Kurz beantwortet: Der Tarifabschluss für die Länder vom 14. Februar 2026 erhöht die Tabellenentgelte ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro monatlich. Weitere Schritte folgen am 1. März 2027 (2,0 Prozent) und am 1. Januar 2028 (1,0 Prozent). Die Laufzeit endet am 31. Januar 2028 (Stand: November 2026, nach dem Einigungspapier).
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder ist für viele Mitarbeitende an Hochschulen der wichtigste Maßstab für ihr Gehalt. Dazu zählen wissenschaftliche Angestellte, Verwaltungskräfte und Hilfskräfte, die nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt werden. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die Einigung vom Februar 2026 regelt, welche Termine gelten und welche Punkte du bei deiner Abrechnung noch prüfen solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einigung ist auf den 14. Februar 2026 in Potsdam datiert. Die Erklärungsfrist lief bis zum 13. März 2026.
- Die Tabellenentgelte steigen zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens um 100 Euro monatlich.
- Weitere Erhöhungen greifen am 1. März 2027 (2,0 Prozent) und am 1. Januar 2028 (1,0 Prozent).
- Für studentische Beschäftigte ist ein Mindeststundenentgelt von 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027 vorgesehen.
- Hessen wendet einen eigenen Tarifvertrag an, den TV-H.
Für wen gilt der TV-L?
Der TV-L gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dienst der Länder, sofern das jeweilige Land keinen eigenen Tarifvertrag anwendet. Beamtinnen und Beamte fallen nicht darunter, ihre Bezüge richten sich nach dem Landesrecht. Wer eine Stelle an einer Hochschule annimmt, sollte deshalb im Arbeitsvertrag nachsehen, ob der TV-L oder ein anderer Tarifvertrag genannt wird.
Gerade Hochschulen beschäftigen Menschen auf sehr unterschiedlichen Stellen. Wissenschaftliche Mitarbeitende, Verwaltung und Hilfskräfte können deshalb unter verschiedenen Entgeltgruppen oder Regeln stehen. Die Einigung gilt für die Tarifgruppen, die der Tarifvertrag erfasst, nicht für jeden Vertrag automatisch in gleicher Form.
Was der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 regelt
Die Einigung sieht eine stufenweise Erhöhung vor. Sie beginnt mit einer Mindestregel von 100 Euro im Monat und setzt sich über zwei weitere Schritte bis Anfang 2028 fort. Die Laufzeit der Regelungen ist bis zum 31. Januar 2028 festgelegt.
| Gültig ab | Erhöhung | Wirkung |
|---|---|---|
| 1. April 2026 | 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro monatlich | Tabellenentgelte |
| 1. Januar 2027 | Entgeltgruppe 1, Stufe 2: Weitere 2,0 Prozent | Gesonderte Regel für Entgeltgruppe 1 |
| 1. März 2027 | 2,0 Prozent | Tabellenentgelte |
| 1. Januar 2028 | 1,0 Prozent | Tabellenentgelte |
Die Tabelle zeigt die Stufen in der Reihenfolge ihres Inkrafttretens. Für deine Eingruppierung zählt nicht allein der Prozentsatz, sondern die Entgeltgruppe und die Stufe, in der du aktuell stehst. Die konkreten Euro-Beträge je Stufe stehen in den amtlichen Entgelttabellen, die deine Personalabteilung dir nennen kann.
Rechenbeispiel für die Mindestregel
Annahme: Ein Tabellenentgelt von 3.000 Euro brutto im Monat. Eine Erhöhung um 2,8 Prozent ergibt 84 Euro. Weil die Einigung mindestens 100 Euro vorsieht, ist der Mindestbetrag maßgeblich. Das neue Tabellenentgelt läge in diesem Beispiel bei 3.100 Euro brutto im Monat.
Das Beispiel zeigt, warum die Mindestregel für niedrigere Entgelte besonders ins Gewicht fällt. Die tatsächliche Berechnung richtet sich nach der Entgeltgruppe und der Stufe in deinem Vertrag, deshalb ersetzt das Beispiel keine Abrechnung.
Was die Erhöhung für studentische Hilfskräfte bedeutet
Für studentische Beschäftigte enthält die Einigung keine Prozentregel, sondern ein Mindeststundenentgelt. Es liegt im Sommersemester 2026 bei 15,20 Euro brutto je Stunde und im Sommersemester 2027 bei 15,90 Euro brutto je Stunde. Damit liegt die tarifliche Untergrenze für diese Gruppe über dem gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro, der ab 1. Januar 2027 gilt.
| Sommersemester | Mindeststundenentgelt studentische Beschäftigte | Grundlage |
|---|---|---|
| 2026 | 15,20 Euro brutto je Stunde | Einigungspapier TV-L |
| 2027 | 15,90 Euro brutto je Stunde | Einigungspapier TV-L |
Wie das konkret in deinem Vertrag wirkt, erklärt der Ratgeber zum Hiwi-Stundenlohn 2027. Die Zahlen dort betreffen den Mindestlohn und den Tarif gemeinsam und zeigen, welcher Betrag im Einzelfall gilt.
Was noch offen ist
Ein Tarifabschluss ist mit der Unterschrift nicht automatisch in jedem Arbeitsverhältnis angekommen. Mehrere Punkte solltest du deshalb im Blick behalten, bevor du dich auf eine bestimmte Zahl verlässt.
- Ob die Einigung nach Ablauf der Erklärungsfrist am 13. März 2026 in Kraft gesetzt wurde, bestätigt die Personalabteilung deiner Hochschule.
- Die Anwendung hängt vom Land ab. In Ländern mit eigenem Tarifvertrag, etwa Hessen mit dem TV-H, gelten andere Beträge.
- Ob dein Arbeitsvertrag an die Tabellen angepasst wird, muss in der Regel schriftlich festgehalten werden, zum Beispiel in einem Nachtrag.
- Die Erhöhungen des Jahres 2027 und 2028 sind im Einigungspapier festgelegt, ihre praktische Umsetzung in der Abrechnung ist aber eine eigene Prüfung.
Gerade bei befristeten Stellen an Hochschulen kommt hinzu, dass die Laufzeit des Vertrags kürzer sein kann als die Laufzeit des Tarifs. Wer 2027 in einen neuen Vertrag wechselt, sollte die Entgeltgruppe und die Stufe ausdrücklich nennen lassen. Der Ratgeber zur Wiederbeschäftigungssperre im WissZeitVG erklärt, welche Regeln bei befristeten Verträgen an Hochschulen zusätzlich gelten.
So prüfst du die Erhöhung in deiner Abrechnung
Eine Erhöhung ist nur dann wirksam umgesetzt, wenn sie auf der Lohnabrechnung zum richtigen Datum erscheint. Geh dabei systematisch vor, statt nur auf den Gesamtbetrag zu schauen. Die Schritte unten helfen dir, Abweichungen früh zu erkennen.
- Notiere deine Entgeltgruppe und Stufe aus dem Arbeitsvertrag oder der letzten Eingruppierungsmitteilung.
- Vergleiche die Abrechnung vom April 2026 mit der Abrechnung des Vormonats.
- Prüfe ab März 2027 erneut, ob die zweite Erhöhung berücksichtigt wurde.
- Bei Abweichungen fordere die Personalabteilung schriftlich zur Korrektur auf und nenne das Datum der Einigung.
Häufige Fragen
Gilt der TV-L auch für studentische Hilfskräfte?
Für studentische Beschäftigte an Hochschulen in Ländern, die dem TV-L folgen, enthält die Einigung ein eigenes Mindeststundenentgelt. Ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und welcher Tarif für deine Stelle konkret gilt, klärst du mit der Personalabteilung. Den Hilfskraft-Ratgeber zur Geltung des Mindestlohns bei studentischen Hilfskräften findest du ergänzend.
Gibt es eine Erhöhung rückwirkend ab Januar 2026?
Das Einigungspapier nennt als erste Erhöhung den 1. April 2026. Eine rückwirkende Zahlung für frühere Monate ist im Papier nicht als eigener Schritt aufgeführt. Frag im Zweifel bei der Personalabteilung nach, ob es Nachzahlungen gibt.
Wann gilt die letzte Stufe der Erhöhung?
Die letzte Erhöhung um 1,0 Prozent greift am 1. Januar 2028. Der Tarifabschluss läuft bis zum 31. Januar 2028, danach ist eine neue Einigung nötig.
Muss ich selbst etwas tun, damit ich die Erhöhung bekomme?
In der Regel nicht. Trotzdem lohnt sich eine Nachfrage, wenn der Lohn nach dem genannten Datum unverändert bleibt. Eine schriftliche Anfrage belegt, dass du die Umsetzung eingefordert hast.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Arbeitsvertrag und ermittle, nach welchem Tarifvertrag du bezahlt wirst.
- Trage die Termine 1. April 2026, 1. März 2027 und 1. Januar 2028 in deinen Kalender ein.
- Vergleiche deine Abrechnungen mit den genannten Terminen.
- Bei Unklarheiten lass dir die Eingruppierung schriftlich bestätigen.
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Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.