Ein Lernplan fürs Staatsexamen hilft dir, die Vorbereitung auf einen festen Prüfungstermin auszurichten, statt dich vom Stoff treiben zu lassen. Der Plan muss zuerst die Prüfungsstruktur abbilden: Welche Leistungen zählen, wie stark sie gewichtet werden und wann schriftliche und mündliche Teile anstehen. Dieser Ratgeber zeigt, wie du daraus einen Plan baust, mit Zahlen aus dem Deutschen Richtergesetz und einem Rechenbeispiel, das du an deine Lage anpassen kannst.
Kurz beantwortet: Ein Lernplan fürs Staatsexamen beginnt beim Prüfungstermin und arbeitet sich rückwärts durch die Module. Nach § 5d DRiG fließt die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 Prozent und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 Prozent in die Gesamtnote der Ersten Prüfung ein. Plane deshalb Lernzeit für beide Blöcke, feste Pufferwochen und eine Wiederholungsrunde. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Plane rückwärts vom Prüfungstermin und nicht vom Stoff her.
- Die Gesamtnote der Ersten Prüfung setzt sich nach § 5d Absatz 2 DRiG zu 70 Prozent aus dem Pflichtfach und zu 30 Prozent aus dem Schwerpunktbereich zusammen.
- Für die Zweite Staatsprüfung nennt § 5d Absatz 3 DRiG einen Zeitraum: Die schriftlichen Leistungen fallen zwischen den 18. und 21. Ausbildungsmonat.
- Lege feste Pufferwochen für Krankheit, Nacharbeit und Wiederholungen fest, bevor du die Module füllst.
- Die Ausgestaltung im Einzelnen regelt das Landesrecht, verbindlich sind die Auskünfte deines Prüfungsamts.
Wie baust du einen Lernplan fürs Staatsexamen auf?
Ein Plan steht und fällt mit dem Startpunkt. Wer mit dem ersten Rechtsgebiet beginnt, verliert schnell den Überblick, weil jedes Thema gleich wichtig wirkt. Besser ist es, zuerst den Endpunkt festzulegen: Den Prüfungstermin, die Anmeldefrist und den Zeitraum, in dem du tatsächlich lernen kannst. Erst danach verteilst du die Themen auf die verfügbaren Wochen.
- Prüfungstermin und Anmeldefrist beim zuständigen Prüfungsamt erfragen und in den Kalender eintragen.
- Prüfungsstruktur festhalten: Pflichtfach, Schwerpunkt, mündliche Anteile und gegebenenfalls Hausarbeit.
- Stoff in Module schneiden, zum Beispiel nach Rechtsgebieten oder nach Klausurtypen.
- Wochenbudget festlegen und realistisch bleiben: Vier konzentrierte Stunden am Tag tragen weiter als acht unterbrochene.
- Pufferwochen einplanen, bevor du die Module auffüllst.
Welche Gewichtung hat die Erste Prüfung?
Die Gewichtung bestimmt, wie viel Zeit du für welchen Bereich einplanen solltest. Nach § 5d Absatz 2 DRiG gehen das Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70 Prozent und das Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Das Gesetz legt damit die Gewichte fest, die Ausgestaltung der Prüfungen bleibt Sache des Landesrechts.
| Bestandteil | Gewicht laut § 5d DRiG | Zuständig |
|---|---|---|
| Staatliche Pflichtfachprüfung | 70 Prozent | Staatliche Prüfungsstelle des Landes |
| Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung | 30 Prozent | Universität |
Daraus folgt keine Pflicht, den Schwerpunkt zu vernachlässigen. Die Gewichtung hilft aber, den Zeitaufwand sinnvoll zu verteilen. Annahme: Du rechnest mit 200 Lernstunden für das Pflichtfach und 80 Stunden für den Schwerpunkt. Der Schwerpunkt bekäme dann knapp 29 Prozent deiner Lernzeit, also nahe an seinem Gewicht von 30 Prozent. Ob diese Verteilung passt, hängt von Vorkenntnissen und der Prüfungsform ab.
Wann beginnt die schriftliche Zweite Staatsprüfung?
Für die Zweite Staatsprüfung nennt § 5d Absatz 3 DRiG einen klaren Zeitrahmen. Die schriftlichen Leistungen fallen zwischen den 18. und 21. Ausbildungsmonat, bei Teilzeitausbildung entsprechend verschoben, und müssen sich mindestens auf die Pflichtstationen beziehen. Die mündlichen Leistungen erstrecken sich dagegen auf die gesamte Ausbildung. Für deinen Plan heißt das: Die schriftliche Vorbereitung gehört in genau diesen Zeitraum, die mündliche läuft laufend mit.
| Phase | Was du planen solltest | Grundlage |
|---|---|---|
| Ausbildungsmonate 18 bis 21 | Schriftliche Leistungen, Klausurtraining, Wiederholung der Pflichtstationen | § 5d Abs. 3 DRiG |
| Gesamte Ausbildung | Mündliche Vorbereitung und laufende Stoffwiederholung | § 5d Abs. 3 DRiG |
Wie viele Stunden solltest du einplanen?
Eine feste Zahl gibt es nicht, weil Vorkenntnisse, Nebentätigkeiten und Prüfungsform stark abweichen. Ein Rechenweg hilft trotzdem, die Größenordnung zu erkennen. Annahme: Du startest 16 Wochen vor dem Termin, lernst an 5 Tagen pro Woche und hast 4 konzentrierte Stunden pro Lerntag. Das ergibt 320 Stunden. Ziehst du zwei Pufferwochen ab (40 Stunden), bleiben 280 Stunden. Nach der Gewichtung 70 zu 30 entfallen rund 196 Stunden auf das Pflichtfach und rund 84 Stunden auf den Schwerpunkt.
Wie planst du Rückschläge und Wiederholungen ein?
Ein Plan ohne Reserve bricht beim ersten Ausfall zusammen. Lege deshalb eine Wiederholungsrunde fest, in der du alte Klausuren unter Zeitdruck schreibst und Lücken schließt. Wenn Prüfungsleistungen wiederholt werden müssen, gelten andere Fristen. Eine Übersicht zu Versuchen und Abläufen bietet der Ratgeber zum Freiversuch im Staatsexamen ebenso wie der Beitrag zu Wiederholungen im Staatsexamen.
Welche Fehler passieren beim Planen am häufigsten?
In der Praxis scheitern Pläne selten an der Menge des Stoffs. Häufiger liegt es an der Struktur. Vier Fehler kommen immer wieder vor:
- Der Plan startet ohne Prüfungstermin und ohne Anmeldefrist, sodass die Ziellinie unklar bleibt.
- Alle Module erhalten gleich viel Zeit, obwohl die Gewichtung von 70 zu 30 etwas anderes nahelegt.
- Pufferwochen fehlen, und ein einziger Krankheitstag verschiebt den gesamten Plan.
- Es gibt keine Klausurphase, sodass das Wissen zwar vorhanden ist, aber unter Zeitdruck nicht abrufbar bleibt.
Wie passt der Plan zu Nebenjob oder Teilzeit?
Wer neben dem Referendariat oder dem Studium arbeitet, plant am besten mit festen Blöcken statt mit losen Stunden. Lege die Lernzeit für die Woche im Voraus fest und trage Arbeitszeiten zuerst in den Kalender ein. Bei einer Teilzeitausbildung verschiebt sich der Zeitraum der schriftlichen Leistungen nach § 5d Absatz 3 DRiG entsprechend. Der Plan sollte deshalb nicht starr an Monatszahlen hängen, sondern an deinem persönlichen Ausbildungsverlauf ausgerichtet sein. Eine Rücksprache mit dem Prüfungsamt klärt, welche Fristen für dich gelten.
Häufige Fragen
Wie früh sollte ich mit dem Lernplan anfangen?
Früh genug, dass du den Plan zweimal umbauen kannst. Als grobe Orientierung eignet sich ein Vorlauf von mehreren Monaten, abhängig davon, wie viel Stoff bereits sitzt. Die Anmeldefrist beim Prüfungsamt setzt dabei den harten Rahmen, auch wenn du früher beginnst.
Reicht ein grober Wochenplan?
Für die meisten Kandidatinnen und Kandidaten reicht er nicht. Ein grober Wochenplan verteilt Module, aber keine Tage. Sinnvoll ist eine Kombination aus Monatsübersicht und Wochenplan mit festen Lerneinheiten, die du abhakst. So siehst du früh, wenn du hinterherhinkst.
Was mache ich, wenn ein Modul länger dauert?
Dann verschiebst du es in die Pufferzeit und nicht in den Schlussspurt. Ein Modul, das zwei Wochen mehr braucht, bringt den Plan nur dann aus dem Takt, wenn die Reserve vorher nicht eingeplant war. Notiere die Verschiebung und passe die nächsten Wochen an, statt die Lernzeit einfach zu verkürzen.
Wo finde ich die Regeln meines Bundeslandes?
Die Ausgestaltung regelt das Landesrecht. Die Juristenausbildungsgesetze und Prüfungsordnungen deines Landes sowie die Seiten des zuständigen Landesjustizprüfungsamts sind die richtigen Anlaufstellen. Bei Unklarheiten ist die Auskunft des Prüfungsamts maßgeblich.
So gehst du jetzt vor
- Prüfungstermin, Anmeldefrist und Prüfungsordnung deines Landes heraussuchen.
- Gewichtung und Prüfungsformen in einer Übersicht festhalten.
- Stoff in Module schneiden, Wochenbudget setzen und Pufferwochen einplanen.
- Den Plan nach zwei Wochen prüfen und die Reserve bei Bedarf anpassen.
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Quellen: § 5d Deutsches Richtergesetz, Wortlaut laut lxgesetze.de (abgerufen November 2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.