Ein Auslandspraktikum in den Niederlanden ist für Studierende aus Deutschland unkompliziert, weil das Land zur EU gehört und die Wege kurz sind. Die Formalitäten unterscheiden sich trotzdem: Ab einem Aufenthalt von mehr als vier Monaten steht die Anmeldung bei der Gemeinde an, und für bezahlte Arbeit brauchst du eine Sozialversicherungsnummer. Hier steht, was du vorab klären solltest.
Kurz beantwortet: Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger brauchst du für ein Praktikum in den Niederlanden kein Visum. Wer länger als vier Monate bleibt, meldet sich bei der Gemeinde an, für bezahlte Arbeit wird eine BSN benötigt. Erasmus+ nennt für die Niederlande (Ländergruppe 1) 750 Euro pro Monat, 600 Euro plus 150 Euro Zuschlag laut HAWK und Uni Marburg. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Visum brauchst du als EU-Bürger nicht.
- Bleibst du länger als vier Monate, ist die Anmeldung bei der Gemeinde der nächste Schritt.
- Für bezahlte Arbeit brauchst du in der Regel eine BSN, die Burgerservicenummer.
- Die EHIC deckt notwendige Behandlungen ab, den Rücktransport nicht.
- Den Mindestlohn musst du nach niederländischem Recht prüfen, die deutsche Zahl gilt dort nicht.
Brauche ich in den Niederlanden ein Visum oder eine Anmeldung?
Ein Visum benötigst du nicht. Die Anmeldung folgt dagegen einer klaren Logik: Dauert dein Aufenthalt länger als vier Monate, meldest du dich bei der Gemeinde an. Dort wird in der Regel auch die BSN vergeben, die für bezahlte Arbeit und viele Verträge verlangt wird. Die Vier-Monats-Angabe beruht auf der Information der niederländischen Regierung, bestätige sie deshalb bei deiner Gemeinde. Für ein kurzes Praktikum reicht meist dein Reisepass, bei einem halben Jahr solltest du die Meldepflicht ernst nehmen.
| Punkt | Was gilt | Wo klären |
|---|---|---|
| Visum | Für EU-Staatsangehörige nicht nötig | Auswärtiges Amt |
| Anmeldung | Ab einem Aufenthalt von mehr als vier Monaten | Gemeente (inschrijving) |
| BSN | Für bezahlte Arbeit üblich | Gemeinde nach der Anmeldung |
| Praktikumsvertrag | Stageovereenkomst oder Vertrag nach Vorlage deiner Hochschule | Hochschule und Betrieb |
Welche Krankenversicherung gilt in den Niederlanden?
Mit der EHIC erhältst du in den Niederlanden medizinisch notwendige Leistungen. Nach § 13 Abs. 4 SGB V dürfen gesetzlich Versicherte Behandlungen in EU-Staaten im Wege der Kostenerstattung wählen. Die Karte ersetzt aber keine Versicherung für den Rücktransport. Wer im Land wohnt oder dort arbeitet, fällt in der Regel unter die niederländische Versicherungspflicht (zorgverzekering). Die Grundlagen zur EHIC im EU-Ausland fasst unser Beitrag zur Krankenversicherung im EU-Ausland zusammen.
Ist dein Praktikum vorgeschrieben und unbezahlt, bleibst du nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V gesetzlich versichert, bis die Tätigkeit endet oder du 30 Jahre alt wirst (§ 190 Abs. 10 SGB V). Bei einer bezahlten Stelle klärst du mit deiner Kasse, ob du weiter in Deutschland versichert bleibst. Diese Auskunft holst du schriftlich ein, bevor du die Wohnung suchst.
Wie viel Erasmus-Förderung gibt es für die Niederlande?
Die Erasmus-Förderung richtet sich nach der Ländergruppe des Gastlandes. Die HAWK-Ausschreibung für das Projektjahr 2026 führt die Niederlande in Ländergruppe 1 und nennt für Praktika in dieser Gruppe 750 Euro pro Monat inklusive 150 Euro Zuschlag. Die Universität Marburg weist für 2026/27 ebenfalls die Niederlande in Gruppe 1 aus, mit 600 Euro Basissatz. Die Hochschule legt Sätze und Höchstdauer selbst fest, nach der Nationalen Agentur beim DAAD dauert ein Erasmus-Praktikum mindestens zwei und höchstens zwölf Monate. Eine Übersicht zur Finanzierung bietet unser Ratgeber zu Auslandsstudium und Förderung.
Wichtig ist auch die Abrechnung: Die Förderung wird pro 30 Tage gezahlt. Ein Praktikum von drei Monaten bringt also nicht automatisch drei volle Raten, wenn deine Hochschule anders rechnet oder die Dauer knapp unter einem Monatsblock liegt.
| Programm | Monatssatz | Stand und Quelle |
|---|---|---|
| Erasmus+ Traineeship, Niederlande (Ländergruppe 1) | 750 Euro (600 Euro plus 150 Euro Zuschlag) | Projektjahr 2026, HAWK; 2026/27, Uni Marburg; abgerufen Oktober 2026 |
| Erasmus+ Traineeship, Spanien (Ländergruppe 2, zum Vergleich) | 690 Euro (540 Euro plus 150 Euro Zuschlag) | Projektjahr 2026, HAWK; 2026/27, Uni Marburg |
Muss ein Praktikum in den Niederlanden bezahlt sein?
Pflichtpraktika sind nach § 22 MiLoG vom deutschen Mindestlohn ausgenommen. Die Vergütung in den Niederlanden richtet sich aber nach niederländischem Arbeitsrecht. Die deutsche Zahl von 13,90 Euro je Stunde (Stand Januar 2026) lässt sich nicht übertragen. Prüfe den dort geltenden Mindestlohn bei der niederländischen Regierung, bevor du einen Betrag im Vertrag akzeptierst.
Wie melde ich mich an? Schritt für Schritt
- Prüfe, ob dein Aufenthalt länger als vier Monate dauert.
- Melde dich bei der Gemeinde an, sobald du eine feste Unterkunft hast.
- Frag nach der BSN, wenn der Betrieb sie für den Vertrag braucht.
- Kontrolliere, dass deine EHIC für die gesamte Dauer gültig ist.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein kurzes Praktikum eine niederländische Krankenversicherung?
Bei einem kurzen Praktikum ist das meist nicht nötig, weil die EHIC bei vorübergehenden Aufenthalten den Schutz für notwendige Behandlungen bietet. Bei längerem Aufenthalt mit Arbeit oder Wohnsitz gilt das niederländische System. Kläre das früh mit deiner Kasse und der Gemeinde.
Muss ich mich nach dem Praktikum wieder abmelden?
Ja, sofern du dich angemeldet hast. Die Abmeldung bei der Gemeinde sorgt dafür, dass deine Daten stimmen, wenn du zurückkehrst oder weiterziehst.
Kann ich ohne schriftlichen Vertrag in den Niederlanden arbeiten?
Davon raten wir ab. Ohne Vereinbarung ist unklar, ob deine Hochschule das Praktikum anerkennt und wer bei einem Unfall zuständig ist. Lass alles schriftlich festhalten, bevor du abreist.
Gilt die Erasmus-Förderung für jeden Betrieb im Land?
Grundsätzlich ja, wenn das Praktikum in den Rahmen der Erasmus-Regeln passt und deine Hochschule es anerkennt. Ob dein konkreter Betrieb infrage kommt, klärt dein International Office vorab.
So gehst du jetzt vor
- Kläre mit deiner Hochschule, ob Erasmus-Förderung möglich ist und welchen Monatssatz sie für Gruppe 1 festgelegt hat.
- Lass dir den Praktikumsvertrag vorab zeigen und prüfe Dauer und Vergütung.
- Kläre bei deiner Krankenkasse, ob du während des Praktikums versichert bleibst.
- Plane die Anmeldung bei der Gemeinde ein, wenn du länger als vier Monate bleibst.
Passend dazu
- Auslandspraktikum in Spanien: Visum, Versicherung und Förderung
- Auslandspraktikum in Frankreich: Visum, Versicherung und Förderung
- Krankenversicherung im Studium im EU-Ausland: EHIC und Co.
- Praktikum im Studium: Pflicht, Dauer und Vergütung
- Erasmus und Auslandssemester planen
Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 5 (Stand Oktober 2026), SGB V, § 13 (Stand Oktober 2026), SGB V, § 190 (Stand Oktober 2026), Mindestlohngesetz, § 22 (Stand Oktober 2026), HAWK, Erasmus+ Praktikum Monatssätze, Projektjahr 2026, Regierung der Niederlande, Anmeldung und BSN (Stand Oktober 2026), Uni Marburg, Erasmus+ Förderraten 2026/27 (ohne Datum), NA DAAD, Erasmus+ Auslandspraktikum (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.