Krankengeld im Studium gibt es in der Regel nicht, und genau das bemerken viele Studierende erst, wenn sie krank werden. Wer nicht arbeiten kann und kein Entgelt bekommt, steht ohne Einkommensersatz da. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Lücke entsteht und welche Absicherungen du prüfen kannst.
Kurz beantwortet: Studierende in der Studierendenversicherung haben keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V). Im Werkstudentenjob zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen Entgelt, aber erst nach vier Wochen Beschäftigung (§ 3 EFZG). Eine Einkommensabsicherung ist deshalb eine private Entscheidung, keine gesetzliche Leistung.
Das Wichtigste in Kürze
- Studierende sind vom Krankengeld ausgeschlossen. Das gilt auch für Familienversicherte nach § 10 SGB V (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V).
- Bei einem Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Entgelt, wenn die Wartezeit von vier Wochen erfüllt ist (§ 3 EFZG).
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt bei langfristiger Berufsunfähigkeit, nicht beim kurzfristigen Einkommensausfall (§ 172 VVG).
- Ein Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung. Sie wird gesondert abgeschlossen und hat eigene Bedingungen.
- Gesundheitsschutz und Einkommensschutz sind getrennte Themen. Die Zuzahlungsgrenze begrenzt Kosten, ersetzt aber kein Einkommen.
Warum gibt es im Studium kein Krankengeld?
Krankengeld ist eine Leistung, die ausfallendes Arbeitseinkommen bei Krankheit ersetzen soll. Studierende haben in der Regel kein Arbeitsentgelt aus einem Arbeitsverhältnis, deshalb sieht das Gesetz für sie keinen Krankengeldanspruch vor. Die Ausschlussregel steht in § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Sie betrifft Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 SGB V, also Studierende und Praktikanten, und Familienversicherte nach § 10 SGB V.
Welche Lücke entsteht bei einem Werkstudentenjob?
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium. Während eines Arbeitsverhältnisses zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen Entgelt weiter, allerdings erst nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 1 und 3 EFZG). Danach endet die Entgeltfortzahlung, und ein eigener Anspruch auf Krankengeld besteht für Studierende nicht. Dauert eine Erkrankung länger, entsteht deshalb eine Einkommenslücke. Welche Regeln für deine Stundenzahl gelten, erklärt der Ratgeber Neben dem Studium Geld verdienen.
| Situation | Einkommen bei Krankheit | Grundlage |
|---|---|---|
| Studierende ohne Arbeitsverhältnis | Kein Krankengeld, kein Entgelt | § 44 Abs. 2 SGB V |
| Studierende mit Arbeitsverhältnis, Wartezeit erfüllt | Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen | § 3 EFZG |
| Studierende mit Arbeitsverhältnis, Wartezeit noch nicht erfüllt | In den ersten vier Wochen keine Entgeltfortzahlung | § 3 Abs. 3 EFZG |
| Nach dem Studium im Arbeitsverhältnis | Entgeltfortzahlung, danach gegebenenfalls Krankengeld | § 3 EFZG und § 44 SGB V |
Die Tabelle zeigt, wie sich die Lage ändert. Entscheidend ist meist, ob bereits ein Arbeitsverhältnis mit ausreichender Dauer besteht.
Wie groß ist die Lücke im Beispiel?
Annahme: Du verdienst im Werkstudentenjob 1.000 Euro im Monat und bist sieben Wochen krank. Die Wartezeit ist erfüllt. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Ab der siebten Woche fällt das Entgelt weg, und Krankengeld gibt es für dich nicht. Eine Woche entspricht bei 1.000 Euro im Monat rund 231 Euro (1.000 mal 12, geteilt durch 52). Die Lücke beträgt also für die siebte Woche rund 231 Euro, ohne weitere Leistungen.
Die Pflicht, eine Krankheit anzuzeigen und ärztlich nachzuweisen, ergibt sich aus dem Arbeitsrecht. Die genauen Fristen stehen im Arbeitsvertrag oder im Entgeltfortzahlungsgesetz, deshalb lohnt sich ein Blick hinein, bevor es passiert.
Welche Absicherungen kannst du prüfen?
- Krankentagegeld: Eine private Zusatzversicherung, die einen festen Betrag pro Krankheitstag zahlen kann. Sie wird gesondert abgeschlossen, hat eine Gesundheitsprüfung und Bedingungen, die du vorher lesen solltest.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt bei Berufsunfähigkeit, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 172 Abs. 1 und 2 VVG). Der Schutz gilt für langfristige Ausfälle. Bei Studierenden stellt sich die Frage, welcher Beruf für die Bewertung gilt, das kläre im Tarif.
- Eigene Rücklagen: Ein Betrag für mehrere Wochen ist keine Versicherung, kann aber den Ausfall im Alltag abfedern.
- Gesetzliche Belastungsgrenze: Sie begrenzt Zuzahlungen im Kalenderjahr auf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke auf 1 Prozent (§ 62 SGB V). Sie ersetzt kein Einkommen, senkt aber Kosten für Behandlungen.
Tarife unterscheiden sich bei Wartezeit, Leistungsbeginn, Laufzeit und Ausschlüssen. Diese Begriffe solltest du lesen, bevor du unterschreibst. Welche Absicherung zu dir passt, hängt von Rücklagen, Gesundheit, Berufsziel und Familie ab. Ein Vergleich lohnt sich, bevor ein Krankheitsfall eintritt, weil Gesundheitsfragen bei Abschluss gestellt werden.
Wer arbeitet, sollte auch seine Ausgaben im Blick behalten. Eine Übersicht über Miete, Versicherungen, Beiträge und Lebenshaltung zeigt, wie lange du ohne Einkommen auskommst. Diese Zahl ist die Grundlage für jede Entscheidung über Rücklagen oder Versicherungen, und sie lässt sich mit wenigen Minuten Aufwand ermitteln.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Studierende/r Krankengeld, wenn ich krank bin?
In der Regel nicht. Der Ausschluss gilt für Studierende in der Studierendenversicherung (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann nur bestehen, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist, wenn ich nach dem Studium in einem Arbeitsverhältnis bin?
Dann gilt im Arbeitsverhältnis die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach kann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 44 SGB V). Ob und wie lange dieser Anspruch reicht, richtet sich nach dem Gesetz und deinem Versicherungsstatus.
Hilft mir das BAföG, wenn ich krank werde?
BAföG ist Ausbildungsförderung und kein Ersatz für ausfallendes Einkommen. Bei längerer Krankheit solltest du die Förderung mit dem BAföG-Amt besprechen, weil sich Fristen und Nachweise auswirken können.
Ist die Zuzahlungsgrenze ein Ersatz für Einkommen?
Nein. Die Belastungsgrenze begrenzt die Zuzahlungen für Leistungen, die du in Anspruch nimmst. Sie zahlt keinen Ausgleich für Einkommen, das wegfällt (§ 62 SGB V).
Wann lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Studium?
Das ist eine persönliche Entscheidung. Wichtig sind der Zeitpunkt des Abschlusses und die Bedingungen des Tarifs, weil Beginn und Gesundheitsangaben die Leistung beeinflussen (§ 172 Abs. 1 VVG). Vergleiche Tarife in Ruhe und lass dir die Begriffe der Berufsunfähigkeit erklären.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, welche Einnahmen du bei Krankheit hast: Werkstudentenjob, Minijob, Stipendium oder nichts davon.
- Rechne deine monatlichen Fixkosten aus und lege einen Betrag für mehrere Wochen zurück.
- Vergleiche Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung nach Bedingungen, Gesundheitsfragen und Leistungsumfang, bevor du dich entscheidest.
- Hebe Arbeitsverträge und Nachweise auf. Sie helfen bei der Entgeltfortzahlung und bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit.
- Bei Fragen zu deiner persönlichen Absicherung kann eine persönliche Beratung helfen. Wie sie bei Academycon abläuft, steht auf dieser Seite.
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Quellen: § 44 SGB V, Krankengeld (Abruf Oktober 2026), § 3 EFZG, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Abruf Oktober 2026), § 172 VVG, Leistung des Versicherers bei Berufsunfähigkeit (Abruf Oktober 2026), § 62 SGB V, Belastungsgrenze (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.