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Kindererziehungszeiten in der Rente: Was angerechnet wird

Für Kinder ab 1992 zählen 36 Monate, für ältere Kinder bisher 30. Das Rentenpaket 2025 gleicht an. Dauer, Entgeltpunkte und Zuordnung. Stand November 2026.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Kindererziehungszeiten sind Zeiten, in denen die Rentenversicherung dir Beiträge für die Erziehung deines Kindes gutschreibt, auch wenn du in dieser Zeit nicht oder nur wenig gearbeitet hast. Sie erhöhen deine spätere Rente.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren sind, rechnet die Rentenversicherung bis zu 36 Monate je Kind an. Für Kinder, die davor geboren sind, waren es bisher 30 Monate. Das Rentenpaket 2025 gleicht diese Zeiten an, die Umsetzung läuft ab 2027.

Kurz beantwortet: Für Kinder ab Geburtsjahr 1992 werden bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit je Kind angerechnet, für vor 1992 geborene Kinder bisher bis zu 30 Monate (§ 56 SGB VI). Das Rentenpaket 2025 erhöht sie auf 36 Monate, Inkrafttreten laut Bundesregierung 2027. Je Monat gibt es etwa 0,0833 Entgeltpunkte, je Jahr rund einen (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindererziehungszeit bedeutet: Die Rentenversicherung rechnet dir Pflichtbeitragszeiten für die Zeit der Erziehung an, auch ohne eigene Beiträge.
  • Kinder ab 1. Januar 1992: Bis zu 36 Monate. Kinder bis 31. Dezember 1991: Bisher bis zu 30 Monate, künftig 36 Monate (Mütterrente III).
  • Je Kalendermonat werden etwa 0,0833 Entgeltpunkte gutgeschrieben, rund 1 Entgeltpunkt je Jahr.
  • Die Zeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat, meist der Mutter, möglich auch dem Vater.
  • Zählen mehrere Kinder, gehen parallele Zeiten nicht verloren, sondern verlängern die Kindererziehungszeit.

Was sind Kindererziehungszeiten und was bringen sie?

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, die dir die Rentenversicherung gutschreibt, solange du ein kleines Kind erziehst. Rechtsgrundlage ist § 56 SGB VI. Du musst dafür nicht arbeiten und keine eigenen Beiträge zahlen. Die Zeiten erhöhen deine Entgeltpunkte und damit deine Rente. Je Kalendermonat werden etwa 0,0833 Entgeltpunkte gutgeschrieben, das sind rund 0,9996 oder ungefähr 1 Entgeltpunkt je vollem Jahr. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst eines Jahres, deshalb stehen 36 Monate etwa für drei Jahre Durchschnittsverdienst.

Das ist für den späteren Rentenanspruch relevant, besonders wenn du wegen der Kinder eine Zeit lang gar nicht oder in Teilzeit arbeitest. Wie sich solche Erwerbsmuster auf die Vorsorge auswirken, beschreibt der Beitrag Altersvorsorge für Frauen.

Wie lange werden Kindererziehungszeiten angerechnet?

Die Dauer hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab. Nach § 56 SGB VI beginnt die Kindererziehungszeit nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten. Für vor 1992 geborene Kinder gilt bisher nach den Übergangsvorschriften des SGB VI die kürzere Dauer von 30 Monaten.

Geburt des KindesAnrechnung bisherStand
ab 1. Januar 1992bis zu 36 Monategeltendes Recht
bis 31. Dezember 1991bis zu 30 Monate (2,5 Jahre)geltendes Recht, vor Umsetzung der Mütterrente III
bis 31. Dezember 1991, nach Mütterrente III36 Monatebeschlossen im Rentenpaket 2025, Umsetzung ab 2027

Die 30 Monate für ältere Kinder sind schrittweise entstanden: Vor der Mütterrente von 2014 waren es 12 Monate, mit der Mütterrente II ab 2019 dann 30 Monate. Jetzt folgt die dritte Stufe.

Was bringt die Mütterrente III?

Das Rentenpaket 2025 ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass für vor 1992 geborene Kinder die Kindererziehungszeit von bisher 30 auf 36 Monate steigt. Laut Bundesregierung soll diese Änderung 2027 in Kraft treten. Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass sich die Änderung ab 2028 in der Rentenberechnung auswirkt. Sie nannte bereits beim Kabinettsbeschluss am 6. August 2025 den 1. Januar 2027 als vorgesehenen Termin und eine optionale technische Umsetzung zu Beginn des Jahres 2028, jeweils mit rückwirkender Auszahlung. Berechtigte Mütter und Väter erhalten demnach bis zu 20 Euro im Monat mehr Rente. Die Kosten von rund fünf Milliarden Euro im Jahr werden aus Steuermitteln getragen.

Die Anpassung betrifft also vor allem Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, und damit überwiegend die Elterngeneration heutiger Berufseinsteiger. Für dich selbst ist sie vor allem dann relevant, wenn du Eltern oder Großeltern bei ihrer Rentenplanung unterstützt. Auf die Haltelinie beim Rentenniveau und weitere Teile des Pakets geht der Beitrag Haltelinie beim Rentenniveau ein.

Wem werden die Zeiten zugeordnet?

Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind tatsächlich erzogen hat. Das ist meist die Mutter, es kann aber auch der Vater sein. Erziehen beide gemeinsam, bestimmen die Eltern durch übereinstimmende Erklärung, wem die Zeit zugeordnet wird. Diese Erklärung wirkt höchstens für die zwei Kalendermonate vor ihrer Abgabe. Wer sie erst spät abgibt, kann die Zuordnung also nicht beliebig weit zurückdrehen. Deshalb lohnt es sich, die Erklärung frühzeitig abzustimmen.

Was gilt bei mehreren Kindern und bei zusätzlichem Einkommen?

Erziehst du mehrere Kinder zeitlich parallel, gehen Zeiten nicht verloren. Die Kindererziehungszeit verlängert sich um die Monate der gleichzeitigen Erziehung eines weiteren Kindes (§ 56 Abs. 5 SGB VI), sodass je Kind die volle Dauer anerkannt wird. Arbeitest du während der Erziehungszeit weiter und zahlst Pflichtbeiträge, werden Entgeltpunkte aus beiden Quellen zusammengerechnet. Die Summe darf den jährlichen Höchstwert aus Anlage 2b zum SGB VI nicht überschreiten. Dabei werden die Pflichtbeitragspunkte zuerst berücksichtigt, die Kindererziehungspunkte werden dann gegebenenfalls gekürzt.

Beispielrechnung mit Annahmen: Du hast ein Kind, das 2026 geboren wird, und erhältst 36 Monate Kindererziehungszeit. Mit 0,0833 Entgeltpunkten je Monat ergeben sich rund 3,0 Entgeltpunkte. Für ein 1990 geborenes Kind wären es bisher 30 Monate, also rund 2,5 Entgeltpunkte, nach der Mütterrente III 36 Monate und damit rund 0,5 Entgeltpunkte mehr. Den Euro-Betrag liefert dir die Rentenauskunft, denn er hängt vom aktuellen Rentenwert ab. Der Wert von 0,0833 Entgeltpunkten je Monat ist ein gerundeter Näherungswert, die genauen Entgeltpunkte weist die Rentenauskunft aus.

Wie prüfst du, ob deine Zeiten erfasst sind?

Kindererziehungszeiten werden im Versicherungskonto geführt. Prüfe dein Konto, wenn du Kinder erzogen hast, und lass Lücken über das Kontenklärungsverfahren schließen. Die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt, was erfasst ist. Wenn du für deine Kinder zusätzlich vorsorgen möchtest, siehst du Förderungen und Zulagen unter Altersvorsorgedepot Kinderzulage. Studierende Eltern finden weitere Informationen in Elterngeld im Studium und BAföG mit Kind.

Häufige Fragen

Wie viele Monate Kindererziehungszeit gibt es pro Kind?

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren sind, bis zu 36 Monate. Für vor 1992 geborene Kinder bisher bis zu 30 Monate, künftig 36 Monate nach der Mütterrente III.

Wie viele Entgeltpunkte bringen Kindererziehungszeiten?

Je Kalendermonat etwa 0,0833 Entgeltpunkte, je vollem Jahr rund 0,9996 und damit ungefähr einen Entgeltpunkt. Bei 36 Monaten sind das etwa 3 Entgeltpunkte.

Kann auch der Vater Kindererziehungszeiten bekommen?

Ja. Die Zeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind tatsächlich erzogen hat. Bei gemeinsamer Erziehung bestimmen die Eltern durch übereinstimmende Erklärung, wem die Zeit zugeordnet wird.

Wann kommt die Mütterrente III?

Laut Bundesregierung soll die Änderung 2027 in Kraft treten. Die Deutsche Rentenversicherung nennt für die Wirkung in der Rentenberechnung das Jahr 2028 und verweist auf eine rückwirkende Auszahlung. Verbindliche Termine stehen in den Mitteilungen der Rentenversicherung.

Muss ich die Mütterrente III beantragen?

Die Deutsche Rentenversicherung informiert vor der Umsetzung über das Verfahren. Prüfe dein Versicherungskonto und frage bei deinem Rentenversicherungsträger nach.

So gehst du jetzt vor

  1. Rufe deine Rentenauskunft ab oder lass dein Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
  2. Kontrolliere, ob für jedes Kind die Kindererziehungszeit erfasst ist, und lass Lücken über die Kontenklärung beheben.
  3. Klärt als Eltern frühzeitig, wem die Zeit zugeordnet wird, und gebt die gemeinsame Erklärung rechtzeitig ab.
  4. Plane ergänzende Vorsorge ein, besonders bei Teilzeit oder Erwerbspausen. Wenn du das persönlich einordnen möchtest, kannst du dich bei Academycon beraten lassen.

Passend dazu

Quellen: § 56 SGB VI, Kindererziehungszeiten, gesetze-im-internet.de; Deutsche Rentenversicherung, Statement zum Rentenpaket 2025 und Mütterrente III, 6.8.2025; Deutsche Rentenversicherung, Rentenpaket 2025, Seite aktualisiert 17.5.2026; Bundesregierung, Rentenpaket 2025.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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