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Frühstart-Rente und Steuer-ID: Braucht mein Kind eine Steuernummer?

Das beschlossene Frühstartrentengesetz verlangt eine Identifikationsnummer nach der Abgabenordnung, keine Steuernummer. Was Eltern zur Steuer-ID wissen sollten.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Viele Eltern stoßen bei der Frühstart-Rente auf die Frage nach der Steuer-ID, und die Antwort fällt überraschend klar aus. Das Frühstartrentengesetz verlangt keine Steuernummer des Kindes, sondern eine Identifikationsnummer nach der Abgabenordnung. Dieser FAQ-Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen dazu, mit Verweis auf die Fundstellen im Entwurf.

Kurz beantwortet: Ein Kind braucht für die Frühstart-Rente keine Steuernummer, sondern eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung. Das Frühstartrentengesetz setzt sie voraus (§ 1 Absatz 2), und ohne sie besteht laut § 16 Absatz 5 kein Anspruch. Der Finanzausschuss hat beides unverändert gelassen (BT-Drs. 21/8606), der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Bundesrat und Verkündung stehen noch aus. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Frühstart-Rente zählt die Identifikationsnummer, nicht die Steuernummer der Eltern.
  • Ohne Identifikationsnummer besteht nach dem Entwurf kein Anspruch auf die Förderung.
  • Einen gesonderten Antrag für die staatliche Förderung plant die Bundesregierung nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung nicht.
  • Zu möglichen Meldepflichten gibt es unterschiedliche Angaben. Maßgeblich ist der verkündete Gesetzestext.
  • Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, der zweite Durchgang im Bundesrat und die Verkündung stehen noch aus.

Was ist die Identifikationsnummer?

Die Identifikationsnummer ist ein Kennzeichen nach § 139b der Abgabenordnung, auf das der Entwurf in § 1 Absatz 2 verweist. Sie ist nicht dasselbe wie die Steuernummer, die Finanzämter für Veranlagungen vergeben. Wer die Begriffe verwechselt, fragt bei der falschen Stelle nach der falschen Nummer.

Der Entwurf stellt auf die Identifikationsnummer ab und nennt dabei die Steuernummer der Eltern nicht als Voraussetzung. Für die Praxis heißt das: Prüfe, welche Nummer dein Anbieter tatsächlich abfragt, und gleiche sie mit den Angaben im Entwurf ab, bevor du Unterlagen einreichst.

Brauchen Kinder eine eigene Steuernummer?

Nach dem Entwurf ist die Identifikationsnummer die Voraussetzung, eine eigene Steuernummer nennt der Entwurf nicht als Bedingung. Ob für dein Kind bereits eine Identifikationsnummer vorliegt und welche Angaben nötig sind, klärst du mit der Deutschen Rentenversicherung und dem Anbieter, bei dem das Depot entsteht.

Was besagt der Entwurf zum Anspruch?

§ 1 Absatz 2 setzt eine Identifikationsnummer nach § 139b AO voraus. § 16 Absatz 5 bestimmt, dass ohne sie kein Anspruch besteht. Die folgende Übersicht fasst die drei wichtigsten Regeln zusammen.

RegelInhalt laut Entwurf und DRVFundstelle
VoraussetzungIdentifikationsnummer nach § 139b AO§ 1 Absatz 2
Folge einer fehlenden NummerKein Anspruch auf die Förderung§ 16 Absatz 5
AntragNach Plänen der Bundesregierung kein gesonderter AntragDRV-Seite, Stand 20.10.2026

Muss ich die Identifikationsnummer aktiv angeben?

Dazu gibt es unterschiedliche Angaben, und die Deutsche Rentenversicherung nennt keinen Antrag für die Förderung. Den genauen Meldeweg beschreibt der verkündete Gesetzestext und die Umsetzung durch die Anbieter. Frag deshalb beim Anbieter oder bei der Deutschen Rentenversicherung nach, welche Angaben er für die Eröffnung des Depots braucht.

Wer die Nummer frühzeitig klärt, vermeidet Verzögerungen. Denn ohne die Nummer besteht nach dem Entwurf kein Anspruch, und eine nachträgliche Korrektur kostet Zeit.

Wie hängt die Nummer mit der Depoteröffnung zusammen?

Ein Depot eröffnest du nach dem Entwurf bei einem Finanzinstitut deiner Wahl. Die Anspruchsvoraussetzung liegt dabei bei der Identifikationsnummer, nicht bei der Auswahl des Anbieters. Ob ein Anbieter die Nummer bei der Eröffnung abfragt, ergibt sich aus seiner Umsetzung und aus dem verkündeten Gesetz.

Lass dir vor der Eröffnung schriftlich bestätigen, welche Angaben er braucht und in welcher Form er sie entgegennimmt. Eine Bestätigung in Textform hilft dir später, wenn sich Rückfragen ergeben.

Typische Fehler vermeiden

  • Steuernummer und Identifikationsnummer verwechseln und die falsche Nummer angeben.
  • Mit der Klärung warten, bis das Gesetz verkündet ist, und dadurch Zeit verlieren.
  • Den Wohnsitz des Kindes nicht prüfen, obwohl der erste Wohnsitz in Deutschland eine Voraussetzung ist.
  • Angaben nur mündlich abstimmen, statt sie schriftlich festzuhalten.

Welche Angaben solltest du dem Anbieter nennen?

Welche Angaben ein Anbieter konkret verlangt, erfährst du nur bei ihm. Grundsätzlich gehören dazu die Angaben zum Kind, zu seinem Wohnsitz und zur Identifikationsnummer. Frag nach, ob er zusätzlich Nachweise verlangt, damit die Eröffnung nicht an einer fehlenden Unterlage scheitert.

Häufige Fragen

Ist die Steuer-ID dasselbe wie die Steuernummer?

Nein. Die Identifikationsnummer nach § 139b AO ist das Kennzeichen, das der Entwurf für die Förderung nennt. Die Steuernummer dient dagegen der Veranlagung beim Finanzamt. Beide Nummern sollten nicht vermischt werden, wenn du Unterlagen einreichst.

Was passiert, wenn die Nummer fehlt?

Dann besteht nach § 16 Absatz 5 des Entwurfs laut Entwurf kein Anspruch auf die Förderung. Kläre die Nummer deines Kindes deshalb früh, bevor du das Depot eröffnest oder einen Wechsel beginnst.

Gilt das auch für Kinder mit Wohnsitz im Ausland?

Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Voraussetzung einen ersten Wohnsitz in Deutschland. Für Kinder mit Auslandsbezug gibt es deshalb weitere Fragen, die du direkt mit der Deutschen Rentenversicherung klärst, bevor du Entscheidungen triffst.

Muss ich das schon jetzt erledigen?

Das Gesetz ist vom Bundestag beschlossen, aber noch nicht verkündet. Eine frühe Klärung schadet nicht, verbindliche Schritte legst du aber erst nach der Verkündung fest, wenn der endgültige Text vorliegt. Bis dahin genügt es, die Unterlagen vorzubereiten und offene Fragen zu notieren.

Hat die Steuer-ID Einfluss auf die Höhe der Förderung?

Der Entwurf knüpft den Anspruch an die Nummer, nicht die Höhe der Förderung. Der Bund zahlt nach dem Entwurf 10 Euro monatlich pro Kind, sofern der Anspruch besteht. Mehr zur Höhe und zum Start steht im Ratgeber zum Startjahrgang 2020.

Was ändert sich mit dem geplanten Start 2027?

Nach der Darstellung der Deutschen Rentenversicherung sollen die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, mit ersten Auszahlungen 2027. Wer die Identifikationsnummer seines Kindes schon kennt, spart sich später Wartezeit, sobald der Anspruch greift. Den Start selbst entscheidet aber erst das verkündete Gesetz.

Wo finde ich verlässliche Informationen?

Die verlässlichsten Angaben liefert die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Themenseite zur Frühstart-Rente. Den Gesetzentwurf findest du als Bundesrat-Drucksache 445/26 auf dem Server des Deutschen Bundestages. Für die steuerliche Seite hilft ein Steuerberater, der deine persönliche Situation kennt.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre, ob für dein Kind bereits eine Identifikationsnummer vorliegt.
  2. Frag den Anbieter, welche Angaben er für die Eröffnung des Depots benötigt.
  3. Beobachte den Gesetzgebungsstand, bevor du verbindliche Entscheidungen triffst.
  4. Frag bei der Deutschen Rentenversicherung nach, wenn Meldewege unklar bleiben.

Wenn du mehrere Schritte vor dir hast, hilft eine feste Reihenfolge. Zuerst klärst du die Nummer, dann den Anbieter, und erst danach die Frage nach einem Wechsel. So behältst du den Überblick, auch wenn das Gesetz noch im Verfahren ist.

Passend dazu

Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8606, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Frühstartrentengesetz (Oktober 2026), Deutscher Bundestag, Textarchiv, Beschluss vom 16.10.2026, Bundesrat-Drucksache 445/26, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (14.08.2026) und Deutsche Rentenversicherung, Frühstart-Rente (Stand der Seite 20.10.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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