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Semesterferien als Hilfskraft: Wird der Lohn weitergezahlt?

Ob Hilfskräfte in den Semesterferien Lohn bekommen, hängt vom Vertrag ab. Stundenlohn, feste Monatsstunden, Urlaub und Krankheit im Überblick.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

In den Semesterferien fragen sich viele Hilfskräfte, ob ihr Lohn weiterläuft, auch wenn kaum Arbeit anfällt oder die Vorlesungen pausieren. Die Antwort hängt weniger vom Kalender ab als vom Vertrag: Wird nach Stunden bezahlt, zählt die tatsächlich geleistete Arbeit, bei festen Monatsstunden gelten andere Regeln.

Kurz beantwortet: Ob du in der vorlesungsfreien Zeit Lohn erhältst, hängt vom Vertrag ab. Wird nach Stunden vergütet, zählt die geleistete Arbeit. Gibt es feste Monatsstunden, bleibt die Vergütung in der Regel bestehen. Für Urlaub gilt das Urlaubsentgelt nach dem Bundesurlaubsgesetz, das sich am Durchschnitt der letzten dreizehn Wochen orientiert (Stand November 2026). Die 20-Stunden-Grenze gilt an der Universität Hamburg auch in der Ferienzeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Semesterferien ändern am Vertragsinhalt nichts. Maßgeblich sind Stundenvereinbarung und Vergütungsregel.
  • Bei Stundenlohn wird die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt. Ohne Arbeit gibt es nach dem Vertrag in der Regel keine Vergütung.
  • Bei festen Monatsstunden bleibt die Vergütung auch in ruhigen Phasen bestehen, sofern die Stunden so vereinbart sind.
  • Urlaub in der Ferienzeit wird mit dem Urlaubsentgelt bezahlt, nicht mit dem Stundenlohn einer Arbeitsphase.
  • Die Universität Hamburg wendet die 20-Stunden-Grenze auch in der vorlesungsfreien Zeit an.

Wird nach Stunden oder nach festen Monatsstunden bezahlt?

Die meisten Hilfskraftverträge nennen einen Stundensatz und eine Stundenzahl pro Monat oder pro Woche. Mit einem Stundensatz zahlst du nur für die Stunden, die du tatsächlich arbeitest. Mit festen Monatsstunden vereinbarst du eine feste Stundenzahl, unabhängig davon, wie viel in einem Monat anfällt.

Wichtig ist daher, dass du den Vertrag liest, bevor du das Semester planst. Steht dort eine Stundenzahl pro Monat, bleibt sie auch in den Ferien bestehen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Fehlt eine Angabe, frage die Personalabteilung vor Beginn der Ferien.

Was gilt in der vorlesungsfreien Zeit konkret?

Die Universität Hamburg nennt die Obergrenze von 20 Wochenstunden für studentische Beschäftigungen und stellt klar, dass sie auch in der vorlesungsfreien Zeit gilt (Universität Hamburg, Stand 29.06.2026). Die Grenze begrenzt also nicht nur die Semesterwochen. Wer in den Ferien mehr arbeiten möchte, sollte die Obergrenze im Blick behalten, damit Lohn und Sozialversicherung zusammenpassen.

Zur Sozialversicherung nennt das Versicherungsrecht-Handout der Techniker Krankenkasse eine klare Linie: Beschäftigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ist grundsätzlich versicherungsfrei, Überschreitungen der 20-Stunden-Grenze sind nur für maximal 26 Wochen im Jahr zulässig (TK-Handout Versicherungsrecht kompakt 2026). Die Details zum Rentenversicherungsstatus stehen im Beitrag zur 20-Stunden-Regel.

Rechenbeispiel: Ferienmonat mit festen Stunden

Annahme: Dein Vertrag sieht im Monat feste 40 Stunden zu 14,60 Euro brutto vor, ab Januar 2027 gilt der Mindestlohn von 14,60 Euro. Wenn die 40 Stunden im Ferienmonat vereinbart und abzuleisten sind, ergibt sich ein Bruttolohn von 584,00 Euro, auch wenn der Ferienmonat ruhiger ist. Fehlt diese Festlegung und du arbeitest nur 20 Stunden, liegt der Bruttolohn bei 292,00 Euro. Der Unterschied zeigt, warum die Vertragsformulierung wichtig ist.

VertragsformAnnahmeBruttolohn im Ferienmonat
Feste Monatsstunden40 Stunden zu 14,60 Euro584,00 Euro
Stundenlohn, Arbeit wie geplant40 Stunden zu 14,60 Euro584,00 Euro
Stundenlohn, nur 20 Stunden gearbeitet20 Stunden zu 14,60 Euro292,00 Euro

Die Tabelle zeigt den Kern der Frage: Ohne feste Monatsstunden kommt es darauf an, wie viel du tatsächlich leistest. Mit festen Stunden bleibt der Lohn auch in einer ruhigen Phase bestehen. Die Zahlen sind Annahmen zur Veranschaulichung und keine Aussage über einen konkreten Vertrag. Wenn du Vorlesungszeit und Ferien gemeinsam planen willst, lege die Monatsstunden vorab fest und halte sie in einer kleinen Übersicht fest. So siehst du früh, ob du die Obergrenzen einhältst und ob der Lohn zu deinem Budget passt. Hebe außerdem alle Vertragsnachträge auf, denn sie ändern oft die Stundenzahl ab einem bestimmten Datum.

Wie funktioniert der Urlaub in den Ferien?

Studentische Hilfskräfte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Universität Hamburg nennt bei einer Fünftagewoche einen Anspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr. Das Merkblatt der Universität des Saarlandes sieht vor, dass der Urlaub während der vorlesungsfreien Zeit gewährt werden soll, und nennt eine Übertragung ins Folgejahr nur bis Ende März (Merkblatt Hinweis Hiwis, ohne Datum).

Für den Urlaub zahlt der Arbeitgeber ein Urlaubsentgelt. Nach § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst es sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn, ohne Überstunden (gesetze-im-internet.de). Kürzungen wegen unverschuldeter Arbeitsversäumnis bleiben dabei außer Betracht. Zu den Urlaubsfragen im Studium passt der Beitrag zu Urlaub und Krankheit bei der Hilfskraft.

Was ist mit Krankheit in den Ferien?

Das Saarländer Merkblatt nennt für Krankheit eine klare Regel: Krankenbezüge werden bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, jedoch nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Erkrankung ist unverzüglich mitzuteilen, und ab mehr als drei Kalendertagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden. Ob diese Regeln an deiner Hochschule gelten, zeigt der Vertrag oder das Merkblatt der Personalabteilung.

Häufige Fragen

Bekomme ich Lohn, wenn ich in den Ferien nicht arbeite?

Bei einem reinen Stundenlohn richtet sich die Zahlung nach der geleisteten Arbeit. Bei festen Monatsstunden kann die Vergütung auch ohne Mehrarbeit fortlaufen. Entscheidend ist, was der Vertrag regelt. Frage im Zweifel nach, bevor du ein Semester planst.

Bekomme ich einen Feiertag in den Ferien bezahlt?

Das hängt von der Regelung ab, die dein Vertrag oder dein Merkblatt enthält. Das Saarländer Merkblatt sagt ausdrücklich, dass die Feiertagsregelung nur Feiertage auf festgelegte Arbeitstage betrifft, nicht die vorlesungsfreie Zeit. Liegt ein Feiertag auf einen Tag, den du sonst arbeitest, kann deshalb anders zu rechnen sein als an einem freien Tag. Frage die Personalabteilung nach der Regel für deine Stelle, bevor du den Ferienplan festlegst.

Gilt der Mindestlohn auch in den Ferien?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde, unabhängig vom Semester. Ab dem 01.01.2027 liegt er bei 14,60 Euro brutto je Stunde.

Darf ich in den Ferien mehr Stunden arbeiten als im Semester?

Innerhalb der Obergrenzen ja, aber nur, wenn es mit deinem Vertrag und deiner Versicherung zusammenpasst. Mehr dazu findest du im Beitrag zu Überstunden als studentische Hilfskraft, falls Mehrarbeit anfällt.

Wie plane ich das Netto in den Ferien?

Rechne mit dem Bruttolohn der Monate, die du tatsächlich arbeitest, und nicht mit dem besten Monat. Für die Abzüge hilft der Beitrag zum Hiwi-Rechner, der die Schritte vom Brutto zum Netto erklärt.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe im Vertrag, ob Stundensatz oder feste Monatsstunden vereinbart sind.
  2. Kläre mit der Personalabteilung, wie die vorlesungsfreie Zeit vergütet wird und ob Stunden anfallen.
  3. Plane deinen Urlaub so, dass er mit der Arbeitsplanung zusammenpasst, und melde ihn rechtzeitig an.
  4. Halte die 20-Stunden-Grenze und die Monatsstunden fest, damit du Lohn und Versicherung im Blick behältst.

Passend dazu

Quellen: § 11 BUrlG (gesetze-im-internet.de), Universität Hamburg, Informationen für studierende Beschäftigte (Stand 29.06.2026), TK, Versicherungsrecht kompakt 2026, Handout (Rundschreiben vom 23.11.2016), Merkblatt Hinweis Hiwis, Universität des Saarlandes (ohne Datum).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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