Betriebsrente oder Altersvorsorgedepot: Die Frage stellt sich für Berufseinsteiger ab 2027 häufiger, weil das Altersvorsorgedepot dann an den Start geht und die Betriebsrente durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz neue Regeln bekommen hat. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind Arbeitgeberzuschuss, Förderung, Flexibilität und deine Lebenslage. Der Beitrag vergleicht beide Wege mit gesicherten Regeln. Den Vergleich des Altersvorsorgedepots mit einem ETF-Sparplan findest du in Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
Kurz beantwortet: Die Betriebsrente lohnt sich besonders, wenn dein Arbeitgeber 15 Prozent der Umwandlung als Zuschuss zahlt oder mehr. Das Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr und ist unabhängig vom Arbeitgeber. Beide Wege schließen sich nicht grundsätzlich aus, die Förderregeln sind vor Abschluss zu prüfen. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsrente: Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, wenn der Arbeitgeber Sozialabgaben spart.
- Altersvorsorgedepot: Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026, Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026, Start voraussichtlich am 1. Januar 2027.
- Förderung im Depot: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro, 25 Cent je Euro auf weitere 1.440 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr, plus bis zu 300 Euro Kinderzulage.
- Die Betriebsrente hängt an deinem Arbeitgeber, das Depot ist ein individueller Vertrag.
- Beide Wege haben Vor- und Nachteile, eine Entscheidung gehört zur persönlichen Planung.
Was bietet die Betriebsrente?
Du kannst von deinem Arbeitgeber verlangen, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen (§ 1a BetrAVG, Stand Oktober 2026). Steuerfrei sind Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 3 Nr. 63 EStG, Stand Oktober 2026), das sind 2026 bei einer Grenze von 8.450 Euro im Monat 8.112 Euro im Jahr. Sozialabgabenfrei sind bis zu 4 Prozent, 2026 rechnerisch 338 Euro im Monat.
Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Rahmenbedingungen verändert, unter anderem beim Sozialpartnermodell, beim Opting-out und bei der Übertragung beim Anbieterwechsel. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Betriebsrentenstärkungsgesetz II. Unverfallbar ist die Anwartschaft, wenn du nach dem 21. Lebensjahr ausscheidest und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG).
Was bietet das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die beschlossene Reform der geförderten privaten Vorsorge. Nach den vorliegenden Angaben gilt: Bundestagsbeschluss am 27. März 2026, Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026, Start voraussichtlich am 1. Januar 2027 (DRV, Altersvorsorgereformgesetz, Stand Oktober 2026). Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro auf die weiteren 1.440 Euro, insgesamt höchstens 540 Euro im Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Mehr zu den Zulagen: Altersvorsorgedepot Zulage berechnen.
Wichtig: Das Depot ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht am Markt. Konkrete Produkte, Kosten und Anbieter stehen erst mit dem Start fest. Vergleiche deshalb erst, wenn die Vertragsunterlagen vorliegen.
Wie unterscheiden sich beide im Überblick?
| Kriterium | Betriebsrente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | BetrAVG, EStG | Altersvorsorge-Reformgesetz, Start voraussichtlich 1.1.2027 |
| Staatliche oder betriebliche Förderung | Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei ersparten Sozialabgaben, Steuer- und Abgabenvorteile in der Ansparphase | Grundzulage bis 540 Euro im Jahr, Kinderzulage bis 300 Euro je Kind, Berufseinsteigerbonus 200 Euro |
| Abhängigkeit vom Arbeitgeber | ja, Angebot und Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber | nein, individueller Vertrag |
| Jobwechsel | Unverfallbarkeit nach 21 Jahren und drei Jahren Zusage, Übertragung nach dem neuen Gesetz | Vertrag bleibt bei dir, Anbieterwechsel ist ein eigenes Thema |
| Auszahlung | Versorgungsbezüge, auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen können | Regeln zum Auszahlplan, siehe eigenen Beitrag |
| Stand der Regeln | geltendes Recht | beschlossen, noch nicht in Kraft |
Zu den Beiträgen in der Rentenphase lies Betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung und Auszahlplan über 20 Jahre beim Altersvorsorgedepot.
Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?
Ein Beispiel mit Annahmen, ohne Steuer in Euro zu rechnen: Du legst 150 Euro im Monat zurück, also 1.800 Euro im Jahr. Beim Altersvorsorgedepot ergibt das die volle Grundzulage. Sie rechnet sich so: 360 Euro mal 50 Cent sind 180 Euro, 1.440 Euro mal 25 Cent sind 360 Euro, zusammen 540 Euro. Bei der Betriebsrente würden 150 Euro Entgeltumwandlung im Monat einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auslösen, das sind 22,50 Euro im Monat oder 270 Euro im Jahr, sofern dein Arbeitgeber Sozialabgaben spart. Zusätzlich entfallen bei der Umwandlung Steuer und Sozialabgaben auf den umgewandelten Teil des Bruttogehalts. Die Höhe der Netto-Entlastung hängt von deinem Gehalt ab, einen Abgabenvergleich liefert der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
Das Beispiel zeigt keine Rangfolge. Es zeigt, dass beide Wege unterschiedliche Hebel haben: Zuschuss und Abgabenvorteil auf der einen, Zulage und Flexibilität auf der anderen Seite. Ob und wie sich beide kombinieren lassen und ob sich Förderungen überschneiden, regeln die Zulagevorschriften. Kläre das vor Abschluss.
Wann passt welche Option eher?
- Die Betriebsrente passt eher, wenn dein Arbeitgeber einen Zuschuss über das gesetzliche Minimum zahlt, du länger im Unternehmen bleiben willst und der Durchführungsweg transparent ist.
- Das Altersvorsorgedepot passt eher, wenn dein Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet, du häufiger wechselst, Kinder hast oder die Vorsorge bewusst selbst steuern willst.
- Beide Wege passen weniger, wenn dir das Geld in den nächsten Jahren fehlt, denn die Mittel sind langfristig gebunden.
- Wer Beiträge schwankend leisten möchte, sollte auf Beitragsflexibilität und Kosten im jeweiligen Vertrag achten.
Häufige Fragen
Kann ich Betriebsrente und Altersvorsorgedepot gleichzeitig nutzen?
Grundsätzlich sind das zwei getrennte Wege. Ob sich Zulagen und steuerliche Förderung im Einzelfall überschneiden, hängt von den Zulagevorschriften und deiner Situation ab. Kläre das vor dem Abschluss.
Ist das Altersvorsorgedepot schon verfügbar?
Nein. Beschlossen ist die Reform, der Start ist nach den vorliegenden Angaben voraussichtlich am 1. Januar 2027. Marktreife Produkte lassen sich erst danach vergleichen.
Was passiert mit der Betriebsrente beim Jobwechsel?
Nach § 1b BetrAVG bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn du nach dem 21. Lebensjahr ausscheidest und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat. Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht zudem ein Übertragungsrecht beim Anbieterwechsel vor.
Lohnt sich die Betriebsrente auch ohne Arbeitgeberzuschuss?
Das hängt von deinem Steuer- und Abgabenvorteil, den Vertragskosten und deiner Planung ab. Sobald Sozialabgaben gespart werden, besteht nach § 1a BetrAVG der Anspruch auf den 15-Prozent-Zuschuss. Frage nach, was dein Arbeitgeber tatsächlich zahlt.
So gehst du jetzt vor
- Frage deinen Arbeitgeber nach Durchführungsweg, Zuschuss und Kosten der Betriebsrente.
- Notiere, welchen Betrag du dauerhaft für Vorsorge einplanen kannst.
- Warte beim Altersvorsorgedepot auf konkrete Produktunterlagen und prüfe Kosten und Anbieter.
- Kläre die Förderregeln, bevor du beides kombinierst.
- Hol dir bei Bedarf eine persönliche Einordnung, zum Beispiel über Academycon.
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Quellen: Betriebsrentengesetz (BetrAVG) (Stand Oktober 2026), § 3 EStG, Steuerfreiheit nach Nr. 63 (Stand Oktober 2026), Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgereformgesetz (Stand Oktober 2026), Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026 und 2027 (Stand Oktober 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.