Handyverträge, Datenschutz, Fotos im Netz, Urheberrecht im Studium und die Kennzeichnung von KI-Inhalten betreffen fast jeden Studierenden. Dieser Überblick bündelt alle Ratgeber zu deinen digitalen Rechten im Alltag und zeigt, wo du jeweils genauer hinschauen solltest.
Kurz beantwortet: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt dir das Recht, von Online-Diensten Auskunft über deine gespeicherten Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO) und unter bestimmten Voraussetzungen deren Löschung zu fordern (Art. 17 DSGVO). Anbieter müssen in der Regel innerhalb eines Monats antworten, die Frist lässt sich bei komplexen Fällen um zwei Monate verlängern (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei Verstößen kannst du dich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Datenrechte: Du kannst Auskunft und Löschung verlangen. Bei Verstößen hilft eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, und Schadensersatz ist unter Umständen möglich.
- Verträge: Kündigungsfristen, Preiserhöhungen und Sonderkündigungsrechte bei Handy und Streaming verdienen einen genauen Blick, bevor du Fristen verstreichen lässt.
- Fotos und Musik: Bilder von anderen Menschen und Musik in Videos brauchen eine Grundlage, auch wenn sie im Netz frei auffindbar sind.
- Urheberrecht im Studium: Skripte, Folien und Abbildungen aus Fachbüchern haben Grenzen, die sich nach Zweck und Umfang richten.
- KI: Verbote für bestimmte Praktiken gelten seit dem 2. Februar 2025. Kennzeichnungspflichten folgen einem eigenen Zeitplan.
- Verfahren: Was noch im Gesetzgebungsverfahren steckt, gilt noch nicht. Prüfe den Stand in den jeweiligen Ratgebern.
Verträge, Kündigung und Verbraucherrechte
Digitale Dienste laufen oft als Abo weiter. Wer die Fristen kennt, zahlt nicht länger als nötig.
| Thema | Ratgeber |
|---|---|
| Preiserhöhung im Handyvertrag | Preiserhöhung im Handyvertrag: Wann du ohne Frist kündigen darfst |
| Handyvertrag kündigen | Handyvertrag kündigen: Fristen und Sonderkündigung für Studierende |
| Prepaid oder Vertrag fürs Handy | Prepaid oder Vertrag fürs Handy: Was sich für Studierende lohnt |
| Preiserhöhung beim Streamingdienst | Preiserhöhung beim Streamingdienst: Wann sie unwirksam sein kann |
| Digitale Unterschrift im Vertrag | Digitale Unterschrift im Vertrag: Wann eine E-Mail oder App genügt |
| Recht auf Reparatur (im Verfahren) | Recht auf Reparatur: Was die EU-Vorgabe für Geräte konkret bringt |
Datenschutz: Auskunft, Löschung und Schutz im Alltag
Die DSGVO ist der wichtigste Rahmen für deine Daten. Ein Anbieter muss Auskunft geben, Daten löschen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und Datenpannen der Aufsicht melden (Art. 33 DSGVO). Die Ratgeber unten zeigen die einzelnen Schritte.
- Recht auf Löschung: So lässt du Daten bei Online-Diensten entfernen
- Schadensersatz nach Datenschutzverstoß: Wann du Geld bekommen kannst
- Datenschutzbeschwerde einreichen: Ablauf bei der Aufsichtsbehörde
- Datenleck bei einem Dienst: Was du jetzt konkret tun solltest
- Cloud-Speicher und Datenschutz: Wo Studierende ihre Daten sicher ablegen
- Sprachaufnahmen löschen: So gehst du mit Sprachassistenten-Daten um
- App-Berechtigungen prüfen: Welche Zugriffe eine App wirklich braucht
- Fitness-Tracker und Gesundheitsdaten: Wer die Werte speichern darf
- Online-Prüfung mit Webcam: Was der Datenschutz erlaubt
- Personalausweis kopieren: Wann Vermieter oder Arbeitgeber das dürfen
- Cookie-Banner: Welche Cookies du ablehnen darfst und warum
- Konto endgültig löschen: So entfernst du Social-Media-Profile
- Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten: Schritt für Schritt
Fotos, Musik und Urheberrecht im Studium
| Frage | Ratgeber |
|---|---|
| Darf ich Fotos von anderen posten? | Recht am eigenen Bild: Wann du Fotos von anderen posten darfst |
| Abmahnung wegen fremder Fotos | Abmahnung wegen fremder Fotos: Was du jetzt tun kannst |
| Musik im Social-Media-Video | Musik im Social-Media-Video: Was das Urheberrecht erlaubt |
| Skripte und Folien teilen | Skripte und Folien teilen: Was das Urheberrecht im Studium erlaubt |
| Abbildungen aus Fachbüchern im Referat | Abbildungen aus Fachbüchern im Referat verwenden: Was erlaubt ist |
| Creative-Commons-Bilder richtig nutzen | Creative Commons: Bilder kostenlos nutzen und richtig nennen |
| Streaming-Mitschnitte speichern | Privatkopie: Dürfen Streaming-Mitschnitte gespeichert werden? |
| Abschlussarbeit veröffentlichen | Abschlussarbeit veröffentlichen: Wem die Rechte an deiner Arbeit gehören |
| Abmahnung wegen Filesharing | Abmahnung wegen Filesharing: Was Studierende jetzt tun sollten |
| Beleidigung im Netz anzeigen | Beleidigung im Netz anzeigen: Frist, Beweise und Strafantrag |
Künstliche Intelligenz, Plattformen und Werbung
Bei KI-Themen gilt: Prüfe die Vorgaben deiner Hochschule und deiner Prüfungsordnung, gib keine personenbezogenen oder unveröffentlichten Forschungsdaten in KI-Dienste ein und prüfe KI-Ausgaben immer selbst.
- KI-Verbote in der EU: Welche Anwendungen seit Februar 2025 untersagt sind
- KI-Bilder erkennen: Welche Kennzeichnungen es gibt und was sie taugen
- Influencer-Werbung kennzeichnen: Gilt das auch bei kleiner Reichweite
- Lootboxen und In-Game-Käufe: Was Spieler rechtlich wissen sollten
- Deepfakes strafbar machen: Was das Gesetz gegen digitale Gewalt plant
Häufige Fragen
Darf ich Fotos von anderen Menschen posten?
Bilder, auf denen Menschen erkennbar sind, brauchen in der Regel deren Einwilligung oder einen anderen rechtlichen Grund (§ 22 KUG). Der Ratgeber zum Recht am eigenen Bild zeigt die Ausnahmen. Fotos aus Gruppenchats oder Partys sind nicht automatisch frei verwendbar.
Kann ich verlangen, dass ein Anbieter meine Daten löscht?
Ja, wenn die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen, etwa wenn die Daten für den Zweck nicht mehr nötig sind oder eine Einwilligung widerrufen wurde. Der Anbieter muss dir innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Wie lange darf ein Anbieter für eine Auskunft brauchen?
In der Regel einen Monat. Bei komplexen Fällen oder vielen Anfragen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, der Anbieter muss dich dann aber über die Verlängerung informieren. Die Regel steht in Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Darf ich Musik in meinem Video verwenden?
Nicht ohne Weiteres. Auch frei verfügbare Musik kann eigene Nutzungsbedingungen haben, etwa eine Pflicht zur Nennung. Der Ratgeber zu Musik im Social-Media-Video zeigt die Grenzen.
Gilt das Urheberrecht auch für Skripte aus der Vorlesung?
Vorlesungsunterlagen sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wie weit du sie weitergeben darfst, hängt von Zweck und Umfang ab. Der Ratgeber zu Skripten und Folien beschreibt die Grenzen.
So gehst du jetzt vor
- Verschaffe dir einen Überblick, welche Dienste du nutzt, und prüfe bei jedem Konto die Datenschutzeinstellungen und App-Berechtigungen.
- Verlange Auskunft oder Löschung schriftlich und notiere das Datum. Die Antwortfrist beginnt mit deiner Anfrage.
- Dokumentiere Kündigungen und Preiserhöhungen mit Datum, Vertragsnummer und Schriftverkehr, bevor du Fristen verstreichen lässt.
- Bei Verstößen hilft die Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht. Bei Beleidigungen gelten eigene Fristen für den Strafantrag.
- Achte bei Bildern, Musik und Skripten auf Herkunft und Lizenz, bevor du sie veröffentlichst oder weitergibst.
Passend dazu
Alle Ratgeber zu digitalen Rechten im Alltag, nach Unterthemen geordnet:
Verträge und Kündigung
- Preiserhöhung im Handyvertrag: Wann du ohne Frist kündigen darfst
- Handyvertrag kündigen: Fristen und Sonderkündigung für Studierende
- Preiserhöhung beim Streamingdienst: Wann sie unwirksam sein kann
- Recht auf Reparatur: Was die EU-Vorgabe für Geräte konkret bringt
- Digitale Unterschrift im Vertrag: Wann eine E-Mail oder App genügt
- Prepaid oder Vertrag fürs Handy: Was sich für Studierende lohnt
Datenschutz und Daten
- Recht auf Löschung: So lässt du Daten bei Online-Diensten entfernen
- Datenleck bei einem Dienst: Was du jetzt konkret tun solltest
- Cookie-Banner: Welche Cookies du ablehnen darfst und warum
- Konto endgültig löschen: So entfernst du Social-Media-Profile
- Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten: Schritt für Schritt
- Personalausweis kopieren: Wann Vermieter oder Arbeitgeber das dürfen
- Schadensersatz nach Datenschutzverstoß: Wann du Geld bekommen kannst
- App-Berechtigungen prüfen: Welche Zugriffe eine App wirklich braucht
- Cloud-Speicher und Datenschutz: Wo Studierende ihre Daten sicher ablegen
- Sprachaufnahmen löschen: So gehst du mit Sprachassistenten-Daten um
- Datenschutzbeschwerde einreichen: Ablauf bei der Aufsichtsbehörde
- Online-Prüfung mit Webcam: Was der Datenschutz erlaubt
- Fitness-Tracker und Gesundheitsdaten: Wer die Werte speichern darf
Bilder und Persönlichkeit
- Recht am eigenen Bild: Wann du Fotos von anderen posten darfst
- Beleidigung im Netz anzeigen: Frist, Beweise und Strafantrag
- Abmahnung wegen fremder Fotos: Was du jetzt tun kannst
Urheberrecht im Studium und im Netz
- Abmahnung wegen Filesharing: Was Studierende jetzt tun sollten
- Skripte und Folien teilen: Was das Urheberrecht im Studium erlaubt
- Creative Commons: Bilder kostenlos nutzen und richtig nennen
- Musik im Social-Media-Video: Was das Urheberrecht erlaubt
- Privatkopie: Dürfen Streaming-Mitschnitte gespeichert werden?
- Abbildungen aus Fachbüchern im Referat verwenden: Was erlaubt ist
- Abschlussarbeit veröffentlichen: Wem die Rechte an deiner Arbeit gehören
KI, Plattformen und Werbung
- Deepfakes strafbar machen: Was das Gesetz gegen digitale Gewalt plant
- KI-Bilder erkennen: Welche Kennzeichnungen es gibt und was sie taugen
- KI-Verbote in der EU: Welche Anwendungen seit Februar 2025 untersagt sind
- Influencer-Werbung kennzeichnen: Gilt das auch bei kleiner Reichweite
- Lootboxen und In-Game-Käufe: Was Spieler rechtlich wissen sollten
Quellen: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex, Stand November 2026, Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex, Stand November 2026, Urheberrechtsgesetz (UrhG), gesetze-im-internet.de, Stand November 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.