This guide is also available in English: Read the English version
Alle Grenzen, Beiträge und Stichtage zur Krankenversicherung ab 30 bündelt die Referenzseite Krankenversicherung im Studium ab 30. Dieser Beitrag vertieft einen Teilaspekt.
Die Krankenversicherung als Student über 30 mit Minijob kostet 2026 so viel wie ohne Job, solange deine Einnahmen zusammen unter 1.318,33 € im Monat bleiben. Auf diesen Mindestbetrag rechnet die Kasse 14,0 % Beitragssatz plus Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung. Für Kinderlose mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 278,17 € im Monat. Erst darüber steigt der Beitrag, und zwar um rund 21 Cent je zusätzlichem Euro.
Die Rechnung gilt, wenn deine studentische Pflichtversicherung (KVdS) mit dem Semester des 30. Geburtstags geendet hat und du freiwillig gesetzlich versichert bist. Wie es dazu kommt, steht im Beitrag Krankenversicherung als Student über 30.
Das Wichtigste in Kürze
- Freiwillig Versicherte zahlen Beitragssatz mal Einnahmen. Als Einnahmen gelten mindestens 1.318,33 € und höchstens 5.812,50 € im Monat.
- Der Beitragssatz beträgt 14,0 % plus der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Die Pflegeversicherung kommt mit 3,6 % bzw. 4,2 % für Kinderlose ab 23 dazu und läuft über dieselben Einnahmen.
- Ein Minijob bis 603 € ändert den Beitrag nicht, solange alle Einnahmen zusammen unter 1.318,33 € liegen.
- Ein Werkstudentenjob mit höchstens 20 Wochenstunden macht dich nicht pflichtversichert. Die Kasse rechnet das Entgelt aber in der Regel zu den Einnahmen.
- Wer regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, ist in der Regel als Beschäftigter pflichtversichert und nicht mehr freiwillig.
- Ohne Einkommensnachweis verlangt die Kasse den Höchstbeitrag.
Wie berechnet die Kasse den Beitrag als freiwillig versicherter Student?
Ein freiwillig versichertes Mitglied ist jemand, der gesetzlich versichert ist, ohne dass eine Pflichtversicherung oder Familienversicherung besteht. Nach dem Ende der KVdS setzt sich die Mitgliedschaft bei deiner Kasse so fort. Der Beitrag richtet sich nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Maßgeblich sind alle Einnahmen zusammen.
Die Rechnung besteht aus vier Größen:
- Mindestbemessung: Als Einnahmen gilt pro Kalendertag mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße. 2026 sind das 3.955 € geteilt durch 3, also 1.318,33 € im Monat. Das gilt auch dann, wenn du tatsächlich weniger einnimmst.
- Höchstgrenze: Ab 5.812,50 € im Monat steigt der Beitrag nicht weiter.
- Beitragssatz: Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V). Dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse auf dieselben Einnahmen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Die Kassen erheben zwischen 2,18 und 4,39 % (Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 16. Oktober 2026).
- Pflegeversicherung: 3,6 % der Einnahmen, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Als freiwilliges Mitglied zahlst du sie vollständig selbst.
Die 855 €, die du aus der KVdS kennst, gelten für freiwillig Versicherte nicht. Sie sind die feste Bemessungsgrundlage der studentischen Pflichtversicherung.
Welche Einnahmen zählen für den Beitrag?
Zählen kann jede Einnahme, die du für deinen Lebensunterhalt verbrauchen könntest, unabhängig davon, wie sie steuerlich behandelt wird. Für einzelne Einnahmearten gilt der Einnahmekatalog des GKV-Spitzenverbands, den die Kassen anwenden.
| Einnahme | Zählt für den Beitrag? |
|---|---|
| Lohn aus Minijob, Werkstudentenjob oder Teilzeitjob | Ja |
| BAföG als Zuschuss | Ja |
| BAföG als Darlehen | Nein |
| Stipendium | In der Regel ja |
| Kindergeld | Nein |
| Wohngeld | Nein |
| Elterngeld | Nein |
| Unterhalt der Eltern | Bei der Kasse erfragen |
Beim Unterhalt wirkt sich die Einordnung nur aus, wenn deine Einnahmen insgesamt über 1.318,33 € liegen. Darunter rechnet die Kasse ohnehin mit dem Mindestbetrag. Die steuerliche Seite des Minijobs behandelt der Beitrag Steuern bei Nebenjob und Minijob. Beachte den Unterschied zur Familienversicherung: Dort zählt BAföG nicht, bei freiwillig Versicherten zählt der Zuschussanteil.
Was ändert ein Minijob am Beitrag?
Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst von höchstens 603 € im Monat (Grenze 2026). Dein Lohn zählt zu den Einnahmen, liegt aber allein unter der Mindestbemessung von 1.318,33 €. Deshalb ändert der Minijob den Beitrag nicht, solange die Summe aller Einnahmen darunter bleibt. Die Kasse rechnet in dem Fall mit dem Mindestbetrag.
Der Arbeitgeber zahlt beim gewerblichen Minijob Pauschalabgaben: 13 % für die Krankenversicherung, 15 % für die Rentenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Die Pauschale gehört zur Abrechnung des Minijobs. Deinen eigenen Beitrag als freiwilliges Mitglied berechnet die Kasse nach der Rechnung oben. Ob der Arbeitgeber darüber hinaus etwas zuschießt, klärst du mit ihm und deiner Kasse. In der Rentenversicherung zahlst du als Minijobber 3,6 % selbst, auf Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich davon befreien lassen.
Zum 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat. Auch der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Krankenversicherung steigt, das ist beschlossen. Dein Netto bleibt davon unberührt.
Wie hoch ist der Beitrag bei Werkstudentenjob oder Teilzeitjob?
Das Werkstudentenprivileg befreit dich bei höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit von der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es ersetzt aber keine Krankenversicherung. Bist du über 30, ohne KVdS und nicht familienversichert, bleibst du deshalb freiwilliges Mitglied, und dein Arbeitsentgelt zählt zu den Einnahmen. Die Kasse rechnet in der Regel so: Beitragssatz plus Zusatzbeitrag auf die Summe aller Einnahmen, mindestens auf 1.318,33 €, höchstens auf 5.812,50 €, dazu die Pflegeversicherung. Wie hoch dein Lohn ist, spielt für die Versicherungsfreiheit keine Rolle. Für den Beitrag zählt er ab Gesamteinnahmen von mehr als 1.318,33 €.
Die folgenden Beispiele rechnen mit 14,0 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag, also 16,9 %, und 4,2 % Pflegeversicherung für Kinderlose.
| Einnahmen im Monat | Krankenversicherung (16,9 %) | Pflegeversicherung (4,2 %) | Summe pro Monat |
|---|---|---|---|
| bis 1.318,33 € (Mindestbemessung) | 222,80 € | 55,37 € | 278,17 € |
| 1.500 € | 253,50 € | 63,00 € | 316,50 € |
| 1.900 € | 321,10 € | 79,80 € | 400,90 € |
| 5.812,50 € (Höchstgrenze) | 982,31 € | 244,13 € | 1.226,44 € |
Beispiel 1 (fiktiv): Jan ist 33, studiert im Master und verdient 520 € im Minijob. Seine Einnahmen liegen unter 1.318,33 €. Er zahlt 222,80 € Krankenversicherung und 55,37 € Pflegeversicherung, zusammen 278,17 € im Monat.
Beispiel 2 (fiktiv): Sarah ist 36 und arbeitet als Werkstudentin mit 1.100 € brutto. Dazu kommen 400 € BAföG als Zuschuss. Die Summe von 1.500 € liegt über der Mindestbemessung. Sie zahlt 253,50 € plus 63,00 €, also 316,50 € im Monat.
Beispiel 3 (fiktiv): Tim ist 41 und arbeitet 20 Stunden pro Woche als Werkstudent mit 1.900 € brutto. Seine Krankenversicherung kostet 321,10 €, die Pflegeversicherung 79,80 €. Zusammen sind es 400,90 € im Monat.
Von 1.500 € auf 1.900 € steigt der Beitrag um 84,40 €. Bei kinderlosen Mitgliedern mit 2,9 % Zusatzbeitrag kostet jeder Euro oberhalb der Mindestbemessung also 21,1 Cent. Mit Kind sinkt die Pflegeversicherung auf 3,6 %, bei 1.500 € Einnahmen wären es 307,50 € (ohne Kind 316,50 €). Den Zusatzbeitrag deiner Kasse setzt du in der Rechnung selbst ein. Eine Übersicht liefert der Beitrag zu den Zusatzbeiträgen 2026.
| Zusatzbeitrag der Kasse | Mindestbeitrag pro Monat (Einnahmen bis 1.318,33 €, kinderlos) |
|---|---|
| 2,18 % (niedrigster Wert der Liste) | 268,68 € |
| 2,9 % (Durchschnitt) | 278,17 € |
| 3,29 % | 283,31 € |
| 4,39 % (höchster Wert der Liste) | 297,81 € |
Wann bist du als Teilzeitbeschäftigter pflichtversichert?
Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt in der Regel als Arbeitnehmer und ist als Beschäftigter pflichtversichert (§ 5 SGB V). Die freiwillige Versicherung endet dann. Als Angestellter bist du nur unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat pflichtversichert. Wie die Beiträge ausfallen, hängt vom Verdienst ab:
- Verdienst bis 603 €: Es gelten die Minijob-Regeln, die Wochenstunden spielen dafür keine Rolle. Du bleibst freiwillig versichert, an der Rechnung oben ändert sich nichts.
- Verdienst von 603,01 € bis 2.000 € im Monat: Der Übergangsbereich (Midijob) gilt. Du zahlst auf eine abgesenkte Bemessungsgrundlage geringere Beiträge, den Rest trägt der Arbeitgeber.
- Verdienst über 2.000 €: Die Übergangsbereichsregelung entfällt, die Beiträge werden ohne Absenkung berechnet. Das gilt auch, wenn mehrere Jobs zusammen über 2.000 € liegen, denn die Entgelte werden zusammengerechnet.
Zeitweise Mehrarbeit ist unschädlich. Bis zu 26 Wochen im Jahr dürfen es mehr als 20 Stunden sein, wenn die Arbeit überwiegend am Wochenende, abends oder nachts oder befristet in den Semesterferien anfällt. Das Werkstudentenprivileg endet mit dem Monat, in dem dir das Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt wird. Ab dem 26. Fachsemester wird vermutet, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Diese Vermutung lässt sich widerlegen.
Die Einzelheiten zu Stunden und Fristen stehen im Beitrag Werkstudent und Krankenversicherung. Für Nebenjobs jüngerer Studierender, bei denen Familienversicherung, KVdS und PKV im Vordergrund stehen, gibt es den Beitrag Krankenversicherung mit Nebenjob.
Welche Nachweise braucht die Kasse?
Die Kasse stuft dich nach deinen Einnahmen ein. Legst du keinen Nachweis vor, gilt pro Kalendertag der dreißigste Teil der Beitragsbemessungsgrenze, also der Höchstbeitrag. 2026 sind das 1.226,44 € im Monat bei 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos. Reichst du Nachweise innerhalb von zwölf Monaten ein, setzt die Kasse den Beitrag neu fest. Bei niedrigen Einkünften rechnet sie mindestens mit der Mindestbemessung von 1.318,33 €.
Welche Unterlagen deine Kasse akzeptiert, regelt jede Kasse selbst. Frage das vor der ersten Beitragsrechnung nach. Ändern sich deine Einnahmen im Lauf des Jahres deutlich, teile das deiner Kasse mit, damit sie den Beitrag richtig einstuft.
| Merkmal | Werte 2026 | 2027 (Status) | Quelle |
|---|---|---|---|
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 603 Euro (jährlich 7.236 Euro) | 633 Euro (jährlich 7.596 Euro), amtlich | § 8 SGB IV; Minijob-Zentrale |
| Unvorhersehbares Überschreiten | bis 1.206 Euro im Monat (berechnet als doppelte Grenze), in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr | bis 1.266 Euro im Monat, in höchstens zwei Monaten je Zeitjahr | § 8 Abs. 1b SGB IV |
| Übergangsbereich (Midijob) | ab 603,01 Euro bis 2.000 Euro | ab 633,01 Euro bis 2.000 Euro | § 20 Abs. 2 SGB IV |
Häufige Fragen
Wie hoch ist mein Beitrag als Student über 30 mit Minijob?
Bei einem Minijob bis 603 € und sonst keinen Einnahmen rechnet die Kasse mit der Mindestbemessung von 1.318,33 €. Kinderlose zahlen 2026 beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % insgesamt 278,17 € im Monat. Je nach Kasse liegt der Betrag zwischen 268,68 € und 297,81 €.
Zählt BAföG als Einkommen für den Kassenbeitrag?
Der Zuschussanteil zählt, der Darlehensanteil nicht. Bei freiwillig Versicherten ist das anders als in der Familienversicherung, in der BAföG nicht angerechnet wird.
Wann bin ich als Teilzeitbeschäftigter pflichtversichert?
Bei regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden giltst du in der Regel als Arbeitnehmer und bist als Beschäftigter pflichtversichert. Bei höchstens 20 Stunden in der Vorlesungszeit bleibst du über das Werkstudentenprivileg frei von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht, die Rentenversicherung bleibt pflichtig.
Muss ich Einkommensänderungen der Kasse melden?
Frage deine Kasse, in welcher Form und Frist sie Änderungen verlangt. Sinnvoll ist es, deutliche Änderungen deiner Einnahmen mitzuteilen, damit sie den Beitrag richtig einstuft. Welche Nachweise sie akzeptiert, legt jede Kasse selbst fest.
Zahlt der Arbeitgeber beim Minijob einen Anteil?
Der Arbeitgeber zahlt beim Minijob Pauschalabgaben von 13 % für die Krankenversicherung, 15 % für die Rentenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Deinen eigenen Beitrag als freiwilliges Mitglied berechnet die Kasse davon getrennt. Ob darüber hinaus ein Zuschuss gezahlt wird, klärst du mit dem Arbeitgeber.
So gehst du jetzt vor
- Addiere alle monatlichen Einnahmen, die zählen: Lohn, BAföG-Zuschuss, Stipendium.
- Liegt die Summe unter 1.318,33 €, rechnest du mit dem Mindestbeitrag. Liegt sie darüber, rechnest du die Summe mal 14,0 % plus Zusatzbeitrag deiner Kasse und dazu die Summe mal 4,2 % für die Pflege (3,6 % mit Kind).
- Prüfe, ob dein Job dich zum Beschäftigten macht. Das ist bei regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden in der Regel der Fall.
- Reiche der Kasse Nachweise über deine Einnahmen ein, damit sie nicht den Höchstbeitrag ansetzt.
- Melde Änderungen und rechne das Ergebnis jedes Jahr neu, denn die Mindestbemessung ändert sich mit der Bezugsgröße.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex.
Passend dazu
- Krankenversicherung als Student über 30
- Studentische Krankenversicherung über 30 verlängern
- Neben dem Studium Geld verdienen
- PKV für Werkstudenten
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.