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Beihilfe-Rechnung einreichen: So klappt es im Referendariat

So reichst du eine Beihilfe-Rechnung im Referendariat richtig ein: Welche Belege du brauchst, welche Fristen gelten und wie der Ablauf bis zur Erstattung aussieht.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Wer im Referendariat als Beamter auf Widerruf beihilfeberechtigt ist, rechnet Arztkosten doppelt ab: Zuerst bei der Beihilfestelle des Dienstherrn, danach bei der privaten Krankenversicherung für den Restbetrag. Beihilfe-Rechnung einreichen bedeutet deshalb vor allem, die Abläufe der eigenen Beihilfestelle zu kennen. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte, die Fristen und ein Rechenbeispiel.

Kurz beantwortet: Du reichst einen Beihilfeantrag mit Rechnungsbelegen bei der Beihilfestelle deines Landes ein. In Schleswig-Holstein genügen Kopien, und Aufwendungen, die älter als zwei Jahre sind, werden nicht mehr erstattet. Den Beihilfebescheid reichst du dann für den Restbetrag bei der PKV ein. Stand: Oktober 2026, die Regeln unterscheiden sich je Land.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfe wird bei der Beihilfestelle deines Dienstherrn beantragt, nicht bei der PKV.
  • Jede Aufwendung braucht einen Rechnungsbeleg. Kopien oder Duplikate reichen in Schleswig-Holstein aus.
  • Die Ausschlussfrist ist entscheidend. In Schleswig-Holstein sind Aufwendungen nur bis zwei Jahre nach Rechnungsdatum erstattungsfähig.
  • Der Beihilfesatz hängt vom Land ab. Die Regel für Beamte auf Widerruf ohne Kinder liegt bei 50 Prozent.
  • Für den Rest, den die Beihilfe nicht übernimmt, zahlt dein PKV-Tarif, wenn er das vorsieht.

Wie viel Beihilfe steht dir zu?

Der Beihilfesatz legt fest, welchen Anteil deiner Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Als Regel gelten für Beamte auf Widerruf ohne Kinder 50 Prozent. Einzelne Länder weichen davon ab, die Sätze stehen in der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung. Ob du als Beamter oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis steckst, entscheidet die Form deiner Einstellung. Die Grundlagen erklärt Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.

Land oder RegelBeihilfesatz für AnwärterQuelle und Stand
Regelsatz ohne abweichende Landesregel50 Prozent ohne KinderLandesbeihilfeverordnungen, bitte im eigenen Land prüfen
Hessen70 Prozent ambulant und zahnärztlich, 85 Prozent stationär, unabhängig vom FamilienstandMerkblatt des Regierungspräsidiums Kassel zur HBeihVO, Stand nicht angegeben
Sachsen50 Prozent ohne Kinder, 70 Prozent ab einem KindSekundärquelle covago.de, Stand nicht angegeben, mit der Verordnung abgleichen

Die Angaben in der Tabelle sind Beispiele und können sich ändern. Frag deine Beihilfestelle nach dem aktuellen Satz, bevor du einen PKV-Tarif auswählst. Nur so siehst du, welcher Restbetrag tatsächlich bei der Versicherung bleibt.

Wie reichst du die Rechnung richtig ein?

Bevor du das Formular ausfüllst, halte alle Unterlagen bereit. Beim ersten Antrag brauchst du den Nachweis über deine Krankenversicherung, und jede Rechnung muss einzeln belegt sein. Wer die Reihenfolge einhält, spart sich Rückfragen der Beihilfestelle.

  1. Prüfe die Rechnung. Jede Aufwendung braucht einen Rechnungsbeleg, und Datum, Leistung und Betrag müssen gut lesbar sein.
  2. Fülle den Beihilfeantrag aus. Schleswig-Holstein nutzt zwei Formulare, eines für allgemeine Leistungen und eines für Pflege. Beim ersten Antrag kommen ein vollständig ausgefülltes Beiblatt zu den persönlichen Daten und ein Nachweis deiner Krankenversicherung dazu.
  3. Kopiere die Belege. In Schleswig-Holstein genügen Kopien oder Duplikate, eine Beglaubigung ist nicht nötig. Jeder Beleg kommt auf eine eigene Seite, auch Rezepte, und bedruckte Rückseiten werden mitkopiert.
  4. Schicke die Unterlagen auf dem Weg, den deine Beihilfestelle vorgibt. In Schleswig-Holstein sind Post, E-Mail und die App dBeihilfePlus möglich, Fax wird nicht empfohlen.
  5. Bewahre eine Kopie oder ein Foto aller Belege auf. Die Belege kommen in der Regel nicht zurück.
  6. Warte auf den Beihilfebescheid und reiche den Restbetrag zusammen mit dem Bescheid bei deiner PKV ein. Wie das bei dir läuft, erklärt PKV-Rechnungen einreichen: So geht es richtig und schnell.

Welche Fristen und Schwellen gelten?

Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Als Beispiel zeigt die Tabelle die Vorgaben aus Schleswig-Holstein, Stand der Seite 9. Dezember 2025.

RegelSchleswig-Holstein (§ 80 LBG und Verfahren)
MindestbetragDie geltend gemachten Aufwendungen müssen über 100 Euro liegen. Alternativ wird Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus zehn Monaten zusammen mehr als 15 Euro ergeben.
AusschlussfristBeihilfe gibt es nur für Aufwendungen, die noch nicht zwei Jahre zurückliegen. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum, maßgeblich für den Antrag ist das Eingangsdatum.
AbschlagszahlungMöglich bei einer Einzelaufwendung von mindestens 2.600 Euro oder wenn der Arzt die Behandlung ohne Abschlag nicht durchführt. Der Antrag erfolgt schriftlich per Vordruck.
WiderspruchsfristMaßgeblich ist das Datum, an dem der Bescheid bei dir ankommt.

Was bleibt am Ende selbst zu zahlen?

Annahme: Eine Behandlung kostet 300 Euro, dein Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent, und die Beihilfe übernimmt damit 150 Euro. Der Restbetrag von 150 Euro ist Sache deines Restkostentarifs. Wie viel davon erstattet wird, hängt vom Tarif und seinen Grenzen ab. Die Logik der Abrechnung zeigt der Ratgeber Leistungsabrechnung in der PKV: So liest du Rechnung und Erstattung.

Bei Zahnersatz, Hilfsmitteln oder Behandlungen im Ausland lohnt sich ein genauer Blick in den Tarif, weil dort die Unterschiede besonders groß sein können. Der Beihilfesatz allein sagt nichts über den Gesamtschutz.

Was passiert nach dem Bescheid?

Fehlt eine Position oder stimmt ein Betrag nicht, hilft oft ein kurzer Anruf oder eine Nachricht an die Beihilfestelle, bevor du Widerspruch einlegst. Der Bescheid zeigt, welche Aufwendungen anerkannt sind und wie viel Beihilfe du erhältst. Prüfe ihn sofort, denn Fehler lassen sich innerhalb der Fristen am einfachsten klären. Die Post für Landesbedienstete geht in der Regel an die Dienststelle und nur in begründeten Ausnahmen an deine Privatadresse. Verzögerungen solltest du im Widerspruch erläutern.

Häufige Fragen

Muss ich Originalbelege einreichen?

Nein. In Schleswig-Holstein reichen Duplikate oder Kopien. Ob deine Beihilfestelle ebenso verfährt, bestätigt sie dir auf Anfrage.

Was tue ich bei einer Ablehnung?

Lege Widerspruch ein und begründe, warum die Aufwendung erstattungsfähig ist. Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Manchmal fehlen nur Angaben, die sich nachreichen lassen. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt. Achte deshalb darauf, wann die Post tatsächlich eintrifft.

Gilt die Ausschlussfrist für jede Rechnung gleich?

Die Frist ist keine Formalität. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch auf die Erstattung dieser Aufwendung, auch wenn die Behandlung berechtigt war. Die Frist läuft je Aufwendung ab dem Rechnungsdatum. Wer Rechnungen sammelt und erst am Jahresende einreicht, riskiert deshalb Lücken. In Schleswig-Holstein zählt außerdem das Eingangsdatum des Antrags.

Gibt es für Pflegekosten ein eigenes Formular?

In Schleswig-Holstein ja. Es gibt einen Beihilfeantrag für allgemeine Leistungen und einen für Pflege. Wer beides hat, füllt beide Formulare aus.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Beihilfevorschriften deines Landes und notiere die Ausschlussfrist.
  2. Lege ein Belegarchiv an, am besten digital und mit dem Rechnungsdatum je Beleg.
  3. Stelle den Erstantrag mit Beiblatt und dem Nachweis deiner Krankenversicherung.
  4. Reiche Rechnungen laufend ein, statt alles am Jahresende zu sammeln.
  5. Gleiche den Beihilfebescheid mit deiner PKV-Abrechnung ab und prüfe, ob der Restbetrag stimmt.

Passend dazu

Quellen: Landesregierung Schleswig-Holstein, Beihilfe-Antragstellung im Verfahren der DLZP, letzte Aktualisierung 9. Dezember 2025, schleswig-holstein.de. Regierungspräsidium Kassel, Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO), Stand nicht angegeben, rp-kassel.hessen.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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