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Fitness-Tracker und Gesundheitsdaten: Wer die Werte speichern darf

Herzfrequenz und Schlafdaten sind Gesundheitsdaten nach der DSGVO. Was Art. 9 verlangt, wann eine Einwilligung zählt und wie du Speicherung und Löschung prüfst.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Dein Fitness-Tracker misst Herzfrequenz, Schlaf und Schritte, und die dazugehörige App speichert alles in der Cloud des Herstellers. Dabei stellt sich die Frage, wer diese Werte eigentlich verarbeiten darf und ob du dem zugestimmt hast, als du die App installiert hast. Gesundheitsdaten gehören im Datenschutzrecht zu den besonders geschützten Kategorien. Hier erfährst du, was die Datenschutz-Grundverordnung dazu sagt und worauf du bei Wearables und Gesundheits-Apps achten solltest.

Kurz beantwortet: Gesundheitsdaten wie Herzfrequenz oder Schlafmuster darf ein Anbieter nach Art. 9 Abs. 1 der DSGVO grundsätzlich nicht verarbeiten. Ausnahmen bestehen, etwa die ausdrückliche Einwilligung für festgelegte Zwecke nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a. Du kannst die Einwilligung widerrufen und Löschung verlangen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werte, die Rückschlüsse auf deinen Gesundheitszustand zulassen, zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
  • Die Verarbeitung solcher Daten ist nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vorliegen.
  • Eine ausdrückliche Einwilligung für festgelegte Zwecke ist eine solche Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a.
  • Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Zweck klar benannt ist. Ein pauschales Häkchen beim Installieren reicht dafür oft nicht.
  • Du kannst Auskunft, Löschung und Datenexport verlangen, soweit die Rechtslage es zulässt.

Warum Fitnessdaten als Gesundheitsdaten gelten können

Die DSGVO nennt in Artikel 9 Absatz 1 eine Reihe von Datenkategorien, deren Verarbeitung untersagt ist. Dazu gehören Gesundheitsdaten sowie genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung. Ob ein einzelner Wert wie die Schrittzahl darunter fällt, ist im Einzelfall zu bewerten. Sobald jedoch Herzfrequenz, Schlafphasen, Blutdruck oder Hinweise auf Erkrankungen erfasst werden, liegt die Einordnung als Gesundheitsdatum nahe.

Die App verknüpft diese Werte häufig mit deinem Konto, deinem Standort oder deinen Trainingszielen. Gerade diese Kombination erlaubt Rückschlüsse, die über den einzelnen Messwert hinausgehen. Deshalb sollte man Fitness-Tracker nicht als harmloses Spielzeug betrachten.

Wann darf der Anbieter Gesundheitsdaten speichern?

Die Grundregel lautet nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO, dass die Verarbeitung untersagt ist. Der Anbieter braucht also eine der Ausnahmen aus Absatz 2. Die bekannteste Ausnahme ist die ausdrückliche Einwilligung nach Buchstabe a für einen oder mehrere festgelegte Zwecke. Der Wortlaut verlangt, dass die Einwilligung ausdrücklich erteilt wird und sich auf bestimmte Zwecke bezieht.

Die Einwilligung ist außerdem nur in engen Grenzen möglich. Nach dem Gesetzestext ist sie nur ausnahmsweise zulässig, wenn das Unionsrecht oder das nationale Recht das Verbot nicht von der Einwilligung abhängig ausschließt. Für dich bedeutet das: Eine Einwilligung ist nicht immer das letzte Wort, aber sie ist die häufigste Grundlage für Gesundheits-Apps.

FrageWas du prüfen solltest
Welche Daten werden erfasst?Herzfrequenz, Schlaf, Schritte, Standort, Zyklusdaten
Für welchen Zweck?Trainingsauswertung, Gesundheitsberatung, Werbung oder Weitergabe
Wer erhält die Daten?Hersteller, Partner, Dienstleister, Werbenetzwerke
Wie lange werden sie gespeichert?Angaben in der Datenschutzerklärung
Wie widerrufst du die Einwilligung?Ein Schalter in der App oder ein Antrag beim Anbieter

Die Tabelle ist eine Prüfliste und keine Bewertung einzelner Anbieter. Die Antworten findest du in der Datenschutzerklärung der App. Achte darauf, ob sie konkret benannte Zwecke nennt oder nur allgemeine Formulierungen wie zur Verbesserung des Angebots verwendet.

Wie du deine Einwilligung kontrollierst

Prüfe in den Einstellungen der App, welche Berechtigungen und Freigaben aktiv sind. Häufig werden Daten für Auswertungen an Partner weitergegeben, obwohl das bei der Einrichtung nicht im Vordergrund stand. Deaktiviere alles, was du nicht brauchst. Ein kurzer Check nach jedem App-Update lohnt sich, weil sich Einstellungen dabei verändern können.

Wenn du eine Einwilligung widerrufen möchtest, geht das in der Regel jederzeit. Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. Verlange zusätzlich die Löschung deiner Daten, wenn der Zweck entfallen ist. Die Voraussetzungen dafür regelt Art. 17 der DSGVO, eine Übersicht findest du bei der Löschung nach der DSGVO, die im Beitrag Recht auf Löschung: So lässt du Daten bei Online-Diensten entfernen erklärt wird.

Datenexport und Auskunft

Wer wissen möchte, welche Daten über ihn gespeichert sind, kann Auskunft verlangen. Viele Anbieter stellen dafür eine Exportfunktion bereit, mit der sich die Messwerte als Datei herunterladen lassen. Prüfe die Datei, bevor du sie weitergibst, weil sie sehr sensible Informationen enthält. Wie du einen formellen Auskunftsanspruch stellst, erklärt der Beitrag Auskunftsanspruch nach DSGVO: Welche Daten Unternehmen über dich speichern.

Achte darauf, dass du nur die Daten anforderst, die du brauchst. Ein Export aller Werte aus mehreren Jahren ist nicht in jedem Fall erforderlich, erleichtert aber die Kontrolle, welche Informationen beim Anbieter liegen.

Typische Fehler bei Wearables und Gesundheits-Apps

Der häufigste Fehler ist das schnelle Akzeptieren aller Bedingungen beim Einrichten. Wer den Kasten mit Häkchen nicht liest, stimmt oft auch Zwecken zu, die mit dem Training nichts zu tun haben. Der zweite Fehler ist die Nutzung kostenloser Apps, ohne auf die Verknüpfung mit anderen Diensten zu achten. Der dritte Fehler besteht darin, Zugangsdaten zu teilen oder schwache Passwörter zu verwenden, denn Gesundheitsdaten sind ein attraktives Ziel.

Vorsicht ist auch bei Fremdanbietern angebracht, die Auswertungen versprechen. Prüfe, ob sie selbst eine Datenschutzerklärung haben und welche Stelle die Daten verantwortet. Ohne klare Zuordnung ist eine Kontrolle kaum möglich.

Häufige Fragen

Ist die Schrittzahl ein Gesundheitsdatum?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend ist, ob aus dem Wert ein Rückschluss auf den Gesundheitszustand möglich ist und in welchem Zusammenhang er verarbeitet wird. Bei der Verbindung mit anderen Messwerten wird die Einordnung als Gesundheitsdatum wahrscheinlicher.

Kann ich der Verarbeitung auch ohne Konto widersprechen?

Die Einwilligung ist der zentrale Hebel. Ob du ohne Konto nutzen kannst, hängt vom Angebot ab. Wer ein Konto braucht, sollte zumindest die Datenschutzeinstellungen prüfen und die Auswertung an Dritte abschalten, soweit möglich.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich die App lösche?

Das Löschen der App auf dem Handy entfernt die Daten nicht automatisch vom Server des Anbieters. Verlange deshalb ausdrücklich die Löschung und bewahre die Bestätigung auf. Der Anbieter muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags antworten, wobei die Frist in begründeten Fällen um zwei Monate verlängert werden kann (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Darf mein Arbeitgeber oder meine Hochschule die Werte sehen?

Ohne deine ausdrückliche Zustimmung sollten Dritte keinen Zugriff auf deine Gesundheitsdaten haben. Eine Freigabe an Arbeitgeber oder Hochschule ist eine eigene Entscheidung, die du jederzeit überdenken kannst.

Was du bei Gesundheits-Apps im Alltag beachten solltest

Gesundheits-Apps leben von regelmäßiger Nutzung. Genau deshalb fällt es schwer, die Einstellungen im Blick zu behalten. Eine einfache Gewohnheit hilft: Lege einmal im Monat fest, zehn Minuten für die Kontrolle der Berechtigungen und Freigaben zu nehmen. Wenn du merkst, dass eine App Daten für Werbezwecke nutzen möchte, ist das ein deutlicher Hinweis, die Nutzung kritisch zu prüfen.

Auch die Synchronisation mit anderen Diensten verdient Aufmerksamkeit. Viele Tracker verbinden sich mit Kalender, Musik-Diensten oder sozialen Netzwerken. Jede Verbindung schafft einen weiteren Ort, an dem Daten liegen. Überlege, welche Verknüpfung du wirklich brauchst, und trenne alles andere. So bleibt die Datenmenge überschaubar und die Kontrolle leichter.

Schließlich lohnt sich ein Blick auf den Verkauf oder die Weitergabe des Geräts. Wer einen Tracker verkauft oder verschenkt, sollte die App-Daten vorher löschen und das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzen. Die Daten im Konto des Anbieters bleiben dabei oft bestehen, deshalb ist die Löschung über die App oder den Anbieter der wichtigere Schritt.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Datenschutzerklärung der App und notiere Zwecke, Empfänger und Speicherdauer.
  2. Prüfe die Freigaben in der App und schalte alle Weitergaben aus, die du nicht brauchst.
  3. Widerrufe die Einwilligung und verlange die Löschung, wenn du die App nicht mehr nutzen willst.
  4. Bewahre die Auskunft und die Bestätigung der Löschung für deine Unterlagen auf.

Passend dazu

Quellen: Art. 9 DSGVO, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, gesetze.legal, abgerufen im November 2026, Art. 17 DSGVO, Recht auf Löschung, dejure.org, abgerufen im November 2026, Art. 12 DSGVO, Fristen für Betroffenenanfragen, gesetze.legal, abgerufen im November 2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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