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Beihilfe in Hamburg: Sätze, Eigenanteile und PKV für Beamte

Beihilfe in Hamburg erstattet einen Teil deiner Kosten nach der HmbBeihVO. Welche Sätze gelten, welche Eigenanteile bleiben und was du klären solltest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Beihilfe in Hamburg ist der Anteil an deinen Krankheitskosten, den das Land als Dienstherr übernimmt, bevor eine private Krankenversicherung ihren Teil zahlt. Wie hoch dieser Anteil ist, regelt die Hamburgische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO). Dieser Ratgeber zeigt die Grundregeln, die Eigenanteile seit 2025 und die Punkte, die du vor dem Antrag klären solltest.

Kurz beantwortet: Aktive Beamtinnen und Beamte erhalten in Hamburg als Grundsatz 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, Familienangehörige erhöhen den Satz nach der Verordnung. Seit dem 1. Januar 2025 entfällt der frühere Mindestbetrag von 200 Euro für geltend gemachte Aufwendungen. Die Sehhilfen werden mit 134 Euro je Glas pauschal berücksichtigt. Stand: Oktober 2026, Grundlage ist die HmbBeihVO.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beihilfe ergänzt eine Versicherung, sie ersetzt sie nicht. Den Rest der Kosten musst du selbst absichern.
  • Für aktive Beamtinnen und Beamte gilt als Grundsatz ein Bemessungssatz von 50 Prozent. Zuschläge für Familie richten sich nach der HmbBeihVO.
  • Seit dem 1. Januar 2025 gilt kein Mindestbetrag von 200 Euro mehr für geltend gemachte Aufwendungen (§ 4 Abs. 4 HmbBeihVO).
  • Sehhilfen werden mit einer Pauschale von 134 Euro je Glas berücksichtigt (§ 12 Abs. 3 HmbBeihVO).
  • Für Referendarinnen und Referendare entscheidet die Verordnung über Anspruch und Satz. Eine verbindliche Auskunft gibt das Personalamt Hamburg.

Wie hoch ist der Bemessungssatz in Hamburg?

Der Bemessungssatz bestimmt, welcher Anteil deiner beihilfefähigen Aufwendungen erstattet wird. Den Rest trägst du selbst oder über eine Ergänzung. Der Grundsatz für aktive Beamtinnen und Beamte liegt bei 50 Prozent. Die Zuschläge für Familienangehörige und Sonderfälle stehen in der HmbBeihVO, die du im Landesrecht Hamburg einsehen kannst.

PersonengruppeBemessungssatzHinweis
Aktive Beamtinnen und Beamte50 Prozent als GrundsatzZuschläge für Familie nach HmbBeihVO
Referendarinnen und Referendare50 Prozent als Regel (Stand Oktober 2026)Anspruch und Satz vorab beim Personalamt klären

Welche Eigenanteile fallen in Hamburg an?

Die Änderungen zum 1. Januar 2025 orientieren sich an der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Praxis sind diese Regeln besonders wichtig:

LeistungRegel in HamburgFundstelle
Geltend gemachte AufwendungenKein Mindestbetrag von 200 Euro mehr§ 4 Abs. 4
SehhilfenPauschale von 134 Euro je Glas§ 12 Abs. 3
PräventionsmaßnahmenHöchstens 80 Euro je Maßnahme, maximal zwei pro Kalenderjahr§ 24 Abs. 3

Stand der Werte: 1. Januar 2025 (Schreiben des Personalamts Hamburg vom 27. Dezember 2024).

Annahme: Du besuchst im selben Kalenderjahr drei Präventionskurse. Beihilfe gibt es nur für zwei Maßnahmen, also höchstens 2 x 80 Euro = 160 Euro. Den dritten Kurs trägst du allein.

Wie rechnest du eine Beihilfe-Erstattung durch?

So prüfst du in fünf Minuten, was auf dich zukommt. Die Zahlen sind eine Annahme, deine echte Rechnung kann anders aussehen.

  1. Ermittle den beihilfefähigen Betrag deiner Rechnung, zum Beispiel 180 Euro bei einer Rechnung über 200 Euro.
  2. Wende deinen Bemessungssatz an, bei 50 Prozent also 180 x 0,5 = 90 Euro Beihilfe.
  3. Zieh den Betrag von der Rechnung ab: 200 minus 90 = 110 Euro. Diesen Rest trägst du über deine Versicherung oder selbst.

Ob sich eine Ergänzung lohnt, hängt davon ab, wie oft der Rest anfällt und wie viel du im Schadensfall selbst tragen kannst. Eine Einordnung für deinen Fall bietet die persönliche Beratung bei Academycon unter so arbeiten wir. Eine Empfehlung für einzelne Versicherer geben wir hier nicht.

Wie du im Vorbereitungsdienst versichert bist, unterscheidet sich je nach Status. Die Grundlagen zu Beihilfe und Krankenversicherung findest du im Ratgeber Beihilfe im Referendariat, die Ausbildung in Hamburg selbst erklären die Seiten zum Lehramtsreferendariat in Hamburg und zum Rechtsreferendariat in Hamburg.

Häufige Fragen

Muss ich den Antrag jedes Mal stellen?

Beihilfe wird auf Antrag gewährt. Welche Fristen und Unterlagen gelten, steht in der HmbBeihVO und im Antragsformular des Personalamts. Seit 2025 greift kein Mindestbetrag von 200 Euro mehr für geltend gemachte Aufwendungen, prüfe trotzdem vorab die aktuelle Antragsseite.

Gilt der Satz von 50 Prozent auch für Referendarinnen und Referendare?

Als Regel gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent (Stand Oktober 2026). Für Hamburg klärst du die Zuordnung mit dem Personalamt Hamburg, bevor du eine Restkostenversicherung abschließt.

Kann ich Beihilfe und eine private Versicherung kombinieren?

Viele Beamtinnen und Beamte tun das. Die Beihilfe übernimmt den Anteil nach dem Bemessungssatz, die Versicherung den Rest. Ob die Kombination zu dir passt, hängt von Familie, Gesundheit und Tarif ab. Wer privat versichert ist und einen Beitragszuschuss erhält, für den mindert sich die Beihilfe nach der Verordnung, deshalb rechne das vorab durch.

Was ändert sich bei Sehhilfen?

Die HmbBeihVO sieht für Sehhilfen eine Pauschale von 134 Euro je Glas vor (§ 12 Abs. 3, Stand 1. Januar 2025). Wer höhere Kosten hat, trägt den Rest selbst oder über den Versicherungstarif.

Wo finde ich den Gesetzestext?

Die HmbBeihVO steht im Landesrecht Hamburg. Den Gesetzestext solltest du immer selbst lesen, weil Zusammenfassungen veraltet sein können. Verbindliche Auskünfte gibt das Personalamt Hamburg.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre schriftlich, ob du als Referendarin oder Referendar einen Beihilfeanspruch hast und mit welchem Satz.
  2. Lies die HmbBeihVO in der aktuellen Fassung, besonders § 4 Abs. 4, § 12 Abs. 3 und § 24 Abs. 3.
  3. Rechne deine typischen Kosten durch und prüfe, wie hoch der Rest ausfällt.
  4. Vergleiche Ergänzungen anhand der Leistungen und Bedingungen, nicht nur am Beitrag, und lass dich vor dem Abschluss persönlich beraten.

Passend dazu

Quellen: Personalamt Hamburg, Schreiben zur Änderung der HmbBeihVO vom 27. Dezember 2024 (Stand 1. Januar 2025). Hamburgische Beihilfeverordnung im Landesrecht Hamburg (Fassung vor Veröffentlichung prüfen).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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