Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen ist für Beamtinnen und Beamte der wichtigste Baustein der Krankheitskostenabsicherung. Wie viel davon erstattet wird, hängt vom Familienstand, der Kinderzahl und dem Status ab. Dieser Ratgeber zeigt die Sätze, die das Land nennt, und wie du deinen Eigenanteil nachvollziehbar berechnest.
Kurz beantwortet: Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen erstattet je nach Familienstand und Kinderzahl einen festen Anteil der beihilfefähigen Kosten. Laut Merkblatt der Finanzverwaltung NRW (Stand: Januar 2026) sind es 50 Prozent für Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind, 70 Prozent ab zwei Kindern, 70 Prozent für Ehegatten und 80 Prozent für Kinder. Den Rest musst du selbst tragen oder absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsatz: Beihilfe ist ein Anteil der Kosten, kein Vollersatz. Den Rest deckt ein Tarif oder du zahlst ihn selbst.
- Sätze: 50 Prozent für Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind, 70 Prozent ab zwei Kindern, für Ehegatten und im Ruhestand, 80 Prozent für Kinder.
- Anwärter: Das Merkblatt nennt Anwärter und Beamte auf Widerruf nicht ausdrücklich, deshalb solltest du nachfragen.
- Zeitpunkt: Maßgeblich ist, wann die Aufwendungen entstehen, nicht der Zeitpunkt der Rechnung.
- Tarif: Ein Beihilfe-Tarif ergänzt den Anteil, der nicht erstattet wird, und sollte zu deiner Situation passen.
Was ist Beihilfe und warum gibt es Bemessungssätze?
Beihilfe ist die Form der Krankheitskostenabsicherung für Beamtinnen und Beamte sowie ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Der Dienstherr übernimmt dabei nur einen Teil der beihilfefähigen Aufwendungen. Dieser Anteil heißt Bemessungssatz. Den Rest deckt in der Regel eine private Krankenversicherung mit Beihilfe-Tarif ab.
Welche Bemessungssätze gelten in Nordrhein-Westfalen?
Das Merkblatt „Beihilfeanspruch und Antragstellung“ der Finanzverwaltung NRW (Stand: Januar 2026) nennt folgende Sätze im Regelfall.
| Gruppe | Bemessungssatz |
|---|---|
| Aktive Beihilfeberechtigte ohne Kind oder mit einem Kind | 50 Prozent |
| Aktive Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent |
| Beihilfeberechtigte im Ruhestand | 70 Prozent |
| Entpflichtete Hochschullehrende | 50 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und beihilfeberechtigte Waisen | 80 Prozent |
| Anwärter bzw. Beamte auf Widerruf | Im Merkblatt nicht genannt |
Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen entstehen. Wer in den Ruhestand geht, erhält für danach entstandene Aufwendungen 70 Prozent. Aufwendungen aus der aktiven Dienstzeit können weiterhin mit 50 Prozent bemessen werden.
Wie rechnest du den Eigenanteil aus?
Der Eigenanteil ist der Betrag, den die Beihilfe nicht erstattet. Er ergibt sich aus den beihilfefähigen Aufwendungen, abzüglich des Anteils, den der Bemessungssatz übernimmt. Drei Beispiele zeigen den Unterschied.
| Fall (Annahme) | Beihilfefähige Kosten | Bemessungssatz | Beihilfe | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Beamtin ohne Kind | 1.000 Euro | 50 Prozent | 500 Euro | 500 Euro |
| Beamter mit zwei Kindern | 1.000 Euro | 70 Prozent | 700 Euro | 300 Euro |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 1.000 Euro | 80 Prozent | 800 Euro | 200 Euro |
Annahme: Die Kosten sind vollständig beihilfefähig, und ein Tarif deckt den Eigenanteil nicht ab. Im Alltag können Höchstbeträge und Ausschlüsse das Ergebnis verändern. Prüfe deshalb jeden Beihilfebescheid genau.
Wann passt ein Beihilfe-Tarif als Ergänzung?
Ein Beihilfe-Tarif schließt die Lücke, die der Bemessungssatz offen lässt. Wie gut er passt, hängt von deinem Budget, deinem Gesundheitszustand und deiner Familienplanung ab.
- Ein Ergänzungstarif passt eher, wenn ein Eigenanteil bei größeren Behandlungen für dich nicht tragbar wäre.
- Eine Kombination ist weniger sinnvoll, wenn du kaum Leistungen in Anspruch nimmst und den Eigenanteil gut selbst tragen kannst.
- Vor dem Abschluss prüfen: Vorerkrankungen, eine geplante Familienerweiterung und der Eintritt in den Ruhestand verändern den Satz und den Tarifbedarf.
Eine persönliche Einordnung deiner Situation ist möglich. Mehr zu unserem Vorgehen findest du auf der Seite So arbeiten wir.
Was ändert sich bei Familie und Ruhestand?
Der Satz hängt an der Familiensituation. Bei zwei oder mehr Kindern gilt für die aktive beihilfeberechtigte Person 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehegatten erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Im Ruhestand gilt für neu entstandene Aufwendungen 70 Prozent. Prüfe deshalb bei jeder großen Veränderung, ob dein Tarif noch passt.
Wie beantragst du Beihilfe?
Das Merkblatt „Beihilfeanspruch und Antragstellung“ der Finanzverwaltung NRW beschreibt den Ablauf. Reiche Rechnungen mit allen erforderlichen Angaben ein, damit die Erstattung ohne Rückfragen läuft. Form, Fristen und Belege entnimmst du dem Merkblatt, weil sich diese Vorgaben ändern können.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe in NRW für Beamte?
Beamtinnen und Beamte ohne Kind oder mit einem Kind erhalten nach dem Merkblatt Stand Januar 2026 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Ab zwei Kindern steigt der Satz auf 70 Prozent.
Gilt ein eigener Satz für Kinder?
Berücksichtigungsfähige Kinder werden mit 80 Prozent bemessen. Der Satz für die beihilfeberechtigte Person selbst richtet sich dagegen nach Kinderzahl und Ruhestand.
Kann ich Beihilfe und PKV kombinieren?
Ja, dieser Weg ist bei Beihilfeberechtigten üblich. Die Beihilfe übernimmt den Bemessungssatz, der Tarif deckt den restlichen Anteil. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Alter, Gesundheitszustand und Budget ab.
Was passiert bei der Verbeamtung auf Probe?
Mit der Verbeamtung wird die Beihilfeberechtigung relevant. Das Merkblatt legt Sätze für aktive Beamte fest, für Anwärter nennt es keine. Kläre den Satz deshalb mit der Beihilfestelle, bevor du einen Tarif festlegst.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle deine Gruppe im Merkblatt, also Familienstand, Kinderzahl und ob du aktiv oder im Ruhestand bist.
- Frag bei der Beihilfestelle nach dem Satz für deinen Status und halte die Auskunft schriftlich fest.
- Rechne den Eigenanteil bei typischen Ausgaben, etwa bei Zahnersatz oder einer Brille, mit deinem Satz durch.
- Vergleiche Tarife erst, wenn der Eigenanteil feststeht, und kläre Vorerkrankungen vor dem Abschluss.
Passend dazu
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Beihilfe (Glossar)
- Beihilfe in Niedersachsen: Bemessungssätze, Eigenanteil und passende PKV für Beamte
- Beihilfe in Hessen: Bemessungssätze, Eigenanteil und passende PKV für Beamte
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
Quellen: Finanzverwaltung NRW: Merkblatt Beihilfeanspruch und Antragstellung (Stand: Januar 2026); Bezirksregierung Köln: Beihilfe-FAQ zu Bemessungssätzen (Stand: 1. Januar 2020, nur zur Einordnung).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.