Ein Auslandspraktikum in Spanien ist für Studierende aus Deutschland gut machbar, weil Spanien zur EU gehört und du als EU-Bürgerin oder EU-Bürger kein Visum brauchst. Organisatorisch wird es trotzdem anspruchsvoll, vor allem bei Krankenversicherung, Vergütung und Förderung. Hier siehst du, was du vor der Zusage klären solltest.
Kurz beantwortet: Für ein Auslandspraktikum in Spanien brauchst du als EU-Bürgerin oder EU-Bürger kein Visum. Bleibst du länger als drei Monate, musst du dich laut spanischer Polizei binnen drei Monaten nach Einreise im Zentralregister für Ausländer eintragen lassen. Die Bescheinigung enthält die NIE. Erasmus+ nennt für Spanien (Ländergruppe 2) 690 Euro pro Monat im Projektjahr 2026. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Deutsche oder Deutscher brauchst du für Spanien kein Visum. Ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist eine Registrierung im Zentralregister für Ausländer vorgesehen, die Bescheinigung enthält die NIE.
- Die EHIC deckt notwendige Behandlungen ab, nicht den Rücktransport nach Deutschland.
- Erasmus+ zahlt für Spanien (Ländergruppe 2) 690 Euro pro Monat, das sind 540 Euro Basissatz plus 150 Euro Zuschlag für Praktika (HAWK, Projektjahr 2026, und Uni Marburg, 2026/27).
- Ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist vom Mindestlohn ausgenommen, ein freiwilliges nicht.
- Deine Krankenkasse sollte dir schriftlich bestätigen, wie dein Schutz in Spanien aussieht.
Brauche ich für ein Praktikum in Spanien ein Visum?
Nein, in der Regel nicht. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats haben das Recht, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Ein Visum brauchen nur Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit. Bei einem Praktikum über mehrere Monate kommen dennoch Verwaltungsschritte auf dich zu.
Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten sieht die spanische Polizei eine persönliche Registrierung vor: Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz lassen sich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder der zuständigen Polizeidienststelle der Provinz im Zentralregister für Ausländer eintragen. Du brauchst dafür das Formular EX18, den Zahlungsbeleg der Gebühr (Tasa Modell 790, Código 012), deinen gültigen Reisepass oder Personalausweis und Nachweise, dass du die Voraussetzungen nach Art. 7 des Real Decreto 240/2007 erfüllst. Der Gebührenbetrag steht nicht auf der Seite, prüfe ihn und die übrigen Angaben deshalb vor dem Termin.
Das Registrierungszertifikat enthält die Ausländeridentifikationsnummer NIE, die Arbeitgeber und Banken häufig verlangen. Die Meldung bei der Gemeinde (empadronamiento) ist davon getrennt und für Vermieter oder Konten oft nützlich. Welche Schritte dein Betrieb für den Vertrag zusätzlich braucht, klärst du vorab mit ihm und dem Generalkonsulat Spaniens in Deutschland.
| Punkt | Was du wissen solltest | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Visum | Für EU-Staatsangehörige in der Regel nicht nötig | Auswärtiges Amt, Reisehinweise |
| Registrierung | Bei Aufenthalt über drei Monaten binnen drei Monaten nach Einreise, Formular EX18, Gebühr Modell 790/012 | Oficina de Extranjería oder Polizei vor Ort |
| NIE | Steht auf dem Registrierungszertifikat, wird oft für Vertrag und Konto verlangt | Spanische Behörden |
| Vertrag | Praktikumsvereinbarung (convenio de prácticas) | Hochschule und Betrieb |
Welche Krankenversicherung gilt in Spanien?
Mit der EHIC erhältst du in Spanien die Sachleistungen, die für medizinisch notwendige Behandlungen vorgesehen sind. Nach § 13 Abs. 4 SGB V dürfen gesetzlich Versicherte Leistungserbringer in EU-, EWR-Staaten und der Schweiz auch im Wege der Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Die Karte ersetzt aber keine Rückholversicherung, und eine Behandlung in einer Privatklinik übernimmt sie nicht. Wie du die Lücken schließt, zeigt auch unser Beitrag zur Krankenversicherung im Ausland.
Ist dein Praktikum vorgeschrieben und bleibt es unbezahlt, bist du nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V als Praktikant gesetzlich versichert. Die Mitgliedschaft endet mit der Tätigkeit oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres (§ 190 Abs. 10 SGB V). Wird das Praktikum bezahlt, greift nach EU-Recht in der Regel das spanische System, weil der Arbeitsort maßgeblich ist (Art. 11 der Verordnung 883/2004). Eine Entsendebescheinigung kann hier eine Ausnahme begründen, deshalb holst du die Auskunft deiner Kasse schriftlich ein.
Wie hoch ist die Förderung für ein Praktikum in Spanien?
Erasmus+ rechnet die Förderung pro 30 Tage, also monatlich. Ein Erasmus-Praktikum dauert nach der Nationalen Agentur beim DAAD mindestens zwei und höchstens zwölf Monate. Die HAWK führt Spanien in ihrer Ausschreibung für das Projektjahr 2026 in Ländergruppe 2 mit 690 Euro pro Monat, die Universität Marburg nennt für 2026/27 in Gruppe 2 ebenfalls 540 Euro Basissatz plus 150 Euro Praktikumszuschlag. Die Sätze legt jede Hochschule im Rahmen der EU-Vorgaben selbst fest. Eine ältere DAAD-Übersicht nennt noch „bis zu 555 Euro“ für Programmländer, hier gehen die Hochschulangaben vor. Verbindlich ist der Förderbescheid deiner Hochschule. Mehr zur Planung findest du in unserem Beitrag zu Erasmus und Auslandssemestern.
Annahme: Praktikum über drei Monate, Förderung 690 Euro pro Monat, keine Kürzung. Rechnung: 3 × 690 Euro = 2.070 Euro Zuschuss. Dein Betrag kann davon abweichen, etwa durch andere Abrechnung oder spätere Auszahlung.
| Programm | Monatssatz | Stand und Quelle |
|---|---|---|
| Erasmus+ Traineeship, Spanien (Ländergruppe 2) | 690 Euro (540 Euro plus 150 Euro Zuschlag) | Projektjahr 2026, HAWK; 2026/27, Uni Marburg; abgerufen Oktober 2026 |
| PROMOS des DAAD | Nur für Praktika außerhalb Europas, daher für Spanien nicht | Hochschulseite Marburg, DAAD-Seite, jeweils ohne Datum |
Muss ein Praktikum in Spanien bezahlt sein?
Das hängt vom Typ ab. Ein Pflichtpraktikum, das deine Studienordnung vorschreibt, ist nach § 22 MiLoG vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Bei freiwilligen Praktika gilt der Mindestlohn grundsätzlich. Er liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Für Arbeit in Spanien gelten spanische Regeln, die deutsche Zahl lässt sich dort nicht übertragen.
Welche Unterlagen brauchst du?
- Learning Agreement, das deine Hochschule mit dir und dem Betrieb abstimmt
- Praktikumsvereinbarung, in deutscher oder englischer Fassung
- Nachweis über deine Krankenversicherung, also EHIC und schriftliche Auskunft der Kasse
- Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule
Häufige Fragen
Kann ich in Spanien ohne schriftlichen Vertrag arbeiten?
Davon raten wir ab. Ohne Vereinbarung ist unklar, ob deine Hochschule das Praktikum anerkennt, welcher Versicherungsschutz greift und wer im Schadensfall zuständig ist. Ein Vertrag beantwortet alle drei Fragen.
Reicht die EHIC auch für ein Praktikum von sechs Monaten?
Die EHIC ist für vorübergehende Aufenthalte gedacht und ersetzt keine dauerhafte Versicherung. Bei mehrmonatigen Praktika klärst du mit deiner Krankenkasse, ob du in Deutschland versichert bleibst oder in Spanien in das System wechselst.
Wie lange darf ich mich in Spanien aufhalten?
Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger darfst du dich grundsätzlich frei bewegen. Bei einem längeren Aufenthalt gelten aber Melde- und Registrierungspflichten. Aktuelle Hinweise gibt das Auswärtige Amt, verbindlich ist die Auskunft der spanischen Behörden.
Ist eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich nötig?
Viele Studierende kombinieren beides: Die EHIC für Behandlungen vor Ort und eine Zusatzversicherung für Rücktransport und Lücken. Welcher Tarif passt, hängt von Dauer, Vorerkrankungen und Aufenthaltsort ab. Dieser Ratgeber nennt bewusst keine Tarife oder Anbieter.
So gehst du jetzt vor
- Kläre mit deiner Hochschule, ob dein Praktikum als Pflicht- oder Erasmus-Praktikum anerkannt wird.
- Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich bestätigen, welcher Schutz in Spanien gilt.
- Kläre Registrierung und NIE, bevor der Vertrag beginnt.
- Unterschreibe Praktikumsvertrag und Learning Agreement, bevor du Flug und Unterkunft buchst.
- Wenn du deine Lage persönlich durchgehen möchtest, findest du auf academycon.de/so-arbeiten-wir/ den Weg zu einem Gespräch.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Auslandspraktikum: Was du wissen musst
- Krankenversicherung im Studium im EU-Ausland: EHIC und Co.
- Praktikum im Studium: Pflicht, Dauer und Vergütung
- Auslandsstudium finanzieren: Auslands-BAföG, Erasmus und Stipendien
Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 5 (Stand Oktober 2026), SGB V, § 13 Kostenerstattung (Stand Oktober 2026), SGB V, § 190 Ende der Mitgliedschaft (Stand Oktober 2026), Mindestlohngesetz, § 22 (Stand Oktober 2026), HAWK, Erasmus+ Praktikum Monatssätze, Projektjahr 2026, EU-Verordnung 883/2004, Art. 11, Spanische Polizei, Certificado de registro de ciudadano de la UE (Abruf Oktober 2026; die Seite ist nicht eindeutig datiert, angezeigt wird der 26.10.2026 mit Copyright 2021), Uni Marburg, Erasmus+ Förderraten 2026/27 (ohne Datum), NA DAAD, Erasmus+ Auslandspraktikum (Abruf Oktober 2026; die ältere DAAD-Übersicht mit „bis zu 555 Euro“ trägt kein Datum).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.