Kurz beantwortet
Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 € im Monat, nach 603 € im Jahr 2026. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zugleich auf 14,60 € je Stunde (2026: 13,90 €). Für Studierende ist das vor allem wichtig, weil Familienversicherung und Nebenjob an dieser Grenze hängen. Die Grenze gilt für alle Minijobs gleichermaßen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
| Größe | 2026 | 2027 | Status 2027 | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € | Beschlossen (MiLoV5) | bmas.de |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 € | 633 € | Amtlich | Minijob-Zentrale |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236 € | 7.596 € | Berechnet | Eigene Rechnung |
| Familienversicherung, nur geringfügige Beschäftigung | 603 € | 633 € | Amtlich | § 10 SGB V, Minijob-Zentrale |
| Familienversicherung, allgemeine Grenze | 565 € | 590 € | Gesetzentwurf, Bundesrat steht aus | Rechengrößen 2027 |
Wie entsteht die Grenze?
Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, also 633 €. Die Jahresgrenze ist 633 € × 12 = 7.596 €.
Wie viele Stunden passen in den Minijob?
Die Stundenzahl bleibt fast gleich, weil Grenze und Lohn gemeinsam steigen.
- 2026: 603 € ÷ 13,90 € = 43,4 Stunden im Monat.
- 2027: 633 € ÷ 14,60 € = 43,4 Stunden im Monat.
- Beispiel 2027: 40 Stunden × 14,60 € = 584 €. Das bleibt unter 633 €.
- Beispiel 2027: 44 Stunden × 14,60 € = 642,40 €. Das liegt über der Grenze und führt in den Übergangsbereich.
Was ändert sich bei Familienversicherung und BAföG?
Die Familienversicherung ist bis 25 möglich, wenn du studierst und dein Gesamteinkommen die Grenze nicht übersteigt. Bei ausschließlich geringfügiger Beschäftigung gilt 2027 die Grenze von 633 €. Für die allgemeine Grenze von 590 € im Jahr 2027 liegt ein Verordnungsentwurf vor, der noch nicht beschlossen ist. Die Grundlagen zur Familienversicherung stehen im Beitrag Studentische Krankenversicherung 2026 in Zahlen.
Beim BAföG gilt für 2026, dass Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 603 € brutto das Darlehen und den Zuschuss nicht mindert. Die BAföG-Regeln im Überblick findest du im Beitrag Alles über BAföG.
Was passiert bei einem Überschreiten?
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist unschädlich, wenn es höchstens in zwei Kalendermonaten im Jahr vorkommt und die Grenze dabei nicht über das Doppelte steigt. Ein regelmäßig höherer Verdienst macht den Job sozialversicherungspflichtig. Dann greifen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sofern du nicht als Werkstudent privilegiert bist. Die Unterschiede zwischen Minijob, Werkstudent und Midijob beschreibt der Beitrag Nebenjob und Steuern.
So gehst du jetzt vor
- Rechne deine Stunden für 2027 mit dem neuen Mindestlohn aus.
- Vergleiche das Ergebnis mit 633 € im Monat und mit 7.596 € im Jahr.
- Prüfe, ob du neben dem Minijob Familienversicherung hast, und kläre den Stand bei deiner Kasse.
- Melde dem Arbeitgeber und dem BAföG-Amt Änderungen deines Verdienstes, wenn du Förderung bekommst.
- Behalte die Verordnung für die Rechengrößen 2027 im Blick, weil die Familienversicherungsgrenze noch vom Bundesrat abhängt.
Häufige Fragen
Gilt die neue Grenze schon für Jobs, die 2026 begonnen haben?
Ja. Die Grenze gilt ab 1. Januar 2027 für alle Minijobs. Eine neue Vereinbarung ist dafür nicht nötig, der Lohn muss aber mindestens den neuen Mindestlohn erreichen.
Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?
Rechnerisch etwa 43 Stunden im Monat zum Mindestlohn von 14,60 €. Bei höherem Stundenlohn sind es entsprechend weniger.
Was passiert, wenn ich die Grenze einmal überschreite?
Ein seltenes unvorhersehbares Überschreiten ist in den Grenzen des Gesetzes möglich. Bei regelmäßigem Überschreiten endet der Minijob als solcher.
Verliere ich die Familienversicherung, wenn ich 2027 mehr verdiene?
Das hängt von der Art deiner Beschäftigung und der Höhe deines Gesamteinkommens ab. Bei geringfügiger Beschäftigung gilt die Grenze von 633 €. Im Zweifel klärt die Krankenkasse deinen Fall mit den Unterlagen.
Quellen und Prüfung
- Mindestlohn und Minijob-Grenze: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, bmas.de, Stand der Abfrage 20.10.2026.
- Minijob-Grenze 2027: Minijob-Zentrale, Stand der Abfrage 20.10.2026.
- § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026.
- § 10 SGB V, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 20.10.2026.
- Rechengrößen 2027: Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Werte sind nicht endgültig.
- BAföG-Freibeträge: Deutsches Studierendenwerk, FAQ Januar 2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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