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Referendariat NRW: Gehalt, Beihilfe und Krankenkasse

Referendariat in NRW: Anwärtergrundbetrag A 13 und A 12, Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat, Beihilfe mit 50 Prozent und die Wahl der Krankenkasse, belegt mit Quellen.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Wer das Referendariat in Nordrhein-Westfalen beginnt, will vor allem wissen, wie viel Geld monatlich fließt, wie die Beihilfe funktioniert und welche Krankenversicherung passt. Die Antworten unterscheiden sich, je nachdem ob du für das Lehramt oder im Rechtsreferendariat bist. Dieser Ratgeber trennt beide Wege und nennt nur Zahlen, die wir belegen können.

Kurz beantwortet: Der Anwärtergrundbetrag in A 13 liegt in NRW laut dbb-Tabelle (Stand 1. April 2026, unter Vorbehalt) bei 1.793,28 Euro brutto im Monat. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten eine Unterhaltsbeihilfe von 1.585,17 Euro nach der Verordnung, Stand 1. April 2026. Die Beihilfe liegt im Regelfall bei 50 Prozent. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Lehramt liegt der Grundbetrag bei 1.793,28 Euro in A 13 und bei 1.760,37 Euro in A 12. Die Werte stammen aus einer dbb-Tabelle unter Vorbehalt.
  • Für Grundschule und Sekundarstufe I steigt der Anwärtergrundbetrag laut Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zum 1. August 2026. Konkrete Beträge nennt die Ankündigung nicht.
  • Im Rechtsreferendariat gibt es eine Unterhaltsbeihilfe von 1.585,17 Euro. Sie ist durch Verordnung belegt, dazu kann ein Familienzuschlag kommen.
  • Die Beihilfe liegt im Regelfall bei 50 Prozent. Eine pauschale Beihilfe ist in NRW laut Sekundärquellen nicht verfügbar.
  • Die Krankenversicherung hängt von deinem Status ab: Beihilfe mit privatem oder freiwilligem Schutz beim Beamtenstatus, eigene Prüfung im Ausbildungsverhältnis.

Zwei Wege: Lehramt oder Rechtsreferendariat

In NRW unterscheidet sich der Status je nach Ausbildung. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter stehen in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bekommen eine Unterhaltsbeihilfe, die nach der Verordnung festgesetzt wird. Welcher Status bei dir gilt, steht in deinem Einstellungsbescheid.

Lehramt: Anwärtergrundbetrag in A 13 und A 12

Die Tabelle zeigt den monatlichen Grundbetrag brutto nach der dbb-Besoldungstabelle für Nordrhein-Westfalen mit Stand 1. April 2026. Es handelt sich um eine Gewerkschaftsdokumentation, die unter dem Vorbehalt der Bekanntmachung im Gesetzblatt steht. Deshalb kennzeichnen wir den Wert und empfehlen, ihn mit deiner Bezügemitteilung abzugleichen.

BesoldungsgruppeGrundbetrag (Euro brutto/Monat)Stand und Status
A 131.793,281. April 2026, dbb-Tabelle mit Vorbehalt
A 121.760,371. April 2026, dbb-Tabelle mit Vorbehalt
Familienzuschlagje nach Familienstand und KindernBetrag steht im Landesbesoldungsgesetz, hier nicht genannt

Zum 1. August 2026 kommt eine Änderung hinzu. Das LBV NRW kündigt an, dass Primarstufe und Sekundarstufe I nach A 13 wechseln. Dadurch kann der Grundbetrag für Grundschullehrkräfte ab August 2026 von der Tabelle oben abweichen. Die Ankündigung nennt keine Beträge, deshalb geben wir keine Zahl an. Die Ankündigung des LBV NRW liefert den Ausgangspunkt für die Nachfrage.

Rechtsreferendariat: Unterhaltsbeihilfe

Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ist die Unterhaltsbeihilfe in NRW durch Verordnung festgelegt. Der Grundbetrag beträgt 1.585,17 Euro im Monat, Stand 1. April 2026. Hinzu kommt der Familienzuschlag, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe des Zuschlags nennen wir nicht, weil sie von deiner Familiensituation abhängt.

Die Verordnung gilt laut Fundstelle bis 28. Februar 2027. Für den 1. März 2027 und den 1. Januar 2028 sind weitere Stufen vorgesehen. Ob und in welcher Höhe sie gelten, prüfst du am besten bei der Stelle, die deine Unterhaltsbeihilfe festsetzt. Eine Übersicht zum Rechtsreferendariat in NRW bietet der Beitrag zum Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen.

Zuständig für die Ausbildung sind die Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen, also Düsseldorf, Hamm und Köln. Welcher Standort dir zugewiesen wird, hängt von der Zuweisung ab. Fragen zur Zahlung richtest du an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat.

Beihilfe in NRW: 50 Prozent als Regelsatz

Die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung liegt in NRW im Regelfall bei 50 Prozent. Das ergibt sich aus einer Hochschulinformation vom November 2025 und aus der Landesbeihilfeverordnung. Die Beihilfestelle prüft jeden Fall einzeln. Die Hochschulinformation zu Besoldung und Versicherung nennt den Satz ausdrücklich.

Eine pauschale Beihilfe ist in NRW laut Sekundärquellen nicht verfügbar. Das haben wir nicht amtlich bestätigt. Frag deshalb bei der Beihilfestelle nach, bevor du dich auf eine Lösung verlässt.

Schritt (Annahme)Betrag
Arztrechnung300,00 Euro
Beihilfe mit 50 Prozent150,00 Euro
Restkosten über deinen Tarif150,00 Euro

Wie die Erstattung im Alltag abläuft, zeigt der Beitrag zur Beihilfe-Rechnung im Referendariat. Die Beihilfe in NRW im Detail behandelt der Beitrag zur Beihilfe in Nordrhein-Westfalen.

Krankenkasse: Privat oder gesetzlich, je nach Status

Wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf Beihilfe erhält, wählt meist zwischen einer privaten Krankenversicherung, die die Beihilfe ergänzt, und einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Wer im Rechtsreferendariat in einem Ausbildungsverhältnis steht, muss seine Absicherung nach dem eigenen Status prüfen lassen. Eine einheitliche Lösung für alle gibt es nicht.

Als Anhaltspunkt für die freiwillige gesetzliche Versicherung gilt 2026 ein Mindestbeitrag von 222,80 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Annahme: Ermäßigter Satz von 14,0 Prozent und durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent auf eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro. Die Pflegeversicherung kommt hinzu. Quelle: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026. Wie du die Wahl triffst, zeigt die Entscheidungshilfe für Referendare.

Häufige Fragen

Werde ich als Lehramtsanwärterin in A 13 oder A 12 eingestuft?

Die Einstufung hängt von der Schulform und vom Verfahren des Landes ab. Für Grundschule und Sekundarstufe I gilt laut LBV ab August 2026 eine Anhebung. Frag beim zuständigen Prüfungsamt oder beim LBV nach, welche Gruppe für dich gilt.

Wird die Unterhaltsbeihilfe besteuert?

Wir rechnen keine Steuer. Für die Einordnung nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums oder fragst das Finanzamt. Die Unterhaltsbeihilfe und die Anwärterbezüge sind nicht identisch, deshalb lohnt sich die Prüfung für deinen Fall.

Wie lange gilt die Unterhaltsbeihilfe-Verordnung?

Laut Fundstelle gilt sie bis 28. Februar 2027, danach sind weitere Stufen vorgesehen. Prüfe den aktuellen Stand, bevor du mit diesen Zahlen planst.

Gibt es in NRW eine pauschale Beihilfe?

Laut Sekundärquellen nicht. Diese Auskunft haben wir nicht amtlich bestätigt, deshalb solltest du sie bei der Beihilfestelle prüfen lassen.

So gehst du vor

  1. Prüfe in deinem Einstellungsbescheid, ob du für das Lehramt oder das Rechtsreferendariat eingestellt bist.
  2. Lies die Bezügemitteilung und vergleiche den Betrag mit den Werten in diesem Ratgeber.
  3. Frag das LBV NRW nach deiner Einstufung und nach der Anhebung zum 1. August 2026, wenn du Grundschule oder Sekundarstufe I unterrichten willst.
  4. Kläre mit der Beihilfestelle den Satz und die Frage der pauschalen Beihilfe, bevor du dich festlegst.
  5. Lass deine Krankenversicherung nach deinem Status prüfen, bevor du bestehende Verträge kündigst.

Passend dazu

Quellen: Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe, Nordrhein-Westfalen (Stand 1. April 2026), dbb-Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen (Stand 1. April 2026, unter Vorbehalt), LBV NRW, Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026, Hochschulinformation zu Besoldung und Versicherung (Stand November 2025).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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