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Rechtsreferendariat Hessen: Unterhaltsbeihilfe, Beihilfe, KV

Im Rechtsreferendariat in Hessen hängen Unterhaltsbeihilfe, Beihilfesatz und Nebenjob zusammen. Was gesichert ist, was du bei der Behörde klären musst.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Im Rechtsreferendariat in Hessen erhältst du eine Unterhaltsbeihilfe nach Landesrecht, und Beihilfe sowie Krankenversicherung müssen dazu passen. Dieser Ratgeber zeigt, was du sicher wissen kannst, welche Sätze und Eigenanteile gelten und was du vor Beginn bei der zuständigen Stelle klären solltest.

Kurz beantwortet: Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe richtet sich nach hessischem Landesrecht und kann sich ändern. Deshalb nennen wir hier keinen Betrag ohne aktuelle amtliche Quelle. Für Anwärterinnen und Anwärter nennt das Merkblatt zur hessischen Beihilfeverordnung einheitlich 70 Prozent. Ob das auch für Rechtsreferendare gilt, klärst du bei der zuständigen Stelle. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterhaltsbeihilfe ist Landesrecht. Den aktuellen Betrag bekommst du von der zuständigen Stelle schriftlich.
  • Das Merkblatt zur HBeihVO nennt für Anwärterinnen und Anwärter 70 Prozent Beihilfe, Referendare werden dort nicht ausdrücklich erwähnt.
  • Auch mit Beihilfe bleiben Eigenanteile, zum Beispiel 4,50 Euro je Arzneimittelpackung ab 18 Jahren.
  • Fahrtkosten im Krankheitsfall werden mit 10 Euro je einfacher Fahrt und höchstens 100 Euro im Monat berücksichtigt.
  • Nebenjobs brauchen vorab eine Klärung, bevor du Verträge unterschreibst.

Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe in Hessen?

Die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird nach dem Landesrecht gezahlt. Weil sich Beträge ändern, veröffentlichen wir hier keine Zahl, die wir nicht aus einer amtlichen Quelle mit Stand belegen können. Prüfe deshalb vor der Planung:

  1. Den Bewilligungsbescheid oder das Schreiben zu deinem Vorbereitungsdienst.
  2. Die Regelungen zur Unterhaltsbeihilfe im hessischen Landesrecht, aktuelle Fassung.
  3. Ob Zuschläge oder Familienbezüge zusätzlich gelten und ab wann.

Welche Beihilfe bekommst du im Rechtsreferendariat?

Das Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel nennt für Anwärterinnen und Anwärter einheitlich 70 Prozent Beihilfe, Referendarinnen und Referendare erwähnt es aber nicht ausdrücklich. Bis du eine schriftliche Auskunft hast, plane vorsichtig mit dem Grundsatz für aktive Beamte von 50 Prozent (§ 15 HBeihVO).

FallSatz laut MerkblattStatus für Rechtsreferendare
Anwärterinnen und Anwärter, Grundsatz70 Prozent einheitlichNicht ausdrücklich genannt, bitte klären
Aktive Beamte ohne Angehörige50 ProzentVorsichtige Planungsgrundlage
Anwärterinnen und Anwärter, stationär85 ProzentGilt, wenn der Anwärtersatz für dich zutrifft

Welche Eigenanteile und Erstattungen gelten?

Auch mit Beihilfe trägst du Eigenanteile. Das Merkblatt des Regierungspräsidiums nennt diese Regeln, Stand 24. November 2021:

LeistungRegelFundstelle
Arzneimittel ab 18 Jahren4,50 Euro Eigenanteil je Packung§ 6 Abs. 1 Nr. 2
Beförderung im Krankheitsfall10 Euro je einfache Fahrt, höchstens 100 Euro im Monat§ 6 Abs. 1 Nr. 9
Zweibettzimmer als WahlleistungKürzung 16 Euro täglich, Einbehalt 18,90 Euro monatlich§ 6 Abs. 1 Nr. 6, § 6a
Mindestbetrag je Antrag250 EuroMerkblatt, Nr. 5.1

Annahme: Du kaufst im Monat drei Arzneimittelpackungen. Der Eigenanteil liegt bei 3 x 4,50 = 13,50 Euro. Das ist schon bei der Planung zu berücksichtigen.

Wie passt die Krankenversicherung dazu?

Im Rechtsreferendariat gilt dasselbe Grundprinzip wie in anderen Vorbereitungsdiensten: Die Beihilfe zahlt einen Teil, der Rest braucht eine Ergänzung oder eine gesetzliche Versicherung. Welcher Weg passt, hängt von deinem Status ab. Die Varianten im Detail erklärt unser Ratgeber Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen.

Familienversicherung und Nebenjob: Wo liegen die Grenzen?

Wenn du noch über deine Eltern familienversichert bist, hängt das an Altersgrenze und Einkommen. Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden (§ 10 SGB V). Ob der Vorbereitungsdienst als Berufsausbildung zählt, prüft die Krankenkasse im Einzelfall. Das Gesamteinkommen darf 2026 höchstens 565 Euro im Monat betragen. Bei einem Minijob gilt eine Sonderregel bis zur Minijob-Grenze.

GrenzeWert 2026Quelle
Familienversicherung, Gesamteinkommen565 Euro im Monat§ 10 SGB V, GKV-Spitzenverband
Minijob-Grenze603 Euro im Monat§ 8 SGB IV, Minijob-Zentrale

Für 2027 nennt die Minijob-Zentrale 633 Euro im Monat. Wenn du neben dem Vorbereitungsdienst arbeiten willst, rechne deine Einnahmen gegen diese Grenzen, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Die Nebenjob-Frage ist zusätzlich dienstrechtlich zu klären.

Häufige Fragen

Darf ich im Rechtsreferendariat nebenbei arbeiten?

Nebentätigkeiten sind im Vorbereitungsdienst nicht frei. Lass dir vorab schriftlich bestätigen, ob und in welchem Umfang du arbeiten darfst. Die Regeln legt das Landesrecht fest, und Verstöße können Folgen für deinen Status haben.

Was passiert, wenn die Beihilfe nicht reicht?

Dann bleibt der Eigenanteil bei dir, oder du sicherst den Rest über eine Ergänzung ab. Rechne mit typischen Kosten, bevor du dich entscheidest, und prüfe die Leistungsbedingungen.

Gilt die Hessen-Regel auch für Lehramtsreferendare?

Die Zahlen für den Lehramtsweg stehen in einem eigenen Ratgeber, siehe Lehramtsreferendariat in Hessen 2026/27. Dort geht es um den Anwärtergrundbetrag nach Besoldungsgruppe.

Woher weiß ich den aktuellen Satz?

Frag die zuständige Stelle schriftlich und bitte um die aktuelle Rechtsgrundlage. Diese Antwort hat mehr Gewicht als jede Zusammenfassung, auch unsere.

So gehst du jetzt vor

  1. Hol dir die schriftliche Bestätigung zur Unterhaltsbeihilfe und zum Beihilfestatus.
  2. Kläre mit der zuständigen Stelle, ob Nebenjobs genehmigungspflichtig sind.
  3. Plane mit 50 Prozent Beihilfe als Basis, solange du keine schriftliche Bestätigung hast.
  4. Vergleiche Ergänzungen anhand von Leistungen und Bedingungen, nicht nur am Beitrag.

Passend dazu

Quellen: Regierungspräsidium Kassel, Merkblatt zur HBeihVO (Stand 24. November 2021), Regierungspräsidium Kassel, Anwärtergrundbetrag ab 1. Dezember 2025 (zum Vergleich der Anwärterregel).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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