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Frühstart-Rente ohne eigenes Depot: Was mit dem Geld passiert

Was passiert mit der Frühstart-Rente, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen? Was das beschlossene Gesetz vorsieht und worauf du bei den Kosten achtest.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Eltern, die für ihr Kind Vorsorge treffen wollen, stehen bei der Frühstart-Rente vor einer einfachen Frage: Lohnt sich ein eigenes Depot, oder lässt man die Mittel in der staatlichen Lösung? Das Gesetz beantwortet das nicht mit einer Empfehlung. Es regelt aber, was passiert, wenn kein Depot eröffnet wird. Dieser Ratgeber zeigt die Unterschiede und die offenen Punkte.

Kurz beantwortet: Eltern können nach dem vom Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossenen Frühstartrentengesetz (BT-Drs. 21/8606) ein Depot bei einem Finanzinstitut ihrer Wahl eröffnen. Ohne Depot werden die Mittel in einer staatlichen kollektiven Anlage investiert, die nach § 24 Absatz 3 ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anlegt. Kosten und Ertrag lassen sich nicht ableiten. Bundesrat und Verkündung stehen aus. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern wählen nach der Darstellung der Deutschen Rentenversicherung ein Finanzinstitut für das Depot.
  • Ohne eigenes Depot fließen die Mittel in eine staatliche kollektive Anlage, die ab 1. Januar 2028 als Sondervermögen besteht und ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds investiert (§ 24 Absatz 3).
  • Abschluss- und Vertriebskosten dürfen auf den Vertragsteil der Frühstartrente nach der Ausschussfassung bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht erhoben werden (§ 3 Absatz 2).
  • Der Entwurf verlangt Informationen zur Kosten- und Gebührenstruktur (§ 7a Absatz 2).
  • Eine Auszahlung ist grundsätzlich frühestens ab 65 vorgesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Depot und staatlicher Anlage?

Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt zwei Wege: Eltern eröffnen ein Depot, oder das Geld landet ohne Depot in einer staatlichen kollektiven Anlage. Die Wahlfreiheit liegt damit bei den Eltern. Nach der Ausschussfassung (§ 24 Absatz 3) wird ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds angelegt, der Regierungsentwurf verlangte nur eine globale Streuung. Das Sondervermögen soll zum 1. Januar 2028 errichtet werden (§ 22 Absatz 1), und Anleger ohne Vertrag werden spätestens drei Monate vor einer Rückführung von Mitteln informiert (§ 23 Absatz 4). Eine Rendite- oder Verlustgarantie sieht der Regierungsentwurf nicht vor (§ 27).

MerkmalEigenes DepotOhne Depot (staatliche Anlage)
Wahl des AnbietersEltern wählen ein FinanzinstitutKeine Wahl, die Mittel gehen in die staatliche Anlage
KostenDer Entwurf verlangt Informationen zur KostenstrukturDazu nennt die Deutsche Rentenversicherung keine Angaben, bei ihr nachfragen
ÜbertragungMöglich nach den Regeln des Entwurfs (§ 12)Siehe Deutsche Rentenversicherung
AuszahlungGrundsätzlich frühestens ab 65Grundsätzlich frühestens ab 65

Die Tabelle fasst nur zusammen, was der Entwurf und die Deutsche Rentenversicherung angeben. Wo Angaben fehlen, steht das ausdrücklich dabei.

Lohnt sich ein eigenes Depot für das Kind?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein eigenes Depot bietet die Wahl des Anbieters und die Möglichkeit, Bedingungen zu vergleichen. Es kann aber Kosten mit sich bringen, die über viele Jahre wirken. Eine Rendite ist nicht garantiert, und niemand kann sie für die nächsten Jahrzehnte verlässlich vorhersagen.

Für die Entscheidung hilft eine einfache Gegenüberstellung: Wie viel Gestaltungsspielraum willst du haben, und wie wichtig ist dir die Kostentransparenz? Wer sich nicht mit Anbietern beschäftigen möchte, fährt mit der staatlichen Lösung möglicherweise einfacher. Eine verbindliche Auskunft zu deiner Situation erhältst du bei der Deutschen Rentenversicherung.

Je Kind wird die Frühstartrente nur für einen begünstigten Vertrag gewährt (§ 13). Ein weiterer Vertrag wird abgewiesen, maßgeblich ist das Vertragsdatum, und nur eine Kapitalübertragung nach § 12 bildet eine Ausnahme. Die Wahl des ersten Anbieters ist deshalb mehr als eine Momentaufnahme.

Worauf du bei den Kosten achtest

  • Abschluss- und Vertriebskosten: Nach der Ausschussfassung dürfen sie auf den Vertragsteil der Frühstartrente bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht erhoben werden, auch nicht bei Übertragungen (§ 3 Absatz 2).
  • Laufende Kosten: Verlange die Informationen zur Kosten- und Gebührenstruktur, die der Entwurf nach § 7a Absatz 2 vorsieht.
  • Übertragungskosten: Frag nach, was ein späterer Wechsel kostet, bevor du dich festlegst.

Vergleiche die Angaben der Anbieter mit denselben Annahmen. Ein Vergleich, der unterschiedliche Zeiträume oder Renditen zugrunde legt, sagt wenig über die tatsächlichen Kosten aus.

Welche Informationen solltest du beim Anbieter anfordern?

  • Die vollständigen Vertragsbedingungen einschließlich der Regeln zu Kündigung und Übertragung.
  • Eine Aufstellung aller Kosten, einmalige und laufende, mit den Angaben zur Kosten- und Gebührenstruktur.
  • Eine schriftliche Auskunft, ob der Vertrag als begünstigt und als zertifiziert gilt.
  • Angaben zur Anlagestrategie und dazu, wie der Anbieter mit Kursschwankungen umgeht.

Liefert ein Anbieter diese Unterlagen nicht vollständig, ist das ein Grund, weiter zu suchen. Gute Informationen sind die Grundlage jeder Entscheidung, auch wenn sie nicht den verlockendsten Eindruck machen.

Warum ein Vergleich mit dem Sparplan schwierig ist

Ein Sparplan für das Kind folgt eigenen Regeln. Er hat andere Kosten und andere Verfügungsmöglichkeiten, und er erhält keinen staatlichen Beitrag. Deshalb genügt es nicht, nur Renditen gegenüberzustellen. Die Gegenüberstellung von Frühstart-Rente und Sparplan zeigt der Ratgeber zu Frühstart-Rente oder Sparplan fürs Kind.

Wichtiger ist oft die Frage, was du dauerhaft einzahlen kannst und ob die Mittel bis zum Alter von 65 gebunden sein sollen. Eine Rücklage für die Ausbildung ist mit der Frühstart-Rente nicht vorgesehen, weil die Auszahlung grundsätzlich erst mit 65 erfolgt.

Was ändert ein späterer Wechsel?

Wer das Depot später wechseln will, sollte die Übertragungsregeln kennen, bevor er das erste Depot wählt. Nach dem Entwurf ist die Übertragung bis zur Volljährigkeit nur auf einen anderen begünstigten Vertrag vorgesehen. Das spricht dafür, den ersten Anbieter schon mit Blick auf einen möglichen Wechsel zu prüfen. Die Regeln im Einzelnen erklärt der Ratgeber zur Übertragung auf ein eigenes Depot.

Häufige Fragen

Muss ich mich sofort entscheiden?

Die Deutsche Rentenversicherung nennt auf ihrer Seite keinen festen Termin für die Wahl zwischen Depot und staatlicher Anlage. Weil die Übertragung bis zur Volljährigkeit an Fristen gebunden ist, lohnt es sich trotzdem, früh zu entscheiden und die Unterlagen vorzubereiten.

Ist ein Depot Pflicht?

Nach der Darstellung der Deutschen Rentenversicherung ist ein Depot keine Voraussetzung, denn ohne Depot greift die staatliche Anlage. Einen gesonderten Antrag für die staatliche Förderung plant die Bundesregierung nach diesen Angaben nicht.

Kann ich das Depot später wechseln?

Ja, nach § 12 des Entwurfs sind Übertragungen vorgesehen. Bis zur Volljährigkeit ist nur die vollständige Übertragung auf einen anderen begünstigten Vertrag vorgesehen. Die Einzelheiten behandelt der Ratgeber zur Übertragung auf ein eigenes Depot.

Gibt es eine Renditegarantie?

Der Entwurf nennt keine Rendite. Ein Depot hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Wer Garantien sucht, muss die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters prüfen, denn die Garantien können sich unterscheiden.

Was kostet die staatliche Anlage?

Eine feste Kostenangabe für die staatliche Anlage findest du weder im Entwurf noch in den Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Frag dort nach dem aktuellen Stand, bevor du die Entscheidung triffst, und vergleiche die Antwort mit den Kosten eines eigenen Depots.

So gehst du jetzt vor

  1. Entscheide, ob du ein eigenes Depot willst oder die staatliche Anlage nutzen möchtest, und halte die Gründe fest.
  2. Vergleiche Anbieter nach Kosten, Übertragungsmöglichkeiten und der Qualität der Informationen.
  3. Warte die endgültige Fassung des Gesetzes ab, bevor du einen Vertrag abschließt.
  4. Frag bei offenen Punkten die Deutsche Rentenversicherung an.

Wer mehrere Wege vergleicht, sollte die Entscheidung schriftlich festhalten. Eine kurze Notiz über Gründe, Kosten und Fristen hilft später, wenn sich der Gesetzestext oder die eigene Situation ändert. Hebe auch die schriftlichen Antworten der Anbieter auf, damit du sie später belegen kannst. So bleibt nachvollziehbar, auf welcher Grundlage du entschieden hast, und du findest die Angaben wieder, wenn du sie brauchst.

Passend dazu

Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8606, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Frühstartrentengesetz (Oktober 2026), Deutscher Bundestag, Textarchiv, Beschluss vom 16.10.2026, Bundesrat-Drucksache 445/26, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (14.08.2026) und Deutsche Rentenversicherung, Frühstart-Rente (Stand der Seite 20.10.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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