More info

Wann du dich privat versichern kannst: Die Grenze erklärt

Ob du in die PKV wechseln kannst, hängt bei Arbeitnehmern von der Versicherungspflichtgrenze ab. Für Studierende gilt ein eigener Weg über die Befreiung.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Ob du in die PKV wechseln kannst, hängt bei Arbeitnehmern von der Versicherungspflichtgrenze ab. Studierende sind dagegen über die Studierendenversicherung abgesichert und brauchen dafür einen eigenen Weg.

Kurz beantwortet: Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (Stand: Januar 2026). Studierende können sich nur über die Befreiung nach § 8 SGB V privat absichern, der Antrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflichtgrenze gilt für Arbeitnehmer. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro Jahresentgelt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
  • Wer die Grenze überschreitet, wird zum Ende des Kalenderjahres versicherungsfrei (§ 6 Abs. 4 SGB V).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt darunter bei 69.750 Euro im Jahr. Zwischen beiden Grenzen zahlst du gesetzliche Beiträge auf Basis der Bemessungsgrenze.
  • Studierende sind über die Studierendenversicherung abgesichert. Ihr Weg in die PKV führt über die Befreiung nach § 8 SGB V.
  • Die Entscheidung wirkt langfristig. Sie betrifft Beiträge, Leistungen, Familienversicherung und die Absicherung im Alter.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze, auch allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist ein Einkommenswert. Wer regelmäßig mehr verdient, ist nicht mehr gesetzlich pflichtversichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Grenze wird jährlich angepasst, und die Bundesregierung legt sie per Rechtsverordnung fest (§ 6 Abs. 6 SGB V).

GrenzeBetrag 2026Bedeutung
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat)Oberhalb dieses Betrags steigen gesetzliche Beiträge nicht mehr
Versicherungspflichtgrenze77.400 Euro im Jahr (6.450 Euro im Monat)Oberhalb besteht keine gesetzliche Pflicht mehr
Familienversicherung: Einkommensgrenze565 Euro im Monat (1/7 der Bezugsgröße)Gesamteinkommen von Familienangehörigen darf diesen Wert nicht übersteigen

Stand: Januar 2026, GKV-Spitzenverband und Bundesregierung. Für 2027 liegt ein Verordnungsentwurf vor, der die Versicherungspflichtgrenze auf 84.150 Euro im Jahr setzt. Der Entwurf ist noch nicht vom Bundesrat bestätigt (Stand: Oktober 2026).

Warum liegen Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtgrenze auseinander?

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen gesetzliche Beiträge berechnet werden. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab wann die Versicherungspflicht endet. Weil die Pflichtgrenze höher liegt, gibt es einen Bereich, in dem du den höchsten Beitrag zahlst und trotzdem gesetzlich pflichtversichert bleibst. Für 2026 sind das 7.650 Euro im Jahr (77.400 minus 69.750 Euro, Rechnung aus den Werten für 2026).

Viele Berufseinsteiger wechseln erst dann in die PKV, wenn das Gehalt dauerhaft über der Grenze liegt. Wie sich das nach dem Studium auswirkt, zeigt der Ratgeber PKV beim Berufseinstieg: Vorteile und Entscheidung für Absolventen.

Wann können Arbeitnehmer in die PKV wechseln?

  1. Prüfe dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt. Sonderzahlungen und Gehaltserhöhungen zählen, wobei rückwirkende Erhöhungen dem Jahr zugerechnet werden, in dem sie entstanden sind (§ 6 Abs. 4 SGB V).
  2. Die Versicherungspflicht endet zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird (§ 6 Abs. 4 SGB V). Maßgeblich ist, ob das Entgelt die Grenze des nächsten Jahres ebenfalls übersteigt.
  3. Danach kannst du dich privat versichern. Der Beitrag hängt dann vom Tarif, vom Eintrittsalter und von der Gesundheitsprüfung ab, nicht vom Einkommen.

Bleibt dein Entgelt unter der Grenze, bleibst du gesetzlich pflichtversichert. Ein Wechsel in die PKV kommt dann in der Regel nicht in Betracht. Wer die Grenze überschreitet, kann sich privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Was gilt für Studierende?

Für Studierende ist die Pflichtgrenze in der Regel nicht der Maßstab, weil sie über die Studierendenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V pflichtversichert sind. Wer privat versichert sein möchte, beantragt die Befreiung nach § 8 SGB V. Die Frist beträgt drei Monate ab Beginn der Pflicht, und der Nachweis einer anderweitigen Absicherung ist Voraussetzung. Die Befreiung ist danach nicht widerrufbar. Mehr dazu im Ratgeber Immatrikulation ohne Krankenversicherungsnachweis.

Welche Vor- und Nachteile haben die beiden Systeme?

Die Gegenüberstellung ist allgemein gehalten. Welcher Weg passt, hängt von Einkommen, Familie, Gesundheit und den Tarifen ab, die dir konkret angeboten werden.

AspektGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BeitragEinkommensabhängig bis zur Beitragsbemessungsgrenze, plus kassenindividueller ZusatzbeitragNach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitsprüfung, nicht nach dem Einkommen
FamilienmitgliederMitversicherung möglich, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wirdJede Person braucht einen eigenen Vertrag
AufnahmeOhne GesundheitsprüfungMit Gesundheitsprüfung und möglichen Zuschlägen oder Ausschlüssen
LeistungenGesetzlich festgelegter LeistungskatalogAbhängig vom gewählten Tarif

Dieser Vergleich ersetzt keine Prüfung deiner Unterlagen. Eine persönliche Beratung kann helfen, die Tarife und Beiträge im Einzelfall zu vergleichen.

Was kostet der freiwillige Weg in der GKV zum Vergleich?

Wer nach Überschreiten der Grenze gesetzlich freiwillig versichert bleibt, zahlt auf Basis einer Mindestbemessungsgrundlage. Sie beträgt 2026 1.318,33 Euro im Monat. Daraus ergeben sich mindestens 222,80 Euro für die Krankenversicherung (14,0 Prozent ermäßigter Satz plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag als Annahme) und 47,46 Euro für die Pflegeversicherung (Stand: Januar 2026, Rechnung auf Basis der GKV-Rechengrößen). Ein Kinderlosenzuschlag kommt bei der Pflegeversicherung hinzu.

Häufige Fragen

Zählt mein Nebenjob zum Jahresarbeitsentgelt?

Ob ein Nebenjob für die Grenze relevant ist, hängt von Art und Höhe der Beschäftigung ab. Bei Werkstudentenstellen gelten eigene Regeln, die im Ratgeber zum Nebenjob im Studium erklärt werden.

Steigt die Grenze jedes Jahr?

Ja, die Grenze wird jährlich angepasst. Für 2027 ist ein Entwurf mit 84.150 Euro im Jahr im Umlauf. Maßgeblich ist der amtlich verkündete Wert, deshalb solltest du vor einer Entscheidung den aktuellen Stand prüfen.

Muss ich wechseln, wenn ich über die Grenze komme?

Nein. Wer versicherungsfrei wird, kann sich privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Beide Wege haben Folgen für Beitrag und Leistungen, die du vorher vergleichen solltest.

Lohnt sich der Wechsel automatisch, wenn ich über der Grenze verdiene?

Nein. Die Grenze eröffnet eine Wahl, sie ist keine Empfehlung für einen Wechsel. Beiträge, Leistungen und Risiken können sich über viele Jahre unterschiedlich entwickeln. Deshalb hilft ein Vergleich über einen längeren Zeitraum mehr als der Blick auf den aktuellen Monatsbeitrag allein.

Kann ich später zurück in die GKV?

Das hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab. Was dazu gilt, erklärt der Ratgeber Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

So gehst du jetzt vor

  1. Rechne dein regelmäßiges Jahresentgelt aus deinem Arbeitsvertrag und vergleiche es mit der Grenze für das laufende und das folgende Jahr.
  2. Prüfe, ob die Grenze im nächsten Jahr erneut überschritten wird, denn davon hängt der Zeitpunkt des Wechsels ab (§ 6 Abs. 4 SGB V).
  3. Lass Beiträge und Leistungen beider Systeme vergleichen, am besten mit konkreten Tarifunterlagen. Eine persönliche Beratung bei Academycon beschreibt diese Seite.
  4. Entscheide nicht allein nach dem Monatsbeitrag, sondern berücksichtige Familie, Alter und Gesundheit.

Passend dazu

Quellen: § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit (Abruf Oktober 2026), § 8 SGB V, Befreiung (Abruf Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen (Stand: 1. Januar 2026), BMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Entwurf, Stand: Oktober 2026), Bundesregierung, Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Stand: Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Depression im Studium: Anzeichen erkennen und Wege zur Hilfe

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Teilkrankengeld: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028 gelten soll

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Betrug auf Verkaufsplattformen: Warnsignale beim Kauf und Verkauf