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Rechtsreferendariat Sachsen-Anhalt: Unterhaltsbeihilfe, Krankenkasse

Was du über die Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt wissen solltest, wie die Krankenversicherung funktioniert und wo du die aktuelle Fassung findest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Das Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt ist der praktische Teil der Juristenausbildung nach dem ersten Examen. Während des Vorbereitungsdienstes erhältst du Unterhaltsbeihilfe, und deine Krankenversicherung hängt von deinem Status ab. Dieser Ratgeber sortiert die wichtigsten Fragen und zeigt, wo du verbindliche Antworten bekommst.

Kurz beantwortet: Im Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt heißt die Vergütung Unterhaltsbeihilfe. Grundlage ist die Bekanntmachung zur Unterhaltsbeihilfe vom 17. Dezember 2024 (gültig ab 1. Februar 2025). Eine Zahl nennen wir nicht, weil eine Anpassung seitdem nicht belegt ist. Die aktuelle Höhe erfragst du beim Oberlandesgericht Naumburg. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vergütung im Rechtsreferendariat heißt in Sachsen-Anhalt Unterhaltsbeihilfe.
  • Grundlage ist die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2024, gültig ab 1. Februar 2025.
  • Ob die Bekanntmachung von 2024 heute noch gilt, prüfst du beim Oberlandesgericht Naumburg oder im Justizministerium. Ein Richtwert aus dieser Fassung kann veraltet sein.
  • Ob du gesetzlich oder privat versichert bist, hängt davon ab, ob du in einem Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis stehst.
  • Zu Nebeneinkünften und Anrechnung haben wir keine belegte Regel gefunden. Kläre das vor dem Job.

Was ist die Unterhaltsbeihilfe?

Die Unterhaltsbeihilfe ist die Vergütung, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt während des Vorbereitungsdienstes erhalten. Die Verordnung über Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare regelt Voraussetzungen und Höhe. Die Bekanntmachung ist auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Wir nennen keine Euro-Summe, weil eine Zahl aus einer älteren Fassung dich in die Irre führen kann. Frage deshalb die aktuelle Fassung und den gültigen Betrag bei der zuständigen Stelle schriftlich an. Eine Hilfe für die Einordnung der Vergütung bieten die Ratgeber zu Anwärterbezügen im Ländervergleich, etwa Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland.

PunktStand in unseren QuellenWo du nachfragst
BezeichnungUnterhaltsbeihilfeAusbildungsstelle
RechtsgrundlageBekanntmachung zur Unterhaltsbeihilfe vom 17. Dezember 2024Oberlandesgericht Naumburg
HöheNicht belegt, nicht genanntOberlandesgericht Naumburg oder Justizministerium
SonderzahlungenNicht belegtAusbildungsstelle

Wie bist du krankenversichert?

Ob du gesetzlich oder privat versichert bist, hängt davon ab, ob du im Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis stehst. Für Sachsen gilt im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, im Beamtenverhältnis auf Widerruf der Grundsatz der Eigenvorsorge. Das ist die sächsische Regel und lässt sich nicht ohne Weiteres auf Sachsen-Anhalt übertragen. Deine Ausbildungsbestätigung zeigt, welcher Status für dich gilt. Die zuständige Stelle bestätigt die Einordnung.

Im Detail vergleichst du den Weg zur Versicherung mit dem Ratgeber zum Rechtsreferendariat in Sachsen, ohne die Regeln zu verwechseln. Ein Blick auf den allgemeinen Ablauf lohnt sich im Ratgeber Krankenversicherung im Rechtsreferendariat: Ratgeber für Juristen.

Darfst du nebenbei arbeiten?

Ob und in welchem Umfang du neben dem Referendariat arbeiten darfst, klärt deine Ausbildungsstelle. Ob Einnahmen die Unterhaltsbeihilfe mindern, regelt die Verordnung oder das Landesrecht. Wir haben dafür in den geprüften Quellen keine Regel gefunden und nennen deshalb keine Grenze. Frage vor der Zusage schriftlich nach, damit du dich später nicht auf eine mündliche Auskunft berufen musst.

Wo findest du die aktuelle Fassung?

Die Bekanntmachung vom 17. Dezember 2024 findest du beim Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt. Die aktuelle Fassung ist im Landesrecht veröffentlicht, sie kann aber geändert sein. Für eine verbindliche Auskunft fragst du beim Oberlandesgericht Naumburg oder beim Justizministerium Sachsen-Anhalt nach. Dort bekommst du den gültigen Stand, und du kannst die Antwort später als Nachweis nutzen.

Welche Unterlagen nimmst du zur Ausbildungsstelle mit?

Ein vollständiger Satz Unterlagen spart später Rückfragen. Lege dir vor dem ersten Gespräch eine Mappe an, in der du alles griffbereit hast.

  • Deine Zulassung oder Einstellungsbestätigung mit Datum und Aktenzeichen.
  • Nachweise zu Familienstand und Kindern, falls ein Zuschlag in Betracht kommt.
  • Den Nachweis über deinen aktuellen Krankenversicherungsschutz.
  • Eine schriftliche Liste deiner Fragen zu Unterhaltsbeihilfe, Versicherung und Nebenjob.

Schriftlich fragen hat außerdem einen praktischen Vorteil: Du bekommst eine Antwort, die du später vorlegen kannst, etwa wenn sich die Unterhaltsbeihilfe im Laufe der Ausbildung ändert. Notiere dir Datum, Name der Ansprechperson und Aktenzeichen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsbeihilfe und Anwärterbezügen?

Unterhaltsbeihilfe ist der Begriff für die Vergütung im Rechtsreferendariat. Anwärterbezüge sind der Begriff aus dem Besoldungsrecht für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst. Welche Bezeichnung dein Bescheid verwendet, zeigt dir deinen Status.

Gibt es Sonderzahlungen?

Dazu haben wir für Sachsen-Anhalt keine geprüfte Aussage. Frage bei deiner Ausbildungsstelle nach, ob es Sonderzahlungen gibt, und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Brauche ich eine private Krankenversicherung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn du gesetzlich versichert bist, bleibt die GKV meist die Basis. Im Beamtenstatus prüft die Beihilfe den Anteil, dann passt oft eine PKV dazu. Beide Wege brauchen eine Einzelrechnung.

Wie lange dauert das Rechtsreferendariat?

Die Dauer richtet sich nach dem Landesrecht und steht in deiner Zulassung. Wir nennen hier keine Zahl, weil wir sie in den geprüften Quellen nicht gefunden haben.

Wen frage ich zuerst?

Zuerst die Ausbildungsstelle, danach das Oberlandesgericht Naumburg. Schriftlich zu fragen hilft, wenn du später Nachweise brauchst.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies deine Zulassung und prüfe, ob sie auf Unterhaltsbeihilfe oder auf Bezüge verweist.
  2. Frage beim Oberlandesgericht Naumburg nach der aktuellen Fassung der Verordnung über Unterhaltsbeihilfen.
  3. Kläre deinen Versicherungsstatus vor dem Dienstbeginn und lass dir die Antwort schriftlich geben.
  4. Kläre Nebeneinkünfte, bevor du einen Job annimmst, und halte die Antwort schriftlich fest.

Passend dazu

Quellen: Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt: Bekanntmachung zur Unterhaltsbeihilfe (17. Dezember 2024); Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt: Information zur rechtlichen Stellung im Beamtenverhältnis (31. März 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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