Das Lehramtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen ist der praktische Teil deiner Lehrerausbildung nach dem Studium. Du unterrichtest unter Anleitung, besuchst Seminare und wirst dafür besoldet. Gerade bei Anwärterbezügen, Beihilfe und Krankenversicherung gibt es viele Details, die du vor dem Start kennen solltest.
Kurz beantwortet: Im Lehramtsreferendariat in NRW richten sich die Anwärterbezüge nach dem Anwärtergrundbetrag deines Einstiegsamts. Die Lehrkräftebesoldung wurde zum 1. August 2026 angepasst, laut Besoldungstabelle des dbb (Stand April 2026, vorbehaltlich der Verkündung) beträgt der Anwärtergrundbetrag 1.793,28 Euro in A 13 und 1.760,37 Euro in A 12. Maßgeblich ist deine persönliche Mitteilung. Die Beihilfe folgt dem Merkblatt der Finanzverwaltung NRW (Stand: Januar 2026), das für Beihilfeberechtigte 50 bis 80 Prozent nennt, gestaffelt nach Familienstand und Kindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Anwärterbezüge: Der Betrag hängt an der Besoldungsgruppe deines Einstiegsamts und wurde zum 1. August 2026 angepasst.
- Mitteilung: Die Anpassung kommt für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter als gesonderte schriftliche Mitteilung.
- Beihilfe: Die Sätze sind nach Familienstand und Kinderzahl gestaffelt. Anwärter nennt das Merkblatt nicht ausdrücklich.
- Krankenversicherung: Die Wahl zwischen GKV und PKV hängt an Beitrag, Leistungen und Familiensituation, nicht an einer Pauschalregel.
- Planung: Rechne mit dem Nettobetrag und lege Rücklagen für Übergangszeiten an.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge im Lehramt in NRW?
Die Anwärterbezüge bestehen aus dem Anwärtergrundbetrag, der sich nach der Besoldungsgruppe des Einstiegsamts richtet. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat die Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026 veröffentlicht. Dort heißt es, dass Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine gesonderte schriftliche Mitteilung zu ihrer Besoldungsanpassung erhalten. Auf dieser Seite selbst stehen keine Euro-Beträge. Laut Besoldungstabelle des dbb (Stand April 2026, vorbehaltlich der Verkündung) liegt der Anwärtergrundbetrag bei 1.793,28 Euro in A 13 und 1.760,37 Euro in A 12. Ab 1. August 2026 können Tabellenwerte für die Grundschule abweichen, weil Primarstufe und Sekundarstufe I nach A 13 wechseln.
Für die konkrete Summe ist deshalb deine persönliche Mitteilung maßgeblich. Bewahre sie zusammen mit deinen Gehaltsabrechnungen auf, dann lässt sich jede Veränderung im Verlauf des Vorbereitungsdienstes nachvollziehen. Einen Überblick über die Regeln in allen Ländern bietet der Ratgeber Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland.
Wie funktioniert die Beihilfe für Lehramtsanwärter in NRW?
Beihilfe ergänzt die Krankenversicherung. Sie erstattet einen Teil der beihilfefähigen Kosten, den Bemessungssatz. Den übrigen Anteil musst du über einen Tarif oder aus eigenen Mitteln abdecken. Das Merkblatt „Beihilfeanspruch und Antragstellung“ der Finanzverwaltung NRW (Stand: Januar 2026) nennt die folgenden Sätze.
| Personengruppe | Bemessungssatz (Stand: Januar 2026) |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind | 50 Prozent |
| Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 Prozent |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 Prozent |
Anwärterinnen und Anwärter sind in diesem Merkblatt nicht ausdrücklich genannt. Frag deshalb bei deiner Beihilfestelle nach, welcher Satz für dich gilt, bevor du einen Tarif abschließt. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen entstehen.
Rechenbeispiel mit Annahme
Annahme: Eine beihilfefähige Arztrechnung beläuft sich auf 400 Euro, der Bemessungssatz liegt bei 50 Prozent. Dann erstattet die Beihilfe 200 Euro, die verbleibenden 200 Euro musst du über deine Krankenversicherung oder eigene Rücklagen tragen. Bei einem Satz von 70 Prozent wären es nur noch 120 Euro.
Welche Krankenversicherung passt im Referendariat in NRW?
Im Vorbereitungsdienst stehen dir grob zwei Wege offen: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit einkommensabhängigem Beitrag oder die private Krankenversicherung (PKV), in der Regel kombiniert mit Beihilfe. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, die je nach Familiensituation, Gesundheitszustand und Erwartungen an Leistungen unterschiedlich ins Gewicht fallen.
Eine private Krankenversicherung kann passen, wenn du die Beihilfe mit einem Ergänzungstarif kombinierst und die Eigenanteile absichern willst. Die gesetzliche Versicherung kann passen, wenn du einen festen, transparenten Beitrag bevorzugst und keine Beihilfe nutzt. Eine Übersicht zu den Optionen gibt der Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe. Wenn du deine Situation persönlich besprechen möchtest, findest du bei So arbeiten wir den Weg zu einer Beratung bei Academycon.
Wie planst du das Geld durch den Vorbereitungsdienst?
Plane mit dem Nettobetrag, nicht mit dem Brutto. Lohnsteuer und Sozialabgaben prüfst du mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen. Dieser Ratgeber rechnet die Lohnsteuer bewusst nicht selbst. Wichtig sind außerdem Rücklagen für Übergangszeiten, etwa zwischen dem Ende des Referendariats und dem ersten Gehalt.
Lege einmal im Jahr eine kurze Übersicht an, die Bezüge, Krankenversicherungsbeitrag und Beihilfeerstattung gegenüberstellt. So erkennst du früh, ob sich ein Tarif noch trägt oder ob eine Anpassung nötig ist.
Was passiert nach dem Referendariat?
Mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes endet die Anwärterzeit. Ob du verbeamtet wirst oder als angestellte Lehrkraft arbeitest, entscheidet die Einstellungsbehörde beziehungsweise dein Arbeitgeber. Dann ändern sich Bemessungssatz, Beihilfeberechtigung und Beitragsberechnung. Deshalb lohnt es sich, die Krankenversicherung rechtzeitig vor dem Wechsel zu prüfen. Den Übergang vom Studium bis in den Beruf erklärt der Ratgeber Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat.
Häufige Fragen
Bekomme ich im Lehramtsreferendariat in NRW Beihilfe?
Das hängt von deinem Status ab, den die Beihilfestelle prüft. Das Merkblatt nennt die Gruppe der Anwärter nicht ausdrücklich, deshalb ist eine schriftliche Auskunft der richtige Weg. Frag nach dem Satz, dem Antragsweg und den Unterlagen, die du einreichen musst.
Wie hoch ist der Beihilfesatz für Ehepartner und Kinder?
Berücksichtigungsfähige Ehegatten erhalten laut Merkblatt 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent. Bei zwei oder mehr Kindern erhält den 70-Prozent-Satz bei mehreren Beihilfeberechtigten die Person, die die Kinderanteile im Familienzuschlag bekommt.
Darf ich im Referendariat nebenbei arbeiten?
Nebentätigkeiten sind im Beamtenverhältnis genehmigungspflichtig. Frag deshalb vor einer Zusage bei deiner Dienstbehörde oder dem zuständigen Seminar nach und lass dir die Genehmigung schriftlich geben.
Ändert sich der Beihilfesatz nach der Verbeamtung?
Der Satz richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen entstehen. Für aktive Beamte nennt das Merkblatt 50 bis 70 Prozent je nach Kinderzahl, für Ruhestandsbeamte 70 Prozent.
Wo finde ich die genaue Höhe meiner Bezüge?
In deiner schriftlichen Mitteilung zur Besoldungsanpassung und in deiner Gehaltsmitteilung. Diese Angaben haben Vorrang vor jedem Ratgeber, auch vor diesem. Wenn sich Werte unterscheiden, kläre das mit der zuständigen Besoldungsstelle.
So gehst du jetzt vor
- Lege deine Mitteilung zur Besoldungsanpassung zum 1. August 2026 neben deine Gehaltsabrechnung und prüfe, ob der Anwärtergrundbetrag stimmt.
- Frag die Beihilfestelle schriftlich nach dem Bemessungssatz für deine Familiensituation und nach dem Antragsweg.
- Vergleiche GKV und PKV anhand von Beitrag, Leistungen und Familienplanung, bevor du etwas abschließt.
- Rechne dein Monatsbudget mit dem Nettobetrag durch, zum Beispiel mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen, und lege Rücklagen für den Übergang an.
Passend dazu
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
- Lehramtsreferendariat in Niedersachsen 2026/27: Anwärterbezüge, Beihilfe und Krankenversicherung
Quellen: Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW: Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026 (Abruf: Oktober 2026); Finanzverwaltung NRW: Merkblatt Beihilfeanspruch und Antragstellung (Stand: Januar 2026); Bundesministerium der Finanzen: Abgabenrechner (Abruf: Oktober 2026); dbb: Besoldungstabelle NRW (Stand April 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.