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Wissenschaftliche Karriere: Verträge, Tarif und Befristung

Wissenschaftliche Karriere im Überblick: Befristung nach WissZeitVG, TV-L, Hilfskraftverträge und Mindestlohn mit Links zu allen Ratgebern dieser Gruppe.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Wissenschaftliche Karriere bewegt sich zwischen Hilfskraftvertrag, Tarifrecht und befristeten Stellen. Dieser Überblick ordnet die Themen und führt dich zu den Ratgebern, die jeweils eine Frage vertiefen. Die Reihenfolge folgt den Fragen, die sich im Lauf einer wissenschaftlichen Laufbahn typischerweise stellen.

Kurz beantwortet: Studentische Hilfskräfte, wissenschaftliche Mitarbeitende und Promovierende arbeiten häufig auf befristeten Verträgen. Die Befristung richtet sich vor allem nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Die Vergütung folgt dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) oder hochschulinternen Regeln. Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Befristungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen richten sich nach dem WissZeitVG. Eine Reform ist im Gesetzgebungsverfahren und noch nicht beschlossen.
  • Für Beschäftigte der Länder gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der Tarifabschluss 2026 sieht stufenweise Erhöhungen vor, die Tabellen stehen im Tarifvertrag.
  • Studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeitende haben oft unterschiedliche Vertragsbedingungen. Die Unterscheidung wirkt sich auf Lohn, Urlaub und Befristung aus.
  • Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde.
  • Ob eine Befristung zulässig ist, prüfst du am Einzelfall. Mehrere aufeinanderfolgende Befristungen können unzulässig sein.

Die wichtigsten Werte mit Gültigkeit und Quelle:

WertBetragGültig seitQuelle
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 Euro brutto je Stunde01.01.2026BMAS, MiLoV5
Gesetzlicher Mindestlohn14,60 Euro brutto je Stunde01.01.2027BMAS, MiLoV5
WissZeitVGGeltende Fassunglaufendgesetze-im-internet.de

Rechenbeispiel (Annahme): Du arbeitest 10 Stunden pro Woche als Hilfskraft zum gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro ab 2027. Bei 4,33 Wochen je Monat ergibt das 14,60 × 10 × 4,33, also rund 632 Euro brutto im Monat. Verbindlich sind Stundenzahl und Entgelt im Vertrag, diese Modellrechnung ersetzt sie nicht. Den Vertragsstand klärst du mit dem Personalbüro.

Ratgeber nach Themen

Hilfskraft: Lohn, Tarif und Stundenlohn

Lohn und Tarif bei studentischen Hilfskräften, vom Stundenlohn bis zum Netto-Rechner.

Vertrag, Arbeitszeit und Ansprüche

Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit und Mutterschutz während der Tätigkeit als Hilfskraft.

Befristung und WissZeitVG

Was das WissZeitVG erlaubt, wo die Reform ansetzt und wann Befristungen unzulässig sein können.

Karrierewege nach Studium und Promotion

Wege von der Hilfskraft zur Dauerstelle und die Stolpersteine auf dem Weg.

Häufige Fragen

Was ist das WissZeitVG?

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt, wie Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen befristet werden dürfen. Die geltende Fassung ist im Gesetz nachlesbar, Änderungen sind derzeit im Gesetzgebungsverfahren.

Ist die Reform des WissZeitVG schon beschlossen?

Nein. Die geplante Reform befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und ist nicht beschlossen. Den aktuellen Stand findest du auf den Seiten des Bundestags und des zuständigen Bundesministeriums.

Wie viel verdient eine studentische Hilfskraft ab 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Stunde. Ob ein Tarif oder eine hochschulinterne Regel darüber liegt, ergibt sich aus deinem Vertrag.

Darf eine Befristung beliebig oft verlängert werden?

Nein. Aufeinanderfolgende Befristungen sind nicht ohne Weiteres zulässig. Ob eine Kettenbefristung im Einzelfall erlaubt ist, hängt von den Voraussetzungen des WissZeitVG und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ab.

Gehört die Hilfskraftstelle in den Lebenslauf?

Ja. Eine Hilfskraftstelle belegt Erfahrung und Verantwortung. Wie du sie formulierst, zeigt der Ratgeber zur Hiwi-Stelle im Lebenslauf.

Was sollte ich bei Unklarheiten dokumentieren?

Notiere Arbeitszeiten, Vertragsdaten und Schriftwechsel mit dem Personalbüro. Diese Unterlagen helfen bei Rückfragen zur Befristung, zur Vergütung und zu Ansprüchen auf Urlaub oder Überstundenausgleich.

Was ist der Unterschied zwischen Drittmittel- und Haushaltsstellen?

Drittmittelstellen werden aus Projektmitteln Dritter finanziert, etwa von Stiftungen oder aus öffentlichen Förderprogrammen. Haushaltsstellen laufen über den regulären Etat der Hochschule. Die Laufzeit einer Drittmittelstelle hängt oft an der Laufzeit des Projekts, was die Befristung mitbestimmt.

Wie erkenne ich eine Stellenausschreibung mit Qualifizierungsziel?

Stellenausschreibungen nennen häufig ein Qualifizierungsziel wie die Promotion. Dann ist die Befristung an dieses Ziel geknüpft. Achte vor der Bewerbung auf Angaben zur Dauer, zur Qualifizierungsphase und zur Verlängerungsregel.

Wie lange darf eine Befristung dauern?

Die zulässige Dauer hängt davon ab, ob die Befristung vor oder nach der Promotion liegt und ob ein Qualifizierungsziel verfolgt wird. Die Zeiträume stehen im WissZeitVG und sind für Qualifizierungsstellen anders geregelt als für Stellen ohne Qualifizierungsziel. Maßgeblich ist der Wortlaut des Gesetzes in der geltenden Fassung.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Hilfskräfte?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Beschäftigte an Hochschulen. Das Mindestlohngesetz sieht aber Ausnahmen vor, etwa für bestimmte Praktika und Ausbildungen. Ob eine Ausnahme auf deine Tätigkeit zutrifft, prüfst du anhand des Vertrags und der tatsächlichen Aufgaben.

Worin unterscheiden sich Hilfskraft und wissenschaftliche Mitarbeit im Vertrag?

Die Stelle als studentische Hilfskraft ist in der Regel an das Studium gebunden und wird nach Stunden vergütet. Wissenschaftliche Mitarbeitende haben häufig ein eigenes Qualifizierungsziel und ein Entgelt nach Tarif oder Hochschulregel. Welche Form für dich gilt, zeigt der Vertrag. Der Ratgeber zur Unterscheidung erklärt die typischen Merkmale an Beispielen, die du im Alltag wiedererkennst, ohne dass dir dafür Fachwissen fehlen müsste.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies deinen Vertrag und notiere Befristungsdatum, Stundenzahl, Vergütungsgruppe und Kündigungsregeln.
  2. Prüfe, ob die Befristung mit dem WissZeitVG vereinbar ist, und notiere offene Fragen.
  3. Vergleiche Lohn und Stundenzahl mit dem geltenden Tarif oder der Regelung deiner Hochschule.
  4. Wende dich bei Unklarheiten an den Personalrat, den Hilfskräfterat oder eine Gewerkschaft.

Passend dazu

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand 2026 und 2027), Wissenschaftszeitvertragsgesetz, gesetze-im-internet.de (geltende Fassung, Stand November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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