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Lehramtsreferendariat Hamburg: Bezüge, Beihilfe und Krankenkasse

Anwärterbezüge im Lehramtsreferendariat in Hamburg: Grundbetrag, Familienzuschläge, die pauschale Beihilfe mit 50 Prozent und was du bei Krankenversicherung und Antrag klären solltest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Das Lehramtsreferendariat in Hamburg bringt Anwärterbezüge, Familienzuschläge und die Frage nach Krankenversicherung und Beihilfe mit sich. Dieser Ratgeber zeigt die Beträge, die das Hamburger Dokument zu den Anwärterbezügen nennt, erklärt die pauschale Beihilfe und zeigt, welche Punkte du bei der Krankenversicherung selbst klären musst.

Kurz beantwortet: Im Lehramtsreferendariat in Hamburg liegt der Anwärtergrundbetrag für die Besoldungsgruppe A 13 mit Zulassung bei 1.827,17 Euro brutto im Monat (Stand: April 2026, laut Besoldungstabelle des dbb, Entwurf, vorbehaltlich der Verkündung). Die Familienzuschläge kommen hinzu. Für Beihilfe gibt es in Hamburg eine pauschale Beihilfe in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent der Kosten einer Krankenvollversicherung, die du freiwillig beantragst. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anwärtergrundbetrag beträgt für die Besoldungsgruppe A 13 mit Zulassung 1.827,17 Euro brutto im Monat (Stand April 2026, vorbehaltlich der Verkündung).
  • Familienzuschläge kommen dazu, ihre Höhe richtet sich nach Stufe und Kindern.
  • Die Sonderzuwendung ist in die monatlichen Bezüge eingerechnet.
  • Die pauschale Beihilfe ist freiwillig, schriftlich zu beantragen und wirkt nur für die Zukunft.
  • Ob Referendarinnen und Referendare ausdrücklich zur pauschalen Beihilfe berechtigt sind, lässt sich aus dem Merkblatt nicht zweifelsfrei ablesen. Frag die Personalstelle.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge in Hamburg?

Die Beträge stammen aus dem Entwurf der Besoldungstabelle für die Neuverbeamtung in Hamburg (dbb), Stand April 2026. Sie gelten für alle Lehrämter in der Besoldungsgruppe A 13 mit Zulassung.

PositionBetrag je Monat
Anwärtergrundbetrag, brutto (A 13 mit Zulassung)1.827,17 Euro (Stand April 2026, Entwurf)

Der Betrag ist ein Bruttowert, Zuschläge kommen gesondert hinzu.

Pauschale Beihilfe in Hamburg: Das Grundprinzip

Hamburg bietet Beamtinnen und Beamten eine pauschale Beihilfe als freiwillige Alternative zur klassischen Beihilfe, die je Rechnung abgerechnet wird. Nach dem Merkblatt zur pauschalen Beihilfe, Stand Januar 2024 beträgt die Pauschale grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung. Sie gilt unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist.

Der Anspruch setzt Bezüge wie Anwärterbezüge voraus. Das Merkblatt nennt Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis als anspruchsberechtigt. Referendarinnen und Referendare werden darin nicht ausdrücklich genannt. Deshalb solltest du bei der Personalstelle klären, ob dein Vorbereitungsdienst darunter fällt.

Was du beim Antrag beachten musst

Die Entscheidung ist freiwillig und wird schriftlich getroffen. Sie wirkt nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Einmal getroffen, ist sie unwiderruflich. Ergänzende individuelle Beihilfen musst du ausdrücklich verzichten. Bei einem Wechsel zwischen GKV und PKV wird höchstens die bisherige Höhe gezahlt. Eine Fortzahlung durch Hamburg bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn erfolgt nicht.

Rechenbeispiel (Annahme)

PositionBetrag je Monat
Beitragsanteil für GKV-vergleichbare Leistungen, höchstens Basistarif (Annahme)300,00 Euro
Pauschale Beihilfe bei 50 Prozent150,00 Euro
Restbeitrag, den du selbst trägst (ohne Berücksichtigung weiterer Leistungen)150,00 Euro

Annahme: Basistarif-Anteil von 300 Euro, nur zum Rechnen. Das Merkblatt sagt, dass bei privat Versicherten nur die Beitragsanteile für GKV-vergleichbare Leistungen zählen, höchstens bis zum Basistarif nach § 152 VAG. Dein tatsächlicher Anteil kann anders ausfallen.

Krankenversicherung: Worauf du achten solltest

Ob du dich für die gesetzliche Krankenversicherung oder für eine private Vollversicherung mit pauschaler Beihilfe entscheidest, ist eine persönliche Abwägung. In der GKV bemisst sich der freiwillige Beitrag am Einkommen. Für 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 Euro im Monat, der ermäßigte Beitragssatz nach § 243 SGB V bei 14,0 Prozent, dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Quelle: Faktenblatt Rechengrößen 2026 des GKV-Spitzenverbandes, Stand 1. Januar 2026.

Bei einer PKV kommt es auf den Tarif an. Die pauschale Beihilfe ersetzt nicht den Tarif, sondern ergänzt ihn. Prüfe Leistungen, Beitragsentwicklung, Wartezeiten und Gesundheitsprüfung. Wenn du später verbeamtet wirst, verändert sich die Lage erneut. Der Ratgeber Krankenversicherung nach dem Referendariat zeigt die nächsten Schritte.

Häufige Fragen

Bekomme ich in Hamburg die Anwärterbezüge für alle Lehrämter gleich?

Der Anwärtergrundbetrag gilt für alle Lehrämter in der Besoldungsgruppe A 13 mit Zulassung. Bei Teilzeit richtet sich die Zahlung nach der Teilzeitquote.

Was ist die Sonderzuwendung für Kinder?

Die Höhe der Sonderzuwendung für Kinder steht in der aktuellen Besoldungstabelle und ist beim Personalamt erfragbar. Sie wird mit den Dezemberbezügen gezahlt und ist bei kürzerer Beschäftigung anteilig. Die Sonderzuwendung allgemein ist in die monatlichen Bezüge eingearbeitet.

Kann ich die pauschale Beihilfe jederzeit ändern?

Nein. Nach dem Merkblatt ist die einmal getroffene Entscheidung unwiderruflich. Triff sie deshalb nur nach einem Vergleich der Kosten und der Leistungen deines Tarifs.

Wer ist in Hamburg die Ansprechstelle?

Die Personalstelle deines Vorbereitungsdienstes beantwortet Fragen zu Bezügen und zur pauschalen Beihilfe. Für Krankenversicherungsfragen verweist das Merkblatt auf Krankenkassen, Versicherer oder Beratungsstellen, weil die Personalstellen hierzu nicht beraten.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre bei der Personalstelle, ob dein Vorbereitungsdienst unter die pauschale Beihilfe fällt.
  2. Prüfe die Anwärterbezüge für deine Teilzeitquote und deine Familiensituation.
  3. Vergleiche GKV und PKV mit Tarif und Beihilfeanteil, bevor du dich entscheidest.
  4. Stelle den Antrag schriftlich und bewahre die Bestätigung auf.
  5. Verzichte auf ergänzende individuelle Beihilfen nur, wenn du die Folgen kennst.

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Quellen:

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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