Das Referendariat in Hessen bringt drei Fragen mit sich: Wie hoch die Anwärterbezüge sind, welche Beihilfe gilt und wie die Krankenversicherung während der Ausbildung geregelt wird. Hessen unterscheidet sich in der Beihilfe von vielen anderen Ländern, und die Antworten hängen davon ab, ob du Lehramt oder Rechtsreferendariat machst. Dieser Ratgeber fasst die belegten Werte zusammen.
Kurz beantwortet: Die Anwärterbezüge im Eingangsamt A 13 liegen in Hessen laut Besoldungstabelle des dbb (Stand 1. Juli 2026, vorbehaltlich der Verkündung) bei 1.868,96 Euro brutto im Monat. Für Empfänger von Anwärterbezügen gilt nach dem hessischen Merkblatt zur Beihilfeverordnung ein Satz von 70 Prozent bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen sowie 85 Prozent bei stationären Leistungen. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anwärterbezüge im Eingangsamt A 13 betragen laut dbb-Tabelle 1.868,96 Euro brutto im Monat (Stand 1. Juli 2026, Vorbehalt der Verkündung).
- Die Beihilfe für Empfänger von Anwärterbezügen liegt nach dem hessischen Merkblatt bei 70 Prozent (ambulant, zahnärztlich) und 85 Prozent (stationär), unabhängig vom Familienstand.
- Im Rechtsreferendariat hängt die Stellung davon ab, ob die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt sind. Einen Betrag für die Unterhaltsbeihilfe nennt das Merkblatt nicht.
- Die gesetzliche Versicherungspflicht entfällt nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nur, wenn Anspruch auf Bezügefortzahlung und Beihilfe besteht.
- Vor der Entscheidung über Tarife solltest du den tatsächlichen Beihilfesatz und die Regeln deines Status kennen.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge in Hessen?
Die Anwärterbezüge sind das monatliche Entgelt während des Vorbereitungsdienstes. Die dbb-Besoldungstabelle für Hessen, Stand 1. Juli 2026, nennt für das Eingangsamt A 13 einen Wert von 1.868,96 Euro brutto. Die Tabelle ist eine Wiedergabe der Landesbesoldung durch eine Gewerkschaftsquelle und trägt den Vorbehalt der Bekanntmachung im Gesetzblatt. Ein Wert kann sich deshalb noch ändern, bevor er verbindlich wird.
| Position | Wert | Stand | Herkunft |
|---|---|---|---|
| Anwärterbezüge, Eingangsamt A 13 | 1.868,96 Euro brutto im Monat | 1. Juli 2026 | Besoldungstabelle dbb, vorbehaltlich der Verkündung |
| Beihilfe für Anwärterbezugsempfänger, ambulant und zahnärztlich | 70 Prozent | Oktober 2026 | Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung, § 15 |
| Beihilfe für Anwärterbezugsempfänger, stationär | 85 Prozent | Oktober 2026 | Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung, § 15 |
| Unterhaltsbeihilfe Rechtsreferendariat | kein Betrag im Merkblatt | April 2026 | Merkblatt zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst |
Der Wert gilt für die Einstufung A 13. Welche Einstufung für dein Lehramt vorgesehen ist, steht in den Unterlagen deiner Einstellung. Die Anwärterbezüge sind ein Bruttobetrag, aus dem Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind. Eine eigene Lohnsteuerberechnung nehmen wir hier nicht vor. Dafür steht der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
Die Beihilfe in Hessen: Ein Sonderfall
Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn, die einen Teil deiner Krankheitskosten übernimmt. Als Orientierung gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent. Hessen weicht davon für Anwärterbezugsempfänger deutlich ab: Nach dem Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung des Regierungspräsidiums Kassel liegt der Satz bei 70 Prozent für ambulante und zahnärztliche Leistungen und bei 85 Prozent für stationäre Leistungen. Dabei spielt der Familienstand keine Rolle.
Für dich heißt das: Der verbleibende Eigenanteil fällt in Hessen geringer aus als in Ländern mit einem Satz von 50 Prozent. Trotzdem bleibt ein Anteil offen, vor allem bei ambulanten Leistungen, bei denen der Satz 30 Prozent beträgt. Diesen Anteil musst du selbst tragen oder über eine ergänzende Krankenversicherung absichern. Wie hoch die Lücke ausfällt, zeigt erst die Abrechnung deiner eingereichten Belege.
Eine pauschale Beihilfe, die statt der individuellen Beihilfe gewählt werden kann, wird für Hessen in den verfügbaren Quellen nicht bestätigt. Die Beihilfestelle des Landes gibt dazu verbindlich Auskunft.
Rechtsreferendariat in Hessen: Wie die Stellung geregelt ist
Im Rechtsreferendariat unterscheiden sich die Regeln. Nach dem Merkblatt zur Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst in Hessen (Stand 16. April 2026) steht man im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sind sie nicht erfüllt, handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit einer gleich hohen Unterhaltsbeihilfe. Welche Tabellenzeile für Rechtsreferendare gilt, ist aus den verfügbaren Quellen nicht belegt. Deshalb nennt dieser Ratgeber keinen Betrag für diesen Weg.
Die verbindliche Auskunft gibt das zuständige Oberlandesgericht. Wer den Weg Richtung Justiz plant, findet im Ratgeber zum Rechtsreferendariat in Hessen (in German) weitere Hinweise zur Krankenversicherung und zum Nebenjob.
Krankenversicherung im Referendariat in Hessen
Ob du gesetzlich oder privat versichert bist, hängt in Hessen wie überall in Deutschland von deinem Status ab. Beamte mit Anspruch auf Bezügefortzahlung und Beihilfe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Bei Anwärtern im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ist die Lage anders, weil die Voraussetzungen im Einzelfall geprüft werden müssen.
Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Die übrigen Anteile werden meist über eine private Krankenversicherung abgesichert. Bei der Tarifwahl sind vor allem der Beihilfesatz von 70 bzw. 85 Prozent, deine Vorerkrankungen und dein Leistungsbedarf entscheidend. Die Gesundheitsangaben im Antrag müssen vollständig sein. Nach § 19 Abs. 1 VVG sind erhebliche Umstände anzuzeigen, nach denen gefragt wird.
Häufige Fragen
Gilt der Beihilfesatz von 70 Prozent für alle Anwärter in Hessen?
Der Satz gilt nach dem Merkblatt für Empfänger von Anwärterbezügen und ist einheitlich, unabhängig vom Familienstand. Ob dein persönlicher Status diese Gruppe umfasst, klärt die Beihilfestelle anhand deiner Einstellung.
Warum ist die Beihilfe in Hessen anders als im Bund?
Die Beihilfe ist Landesrecht. Die Beihilfeverordnung eines Landes legt die Sätze fest, und Hessen hat für Anwärter einen eigenen Satz geregelt. Die Regel von 50 Prozent ist deshalb eine Orientierung und keine verbindliche Vorgabe für Hessen.
Warum steht der Anwärterbetrag unter einem Vorbehalt?
Die dbb-Tabelle gibt die Landesbesoldung wieder und trägt den Vorbehalt der Bekanntmachung im Gesetzblatt. Solange der Wert nicht verbindlich veröffentlicht ist, sollte er nicht als feste Größe in die Finanzplanung eingehen.
Kann ich mit dem Anwärterbetrag im Monat planen?
Ja, aber als Bruttobetrag. Plane mit dem Betrag, der nach Abzügen tatsächlich verfügbar ist, und lege Puffer für Beiträge zur Krankenversicherung, für Eigenanteile bei der Beihilfe und für unerwartete Kosten an. Eine realistische Planung nimmt die Monate mit Nebenkosten, etwa für Fahrten zu Seminaren oder Lernmaterial, ausdrücklich in den Blick.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe in den Unterlagen deiner Einstellung, welches Amt und welche Einstufung für dich gelten.
- Kläre bei der Beihilfestelle, welcher Satz für deinen Status gilt und ob eine pauschale Regelung für dich in Frage kommt.
- Vergleiche die Tarife auf Grundlage des tatsächlichen Eigenanteils, nicht nach dem niedrigsten Beitrag.
- Für eine persönliche Einschätzung zu deiner Lage bietet Academycon ein Beratungsgespräch an: https://academycon.de/so-arbeiten-wir/.
Passend dazu
- Lehramtsreferendariat in Hessen 2026/27: Anwärterbezüge, Beihilfe und Krankenversicherung
- Beihilfe in Hessen: Bemessungssätze, Eigenanteil und passende PKV für Beamte
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
Quellen: Besoldungstabelle Hessen, dbb (Stand 1. Juli 2026, Vorbehalt der Verkündung), Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung, Regierungspräsidium Kassel (Stand Mai 2026) und Merkblatt zur Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst in Hessen (Stand 16. April 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.