More info

Vorsorgevollmacht für Paare: Konto und Notfall regeln

Ehepaare dürfen sich im Notfall in Gesundheitsfragen vertreten, unverheiratete Paare nicht. So regelst du Konto und Notfall mit einer Vorsorgevollmacht.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Eine Vorsorgevollmacht für Paare regelt, wer im Notfall das Konto führt, mit Ärzten spricht und Behördenpost entgegennimmt, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist. Viele junge Paare gehen davon aus, dass der Partner ohnehin alles regeln darf. Das stimmt so nicht, und die Lücke fällt meist erst auf, wenn es eilt.

Kurz beantwortet: Ehepaare dürfen einander nach § 1358 BGB in Gesundheitsangelegenheiten vertreten, wenn der andere sich wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst äußern kann. Diese Vertretung ist zeitlich begrenzt, umfasst kein Vermögen und gilt nicht für unverheiratete Paare. Eine schriftliche Vorsorgevollmacht schließt diese Lücke. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das gesetzliche Vertretungsrecht bei Krankheit gilt nur zwischen Ehegatten.
  • Unverheiratete Paare haben im Notfall kein gesetzliches Recht, Arztgespräche zu führen oder Behandlungen zu entscheiden.
  • Die Notvertretung betrifft Gesundheitsangelegenheiten, nicht Konto, Miete oder Verträge.
  • Sie endet unter anderem, wenn ein Betreuer bestellt ist oder seit der ärztlichen Feststellung mehr als sechs Monate vergangen sind.
  • Eine eigene Vorsorgevollmacht, die du deinem Partner ausstellst, schließt die Lücken, sofern Bank, Arzt und Behörden sie anerkennen.

Gilt für unverheiratete Paare eine automatische Vertretung?

Nein. Die Regel in § 1358 BGB spricht ausdrücklich von Ehegatten. Wer nur zusammenwohnt, eine gemeinsame Wohnung hat oder seit Jahren in einer festen Beziehung lebt, erhält dadurch keine gesetzliche Vertretungsbefugnis. Ärztinnen und Ärzte geben Auskünfte in der Regel nur an Personen weiter, die dazu berechtigt sind. Ohne schriftlichen Nachweis fehlt diese Berechtigung meist, auch wenn ihr seit Jahren zusammen lebt.

Das bedeutet nicht, dass deine Partnerin oder dein Partner im Ernstfall machtlos ist. Sie kann nur dann handeln, wenn du es vorher schriftlich festgelegt hast. Genau dafür ist die Vorsorgevollmacht gedacht.

Was ein Ehegatte im Notfall nach § 1358 BGB darf

Die Vorschrift gibt dem vertretenden Ehegatten vier Befugnisse. Sie beziehen sich ausschließlich auf die Gesundheit des anderen Ehegatten.

  • In Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen und die ärztliche Aufklärung entgegennehmen.
  • Behandlungs-, Krankenhaus- und Pflegeverträge abschließen und durchsetzen.
  • Ansprüche wegen der Erkrankung gegenüber Dritten geltend machen und Zahlungen an Leistungserbringer verlangen.
  • Ärztliche Unterlagen einsehen, da die behandelnden Ärzte insoweit von der Schweigepflicht entbunden sind.

Das klingt weitgehend, ist aber eng gefasst. Die Notvertretung hilft bei Arztterminen, Klinikaufenthalten und Behandlungsentscheidungen. Für alles, was über die Gesundheit hinausgeht, braucht es eine eigene Vollmacht.

Wann das Vertretungsrecht endet

Die Notvertretung ist an Bedingungen geknüpft. Die folgende Übersicht fasst die Voraussetzungen und Ausschlussgründe zusammen, die § 1358 BGB nennt.

SituationFolge für die Vertretung
Die Ehegatten leben getrenntDas Vertretungsrecht entfällt
Der Vertretene lehnt die Vertretung ab oder hat eine Vollmacht erteilt, die Gesundheitsangelegenheiten umfasstDas Vertretungsrecht entfällt
Für den Vertretenen ist ein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis bestelltDas Vertretungsrecht entfällt
Seit dem vom Arzt festgestellten Zeitpunkt sind mehr als sechs Monate vergangenDas Vertretungsrecht entfällt
Der Arzt bestätigt schriftlich die Voraussetzungen und den spätesten EintrittszeitpunktVoraussetzung für die Vertretung

Der vertretende Ehegatte muss außerdem schriftlich versichern, dass er das Recht bisher nicht ausgeübt hat und kein Ausschlussgrund vorliegt. Diese Versicherung wird ihm für die weitere Ausübung ausgehändigt. Bei Ärzten lohnt es sich, diese Unterlagen griffbereit zu haben.

Warum eine Vorsorgevollmacht trotzdem sinnvoll ist

Die gesetzliche Notvertretung ist ein Notbehelf. Sie reicht für Arzttermine und Behandlungsentscheidungen, aber nicht für das Konto, einen Mietvertrag, Versicherungen oder Behördenpost. Dafür brauchst du eine eigene Vollmacht. Sie kann schon heute festlegen, wer welche Befugnisse erhält, und sie kann auf einzelne Bereiche beschränkt werden.

Typische Bausteine sind eine Bankvollmacht, soweit die Bank sie akzeptiert, eine Vertretung gegenüber Versicherungen und Vermietern sowie eine Gesundheitsvollmacht. Wie sich das mit einer späteren Eheschließung und den Vermögensverhältnissen verbindet, erklärt der Beitrag Ehevertrag vor der Heirat: Wann er sich lohnt.

Wann eine Vorsorgevollmacht passt und wann nicht

Eine Vollmacht ist ein Vertrauensinstrument. Sie passt gut, wenn du jemanden hast, dem du die Entscheidungen zutraust, und wenn die Lebensverhältnisse überschaubar sind. Sie passt weniger, wenn ihr Immobilien, Gesellschaftsanteile oder größere Schulden gemeinsam habt. Dann lohnt sich eine Abstimmung mit einer Stelle, die alle Verträge kennt.

Du kannst eine Vollmacht jederzeit widerrufen, solange du selbst entscheidungsfähig bist. Eine Vollmacht ist daher kein endgültiger Schritt, sondern ein Dokument, das du bei jeder Veränderung prüfen solltest. Bei Fragen rund um Versicherungen und Vorsorge kannst du dich persönlich beraten lassen, wie Academycon es beschreibt.

Häufige Fragen

Darf mein Partner ohne Vollmacht mein Konto führen?

Nein. Ohne Vollmacht hat er keine Befugnis über dein Konto. Ein gemeinsames Konto mit einer eigenen Vereinbarung ist ein anderes Thema. Die Bank entscheidet nach ihren eigenen Regeln, welche Unterlagen sie verlangt, und das sollte man vorab klären.

Wie lange gilt die gesetzliche Notvertretung höchstens?

Die Vertretung endet, wenn seit dem vom Arzt festgestellten Zeitpunkt mehr als sechs Monate vergangen sind. Die Frist knüpft also an die ärztliche Feststellung an. Ist dieser Zeitpunkt sechs Monate her, endet die Vertretung, auch wenn die Krankheit fortbesteht.

Muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein?

Ob eine notarielle Beglaubigung nötig ist, hängt vom Einsatzbereich ab. Manche Stellen verlangen sie, andere akzeptieren eine einfache Unterschrift. Frage bei der jeweiligen Bank, dem Arzt oder der Behörde vorab nach deren Anforderungen, statt zu raten.

Reicht eine Vollmacht aus dem Internet aus?

Ob eine Vollmacht akzeptiert wird, hängt vom Empfänger ab. Banken, Ärzte und Behörden haben eigene Formulare oder Anforderungen. Lass dir die Vorlage vorab zeigen und bewahre das Original so auf, dass dein Partner im Ernstfall schnell darauf zugreifen kann.

Gilt die Notvertretung auch nach einer Heirat?

Die Regel gilt für Ehegatten. Mit der Trauung entsteht also das gesetzliche Vertretungsrecht in Gesundheitsfragen, sofern die Voraussetzungen des Paragrafen vorliegen. Trotzdem bleibt eine Vorsorgevollmacht sinnvoll, weil sie Vermögensfragen und Bankgeschäfte abdeckt, die die Notvertretung nicht erfasst.

Was passiert nach einer Trennung?

Dann entfällt die gesetzliche Vertretung nach § 1358 BGB. Eine eigene Vollmacht bleibt davon unberührt, bis du sie widerrufst oder änderst. Prüfe deshalb nach einer Trennung, wen du bevollmächtigt hast, und passe das Dokument an.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre, welche Bereiche du regeln willst: Gesundheit, Konto, Verträge oder Behörden.
  2. Lass dir bei Banken und Versicherungen die Formulare zeigen, die sie akzeptieren.
  3. Erstelle die Vollmacht schriftlich, unterschreibe sie und bewahre sie so auf, dass dein Partner sie findet.
  4. Sprich mit deinem Partner über Wünsche bei Behandlungen und prüfe, ob eine Patientenverfügung sinnvoll ist.
  5. Überprüfe die Vollmacht bei jeder größeren Veränderung, etwa nach Umzug, Heirat oder Trennung.

Wer eine Vollmacht schreibt, sollte Zugangsdaten nicht in das Dokument selbst schreiben. Passwörter und Kontonummern gehören an einen sicheren Ort, den die bevollmächtigte Person kennt. Hilfreich ist außerdem eine kurze Liste mit Ansprechpersonen, Versicherungen und laufenden Verträgen, die ihr gemeinsam anlegt. So muss im Ernstfall niemand raten, welcher Vertragspartner zuständig ist, und die Vollmacht bleibt auf das Nötige beschränkt.

Passend dazu

Quellen: § 1358 BGB, Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (gesetze-im-internet.de, Abruf November 2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber