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Lehramtsreferendariat Hessen: Anwärterbezüge, Beihilfe, KV

Im Lehramtsreferendariat in Hessen zählen Anwärtergrundbetrag, Beihilfesatz von 70 Prozent und die passende Krankenversicherung. Mit Stand und Quelle.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Das Lehramtsreferendariat in Hessen wird mit Anwärterbezügen vergütet, und die Beihilfe bestimmt, welcher Teil deiner Behandlungskosten erstattet wird. Dieser Ratgeber zeigt die Grundbeträge nach Besoldungsgruppe, den Beihilfesatz für Anwärterinnen und Anwärter und die Fragen, die du vor dem Start klären solltest.

Kurz beantwortet: Der Anwärtergrundbetrag liegt in Hessen nach A 12 bei 1.825,54 Euro und nach A 13 bei 1.868,96 Euro im Monat (Stand Juli 2026, laut Besoldungstabelle des dbb, vorbehaltlich der Verkündung). Laut Merkblatt zur hessischen Beihilfeverordnung erhalten Anwärterinnen und Anwärter einheitlich 70 Prozent Beihilfe. Stand: Oktober 2026, alle Beträge brutto.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anwärtergrundbetrag richtet sich nach der Besoldungsgruppe und liegt nach A 12 bei 1.825,54 Euro, nach A 13 bei 1.868,96 Euro brutto im Monat (Stand Juli 2026).
  • Welche Gruppe für dein Referendariat gilt, bestätigt dir die Einstellungsbehörde schriftlich.
  • Anwärterinnen und Anwärter erhalten einheitlich 70 Prozent Beihilfe, eine Erhöhung für Angehörige gibt es nicht.
  • Bei stationärer Behandlung steigt der Satz auf einheitlich 85 Prozent (§ 15 Abs. 6 HBeihVO).
  • Ob der Anwärtersatz auch für Referendarinnen und Referendare gilt, ist im Merkblatt nicht ausdrücklich genannt. Frag nach, bevor du planst.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge in Hessen?

Die Anwärtergrundbeträge stammen aus der Besoldungstabelle des dbb (Stand Juli 2026, vorbehaltlich der Verkündung). Die Tabelle nennt nur den Grundbetrag. Familienzuschlag, Anwärtersonderzuschlag und Stufen stehen nicht darin und können für dich hinzukommen.

BesoldungsgruppeAnwärtergrundbetrag pro Monat (brutto)
A 121.825,54 Euro (Stand Juli 2026)
A 131.868,96 Euro (Stand Juli 2026)

Welche Besoldungsgruppe für dein Lehramtsreferendariat gilt, bestätigt dir die zuständige Stelle schriftlich. Für eine Netto-Schätzung nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums auf bmf-steuerrechner.de. Die Lohnsteuer rechnen wir hier nicht selbst.

Welche Beihilfe bekommst du als Anwärterin oder Anwärter?

Nach dem Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel zur Hessischen Beihilfeverordnung (HBeihVO) erhalten Anwärterinnen und Anwärter einheitlich 70 Prozent, inklusive berücksichtigungsfähiger Angehöriger. Für aktive Beamtinnen und Beamte gilt dagegen der Grundsatz von 50 Prozent (§ 15 HBeihVO), der sich mit jeder berücksichtigungsfähigen Person um 5 Prozent erhöht, höchstens auf 70 Prozent.

SituationSatzHinweis
Anwärterinnen und Anwärter, ambulant70 ProzentEinheitlich, ohne Zuschlag für Angehörige
Anwärterinnen und Anwärter, stationär85 ProzentKrankenhaus oder Anschlussheilbehandlung (§ 15 Abs. 6)
Aktive Beamtinnen und Beamte ohne Angehörige50 ProzentGrundsatz nach § 15 HBeihVO

Stand des Merkblatts: 24. November 2021. Die aktuelle Fassung der HBeihVO solltest du vor einer Entscheidung selbst prüfen.

So rechnest du eine Beihilfe-Erstattung durch

Annahme: Du bist Anwärterin, eine Krankenhausbehandlung kostet 1.000 Euro, und alles davon ist beihilfefähig.

  1. Stationärer Satz 85 Prozent: 1.000 x 0,85 = 850 Euro Beihilfe.
  2. Rest: 1.000 minus 850 = 150 Euro, die du über eine Ergänzung oder selbst trägst.

Bei einer ambulanten Arztrechnung über 200 Euro mit 70 Prozent ergeben sich 140 Euro Beihilfe und 60 Euro Rest. Wie viel davon für dich zählt, hängt von deiner Versicherung ab. Ambulante Behandlungen fallen unter den Satz von 70 Prozent, nur stationäre Aufenthalte unter 85 Prozent. Wenn du eine Ergänzung prüfst, hilft die persönliche Beratung bei Academycon unter so-arbeiten-wir.

Wie passt die Krankenversicherung dazu?

Beihilfe ist nur ein Teil der Absicherung. Ob du eine Ergänzung brauchst oder gesetzlich versichert bleibst, hängt von deinem Status ab. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge nach einer Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt 2026 bei 1.318,33 Euro im Monat (GKV-Spitzenverband). Rechnung: 1.318,33 x (14,0 + 2,9) Prozent ergibt 222,80 Euro für die Krankenversicherung, plus 47,46 Euro Pflegeversicherung (1.318,33 x 3,6 Prozent). Das sind 270,26 Euro im Monat. Annahme: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 2,9 Prozent.

Die Grundlagen zur Versicherung im Vorbereitungsdienst findest du im Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe. Für die freiwillige Variante lies den Beitrag Referendar gesetzlich versichert: So funktioniert die freiwillige GKV.

Häufige Fragen

Gilt die 70-Prozent-Regel auch für Lehramtsreferendarinnen und -referendare?

Das Merkblatt nennt Anwärterinnen und Anwärter ausdrücklich, Referendarinnen und Referendare aber nicht im Wortlaut. Bevor du eine Ergänzung abschließt, lass dir den Satz für deinen Status schriftlich bestätigen.

Sind die Beträge brutto oder netto?

Die Tabelle nennt Bruttobeträge. Für Netto-Werte nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums auf bmf-steuerrechner.de, weil die Abzüge je nach Situation verschieden ausfallen.

Gibt es einen Anwärtersonderzuschlag?

Das Dokument des Regierungspräsidiums nennt dafür keinen Betrag. Frag die zuständige Stelle, ob und in welcher Höhe er für dich gilt.

Was ist mit dem Familienzuschlag?

Er ist in der Grundbetrag-Tabelle nicht enthalten. Ob und wie viel dir zusteht, klärt die Stelle, die deine Bezüge festsetzt.

So gehst du jetzt vor

  1. Lass dir deine Besoldungsgruppe und den Grundbetrag schriftlich bestätigen.
  2. Kläre, ob für deinen Status der Anwärtersatz von 70 Prozent gilt.
  3. Rechne deine typischen Kosten mit der Beihilfe durch und prüfe den Restbetrag.
  4. Vergleiche Ergänzungen anhand der Leistungen und Bedingungen, nicht nur am Beitrag, und lass dich vorher persönlich beraten.

Passend dazu

Quellen: Dbb, Besoldungstabelle Hessen (Neuverbeamtung), Stand Juli 2026, Regierungspräsidium Kassel, Merkblatt zur HBeihVO (Stand 24. November 2021), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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