Definition
Ein Urlaubssemester ist ein Semester, in dem du an deiner Hochschule beurlaubt bist und nicht studierst. Du bleibst eingeschrieben. Nach den Grundsätzlichen Hinweisen der Spitzenverbände (Fassung 23.12.2025, Abschnitt 1.1.1) besteht die Versicherungspflicht bei einer Beurlaubung mit fortbestehender Einschreibung fort. Für die Krankenversicherung ist das Urlaubssemester dennoch ein Prüfpunkt, weil die Hochschule den Status melden muss.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungspflicht bei Beurlaubung | Besteht bei fortbestehender Einschreibung nach den Grundsätzlichen Hinweisen fort | Verwaltungsvorgabe | Gemeinsame Grundsätzliche Hinweise, Fassung 23.12.2025, Abschnitt 1.1.1 |
Beispiel
Du nimmst im Sommersemester 2027 ein Urlaubssemester. Du bleibst eingeschrieben, die studentische Versicherungspflicht besteht nach den Grundsätzlichen Hinweisen fort. Teile der Kasse die Beurlaubung trotzdem mit und kläre, ob dein Beitrag davon berührt wird.
Verwandte Begriffe
KVdS, Exmatrikulation, Anschlussversicherung.
Weiterführende Beiträge
Quellen
Gemeinsame Grundsätzliche Hinweise zur KVdS, Fassung 23.12.2025. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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