Ein Testament denken die meisten Menschen erst mit 60 oder dann, wenn eine Krankheit ansteht. Dabei wird es für junge Erwachsene oft schon früher relevant: Mit eigenem Konto, Auto, Wohnung, einer festen Partnerschaft oder Kindern. Dieser Ratgeber erklärt, ab welchem Alter man testieren kann, welche Form das Gesetz verlangt und in welchen Lebenslagen sich ein Testament für junge Erwachsene wirklich lohnt.
Kurz beantwortet: Testierfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 2229 BGB). Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Es wird sinnvoll, sobald Vermögen, eine feste Partnerschaft oder Verantwortung für andere ins Spiel kommen. Ohne Testament gelten die gesetzlichen Erbfolgeregeln. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 16 Jahren kann ein Mensch ein Testament errichten. Dafür braucht er keine Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter.
- Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein Ausdruck oder eine Datei reicht nicht.
- Tag, Monat, Jahr und Ort der Niederschrift sollen angegeben werden. Die Unterschrift soll Vor- und Familiennamen enthalten.
- Ein Testament lohnt sich früh, wenn Vermögen, eine Wohnung, eine Partnerschaft oder Verantwortung für andere vorhanden sind.
- Ohne Testament erben in der Regel Verwandte nach dem Gesetz. Ein Partner ohne Trauschein gehört nicht dazu.
Ab welchem Alter darf man ein Testament machen?
Nach § 2229 BGB kann ein Minderjähriger ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Unter 16 ist ein Testament also nicht möglich. Ab diesem Alter braucht der Minderjährige für sein Testament auch keine Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Das ist eine Ausnahme vom sonst üblichen Grundsatz, dass Minderjährige für wichtige Geschäfte die Zustimmung der Eltern brauchen.
Testierfähigkeit ist aber mehr als das Lebensalter. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, einer Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärung nicht erkennen und nicht danach handeln kann, ist nach § 2229 BGB testierunfähig. Im Zweifel sollte ein Testament deshalb in klarer Verfassung und möglichst mit Beratung entstehen.
Welche Form verlangt das Gesetz?
Das einfachste Testament ist das eigenhändige Testament. Nach § 2247 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Der Text muss also von Hand geschrieben sein. Auf dem Computer erstellte und ausgedruckte Texte genügen nicht, auch wenn sie eindeutig sind.
Nach § 2247 Abs. 2 soll der Erblasser in der Erklärung Tag, Monat, Jahr und Ort der Niederschrift angeben. Die Unterschrift soll nach § 2247 Abs. 3 Vor- und Familiennamen enthalten. Eine abweichende Unterschrift schadet der Gültigkeit nicht, wenn sie die Urheberschaft und den Ernst der Erklärung ausreichend belegt. Gerade bei Abweichungen ist es klüger, sauber zu schreiben und zu unterschreiben.
| Form | Wie entsteht es | Hinweis |
|---|---|---|
| Eigenhändiges Testament | Vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben | Außer Papier und Stift fallen keine Kosten an, Fehler sind aber häufig |
| Notarielles Testament | Vom Notar beurkundet | Mehr Sicherheit bei Form und Inhalt, Kosten nach dem GNotKG |
| Erbvertrag | Vertrag mit einer anderen Person | Bindet in der Regel stärker, eigene Form |
Die Tabelle zeigt die häufigsten Wege. Ob das notarielle Testament den Mehrwert bringt, den man sich erhofft, hängt vom Vermögen und von der Familienlage ab. Für einfache Verhältnisse reicht oft ein sorgfältig geschriebenes eigenhändiges Testament.
Wann lohnt sich ein Testament für junge Erwachsene?
Viele junge Erwachsene denken, es gebe nichts zu vererben. Das stimmt oft nicht, denn schon ein Girokonto, ein Sparbuch, ein Fahrzeug oder Wertsachen gehören zum Nachlass. Entscheidend ist, wer nach dem Gesetz erben würde und ob diese Person auch die gewünschte ist.
| Lebenslage | Gesetzliche Folge | Testament sinnvoll? |
|---|---|---|
| Ledig, ohne Kinder, Eltern leben | Eltern erben in der Regel | Sinnvoll, wenn eine andere Person bedacht werden soll |
| Feste Partnerschaft ohne Trauschein | Partner erbt nicht gesetzlich | Dringend sinnvoll |
| Eigenes Kind vorhanden | Kind erbt, gesetzlicher Vertreter regelt die Verwaltung | Sinnvoll, um Vormundschaft und Erben zu bestimmen |
| Wohnung oder Unternehmensanteile | Erben nach gesetzlicher Ordnung | Sinnvoll, wenn Zuordnung geregelt werden soll |
Gerade die Zeile zur Partnerschaft zeigt den wichtigsten Punkt. Wer mit einem Menschen zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein, gerät ohne Testament leicht in eine schwierige Lage. Das gilt auch dann, wenn beide seit Jahren eine gemeinsame Wohnung führen.
Rechenbeispiel: Wer erbt ohne Testament?
Annahme: Eine 22-jährige Studentin lebt allein, ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Ihre Eltern leben noch. Ohne Testament erben nach dem gesetzlichen Erbrecht in der Regel die Eltern. Ihr Partner, mit dem sie seit zwei Jahren zusammenlebt, geht leer aus. Möchte sie ihn absichern, braucht sie ein Testament, das ihn als Erben einsetzt oder ihm bestimmte Gegenstände zuwendet.
Wichtig ist dabei, dass Pflichtteilsrechte der Eltern bestehen können. Diese Rechte wirken auch dann, wenn ein Testament den Partner begünstigt. Eine Beratung kann klären, wie groß der Spielraum im Einzelfall ist.
Ein Testament muss übrigens nicht nur die Erben nennen. Es kann auch festhalten, wer ein Konto oder bestimmte Gegenstände erhalten soll, und Ersatzerben benennen, falls der vorgesehene Erbe vor dem Erblasser verstirbt. Auch Ersatzerben sollten mit vollem Namen genannt werden. Solche Zusätze verhindern Streit und machen den Nachlass planbarer.
Viele unterschätzen, wie schnell sich die Lage ändert. Ein Auszug, eine Trennung, die Geburt eines Kindes oder ein Studienabschluss verändern die Verhältnisse. Das gilt besonders vor einem Umzug ins Ausland. Ein Testament sollte deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf neu geschrieben werden.
Häufige Fragen
Kann ich ein Testament später ändern?
Ja, ein Testament lässt sich jederzeit ändern oder aufheben. Man sollte jedoch darauf achten, dass ein neues Testament eindeutig ist und das alte ersetzt. Bei einem neuen eigenhändigen Testament gelten dieselben Formvorgaben wie beim ersten.
Brauche ich ein Testament, wenn ich nur wenig besitze?
Auch bei wenig Vermögen kann ein Testament sinnvoll sein, etwa wenn du einer bestimmten Person etwas zuwenden möchtest. Der Umfang spielt keine Rolle für die Gültigkeit. Wichtig ist, dass die Erklärung klar formuliert ist und die Form stimmt.
Kann mein Testament von jemandem angefochten werden?
Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei Irrtum oder Täuschung. Ist die Form fehlerhaft, kann es unwirksam sein. Deshalb lohnt es sich, den Text sorgfältig zu prüfen und die Form genau einzuhalten.
Muss ein Testament bei Gericht hinterlegt werden?
Ein eigenhändiges Testament kann man selbst aufbewahren. Eine amtliche Verwahrung ist ebenfalls möglich. Wichtig ist, dass die Erben und eine Vertrauensperson wissen, wo das Testament liegt, damit es im Ernstfall gefunden wird.
So gehst du jetzt vor
- Notiere, welches Vermögen du besitzt und wer nach dem Gesetz erben würde.
- Überlege, wen du absichern willst, und welche Gegenstände oder Beträge du ihr zuwenden möchtest.
- Schreibe das Testament eigenhändig, mit Ort, Datum und Unterschrift, oder lass es notariell beurkunden.
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Quellen: § 2229 BGB, Testierfähigkeit Minderjähriger und Testierunfähigkeit (Abruf November 2026, ohne Stand auf der Seite), § 2247 BGB, Eigenhändiges Testament (Abruf November 2026, ohne Stand auf der Seite).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.