Ein Monatsbudget im Studium ist das wirksamste Werkzeug gegen leere Konten am Monatsende. Es zeigt, was hereinkommt, was fix abfließt und was dir frei bleibt. Die Vorlage unten kannst du kopieren und in eine Tabellenkalkulation übertragen. Alle Zahlen darin sind Beispiele oder Platzhalter, keine Richtwerte für deine Stadt.
Kurz beantwortet: Trage Einnahmen, Fixkosten, variable Ausgaben und eine Rücklage in ein Monatsbudget ein. Für Studierende ohne Kinder unter 23 Jahre oder mit Kind liegt der KVdS-Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung als Beispiel bei 142,96 Euro im Monat, bei einem Durchschnittszusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Trage Miete, Semesterbeitrag und Nebenjob mit deinen eigenen Belegen ein. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Budget funktioniert nur mit echten Zahlen aus Bescheiden, Verträgen und Kontoauszügen.
- Feste Kosten kommen zuerst, variable Ausgaben danach und die Rücklage zuletzt, aber fest eingeplant.
- Die Krankenversicherung gehört zu den Posten, die im Budget leicht übersehen werden.
- Nebenjob und BAföG wirken aufeinander, weil Einkommen über Freibeträge angerechnet wird.
- Die Vorlage hilft nur, wenn du jeden Monat den Ist-Wert einträgst und mit dem Plan vergleichst.
Welche Einnahmen trägst du ein?
Trage nur Beträge ein, die verlässlich kommen. Schwankende Einnahmen rechnest du im Zweifel mit dem niedrigeren Wert. Die häufigsten Quellen sind im Überblick:
| Einnahmequelle | Was du eintragen solltest | Beleg oder Quelle |
|---|---|---|
| BAföG | Monatsbetrag laut Bewilligungsbescheid | Bescheid des Amts für Ausbildungsförderung |
| Nebenjob (netto) | Nettolohn aus der Abrechnung | Lohnabrechnung |
| Unterstützung der Eltern | Realistischer, fester Betrag | Absprache mit den Eltern |
| KfW-Studienkredit | Monatsrate zwischen 100 und 650 Euro | Vertrag der KfW |
Ein Beispiel zum Nebenjob (Annahme): 10 Stunden pro Woche zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro ergeben rechnerisch rund 602 Euro im Monat (13,90 mal 10 mal 52 geteilt durch 12). Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Wer darüber liegt, ist in der Regel sozialversicherungspflichtig und sollte das im Budget gleich berücksichtigen. Prüfe das vor Aufnahme des Jobs, nicht erst mit der Lohnabrechnung.
Beim BAföG zählt eigenes Einkommen über Freibeträge. Der monatliche Freibetrag für eigenes Einkommen lag 2026 bei 389 Euro. Wie sich dein Nebenjob auf den Anspruch auswirkt, lohnt sich vorab zu klären. Mehr dazu liefert der Ratgeber zu Hinzuverdienstgrenzen.
Ein Tipp zu den Einnahmen: Lege für jede Einnahmequelle fest, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto ankommt. BAföG wird in der Regel monatlich ausgezahlt, Lohn meist zum Monatsende oder Anfang des Folgemonats. Wenn Zahlungen verschoben sind, verschiebt sich auch dein Plan, deshalb lohnt sich ein Blick auf den Zahlungsrhythmus.
Welche Fixkosten sind für Studierende wichtig?
Fixkosten sind alles, was jeden Monat gleich oder ähnlich abfließt. Sie bilden das Fundament deines Budgets. Trage sie mit dem Betrag ein, den dir Vertrag oder Bescheid nennt. Schätzungen sind hier die häufigste Fehlerquelle.
| Fixkosten | Beispielbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Miete warm | Annahme: 480 Euro | Eigene Miete eintragen, kein Richtwert |
| Kranken- und Pflegeversicherung | Beispiel: 142,96 Euro | Abhängig von Versicherungspflicht, Kasse und Kinderstatus |
| Semesterbeitrag | Hochschule | Durch sechs teilen, weil ein Semester rund sechs Monate hat |
| Handy und Internet | Eigener Vertrag | Jährliche Kosten auf zwölf Monate verteilen |
| Mobilität | Semesterticket oder Deutschlandticket | Preis beim Verkehrsverbund prüfen |
Schätzungen sind die häufigste Fehlerquelle. Nimm deshalb Verträge, Bescheide und Abbuchungen der letzten drei Monate als Grundlage. Vergleiche Kontoauszüge mit deinem Plan, bevor du einen Betrag festschreibst. Was sich nicht belegen lässt, gehört in die Rücklage und nicht in die Fixkosten.
Wie rechnest du den KVdS-Beitrag selbst nach?
Die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) hat eine eigene Berechnungsgrundlage. Mit den Werten für 2026 lässt sich der Beitrag nachvollziehen. Der Rechenweg für einen Studierenden ohne Kinder, unter 23 Jahre alt (Beispiel B):
- Bemessungsgrundlage: 475 Euro Grundbedarf plus 380 Euro Wohnpauschale ergeben 855 Euro im Monat.
- Studierendensatz Krankenversicherung: 0,7 mal 14,6 Prozent ergibt 10,22 Prozent. Davon 855 Euro ergeben 87,38 Euro ohne Zusatzbeitrag.
- Zusatzbeitrag als Durchschnittswert: 855 Euro mal 2,9 Prozent ergibt 24,80 Euro. Die Krankenkasse legt den tatsächlichen Satz fest.
- Pflegeversicherung: 855 Euro mal 3,6 Prozent ergibt 30,78 Euro.
- Summe: 87,38 plus 24,80 plus 30,78 ergibt 142,96 Euro im Monat.
Bist du kinderlos und 23 Jahre oder älter, kommt in der Pflegeversicherung ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Dann liegt der Gesamtbetrag bei rund 148 Euro im Monat (Beispiel A). Der Zusatzbeitrag weicht je nach Kasse ab, deshalb trage deinen tatsächlichen Beitrag aus dem Bescheid ein.
Wie sieht die Vorlage in der Praxis aus?
Die folgende Tabelle ist das Gerüst. Die Plan-Spalte füllst du einmal pro Monat aus, die Ist-Spalte nach Ablauf des Monats. Die Differenz zeigt, wo du nachjustieren musst.
| Bereich | Position | Plan (Euro) | Ist (Euro) |
|---|---|---|---|
| Einnahmen | BAföG | ||
| Einnahmen | Nebenjob (netto) | ||
| Einnahmen | Unterstützung | ||
| Einnahmen | Summe Einnahmen | ||
| Fixkosten | Miete warm | ||
| Fixkosten | Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| Fixkosten | Semesterbeitrag (anteilig) | ||
| Fixkosten | Handy und Internet | ||
| Variabel | Lebensmittel | ||
| Variabel | Mobilität | ||
| Variabel | Lernmaterial und Freizeit | ||
| Rücklage | Prüfungen, Reisen, Unvorhergesehenes | ||
| Ergebnis | Summe Ausgaben und Rest |
So nutzt du die Tabelle: Trage in der Plan-Spalte nur die erwarteten Beträge ein und in der Ist-Spalte nur das, was tatsächlich gebucht wurde. Die Summe der Einnahmen minus die Summe der Ausgaben zeigt dir den Rest. Ein negativer Rest ist ein Signal, nicht ein Versagen. Dann helfen zwei Hebel: Variable Ausgaben senken oder die Einnahmen mit einem klar begrenzten Nebenjob erhöhen.
Häufige Fragen
Wie groß sollte die Rücklage sein?
Eine feste Regel gibt es nicht. Plane für unregelmäßige Kosten wie Semesterbeitrag, Lernmaterial oder Prüfungsgebühren eine Rücklage, die du jeden Monat ansparst. Schon kleine Beträge verhindern, dass ein Posten das Konto am Monatsende leert.
Muss ich das Budget jeden Monat neu bauen?
Nein. Die Vorlage bleibt gleich, nur die Ist-Spalte wechselt. Nach zwei bis drei Monaten erkennst du Muster, zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Mobilität.
Was zählt beim BAföG als Einkommen?
Eigenes Einkommen wird über Freibeträge berücksichtigt. Der monatliche Freibetrag lag 2026 bei 389 Euro. Über alles, was darüber liegt, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung.
Kann ich einen KfW-Studienkredit einplanen?
Ja, er kann Teil der Einnahmen sein. Plane aber die Rückzahlung von Anfang an mit ein. Der effektive Zinssatz des KfW-Studienkredits liegt laut KfW seit dem 1. Oktober 2026 bei 6,38 Prozent pro Jahr, mit Anpassung halbjährlich.
Was ist, wenn das Geld am Monatsende knapp wird?
Schau zuerst, welche Position vom Plan abweicht. Oft sind es variable Ausgaben wie Essen gehen oder Online-Bestellungen. Passe den Plan für den nächsten Monat an und lege einen festen Betrag für Unvorhergesehenes in die Rücklage. Wenn Fixkosten das Problem sind, prüfe Verträge und Tarife, bevor du weitere Kredite in Betracht ziehst.
So gehst du jetzt vor
- Sammle Bescheide, Verträge und Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- Trage alle festen Einnahmen und Fixkosten mit echten Beträgen ein.
- Plane variable Ausgaben pro Woche, zum Beispiel für Lebensmittel.
- Vergleiche am Monatsende Plan und Ist und passe den nächsten Monat an.
Passend dazu
- Budgetplanung im Studium: Monatsbudget in drei Schritten
- Wie viel Geld brauchst du als Student im Monat?
- Krankenversicherung mit Nebenjob: Familienversicherung, KVdS oder PKV
- BAföG und Nebenjob: Hinzuverdienstgrenze 2026 und 2027
- Studienfinanzierung in Zahlen 2026/27: BAföG, Kindergeld und Freibeträge
Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (Stand 2026); GKV-Spitzenverband, Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026); Studierendenwerke, BAföG-Bedarfssätze (Stand 1. August 2024); KfW, Fragen und Antworten zum Studienkredit (Zinsstand 1. Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.