Die gesetzliche Rente folgt dem Erwerbsverlauf: Wer weniger verdient oder Beitragsjahre aussetzt, erwirbt weniger Entgeltpunkte. Teilzeit, Erziehungsphasen und Minijobs führen zu weniger Punkten. Das ist ein Kern dessen, was als Rentenlücke zwischen Frauen und Männern diskutiert wird.
Dieser Ratgeber erklärt die Mechanik hinter dieser Lücke, zeigt, was die Rentenversicherung für Kindererziehung anrechnet, und ordnet die Bausteine ein, mit denen du gegensteuern kannst. Er arbeitet mit Annahmen statt mit pauschalen Durchschnittswerten, weil dein Verlauf zählt, nicht ein Mittelwert.
Kurz beantwortet: Deine Rente richtet sich nach den Entgeltpunkten aus Beiträgen und angerechneten Zeiten. Pro Jahr Durchschnittsverdienst gibt es etwa einen Entgeltpunkt, für Kindererziehung bis zu 36 Monate je Kind, etwa 3 Punkte (§ 56 SGB VI). Teilzeit, Minijobs ohne Rentenbeitrag und Pausen mindern die Punkte. Ergänzende Vorsorge kann die Lücke verkleinern (Stand: November 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rente entsteht aus Entgeltpunkten: Wer in Teilzeit die Hälfte des Durchschnittsverdienstes erzielt, erhält je Jahr etwa einen halben Entgeltpunkt.
- Kindererziehung wird angerechnet: Für Kinder ab 1992 bis zu 36 Monate, für ältere Kinder bisher 30, künftig ebenfalls 36 Monate.
- Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, wenn du dich nicht auf Antrag befreien lässt. Mit Befreiung entstehen daraus keine Ansprüche.
- Die Rentenkommission empfiehlt unter anderem, Minijobs in die Versicherungspflicht einzubeziehen. Das ist nicht beschlossen.
- Betriebliche und private Vorsorge können die gesetzliche Rente ergänzen, auch während Teilzeit und Elternzeit.
Warum fällt die Rente von Frauen oft niedriger aus?
Die gesetzliche Rente berechnet sich aus den Entgeltpunkten, die du über dein Erwerbsleben sammelst. Je Jahr entspricht dein Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst einem Wert: Verdienst du genau den Durchschnitt, gibt es etwa einen Entgeltpunkt, verdienst du die Hälfte, etwa einen halben. Unterbrechungen, Teilzeit und niedrige Entgelte senken die Punktzahl. Das Statistische Bundesamt weist den Unterschied bei den Alterseinkünften aus. Der Gender Pension Gap, also der relative Unterschied zwischen den durchschnittlichen Alterseinkünften von Männern und Frauen ab 65 Jahren, lag im Erhebungsjahr 2025 bei 36,0 Prozent für die eigenen Bruttoalterseinkünfte (Altersrenten, Pensionen und Renten aus individueller privater Vorsorge) und bei 24,2 Prozent einschließlich der Hinterbliebenenalterseinkünfte (Stand der Seite: 9. April 2026). Erwerbsverläufe mit Teilzeit, Erziehungsphasen und geringfügiger Beschäftigung gehören zu den Faktoren, die Entgeltpunkte und damit die spätere Rente senken. Wo du selbst stehst, zeigt deine Rentenauskunft.
Diese Mechanik betrifft Männer und Frauen gleichermaßen. Entscheidend ist der Erwerbsverlauf, nicht das Geschlecht. In der Praxis sind die Verläufe aber ungleich verteilt, deshalb lohnt dieser Blick besonders für junge Frauen, die ihre Vorsorge planen.
Wie wirken sich Teilzeit und Erwerbspausen aus?
Beispielrechnung mit Annahmen: Du arbeitest zehn Jahre in Vollzeit und erzielst jedes Jahr den Durchschnittsverdienst. Das ergibt etwa 10 Entgeltpunkte. Arbeitest du stattdessen zehn Jahre in Teilzeit mit der Hälfte des Durchschnittsverdienstes, sind es etwa 5 Entgeltpunkte. Fällt ein Jahr ganz aus, fehlt ein Punkt. Der Euro-Betrag hängt vom Rentenwert zum Zeitpunkt deines Rentenbeginns ab und lässt sich deshalb nicht seriös vorab beziffern. Die Verhältnisse bleiben aber gleich: Halbe Beiträge bedeuten halbe Punkte.
| Verlauf (Annahme, je 10 Jahre) | Verdienst im Verhältnis zum Durchschnitt | Entgeltpunkte (ca.) |
|---|---|---|
| Vollzeit | 100 Prozent | 10 |
| Teilzeit | 50 Prozent | 5 |
| Teilzeit, dazu 3 Jahre Kindererziehungszeit | 50 Prozent (7 Jahre) plus Erziehung | 3,5 plus etwa 3 |
| Erwerbspause ohne Anrechnung | 0 Prozent | 0 |
Die Zeile mit der Kindererziehungszeit zeigt: Angerechnete Erziehungszeiten gleichen einen Teil aus. Sie ersetzen aber keinen längeren Ausfall, und die Summe aus Beitragspunkten und Erziehungspunkten ist im Jahr nach oben begrenzt.
Was rechnet die Rentenversicherung für Kinder an?
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren sind, werden bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit je Kind angerechnet, für vor 1992 geborene Kinder bisher bis zu 30 Monate (§ 56 SGB VI). Je Monat gibt es etwa 0,0833 Entgeltpunkte, das sind rund 3 Punkte für 36 Monate. Das Rentenpaket 2025 hebt die Anrechnung für vor 1992 geborene Kinder auf 36 Monate an. Laut Bundesregierung soll das 2027 in Kraft treten. Die Zeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat, das kann auch der Vater sein. Alle Einzelheiten stehen im Beitrag Kindererziehungszeiten in der Rente.
Was gilt für Minijobs?
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, wenn du dich nicht davon befreien lässt. Nach § 6 Abs. 1b SGB VI können geringfügig Beschäftigte die Befreiung auf Antrag beim Arbeitgeber beantragen. Die Befreiung bedeutet, dass daraus keine Rentenansprüche entstehen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich und steigt 2027 auf 633 Euro. Wenn du längerfristig im Minijob bleibst, solltest du die Befreiung gut abwägen. Die Rentenkommission empfiehlt, Minijobs in die Versicherungspflicht einzubeziehen, mit Ausnahmen nur für Schüler. Das ist, wie alle 33 Empfehlungen des Berichts vom 23. Juni 2026, nach Angaben der Bundesregierung bisher nicht beschlossen. Weiteres zu Minijobs im Studium steht im Beitrag Werkstudent, Minijob oder Midijob.
Welche Bausteine ergänzen die gesetzliche Rente?
Neben der gesetzlichen Rente gibt es betriebliche und private Wege. Eine Betriebsrente über den Arbeitgeber, das neue Altersvorsorgedepot und andere Formen können eine Lücke verkleinern. Zum Altersvorsorgedepot sieht die beschlossene Reform vor, dass die Grundzulage höchstens 540 Euro im Jahr beträgt und pro Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage gezahlt werden. Das gilt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 und sollte immer als beschlossene Reform, nicht als geltendes Recht 2026 gelesen werden. Wer die Zulage bekommen kann, beschreibt der Beitrag Altersvorsorgedepot Zulage: Wer sie bekommen kann, die Kinderzulage der Beitrag Altersvorsorgedepot Kinderzulage.
Welche Bausteine zu deiner Lage passen, hängt von Einkommen, Verlauf und Risiko ab. Beide Seiten gehören in die Abwägung: Eine Betriebsrente und ein Depot sind keine Garantie, eine private Rentenversicherung bindet dich über lange Zeit. Eine Orientierung geben Betriebsrente oder Altersvorsorgedepot und Betriebsrentenstärkungsgesetz II. Den Gesamtüberblick bietet der Hub Altersvorsorge 2027.
Häufige Fragen
Wie viel Rente bringt ein Jahr Kindererziehung?
Rund einen Entgeltpunkt je Jahr, genauer 0,9996. Für 36 Monate Kindererziehungszeit sind es etwa 3 Entgeltpunkte. Der Euro-Wert hängt vom Rentenwert bei Rentenbeginn ab.
Gilt die Mütterrente III schon?
Das Rentenpaket 2025 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für die Anrechnung von 36 Monaten bei vor 1992 geborenen Kindern nennt die Bundesregierung das Jahr 2027, die Deutsche Rentenversicherung die Wirkung in der Rentenberechnung ab 2028 mit rückwirkender Auszahlung.
Soll ich mich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen?
Das ist eine Abwägung. Mit Befreiung gibt es mehr Netto, aber keine Rentenansprüche aus dem Minijob. Ohne Befreiung wächst dein Versicherungskonto, auch wenn die Beträge klein sind.
Gibt es für Frauen eine eigene Förderung der Altersvorsorge?
Nein, die Förderungen gelten geschlechtsneutral. Die beschlossene Reform sieht beim Altersvorsorgedepot Zulagen und eine Kinderzulage vor. Ob und wie du sie bekommst, hängt von deiner Situation ab.
Wo sehe ich meinen Stand?
Die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt Beitragszeiten, angerechnete Zeiten und eine Hochrechnung. Prüfe außerdem, ob Kindererziehungszeiten erfasst sind.
So gehst du jetzt vor
- Fordere deine Rentenauskunft an und prüfe, ob Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten vollständig erfasst sind.
- Rechne deinen Erwerbsverlauf mit Annahmen für Teilzeit, Pausen und Gehaltsentwicklung durch.
- Entscheide bei Minijobs bewusst über die Befreiung von der Rentenversicherung.
- Prüfe ergänzende Bausteine wie Betriebsrente oder Altersvorsorgedepot und vergleiche Kosten und Bedingungen. Wenn du das persönlich einordnen möchtest, kannst du dich bei Academycon beraten lassen.
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Quellen: § 56 SGB VI, Kindererziehungszeiten, gesetze-im-internet.de; § 6 SGB VI, Befreiung von der Versicherungspflicht, gesetze-im-internet.de; Deutsche Rentenversicherung, Rentenpaket 2025, Seite aktualisiert 17.5.2026; Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Rentenreform, Seite vom 2.7.2026; Statistisches Bundesamt, Alterseinkünfte nach Geschlecht sowie Gender Pension Gap, Stand 09.04.2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.