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Welche Kinder bekommen die Frühstart-Rente zuerst?

Die Frühstart-Rente startet nach dem Gesetzentwurf mit dem Jahrgang 2020, später folgen weitere Jahrgänge. Voraussetzungen, Zahlung und Stand des Verfahrens.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Die Frühstart-Rente soll nicht für alle Kinder auf einmal beginnen, und deshalb ist der Geburtsjahrgang die entscheidende Frage. Nach dem Frühstartrentengesetz (FrühStRG) startet die staatliche Zahlung mit dem Jahrgang 2020. Dieser Ratgeber klärt, welche Kinder zuerst berücksichtigt werden, wie spätere Jahrgänge dazukommen und was für ältere Kinder gilt. Was die Frühstart-Rente insgesamt ist, erklärt der Ratgeber Frühstart-Rente: Was sie bringt und wer sie bekommt.

Kurz beantwortet: Die Frühstart-Rente beginnt nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7864) mit dem Geburtsjahrgang 2020, also mit Kindern, die 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 kommt jeweils der Jahrgang hinzu, der im Kalenderjahr sechs wird. Der Bund zahlt 10 Euro pro Monat. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erster Jahrgang ist 2020, das sind die Kinder, die im Jahr 2026 ihren sechsten Geburtstag feiern.
  • Anspruch haben Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, mit erstem Wohnsitz in Deutschland und einer Steuer-Identifikationsnummer.
  • Der Bund zahlt 10 Euro je Monat der Berechtigung, die Zahlung endet mit dem Monat vor dem 18. Geburtstag.
  • Ältere Kinder unter 18 können einen Vertrag abschließen, erhalten aber keine staatlichen Zahlungen.
  • Der Gesetzentwurf sieht das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 zugestimmt, Bundesrat und Verkündung stehen nach den vorliegenden Quellen aus.

Welche Jahrgänge bekommen die Frühstart-Rente?

Die Begründung des Gesetzentwurfs nennt den Jahrgang 2020 als ersten berechtigten Jahrgang, also die im Jahr 2026 Sechsjährigen. Ab 2027 wird jeweils der Jahrgang einbezogen, der in dem Kalenderjahr sechs Jahre alt wird (BT-Drs. 21/7864, Begründung und § 30). Die Bundestag-Seite zur Abstimmung bestätigt diese Staffelung. Die folgende Tabelle ordnet das ein. Die Zeilen für 2022 und später ergeben sich aus der Regel und sind keine eigenständigen Angaben des Gesetzes.

GeburtsjahrSechster GeburtstagStaatliche Zahlung laut Entwurf
20202026Ja, erster berechtigter Jahrgang
20212027Ja, ab Einbeziehung im Jahr 2027
20222028Ja, nach der Jahresregel (abgeleitet)
2019 und frühervor 2026Vertrag möglich, aber keine staatlichen Zahlungen (§ 3 Abs. 4)
2023 bis 2025 (noch keine 6 Jahre)ab 2029Erst ab dem Jahr des sechsten Geburtstags (abgeleitet)

Die Regel bedeutet: Ob dein Kind zuerst dabei ist, entscheidet allein das Geburtsjahr, nicht der Geburtsmonat. Ein im Dezember 2020 geborenes Kind gehört zum selben Jahrgang wie ein im Januar 2020 geborenes.

Wann beginnt die Zahlung, und gibt es einen rückwirkenden Start?

Das Gesetz soll nach dem Entwurf am 1. Januar 2027 in Kraft treten (Art. 8 Abs. 1, BR-Drs. 445/26). Die Zahlungen gehen vierteljährlich an den Anbieter, und zwar nach § 8 Abs. 1 auch für zurückliegende Monate. Die Deutsche Rentenversicherung hatte in ihrer Meldung vom 13. August 2026 den Start für den Jahrgang 2020 als rückwirkend zum 1. Januar 2026 beschrieben und dies als voraussichtlich gekennzeichnet (Meldung vom 13.08.2026). Verlass dich deshalb nicht auf ein einzelnes Datum. Verbindlich wird erst der verkündete Gesetzestext.

Für den Umfang der Zahlungen gilt eine Obergrenze, die sich aus der Altersspanne ergibt. Annahme: Ein Kind erfüllt von seinem sechsten bis zu seinem 18. Geburtstag alle Voraussetzungen.

  1. Der Zeitraum umfasst zwölf Jahre, das sind 144 Monate.
  2. Bei 10 Euro je Monat ergibt das höchstens 1.440 Euro staatliche Einzahlungen.
  3. Erträge und Kosten sind darin nicht enthalten, und für Kinder des Jahrgangs 2020 hängt die tatsächliche Zahl der Monate vom Beginn der Berechtigung ab.

Welche Voraussetzungen muss ein Kind erfüllen?

Nach § 1 Abs. 2 des Entwurfs muss das Kind das sechste Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seinen ersten Wohnsitz in Deutschland haben und eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung besitzen. Der Anspruch knüpft an Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG an (BT-Drs. 21/7864). Wie du die Nummer deines Kindes findest, erklärt der Ratgeber Frühstart-Rente und Steuer-ID.

Was passiert mit Kindern, die keinen Vertrag haben?

Für Berechtigte, die keinen eigenen Vertrag abschließen, sieht § 21 des Entwurfs eine kollektive Anlage vor. Der Bund legt die Frühstartrente zugunsten der Anspruchsberechtigten eines Geburtsjahrgangs am Kapitalmarkt an. Das zugehörige Sondervermögen soll zum 1. Januar 2028 eingerichtet werden und die Deutsche Bundesbank verwaltet es. Eine Rendite oder ein Ausgleich von Verlusten ist nach § 27 nicht garantiert. Die erste Überweisung für einen Jahrgang ist spätestens zum 30. Juni des Jahres nach dem siebten Geburtstag des Jahrgangs vorgesehen.

FallWer zahlt und wohinFundstelle im Entwurf
Kind schließt Vertrag über Eltern abBund zahlt vierteljährlich an den Anbieter§ 8 Abs. 1
Kind ohne VertragBund legt kollektiv für den Jahrgang an§ 21
Ältere Kinder unter 18Vertrag möglich, keine staatliche Zahlung§ 3 Abs. 4, § 30

Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens?

Die Bundesregierung hat den Entwurf am 14. August 2026 dem Bundesrat zugeleitet und als besonders eilbedürftig bezeichnet. Der Bundestag hat ihn am 7. September 2026 als Drucksache 21/7864 erhalten. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen (BR-Drs. 445/26 (Beschluss)). Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen Grüne und Linke, die AfD enthielt sich (Bundestag, Textarchiv). Für den weiteren Weg im Bundesrat und die Verkündung liegt kein Datum vor, das Gesetz ist daher noch im Verfahren. Eine Übersicht der offenen Punkte bietet der Ratgeber Frühstart-Rente beschlossen? Was feststeht und was noch offen ist.

Häufige Fragen

Mein Kind ist 2021 geboren, ab wann bekommt es die Frühstart-Rente?

Nach der Jahresregel wird der Jahrgang 2021 im Jahr 2027 einbezogen, weil die Kinder dann sechs Jahre alt werden. Das hängt davon ab, dass das Gesetz in dieser Fassung verkündet wird.

Mein Kind ist älter als sechs und nicht Jahrgang 2020. Geht es leer aus?

Bei staatlichen Zahlungen ja, sofern es nicht dem Jahrgang 2020 oder einem späteren Jahrgang angehört. Ein Vertrag ist nach § 3 Abs. 4 des Entwurfs auch für ältere Kinder unter 18 möglich, aber ohne staatliche Zahlungen.

Zählt der Geburtsmonat?

Nach der Staffelung in der Begründung zählt das Geburtsjahr. Der Anspruch beginnt aber erst mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres, und die Monatsbeträge laufen bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag.

Gilt die Frühstart-Rente auch für Kinder im Ausland?

Voraussetzung ist der erste Wohnsitz in Deutschland. Für abweichende Konstellationen ist die Deutsche Rentenversicherung als zentrale Stelle die richtige Anlaufstelle.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe das Geburtsjahr deines Kindes und ordne es dem Jahrgang 2020 oder einem späteren Jahrgang zu.
  2. Finde die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes, denn ohne sie besteht nach § 16 Abs. 5 des Entwurfs kein Anspruch.
  3. Beobachte, ob das Gesetz verkündet wird und welche Datumsangaben im Bundesgesetzblatt stehen.
  4. Entscheide erst danach über einen Vertrag, und lass dir bei Bedarf bei Academycon eine persönliche Einschätzung geben.

Passend dazu

Quellen: Bundesrat, Drucksache 445/26, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, 14. August 2026; Bundestag, Drucksache 21/7864, Frühstartrentengesetz, 7. September 2026; Bundesrat, Drucksache 445/26 (Beschluss), 25. September 2026; Bundestag, Beschluss vom 16. Oktober 2026; Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 13. August 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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