiefungsgespräch und die drei Pflichtfächer getrennt vor.
  4. Kläre offene Fragen zum Ablauf im Gespräch mit dem Vorsitzenden, wenn du die Gelegenheit erhältst.
  5. Bewahre die Ladung und den Zulassungsbescheid sorgfältig auf.

Passend dazu

Quellen: Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Berlin und Brandenburg, Dienstleistung zur Zulassung zur Pflichtfachprüfung, abgerufen am 26.05.2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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