Nach der Geburt beginnt ein Papierkram, der sich über Monate zieht. Viele Eltern wissen zunächst nicht, welche Stelle wofür zuständig ist und welche Leistungen sie tatsächlich selbst beantragen müssen. Dieser Ratgeber ordnet die ersten finanziellen Schritte nach der Geburt und nennt die Zahlen mit Stand und Quelle.
Kurz beantwortet: Nach der Geburt beantragt ihr Kindergeld bei der Familienkasse und Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle. Kindergeld beträgt 259 Euro je Kind und Monat (Rechtslage 2026). Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat und richtet sich in der Regel nach 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt (Stand: November 2025).
Das Wichtigste in Kürze
- Beschafft zuerst die Geburtsurkunde, denn fast jeder Antrag verlangt sie.
- Stellt Kindergeld und Elterngeld als zwei getrennte Anträge bei zwei Stellen.
- Rechnet das Elterngeld mit dem Einkommen des Jahres vor der Geburt durch.
- Erfragt Fristen direkt bei der jeweiligen Stelle und nicht aus allgemeinen Ratgebern.
- Legt alle Belege und Bescheide in einem Ordner mit Datum ab.
Welche Anträge stehen nach der Geburt an?
Die wichtigsten Anträge betreffen drei Stellen. Das Standesamt beurkundet die Geburt und stellt die Geburtsurkunde aus. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kindergeld. Die Elterngeldstelle, eine Behörde des Landes oder der Kommune, entscheidet über das Elterngeld. Die Verfahren laufen unabhängig voneinander, auch wenn die Unterlagen oft ähnlich aussehen.
| Antrag | Zuständige Stelle | Was ihr vorbereitet |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Standesamt des Geburtsorts | Anmeldung der Geburt mit den Angaben beider Eltern |
| Kindergeld | Familienkasse | Geburtsurkunde, Identifikationsnummer des Kindes, Bankverbindung |
| Elterngeld | Elterngeldstelle | Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Angaben zur geplanten Elternzeit |
Wie viel Kindergeld gibt es nach der Geburt?
Das Kindergeld beträgt nach § 66 EStG monatlich 259 Euro für jedes Kind. Es ist keine Leistung, die vom Einkommen der Eltern abhängt. Die Zahlung beginnt aber nicht von allein. Der Antrag bei der Familienkasse ist der entscheidende Schritt, und der Bescheid zeigt, ab welchem Monat gezahlt wird.
Annahme: Zwei Kinder erhalten zwölf Monate lang Kindergeld. Das ergibt 259 mal 2 mal 12 Euro, also 6.216 Euro im Jahr. Die tatsächliche Auszahlung hängt vom Bescheid ab, der Betrag selbst gilt für 2026.
Wie berechnet sich das Elterngeld im ersten Lebensjahr?
Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und nicht nach dem Einkommen in der Elternzeit. Nach § 2 BEEG beträgt das Basiselterngeld mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Das Bundesfamilienministerium nennt als Regelfall 65 Prozent des Nettoeinkommens, das im Jahr vor der Geburt erzielt wurde. Der Flyer nennt außerdem für das ElterngeldPlus einen Rahmen von 150 bis 900 Euro im Monat.
Die Stelle prüft das Einkommen anhand der eingereichten Nachweise. Abweichungen zwischen Planung und Bescheid sind deshalb häufig, wenn sich das Einkommen kurz vor der Geburt verändert hat. Eine unverbindliche Rechnung mit dem Elterngeldrechner ersetzt den Bescheid nicht, hilft aber bei der Planung.
Welche Schritte stehen in den ersten Wochen an?
- Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, weil Kindergeld und Elterngeld sie verlangen.
- Das Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden und den Hauptwohnsitz prüfen. Den Ablauf beschreibt Ummelden beim Zusammenziehen: Hauptwohnsitz und Fristen.
- Kindergeld bei der Familienkasse beantragen und den Bescheid aufbewahren.
- Elterngeld bei der zuständigen Stelle beantragen, mit Einkommensnachweisen des Vorjahres.
- Krankenversicherung des Kindes und Steuer-ID klären, sobald die Geburt beurkundet ist.
Wie sieht eine erste Monatsrechnung aus?
Eine einfache Gegenüberstellung hilft, die Monate nach der Geburt zu planen. Sie zeigt, welche Einnahmen feststehen und welche Lücke bleibt. Die Zahlen unten sind eine Modellrechnung und keine Auskunft der Behörden.
| Position | Betrag je Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| Elterngeld (Annahme: 2.400 Euro netto vor der Geburt) | 1.560 Euro | 65 Prozent als Regelfall |
| Kindergeld | 259 Euro | ein Kind |
| Summe | 1.819 Euro | ohne weitere Einkünfte und ohne Abzüge |
Die Lücke zu den laufenden Ausgaben entscheidet darüber, ob sich ein Nebenjob, eine Teilzeit oder eine längere Elternzeit der Partnerin oder des Partners rechnet. Wer diese Rechnung vor der Geburt durchspielt, vermeidet unangenehme Überraschungen im dritten Monat.
Welche Unterlagen solltet ihr bereit halten?
Viele Verzögerungen entstehen nicht durch die Behörde, sondern durch fehlende Papiere. Wer die Unterlagen vorab bündelt, reicht Anträge schneller und vollständiger ein. Originale gibt man ungern aus der Hand, deshalb legt man Kopien bei, sofern die Stelle sie akzeptiert. Die Liste sieht bei jeder Stelle etwas anders aus.
- Geburtsurkunde des Kindes, als Original oder beglaubigte Kopie, je nach Stelle
- Nachweise über die Einkünfte des Jahres vor der Geburt, etwa Steuerbescheid oder Lohnabrechnungen
- Bankverbindung für die Zahlungen von Kindergeld und Elterngeld
- Angaben zu Arbeitgeber und geplanter Elternzeit beider Elternteile
- Ausweisdokumente beider Eltern
Welche Unterlagen genau verlangt werden, steht im Merkblatt der jeweiligen Stelle. Diese Angaben haben Vorrang vor allgemeinen Listen, auch vor dieser Übersicht. Wer unsicher ist, ruft bei der Stelle an und fragt nach dem aktuellen Stand.
Häufige Fragen
Wann muss die Geburt angemeldet werden?
Die Geburt ist beim Standesamt anzuzeigen. Die genaue Frist und die Zuständigkeit erfragt ihr beim Standesamt des Geburtsorts, weil beides von den Umständen abhängt. Erst die Geburtsurkunde macht viele Anträge möglich, deshalb sollte dieser Schritt nicht warten.
Bekommt man Kindergeld auch rückwirkend?
Ob und für welche Monate Kindergeld nachträglich gezahlt wird, entscheidet die Familienkasse im Bescheid. Ein früh gestellter Antrag verhindert Lücken, und wer später anfängt, sollte die Unterlagen für den Zeitraum sorgfältig sammeln. Die Familienkasse prüft jeden Fall einzeln.
Kann auch der Vater Elterngeld bekommen?
Ja, beide Elternteile können Elterngeld beziehen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Aufteilung der Monate ist ein eigenes Thema, das im Ratgeber Vätermonate beim Elterngeld erklärt wird.
Gilt Kindergeld auch während eines Studiums?
Kindergeld kann auch während eines Studiums gezahlt werden, abhängig von der Ausbildung und vom Alter des Kindes. Die Voraussetzungen behandelt der Ratgeber Kindergeld im Studium und im Master ausführlich.
So gehst du jetzt vor
- Legt einen Ordner mit Geburtsurkunde, Bankverbindung und Einkommensnachweisen an.
- Stellt den Kindergeldantrag und hebt den Bescheid auf.
- Prüft das Elterngeld mit dem Rechner und stellt den Antrag bei der Elterngeldstelle.
- Notiert Fristen und Ansprechpersonen, sobald die Stellen antworten.
In welcher Reihenfolge solltet ihr die Anträge stellen?
Die Reihenfolge ist keine gesetzliche Vorgabe, hilft aber, den Überblick zu behalten. Zuerst kommt die Geburtsurkunde, weil sie in fast jedem Verfahren benötigt wird. Danach folgt das Kindergeld, dessen Bescheid ihr bei Bedarf als Nachweis vorlegen könnt. Das Elterngeld bearbeitet die Elterngeldstelle, die häufig Rückfragen stellt. Wer diese Rückfragen zügig beantwortet, verkürzt die Wartezeit spürbar. Parallel lohnt es sich, eine Kopie aller eingereichten Unterlagen anzulegen, damit ihr bei Rückfragen nicht suchen müsst. Ein kurzer Vermerk im Ordner, welche Stelle wann geantwortet hat, erleichtert die Nachverfolgung und spart bei späteren Nachfragen viel Zeit. Wer Kindergeld und Elterngeld gleichzeitig beantragt, profitiert davon besonders, weil sich Rückfragen beider Stellen sonst überschneiden und der Überblick verloren geht.
Passend dazu
- Familie, Partnerschaft und Geld: Der Überblick für junge Erwachsene
- Familienplanung und Finanzen: Was Paare vor dem Kind klären
- Ummelden beim Zusammenziehen: Hauptwohnsitz und Fristen
- Vätermonate beim Elterngeld: Was Partner beachten sollten
- Kindergeld im Studium und im Master: Anspruch, Dauer und Sonderfälle
Quellen: § 66 EStG, Höhe des Kindergeldes, Rechtslage 2026, § 2 BEEG, Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes, Das Bundeselterngeld im Überblick, Flyer des BMBFSFJ, Stand November 2025.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.