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Frühstart-Rente anmelden: Brauchen Eltern einen Antrag?

Kein gesonderter Elternantrag: Der Anbieter beantragt die Frühstart-Rente als Bevollmächtigter. Ablauf, Widerspruch, Steuer-ID und Stand des Gesetzes.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Wer die Frühstart-Rente für sein Kind anmelden möchte, fragt zuerst, ob dafür ein Antrag nötig ist. Nach dem Gesetzentwurf, den der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat, stellst du als Elternteil keinen eigenen Antrag bei einer Behörde. Der Anbieter des Vertrags übernimmt das Verfahren. Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf Schritt für Schritt und nennt die Stellen, an denen du trotzdem handeln musst. Wer berechtigt ist, klärt der Ratgeber Welche Kinder bekommen die Frühstart-Rente zuerst?.

Kurz beantwortet: Einen gesonderten Antrag der Eltern sieht der Gesetzentwurf nicht vor: Mit dem Abschluss eines begünstigten Vertrags gilt der Anbieter als bevollmächtigt, die Frühstartrente bei der zentralen Stelle zu beantragen, es sei denn, du widersprichst in Textform vor Vertragsschluss (§ 5 Abs. 2, BR-Drs. 445/26). Das Gesetz ist noch nicht verkündet, der Bundestag hat es am 16. Oktober 2026 beschlossen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entwurf sieht keinen gesonderten Elternantrag vor. Die Deutsche Rentenversicherung nennt ebenfalls keinen gesonderten Antrag nach den Plänen der Bundesregierung.
  • Du schließt für dein Kind einen begünstigten Vertrag ab, in der Regel ein Standarddepot, und der Anbieter beantragt die Förderung.
  • Du kannst dem Verfahren vor Vertragsschluss in Textform widersprechen.
  • Ohne Steuer-Identifikationsnummer des Kindes besteht kein Anspruch.
  • Kinder ohne eigenen Vertrag werden über die kollektive Anlage des Bundes erfasst, die ab 2028 vorgesehen ist.

Muss ich als Elternteil einen Antrag stellen?

Nein, jedenfalls nicht in einem eigenen Antragsverfahren bei der Rentenversicherung. Nach § 5 Abs. 2 des Entwurfs gilt der Anbieter mit Abschluss eines begünstigten Vertrags als bevollmächtigt, die Frühstartrente bei der zentralen Stelle zu beantragen. Das gilt, sofern der Anspruchsberechtigte nicht widerspricht (BT-Drs. 21/7864, § 5). Die zentrale Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (§ 4). Die Rentenversicherung formuliert auf ihrer Informationsseite, dass nach den Plänen der Bundesregierung kein gesonderter Antrag nötig ist (Seite Frühstart-Rente, Stand 20.10.2026).

Der Entwurf beschreibt eine Vollmacht des Anbieters. Du musst also nicht selbst ein Formular einreichen. Du musst aber einen Anbieter finden, der einen begünstigten Vertrag anbietet, und dessen Vertragsunterlagen unterschreiben.

Wie läuft die Anmeldung konkret ab?

Der Ablauf ergibt sich aus den Paragrafen des Entwurfs. Die folgende Tabelle ordnet die Schritte zu.

SchrittWer handeltFundstelle im Entwurf
Begünstigten Vertrag abschließen (Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge)Eltern für das Kind§ 3 Abs. 1
Identifikationsnummer des Kindes angebenEltern§ 1 Abs. 2
Antrag bei der zentralen Stelle stellenAnbieter als bevollmächtigter Vertreter, wenn du nicht widersprichst§ 5 Abs. 2
Antragsdaten vierteljährlich elektronisch übermittelnAnbieter, bis Ende des Folgemonats§ 5 Abs. 4
Zahlung an den Anbieter, Gutschrift im VertragZentrale Stelle, vierteljährlich, auch rückwirkend§ 8 Abs. 1
Förmlicher BescheidNur auf besondere Anforderung§ 8 Abs. 3

Ein Anbieter erhält vom Bund keinen Kostenersatz für das Antragsverfahren (§ 5 Abs. 5). Bis zum 18. Geburtstag dürfen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 1).

Ein Ablaufbeispiel zeigt die Reihenfolge. Annahme: Das Gesetz tritt wie im Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft, dein Kind gehört zum Jahrgang 2020.

  1. Du wählst im Jahr 2027 einen Anbieter und schließt den Vertrag für dein Kind ab.
  2. Der Anbieter stellt als Bevollmächtigter den Antrag bei der zentralen Stelle und übermittelt die Daten quartalsweise.
  3. Die zentrale Stelle zahlt vierteljährlich an den Anbieter, nach § 8 Abs. 1 auch für zurückliegende Monate.
  4. Du erhältst die Informationen deines Anbieters zum Vertrag. Einen Bescheid erhältst du nur, wenn du ihn anforderst.

Wann solltest du dem Verfahren widersprechen?

Das Widerspruchsrecht besteht, damit niemand gegen seinen Willen in das Verfahren geraten muss. Der Widerspruch ist vor Vertragsschluss in Textform zu erklären. Dann stellt der Anbieter keinen Antrag für dein Kind. Wie du den Antrag in diesem Fall selbst stellst, klärst du vor dem Vertragsschluss mit dem Anbieter und der Deutschen Rentenversicherung. Für die meisten Eltern ist ein Widerspruch nicht nötig, denn er führt dazu, dass die staatlichen 10 Euro im Monat nicht automatisch zufließen.

Was gilt für Kinder ohne Vertrag?

Für Anspruchsberechtigte, die keinen eigenen Vertrag haben, sieht § 21 des Entwurfs eine kollektive Anlage durch den Bund vor. Das zugehörige Sondervermögen soll zum 1. Januar 2028 eingerichtet werden (BR-Drs. 445/26, §§ 21 und 22). Einen Antrag der Eltern für diesen Fall beschreibt § 21 nicht. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 angeregt, Kinder in der kollektiven Anlage besser zu informieren. Ob und wie das umgesetzt wird, ist offen.

Kann ich mehrere Verträge für ein Kind anmelden?

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 vorgeschlagen, dass bis zum 18. Lebensjahr nur ein Standarddepot-Vertrag je Kind steuerlich begünstigt wird (BR-Drs. 445/26 (Beschluss)). Nach dem Bericht zur Bundestagsabstimmung stimmte die Bundesregierung zu, dass private Beiträge für einen zweiten Vertrag nicht begünstigt werden sollen. Für die Anmeldung heißt das: Plane für dein Kind einen Vertrag, in den auch die staatlichen Zahlungen fließen, und kläre vor einem zweiten Vertrag die steuerliche Behandlung.

Welche Voraussetzungen musst du vor der Anmeldung klären?

  • Das Kind hat die Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b AO. Ohne sie besteht nach § 16 Abs. 5 des Entwurfs kein Anspruch. Mehr im Ratgeber Frühstart-Rente und Steuer-ID.
  • Das Kind hat das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. noch nicht, mit erstem Wohnsitz in Deutschland (§ 1 Abs. 2).
  • Das Kind gehört zum ersten berechtigten Jahrgang 2020 oder einem später einbezogenen Jahrgang, sonst gibt es nur einen Vertrag ohne staatliche Zahlung.
  • Der Vertrag ist ein begünstigter Standarddepot-Vertrag im Sinne des § 3 Abs. 1.

Häufige Fragen

Kann ich die Frühstart-Rente schon jetzt anmelden?

Nein. Das Gesetz ist noch nicht verkündet, und der Entwurf sieht das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Anbieter können erst Verträge anbieten, wenn die gesetzlichen Grundlagen gelten.

Muss ich der Rentenversicherung etwas melden?

Nach dem Entwurf übermittelt der Anbieter die Antragsdaten. Eine eigene Meldung der Eltern ist dort nicht vorgesehen. Wenn sich deine Verhältnisse ändern, etwa durch Umzug ins Ausland, frage bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

Bekomme ich einen Bescheid?

Nur auf besondere Anforderung. Nach § 8 Abs. 3 des Entwurfs wird ein förmlicher Bescheid nicht automatisch erteilt.

Was kostet mich die Anmeldung?

Der Entwurf untersagt bis zum 18. Lebensjahr Abschluss- und Vertriebskosten. Laufende Kosten des Depots sind dadurch nicht ausgeschlossen, sie stehen in den Vertragsunterlagen.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre, ob dein Kind zum Jahrgang 2020 oder einem später einbezogenen Jahrgang gehört.
  2. Besorge die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes, aus den Unterlagen zur Geburt oder durch Nachfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
  3. Warte die Verkündung des Gesetzes ab und vergleiche danach die Anbieter von Standarddepots für Kinder.
  4. Lass dir vor dem Vertragsschluss bestätigen, dass der Anbieter den Antrag für dich stellt. Eine persönliche Einschätzung kannst du bei Academycon einholen.

Passend dazu

Quellen: Bundesrat, Drucksache 445/26, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, 14. August 2026; Bundestag, Drucksache 21/7864, Frühstartrentengesetz, 7. September 2026; Bundestag, Beschluss vom 16. Oktober 2026; Deutsche Rentenversicherung, Informationsseite Frühstart-Rente, Stand 20. Oktober 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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