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Midijob (Übergangsbereich)

Midijob 2026: Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat, 2027 ab 633,01 Euro, mit Sozialversicherungsbeiträgen ab dem ersten Euro.

Definition

Der Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Regelmäßig darf das Entgelt 2.000 Euro im Monat nicht übersteigen. In diesem Bereich zahlst du Sozialversicherungsbeiträge mit einem reduzierten Arbeitnehmeranteil, der mit steigendem Entgelt stufenweise zunimmt.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Obergrenze des Übergangsbereichs2.000 Euro im Monatamtlich§ 20 Abs. 2 SGB IV
Untergrenze 2026oberhalb von 603,01 Euroberechnet aus der Minijob-Grenze§ 8 SGB IV
Untergrenze 2027oberhalb von 633,01 Euroamtlich (Minijob-Zentrale)Minijob-Grenze 2027

Beispiel

Du verdienst im Januar 2026 regelmäßig 900 Euro. Du liegst damit im Übergangsbereich, also im Midijob, und bist sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob bis 603 Euro bleibt davon getrennt.

Verwandte Begriffe

Minijob, Geringfügigkeitsgrenze, Familienversicherung, Werkstudentenprivileg.

Weiterführende Beiträge

Quellen

§ 20 SGB IV, § 8 SGB IV, Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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